Ein Generalstreik ist eine „Form des Arbeitskampfs, bei der alle oder die meisten Arbeitnehmer in Streik treten, um die gesamte Wirtschaft zum Stillstand zu bringen, meist in der Absicht, politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen“, wie es das Gabler-Wirtschaftslexikon formuliert. In der Bundesrepublik ist ein Generalstreik nicht vom Streikrecht abgedeckt und somit rechtswidrig, weil er politisch motiviert ist. Er ist zwar nicht verboten, aber durch einen Gerichtsentscheid von 1955 untersagt. Den Gewerkschaften würden massive Schadensersatzforderungen drohen.
Der damalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Carl Nipperdey,
setzte sich damit gegen die Gewerkschaften durch. Er war übrigens vorher
bei den Nazis aktiv und beteiligte sich als Jurist an den
faschistischen Kriegs- und Okkupationsstrategien. Der erfolgreichste
Generalstreik der deutschen Arbeiterbewegung richtete sich 1920 gegen
einen rechtsgerichteten Putsch gegen die Weimarer Republik – die
Vorläufer der Faschisten scheiterten an der Einheit der
Arbeiterbewegung. Hitler wäre wohl auch nur mit einem Generalstreik zu
verhindern gewesen. Ist es ein Zufall, dass die Bundesrepublik diese
Kampfform der Arbeiter untersagt?
Danke immer wieder für Deine Artikel !!!
AntwortenLöschenLG Cappucchina
Ich hab zu danken - Cappucchina :-)
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