Jugendliche müssen sich ab 2016 über das Jobcenter selbst krankenversichern
Ab dem 1. Januar 2016 soll es einen sogenannten versicherungsrechtlichen Statuswechsel für Hartz IV-Bezieher geben. Die Vorrangigkeit der Familienversicherung entfällt für Menschen im ALG II Bezug. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 15 Jahren selbst versichert sind, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Ab dem 1. Januar 2016 soll es einen sogenannten versicherungsrechtlichen Statuswechsel für Hartz IV-Bezieher geben. Die Vorrangigkeit der Familienversicherung entfällt für Menschen im ALG II Bezug. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 15 Jahren selbst versichert sind, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Ab
dem 1. Januar 2016 soll es einen sogenannten versicherungsrechtlichen
Statuswechsel für Hartz IV-Bezieher geben. Die Vorrangigkeit der
Familienversicherung entfällt für Menschen im ALG II Bezug. Das
bedeutet, dass...
gegen-hartz.de|Von hartz IV gegen-hartz.de Redaktion
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