Mittwoch, 22. Juli 2015

Sozialhilfemissbrauch versus Steuerhinterziehung



Das Bundessozialgericht ist der Auffassung, dass der automatisierte Datenabgleich, bei den Kapitalerträgen von Hartz-IV-Empfängern, absolut verfassungskonform sei.

"... Die Regelung sei geeignet, erforderlich und angemessen, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats. Sie diene einer Vermeidung des Leistungsmissbrauchs und damit dem Gemeinwohl ..."


Auf 1 € Sozialhilfemissbrauch kommen 1.400 € Steuerhinterziehung.

Pro Kopf der Bevölkerung kostet Sozialmissbrauch 88 Cent pro Jahr, Steuerhinterziehung ca. 1.220 Euro - also das reicht noch nicht einmal für eine frankierte Postkarte zu Weihnachten.

Der Sozialmissbrauch - gemessen am Bundesetat von 288 Mrd. Euro - macht dabei 0,025% aus, der Verlust durch Steuerbetrug 34,7%. Soviel zu dem Urteil des Bundessozialgerichts zu Leistungsmissbrauch und dem damit verbundenen Gemeinwohl.




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