Laut einer Studie sind die Regelleistungen bei Hartz IV nicht ausreichend, um sich armutssicher zu ernähren. Auch findet eine regelrechte Unterdeckung bei den Stromkosten statt. Leistungsbezieher müssen regelmäßig drauf zahlen, weil die Regelleistungen für die steigenden Stromkosten nicht ausreichen. Oft ist die einzige Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln, um Kosten zu sparen. Aber Vorsicht: Auch dann werden Hartz IV Beziehende zur Kasse gebeten!
Wer seinen Stromanbieter wechselt, wird manchmal mit einem Sofortbonus belohnt. Wie das Sozialgericht Dortmund
(Az.: S 32 AS 3072/19 ER) urteilte, muss der Bonus als Einkommen bei
einem Weiterbewilligungsantrag angegeben werden. Dieser wird dann
angerechnet.
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