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Montag, 25. August 2025

Die Menschenwürde ist kein Antrag – sie ist ein Auftrag

Die Durchsetzung geltenden Rechts gegen staatliche Rechtsverweigerung

Präambel

Dieses Manifest ist kein Bittgesuch. Es ist die Einforderung bereits geltenden Rechts.

Wir leben in einem System der organisierten Heuchelei: Der Staat monopolisiert alle Lebensgrundlagen, kriminalisiert jede Form der Selbstversorgung und erzwingt dadurch totale Abhängigkeit – um diese dann als "freie Entscheidung" zu verkaufen und ihre Befriedigung an demütigende Bedingungen zu knüpfen.

Das ist Verfassungsbruch.

I. Die rechtliche Grundlage: Geltendes Recht, nicht politische Vision

1. Völkerrecht: UN-Sozialpakt (ratifiziert 1973)

Artikel 11, Absatz 1: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Nahrung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen."

Das steht nicht zur Diskussion. Das ist GESETZ.

  • Keine Bedingung der "Arbeitswilligkeit"
  • Keine Sanktionsmöglichkeit
  • Kein "soweit Haushaltsmittel verfügbar"
  • "Das Recht eines jeden" – ohne Ausnahme

2. Verfassungsrecht: Grundgesetz

Artikel 1, Absatz 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

Artikel 1, Absatz 3: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

3. Die Kant'sche Grundlage als Verfassungsprinzip

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785): "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst."

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 97): "Die Menschenwürde ist der oberste Wert der Verfassung. Der Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden."

II. Die staatliche Rechtsverweigerung: Analyse eines Systems der Würdeverletzung

1. Die Monopolisierung aller Lebensgrundlagen

Der Staat hat systematisch ALLE Alternativen zur Systemteilnahme kriminalisiert:

Natürliche Ressourcen:

  • Kein freier Zugang zu Wald (Holz sammeln: verboten)
  • Kein freier Zugang zu Gewässern (Fischen ohne Schein: Straftat)
  • Kein freier Zugang zu Land (Nahrungsanbau: Eigentumsdelikt)
  • Keine freie Siedlung (Wohnen in der Natur: ordnungswidrig)

Juridische Unmöglichkeit der Selbstversorgung:

  • Jede Form des Überlebens außerhalb des Geldsystems ist illegal
  • Tauschhandel wird steuerlich erfasst und besteuert
  • Gemeinschaftliche Selbstversorgung wird als "Schwarzarbeit" verfolgt
  • Auch Subsistenzwirtschaft unterliegt staatlicher Regulierung

2. Die logische Konsequenz: Automatische Versorgungspflicht

Wer alle Alternativen kriminalisiert, übernimmt automatisch die VOLLSTÄNDIGE Versorgungspflicht.

Das ist keine politische Meinung, sondern juristische Logik:

  • Monopolisierung = Verantwortungsübernahme
  • Keine Alternative = No Exit-Situation
  • Erzwungene Abhängigkeit = Versorgungspflicht

Der Staat kann nicht gleichzeitig:

  • Alle Selbstversorgung verbieten UND
  • Die Versorgung verweigern UND
  • Behaupten, es gäbe "freie Entscheidungen"

3. Die aktuelle Praxis als Verfassungsbruch

Das Hartz-IV-System verletzt systematisch geltendes Recht:

Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde):

  • Sanktionen bis unter das Existenzminimum
  • Kontrolle intimster Lebensbereiche
  • Erzwungene Verfügbarkeit für "Arbeit" jeder Art
  • Stigmatisierung als Erziehungsmaßnahme

Verstoß gegen UN-Sozialpakt:

  • Bedingungen für bedingungslose Rechte
  • Sanktionen für Grundbedürfnisse
  • Unzureichende Leistungshöhe

Verstoß gegen Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip):

  • Der Staat handelt GEGEN seine Bürger statt FÜR sie
  • Schutz wird zu Kontrolle pervertiert

III. Durchsetzung geltenden Rechts: Konkrete rechtliche Schritte

1. Verfassungsbeschwerde: Der Status quo ist verfassungswidrig

Beschwerdegegenstände:

  • Sanktionsregime als Verstoß gegen Art. 1 GG
  • Bedarfsgemeinschaft als Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht
  • Mitwirkungspflicht als Verstoß gegen informationelle Selbstbestimmung
  • Unzureichende Regelsätze als Verstoß gegen Art. 1 + 20 GG

2. Individualrechtlicher Anspruch

Jeder Mensch kann HEUTE bereits einklagen:

  • Bedingungslose Gewährung des Existenzminimums (Art. 1 GG)
  • Sanktionsfreie Grundsicherung (UN-Sozialpakt + GG)
  • Schutz der Privatsphäre (Art. 2 GG)
  • Freie Wohnortwahl (Art. 11 GG)

3. Umkehrung der Beweislast

Nicht wir müssen beweisen, warum wir Rechte haben. Der Staat muss beweisen, warum er verfassungswidrig handelt.

  • Warum ist Sanktionierung verfassungskonform?
  • Warum ist Kontrolle intimster Bereiche rechtmäßig?
  • Warum sind UN-Menschenrechte nicht unmittelbar anwendbar?
  • Warum ist Monopolisierung ohne Versorgungsgarantie legal?

IV. Sofortprogramm: Was HEUTE rechtlich durchsetzbar ist

1. Sanktionsverbot

Verfassungsrechtlich zwingend: Menschenwürde ist nicht konditionierbar.

2. Datenschutz und Privatsphäre

Grundrechtlich geschützt: Keine Kontokontrolle, keine Beziehungskontrolle, keine Wohnungskontrolle ohne konkreten Missbrauchsverdacht.

3. Bedarfsgemeinschaft abschaffen

Verfassungswidrig: Erwachsene Menschen sind eigenständige Grundrechtsträger.

4. Freizügigkeit gewährleisten

Art. 11 GG: Niemand darf an einen Wohnort gefesselt werden.

5. Existenzminimum garantieren

BVerfG: Das menschenwürdige Existenzminimum ist unverfügbar.

V. Die ökonomische Dimension: Jenseits neoliberaler Mythen

1. Das Ende der Arbeitsplatzlüge

In einer automatisierten Wirtschaft ist Vollbeschäftigung strukturell unmöglich. Wer trotzdem an "Arbeit für alle" festhält, betreibt Realitätsverweigerung oder bewusste Täuschung.

2. Die Produktivitätsdividende

Der gesellschaftlich erzeugte Reichtum entsteht durch kollektive Anstrengung über Generationen. Private Aneignung legitimiert sich nur durch gesellschaftlichen Nutzen, nicht durch historische Zufälle oder Kapitalbesitz.

3. Umverteilung als Eigentumsschutz

Art. 14 GG, Absatz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Massive Vermögenskonzentration bei gleichzeitiger Armut ist verfassungswidrig.

VI. Strategien der Rechtsdurchsetzung

1. Juristische Offensive

  • Musterklagen gegen Sanktionen
  • Verfassungsbeschwerden gegen das Gesamtsystem
  • Europarechtliche Klagen wegen Verstoß gegen UN-Sozialpakt
  • Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch bei Sanktionierung unter Existenzminimum

2. Politische Mobilisierung

  • Aufklärung über Rechtslage: Die meisten Menschen wissen nicht, dass sie bereits heute Rechte haben
  • Solidarität der Betroffenen: Gemeinsame Klagen, gemeinsame Verweigerung
  • Bündnisse: Alle Menschen, die von Arbeit leben müssen, haben gemeinsame Interessen

3. Ziviler Ungehorsam

  • Verweigerung verfassungswidriger Mitwirkungspflichten
  • Öffentliche Sanktionsverweigerung
  • Demonstrative Inanspruchnahme von Menschenrechten

VII. Internationale Einbettung: Deutschland als Menschenrechtsverweigerer

1. UN-Überwachung

Deutschland wird regelmäßig vom UN-Sozialausschuss gerügt:

  • 2018: Kritik an Sanktionen und Bedarfsgemeinschaft
  • 2021: Forderung nach bedingungsloser Grundsicherung
  • Deutschland ignoriert systematisch UN-Empfehlungen

2. Europäische Sozialcharta

Auch hier steht Deutschland unter Beobachtung wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen im Sozialbereich.

3. Internationale Rechtsprechung

Andere Länder haben bereits erkannt: Sanktionen verletzen Menschenrechte

  • Niederlande: Verfassungsgericht stoppt Sanktionen
  • Österreich: Mindestsicherung ohne Bedingungen diskutiert

VIII. Schluss: Recht durchsetzen, nicht erbitten

Wir fordern nicht. Wir bestehen auf geltendem Recht.

Die Menschenwürde ist unverhandelbar. Der UN-Sozialpakt ist bindendes Völkerrecht. Das Sozialstaatsprinzip ist Verfassungsauftrag.

Der deutsche Staat befindet sich im Verfassungsbruch.

Nicht wir müssen uns rechtfertigen. Er muss sich rechtfertigen.

Wir rufen auf zu:

  • Juristischer Gegenwehr gegen verfassungswidrige Praktiken
  • Politischer Mobilisierung für die Durchsetzung geltenden Rechts
  • Zivilem Ungehorsam gegen menschenrechtswidrige Zumutungen
  • Internationaler Solidarität mit allen Menschen unter neoliberaler Unterdrückung

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist kein Versprechen. Das ist ein AUFTRAG.Für die Durchsetzung der Menschenrechte. Für die Verwirklichung der Verfassung. Für die Beendigung staatlicher Rechtsverweigerung.

Deutschland, 2025

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