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Sonntag, 18. Juni 2023

Hallo in die Runde,

wie Ihr wisst, wurde meine Klage gegen das Kanzleramt, das sich weigert, die geklauten Akten von Ex-Bundeskanzler Kohl aus dem Keller seiner Witwe zu holen und dem Bundesarchiv zu übergeben, Ende März verworfen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht sein schriftliches Urteil vorgelegt und ich empfehle die Lektüre:

http://www.gabyweber.com/dwnld/prozesse/kohlaktenurteil.pdf

Das ist schon mehr als eine Frechheit, sondern in meinen Augen fast schon Rechtsbeugung. In den USA durchsucht das FBI die Wohnungen von Trump und Biden und es drohen dort Strafverfahren, und hier meinen diese Richter, es gebe halt keine Wiederbeschaffungspflicht und basta. So wird der Unrechtzustand höchstrichterlich zementiert. Sind das die „europäischen Werte“ oder schlichtweg Gangsterismus? Und die deutschen Medien schweigen dazu. Naja, hier jedenfalls das Urteil.

Ich möchte auf jeden Fall das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, immerhin hatten die ja bereits in meiner Sache geurteilt und festgestellt, dass diese aus dem Amt mitgenommenen Akten Eigentum der BRD bleiben. Eigentlich kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass die nunmehr ihr eigenes damaliges Urteil in die Tonne treten. Oder doch?

 Die Verfassungsbeschwerde kostet auch wieder Geld. Daher hier nochmal die Bitte, sich an diesen Kosten irgendwie zu beteiligen.

Über Paypal: gaby.weber@gmx.net

Über die Comdirect Bank DE53200411550192074300, BIC COBADEH055

Schöne Grüße, gaby

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