Samstag, 11. November 2017

Hartz IV Empfänger klagen "Unrechte" und keine "Grundrechte" ein

Eine Sozialaktivistin hat mir zu verstehen gegeben, „Wer sich nicht wehrt, der lebe verkehrt und hätte schon verloren“ - gemeint sind hier die Erwerbslosen, die im Leistungsbezug des SGB II stehen. Im neoliberalen Sprachjargon, spricht man auch gerne über die zu alimentierende bildungsferne Unterschicht, mit der Analyse hinterher, hätten sie mehr Bildung, hätten sie auch einen Erwerbsarbeitsplatz.

Aber zurück zum Eingangssatz, mit dem ich so nicht einverstanden bin. Denn kann er rein objektiv betrachtet überhaupt nicht stimmen. Dieser Satz, so gut er auch gemeint sein mag. Jetzt werden einige die Backen aufblasen, wie ich denn so etwas nur behaupten könne.


Ich möchte es erklären:

Mit der Einführung der Hartz IV Reform, die in ihrer Substanz gegen das ranghöchste Gesetz, nämlich dem Bonner Grundgesetz verstößt, sowie eklatante Menschenrechtsverstöße, musste im Kontext der Sozialgesetzgebung in Form von Paragrafen eingepflegt werden. Das Sozialgesetzbuch regelt Rechte sowie Pflichten der Hilfeempfänger gleichzeitig auch Aufgaben und Grenzen der Verwaltungsbehörden, sprich Bundesagentur für Arbeit und seine ausführende Organe die GmbHs also Jobcenter von "privatrechtlicher" Natur.

Mit diesen eingeflochtenen Rechtsbrüchen ist es aber noch nicht getan, man hat viele Rechte und Pflichten mit dem Passus versehen “angemessene“, “allgemein üblichen“ die es jedem Sachbearbeiter ermöglichen, in dem er nicht nur seinen Alltagsfrust, nein ... auch sein Mangel an charakterlicher wie sozialer Bildung, anstatt in einer Therapieform korrigieren zu lassen, diesen weiterhin zu pflegen, in dem er seine Psyche an seinen "Kunden" für ihn erleichtert – abarbeitet.

Ja, ich weiß, das sind böse Worte. Ich rate jedoch jedem Jobcenter-Mitarbeiter, bevor hier wild gestikuliert wird, sich mal dringlich mit dem Milgram-Experiment auseinanderzusetzen - da werden die Defizite dann ganz klar aufgezeigt.

Lange Rede gar keinen Sinn, ich will es auf die Kurzformel bringen: Hartz IV Empfänger ziehen vor die Sozialgerichte, stützenderweise auf die mit Rechtsbrüchen versehene Sozialgesetzgebung und fordern ihre beschnittenen Grundrechte ein, weil man ihre beschnittenen Grundrechte, etwas weiter beschnitten, als zulässig, weil nach Meinung der Hartz IV Empfänger, der der Meinung ist, dass der Sachbearbeiter die Worte “angemessene“, “allgemein üblichen" überspannt hätte. Um es ganz kurz auszudrücken: Der Hartz IV Empfänger klagt das Unrecht vor den Sozialgerichten ein.

Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde in dem Sinne, dass Erwerbslose sich diesem autoritären Charakter unterwerfen sollen, nein ganz im Gegenteil. Ich versuche nur, zum Denken ein Stück weit anzuregen. Mein Anliegen ist es aus der Grundsätzlichkeit heraus zu argumentieren und auch zu denken. Und dieser Ansatz, aus der Grundsätzlichkeit heraus etwas zu verändern, wird mir eben bei den Sozialaktivisten immer unter den Teppich gekehrt. Dieser Ansatz ist genauso wichtig, wenn nicht der wichtigste überhaupt.



1 Kommentar:

  1. Viele Menschen, die aus kostengründen wegrationalisiert wurden, haben möglicherweise auf Hartz4-Empfänger runtergeschaut. Vielleicht (wahrscheinlich) rutschen sie selbst "hinab", was sie nie für möglich gehalten haben.
    Die neuen Technologien machen es möglich. Die brauchen keinen Urlaub, reichen keine Krankschreibungen ein, zahlen allerdings auch keine Steuern, KV und auch nicht in die Rentenversicherung ein, bekommen ja kein Gehalt. Brauchen keine Wohnung, Essen, bekommen keine Kinder...Menschen lassen lieber ihr Geld arbeiten, anstatt Menschen.
    https://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/22/erwerbsloser-schockt-fallmanager-mit-fragebogen/

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