Freitag, 17. Juli 2015

Wenn da mal der Hunger nicht wäre ...



Gretchenfrage - wenn sie als alleinerziehende Mutter im SGB II Bezug stehend, immer wieder jeden Monat, die schmerzliche Erfahrung machen müssen, dass spätestens am 25. des Monats, von der Gesellschaft zugestandener Eckregelbedarf nicht ausreicht, um ihr Kind zu ernähren, ab einem bestimmten Zeitpunkt den Strom nicht mehr in voller Höhe zahlen zu können, die Waschmaschine reparieren zu lassen usw. - ergeben sie sich ihrem Schicksal? Oder wählen Sie den Weg der Kriminalisierung, in dem sie beim Nachbar für ein paar Euro putzen?

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