Donnerstag, 5. November 2015

Dunkeldeutschland, Verschwörungstheoretiker, Pack das sind jetzt nur drei Begrifflichkeiten, die aus dem Munde unserer Volksvertreter kommen, um Stimmung und Stimmen auf ihre Seite zu bringen.

Ich weiß nicht was der Arzt oder Apotheker nebenan empfiehlt, ich empfehle unseren Mitgliedern der Bundesregierung sich das Urteil vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 16.12.2014 in Bezug auf das Neutralitätsgebot welches Mitglieder der Bundesregierung einzuhalten haben, zu studieren. 

Dort steht geschrieben:

“Mitglieder der Bundesregierung haben bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen die Pflicht zu strikter Neutralität (4.). Das Neutralitätsgebot gilt, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt (5.). Geltung und Beachtung des Neutralitätsgebots unterliegen bei Äußerungen von Bundesministern uneingeschränkter verfassungsgerichtlicher Kontrolle (6.)”

“Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als „Schmähkritik“qualifiziert werden.”

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