Das Bundessozialgericht ist der Auffassung, dass der
automatisierte Datenabgleich, bei den Kapitalerträgen von Hartz-IV-Empfängern,
absolut verfassungskonform sei.
"... Die Regelung sei geeignet, erforderlich und
angemessen, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats. Sie diene einer
Vermeidung des Leistungsmissbrauchs und damit dem Gemeinwohl ..."
Auf 1 € Sozialhilfemissbrauch kommen 1.400 €
Steuerhinterziehung.
Pro Kopf der Bevölkerung kostet Sozialmissbrauch 88 Cent pro
Jahr, Steuerhinterziehung ca. 1.220 Euro - also das reicht noch nicht einmal für
eine frankierte Postkarte zu Weihnachten.
Der Sozialmissbrauch - gemessen am Bundesetat von 288 Mrd.
Euro - macht dabei 0,025% aus, der Verlust durch Steuerbetrug 34,7%. Soviel zu
dem Urteil des Bundessozialgerichts zu Leistungsmissbrauch und dem damit
verbundenen Gemeinwohl.
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