Die Sozialgerichte schlagen Alarm über KI-Schriftsätze von Bürgern ohne Anwalt – und präsentieren als Beleg einen Extremfall von 4.000 Seiten. Belastbare Zahlen hat niemand, nicht einmal die Bundesregierung. Dass auch Anwälte erfundene Urteile zitieren, ist gerichtsbekannt; der Anwalt bekommt dafür eine Ermahnung, der Bürger bis zu 3.000 Euro Missbrauchsgebühr. Die eigentliche Ursache hat die Präsidentin des Bundessozialgerichts selbst benannt: Es gibt nur noch rund 1.600 Fachanwälte für Sozialrecht, im Arbeitsrecht fast zehnmal so viele. Auf Beratungsschein bekommt ein Anwalt 102 Euro für einen Widerspruch. Gleichzeitig verliert der Bürger einen Zugangsweg nach dem anderen: kein Eingangsstempel, keine E-Mail, ein Widerspruch über das Jobcenter-Postfach ist unwirksam, der Rückschein kostet ab Januar bis zu 7,20 Euro. Jahrzehntelang war Amtsdeutsch die Mauer, hinter der sich der Apparat verschanzen konnte. Jetzt hat der Michel ein Werkzeug, das diese Sprache übersetzt. Die Antwort des Staates: nicht mehr Anwälte für die Bürger, sondern KI für die Gerichte.
Jahrzehntelang hat sich niemand beschwert, dass der Bürger seine Bescheide nicht versteht. Jetzt versteht er sie. Und plötzlich ist das ein Problem.
Im Februar 2026 trat die Präsidentin des Bundessozialgerichts in Kassel vor die Presse und beklagte eine neue Plage: Bürger, die mit Künstlicher Intelligenz Klagen und Eilanträge schreiben. Ein Kläger habe bei einem Landessozialgericht einen KI-erstellten Schriftsatz von 4.000 Seiten eingereicht. Die KI erfinde mitunter Urteile. Und:
„Das alles muss dann von einem Gericht geprüft werden.“
Die Landessozialgerichte stimmten in den Chor ein. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Eilverfahren 2025 um 55 Prozent, der dortige LSG-Präsident sprach im Sommer davon, man stehe „mit dem Rücken zur Wand“. In Bayern kletterten die Klageeingänge im ersten Halbjahr 2026 um rund 26 Prozent. Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts erklärte, die KI kenne sich im komplexen Sozialrecht kaum aus und produziere bis zu 100 Seiten, wo drei bis fünf genügen würden.
Das klingt nach einem technischen Problem. Nach Bürgern, die mit einem Spielzeug Unfug treiben.
Es ist etwas ganz anderes. Es ist das Geräusch einer Mauer, die Risse bekommt.
Die Sprachmauer
Man muss verstehen, wie Herrschaft in einem Rechtsstaat funktioniert. Nicht mit Knüppeln. Mit Sprache.
Ein Widerspruchsbescheid umfasst gerne zehn, zwölf, fünfzehn Seiten. Wer ihn liest, findet seitenweise abgeschriebene Normtexte, Verweise auf Verweise, Rechtsprechungsketten, Schachtelsätze mit drei eingeschobenen Nebensätzen. Und irgendwo auf Seite neun, versteckt zwischen zwei Textbausteinen, steht der eine Satz, um den es eigentlich geht: „Die Voraussetzungen liegen nicht vor.“ Warum nicht? Steht da nicht. Oder es steht da in einer Form, die kein normaler Mensch entschlüsseln kann.
Und dann kommt die Formel, die jeder kennt, der je einen Bescheid bekommen hat: „Ihr Vorbringen vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.“ Welches Vorbringen? Welche Beurteilung? Egal. Der Baustein passt auf jeden Fall.
Das ist kein Versehen. Das ist keine Schlamperei. Das ist eine Mauer. Eine Sprache, die so gebaut ist, dass der Betroffene sie nicht versteht und deshalb jemanden braucht, der sie ihm übersetzt. Und dieser Übersetzer heißt Anwalt.
Dabei verlangt das Gesetz das genaue Gegenteil. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I verpflichtet die Leistungsträger, darauf hinzuwirken, dass
„der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke“.
Allgemein verständlich. Man lese einen beliebigen Bescheid und lache.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes geht in § 11 sogar noch weiter: Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren und ihnen auf Verlangen sogar Bescheide verständlich erläutern. Ausgerechnet der Personenkreis, der am häufigsten auf Sozialleistungen angewiesen ist, bekommt Bescheide, die selbst ein Volljurist zweimal lesen muss.
Wieder einmal: Die Pflicht des Bürgers ist sanktionsbewehrt. Die Pflicht der Behörde ist Prosa.
Die Übersetzer, die es nicht mehr gibt
Und jetzt die Zahlen, die alles erklären.
Laut der Präsidentin des Bundessozialgerichts gibt es in Deutschland nur noch rund 1.600 Fachanwälte für Sozialrecht. Im Arbeitsrecht sind es über 11.000. Fast zehnmal so viele. Bei einer Zahl von Klageverfahren, die nach ihren eigenen Worten nicht erheblich höher liegt. Und die Zahl der Sozialrechtler sinkt seit Jahren schneller als in jedem anderen großen Fachgebiet.
Warum? Weil man vom Sozialrecht nicht leben kann. Rechnen wir:
Ein Mensch ohne Geld bekommt beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Damit geht er zum Anwalt. Der Anwalt bekommt vom Mandanten eine Schutzgebühr von 15 Euro. Aus der Staatskasse gibt es für eine Beratung 42 Euro. Wird er nach außen tätig, schreibt also einen Widerspruch, sind es 102 Euro.
102 Euro. Dafür soll er sich in eine Akte von 300 Seiten einarbeiten, die Berechnung prüfen, die Rechtsprechung recherchieren, den Widerspruch schreiben. Für ein Rechtsgebiet, das aus vierzehn Sozialgesetzbüchern besteht, die ineinandergreifen wie ein Uhrwerk aus Stacheldraht: Grundsicherung, Sozialhilfe, Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe, soziale Entschädigung. Kein Anwalt kann alles. Jeder braucht einen Schwerpunkt, Fortbildungen, Kommentare, Datenbanken. Und das alles für einen Stundenlohn, für den kein Handwerker morgens den Transporter starten würde.
Geht es vor Gericht, bekommt der Anwalt für das gesamte Klageverfahren eine Verfahrensgebühr von im Mittel 392 Euro, dazu bei mündlicher Verhandlung eine Terminsgebühr. Für ein Verfahren, das zwei Jahre dauern kann. Im Arbeitsrecht wird nach Streitwert abgerechnet, und da sieht die Welt ganz anders aus.
Schon der frühere Präsident des Bundessozialgerichts hat es auf den Punkt gebracht:
„Um das Sozialrecht reißt sich niemand.“
Das ist bekannt. Das ist seit Jahren bekannt. Die Präsidenten der Gerichte sagen es, der Anwaltverein sagt es, die Sozialverbände sagen es. Und es ändert sich nichts.
Man hat also ein System gebaut, in dem der Bürger seinen Bescheid nicht verstehen kann, ihn deshalb übersetzen lassen muss, und dann hat man die Übersetzer verhungern lassen. Das Ergebnis ist kein Zufall. Das Ergebnis ist ein Bürger, der allein vor dem Apparat steht. Und ein allein gelassener Bürger gibt irgendwann auf.
Genau das ist der Zweck.
Herrschaftswissen hinter der Bezahlschranke
Selbst wer sich selbst helfen will, rennt gegen die nächste Wand.
Die Behörde hat Zugang zu den juristischen Datenbanken. Das Gericht hat Zugang zu den Datenbanken. Die Rentenversicherung, die Krankenkasse, der Bezirk, das Jobcenter, sie alle haben Rechtsabteilungen, Kommentare zu jedem Paragrafen, Fachzeitschriften, interne Weisungen.
Der Bürger hat nichts davon. Die maßgeblichen Kommentare kosten oft weit über hundert Euro pro Band, und sie veralten mit jeder Gesetzesänderung. Der Zugang zu den Rechtsprechungsdatenbanken ist für Privatleute praktisch unbezahlbar. Kein Regelsatz der Welt finanziert eine juristische Bibliothek.
Und dann verlangen die Gerichte von genau diesem Bürger „substantiierten Vortrag“, gestützt auf Rechtsprechung und Kommentarliteratur. Von einem Menschen, dem man den Zugang zu dieser Rechtsprechung systematisch verwehrt. Man bindet ihm die Hände auf den Rücken und wirft ihm dann vor, dass er nicht schwimmen kann.
Ach ja: Laut § 14 SGB I hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte. Zuständig für diese Beratung ist – die Behörde, gegen die er seine Rechte geltend machen will. Der Bock berät die Ziege über ihre Rechte am Garten.
Das Arsenal der Zermürbung
Im ersten Teil ging es um die Fristen, die Haftungsprivilegien und den Instanzenmarathon. Aber das Arsenal ist größer. Hier die Waffen, über die selten gesprochen wird:
Die Rückwirkungsfalle. Hat die Behörde dir jahrelang zu wenig gezahlt und du merkst es erst spät, stellst du einen Überprüfungsantrag. In der Grundsicherung und der Sozialhilfe bekommst du dann aber nur für ein Jahr rückwirkend nachgezahlt. Alles davor ist weg. Hat dagegen der Bürger zu viel bekommen und hätte es nach Ansicht der Behörde wissen müssen, kann sie unter Umständen bis zu zehn Jahre zurückgreifen. Ein Jahr für dein Recht. Bis zu zehn Jahre für ihre Forderung.
Die Missbrauchskeule. Wer ohne Anwalt klagt und dem Gericht lästig wird, bekommt gerne einen freundlichen Hinweis auf § 192 SGG: Bei „missbräuchlicher“ Rechtsverfolgung können dem Kläger Kosten auferlegt werden, beim Sozialgericht mindestens 150 Euro, beim Landessozialgericht mindestens 225 Euro. Für einen Grundsicherungsempfänger sind das bis zu 40 Prozent seines monatlichen Regelsatzes. Der Hinweis wirkt. Viele nehmen ihre Klage zurück. Ob sie im Recht waren, erfährt nie jemand.
Der Gerichtsbescheid. Nach § 105 SGG kann das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden, durch Gerichtsbescheid. Der Bürger sieht nie einen Richter, hat nie die Gelegenheit, sein Anliegen persönlich vorzutragen. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts fordert zwar eine Stärkung der mündlichen Verhandlung. In der Praxis erlebt man oft das Gegenteil.
Das taktische Anerkenntnis. Merkt die Behörde, dass sie vor dem Landessozialgericht oder dem Bundessozialgericht verlieren wird, gibt sie im Einzelfall plötzlich nach. Der eine Kläger bekommt sein Geld. Ein Grundsatzurteil, das Tausenden anderen helfen würde, kommt nie zustande. Die rechtswidrige Praxis läuft weiter, beim nächsten Antragsteller, der sich nicht wehrt.
Das Zuständigkeitspingpong. Die Krankenkasse sagt, die Rentenversicherung sei zuständig. Die Rentenversicherung verweist auf den Sozialhilfeträger. Der Sozialhilfeträger verweist zurück auf die Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat das Problem so gut gekannt, dass er in § 14 SGB IX eigens strenge Weiterleitungsfristen festgeschrieben hat. Es hat nicht gereicht.
Das Formular, das nie ankam. Unterlagen „liegen nicht vor“. Ein Schreiben „ist hier nicht eingegangen“. Den Zugang beweisen muss der Bürger. Und während man ihm diese Beweislast aufbürdet, schließt man ihm gleichzeitig einen Zugangsweg nach dem anderen.
Wer im Jobcenter an der Pforte ein Schreiben abgeben will und um einen Eingangsstempel bittet, hört vielerorts: „Bitte den Briefkasten benutzen.“ Eine gesetzliche Pflicht zur Eingangsbestätigung gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit „befürwortet“ sie seit 2018 in einer Weisung, auf Wunsch und für fristwahrende Schreiben. Befürwortet. Nicht angeordnet. Also wieder Prosa.
Die E-Mail? Jobcenter schalten ihre E-Mail-Adressen ab. Und ein Widerspruch per einfacher E-Mail ist ohnehin nicht formwirksam, das haben die Gerichte längst entschieden. Das Faxgerät? Verschwindet vielerorts aus den Behörden, obwohl es für den Bürger der günstigste Weg mit Sendebericht war.
Bleibt das digitale Postfach von jobcenter.digital. Modern, bequem, vom Staat beworben. Eine Frau hat dort ihren Widerspruch als PDF hochgeladen. Fristgerecht. Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat am 7. Oktober 2026 entschieden: nicht formwirksam, unzulässig, Bescheid bestandskräftig. Eine Postfachnachricht sei wie eine E-Mail. Formwirksam wäre es nur gewesen über das gesonderte Widerspruchsformular mit Online-Ausweis und BundID, über ein besonderes Behördenpostfach oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Also mit genau der Technik, die der durchschnittliche Grundsicherungsempfänger nicht hat und nicht bedienen kann. Entschieden übrigens per Gerichtsbescheid. Ohne mündliche Verhandlung.
Man muss sich das vorstellen: Der Staat baut ein Portal mit einem Postfach, in das man Dokumente hochladen kann. Und wenn der Bürger dort das wichtigste Dokument überhaupt hochlädt, seinen Widerspruch, dann zählt es nicht. Die digitale Tür steht offen. Nur führt sie für den Widerspruch in eine Abstellkammer.
Also zurück zur Post. Ein normaler Brief? Dann behauptet das Amt, er sei nie angekommen, und der Bürger kann nichts beweisen. Ein Einwurf-Einschreiben? Dessen Beweiswert ist vor Gericht umstritten. Bleibt das Einschreiben mit Rückschein: 5,80 Euro für einen Standardbrief. Wer seinem Widerspruch Belege beilegt und einen Großbrief braucht, zahlt 6,65 Euro. Und ab Januar 2027 erhöht die Post das Briefporto: Der Standardbrief steigt von 95 Cent auf 1,15 Euro, der Großbrief von 1,80 auf 2,35 Euro. Dann kostet der Großbrief mit Rückschein 7,20 Euro.
Für einen einzigen Widerspruch. Aus einem Regelsatz, der zum zweiten Mal in Folge nicht erhöht wurde. Wer gegen drei Bescheide im Quartal vorgehen muss, Mitwirkungsunterlagen nachreicht und Fristen wahren muss, zahlt monatlich einen zweistelligen Betrag nur dafür, beweisen zu können, dass er seine Pflichten erfüllt hat.
Und das Beste zum Schluss: Selbst der teure Rückschein beweist nur, dass ein Umschlag angekommen ist. Nicht, was drin war. Behauptet das Amt, der Umschlag sei leer gewesen oder die Anlage habe gefehlt, steht der Bürger wieder mit leeren Händen da.
Der Staat verlangt vom Bürger den Beweis. Und dann verteuert, versperrt und entwertet er jedes Mittel, mit dem dieser Beweis zu führen wäre.
Zwei Wege bleiben, die man kennen muss. Erstens: Ein Widerspruch kann nach § 84 Abs. 1 SGG immer auch zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden. Dann muss das Amt ihn aufnehmen. Zweitens, und das wissen die wenigsten: Nach § 84 Abs. 2 SGG gilt die Widerspruchsfrist auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger eingeht. Wer im Jobcenter abgewimmelt wird, kann den Widerspruch also etwa im Rathaus oder bei seiner Krankenkasse abgeben und sich den Eingang dort bestätigen lassen. Kostenlos.
Die Entschädigung zum Spottpreis. Dauert dein Verfahren unangemessen lange, kannst du nach § 198 GVG eine Entschädigung verlangen. Voraussetzung: Du hast vorher förmlich eine Verzögerungsrüge erhoben. Und dann gibt es 1.200 Euro pro Jahr Verzögerung. Ein Jahr ohne die Leistung, die du zum Leben brauchst, ein Jahr Existenzangst, ein Jahr Lebenszeit: 100 Euro im Monat. Gezahlt vom Steuerzahler, natürlich.
Einzeln betrachtet ist jedes dieser Instrumente juristisch begründbar. Zusammen ergeben sie eine Maschine, die nur ein Ziel hat: dass der Bürger müde wird.
Und dann kam die KI
Und jetzt passiert etwas, mit dem niemand gerechnet hat.
Der Michel setzt sich an seinen Rechner und kopiert seinen Widerspruchsbescheid in eine KI. Und die KI sagt ihm in normalem Deutsch, was da steht. Welche Norm angewendet wurde. Was das bedeutet. Wo die Behörde den Sachverhalt gar nicht geprüft hat. Welche Fristen laufen. Welches Gericht zuständig ist.
Und auf einmal stellt der Michel fest: Das ist ja gar nicht so kompliziert. Das Gedankengut hinter dem Bescheid ist oft erschreckend dünn. Es war nur versteckt hinter einer Sprache, die er nicht verstehen sollte.
Zum ersten Mal in der Geschichte dieser Republik kann ein Mensch ohne Geld, ohne Studium und ohne Anwalt einem Amt auf Augenhöhe antworten.
Und genau in diesem Moment beginnt die Justiz, über Überlastung zu klagen.
Man achte auf die Reihenfolge. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts hat die Ursache selbst benannt: Es gibt immer weniger Fachanwälte, deshalb versuchen die Menschen, sich mit KI selbst zu helfen. Das ist die Diagnose. Und was ist die Therapie? Nicht etwa: mehr Anwälte, bessere Gebühren, Beratungsstellen, verständliche Bescheide. Sondern: bessere IT-Ausstattung für die Gerichte. Die Justiz solle selbst KI nutzen können, um aus umfangreichen Schriftsätzen die relevanten Argumente herauszufiltern.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.
Die KI des Bürgers ist unzuverlässig, sie erfindet Urteile, sie bläht auf, sie verfehlt den Punkt. Aber die KI des Gerichts soll zuverlässig genug sein, um zu entscheiden, welche Argumente des Bürgers ein Richter überhaupt noch zu Gesicht bekommt?
Merken die eigentlich noch, was sie da erzählen?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder die KI ist so unzuverlässig, wie man es dem Bürger vorhält. Dann hat sie in einem Gericht erst recht nichts verloren, schon gar nicht beim Vorsortieren von Klagevorbringen. Oder die KI ist zuverlässig genug, dass die Justiz sie selbst einsetzen will. Dann ist sie auch in der Hand des Bürgers kein Teufelszeug, und die 4.000 Seiten sind genau das, was sie sind: eine Ausnahme, die man als Regel verkauft.
Beides zugleich geht nicht. Man kann nicht am Montag erklären, die Maschine erfinde Urteile, und am Dienstag fordern, dieselbe Technik solle in den Gerichten Rechtsprechungszitate prüfen und Schriftsätze strukturieren.
Die Justiz arbeitet übrigens längst damit. Bei Massenverfahren wie den Diesel- oder Fluggastklagen setzen Gerichte seit Jahren KI-Assistenten ein, um Akten auszuwerten und Schriftsätze zu sortieren. Dort heißt das Effizienz. Beim Bürger heißt es Überlastung.
Und dann ist da noch der Punkt, den keiner ausspricht. Fachleute weisen selbst darauf hin, dass erfundene Fundstellen deutlich seltener werden, wenn die KI an juristische Datenbanken angebunden ist. Die KI der Justiz hätte diese Datenbanken. Die KI des Bürgers hat sie nicht, weil man ihn von genau diesen Datenbanken fernhält. Der Unterschied liegt also nicht zwischen guter und schlechter KI. Er liegt zwischen Zugang und Ausschluss.
Wer wirklich weniger fehlerhafte Schriftsätze will, hätte eine einfache Lösung: Er öffnet dem Bürger den Zugang zu Rechtsprechung und Kommentaren. Davon spricht in den Pressekonferenzen niemand.
Das Grundgesetz sagt in Art. 103 Abs. 1:
„Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Auf rechtliches Gehör. Nicht auf maschinelle Vorsortierung.
Das ist, als würde sich ein Krankenhaus darüber beschweren, dass zu viele Menschen in die Notaufnahme kommen, statt zu fragen, warum die Hausärzte verschwunden sind. Und als Lösung schlägt das Krankenhaus vor, am Eingang einen Automaten aufzustellen, der entscheidet, wer überhaupt reinkommt.
Und die Bundesregierung? Auf eine parlamentarische Anfrage hin erklärte sie, konkrete Erkenntnisse über eine Zunahme KI-erstellter Schriftsätze lägen ihr nicht vor. Die Gerichte stehen „mit dem Rücken zur Wand“, und in Berlin weiß man von nichts.
Die Brennglas-Methode
Und dann sind da die 4.000 Seiten. Sie tauchen in jedem Bericht auf, in jeder Pressemitteilung, in jedem Kommentar. Sie sind das Bild, das hängen bleiben soll.
Wir kennen diese Methode. Aus dem Nachmittagsfernsehen. Da wird die Kamera auf den einen Menschen gehalten, den die Armut zermürbt hat, der am Ende ist, der jedes Klischee bedient – und der Zuschauer denkt hinterher, so seien sie alle. Man sucht sich das Extrem, hält das Brennglas drauf und macht aus dem Einzelfall das Gesicht einer ganzen Gruppe.
Genau so funktioniert die Debatte über KI-Schriftsätze. Ein Kläger mit 4.000 Seiten wird zum Symbol für jeden Bürger, der sich mit KI wehrt.
Wie viele solcher Fälle gibt es denn? Das weiß niemand. Die Bundesregierung erklärte auf Anfrage, ihr lägen keine konkreten Erkenntnisse über eine Zunahme KI-erstellter Schriftsätze vor. Das Landessozialgericht NRW räumt ein, dass erst noch ausgewertet werden müsse, wie erfolgreich solche Klagen überhaupt sind. Und die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts nannte für den Anstieg der Klagen neben der KI selbst noch ganz andere Ursachen: die konjunkturelle Lage und die alternde Gesellschaft. Keine Statistik, keine Auswertung, keine Zahl. Nur ein Monstrum von 4.000 Seiten, das durch alle Medien gereicht wird.
Der Normalfall sieht anders aus. Ein Bürger lässt sich seinen Bescheid erklären, findet die einschlägige Norm, prüft die Rechtsprechung, schreibt einen Widerspruch von drei, vier, fünf Seiten. Sachlich, sauber, auf den Punkt. Darüber hält niemand eine Pressekonferenz.
Und jetzt die Gegenprobe: Wer zitiert eigentlich sonst noch erfundene Urteile?
Anwälte. Das Amtsgericht Köln stellte im Juli 2025 in einer Familiensache fest, dass ein Rechtsanwalt einen offenkundig mit KI erstellten Schriftsatz eingereicht hatte, mit Fundstellen, die es nicht gab, und einer Randziffer, die nicht einmal existierte. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach im September 2025 von einer „kompletten Fälschung“: Ein Anwalt hatte angebliche BGH-Zitate sogar in Anführungszeichen gesetzt, als handle es sich um wörtliche Auszüge. Das Kammergericht Berlin ermahnte eine Anwältin, die ein frei erfundenes BGH-Urteil samt Aktenzeichen und Zeitschriftenfundstelle zitiert hatte. Und im September 2026 kostete ein fehlerhafter KI-Schriftsatz eine Partei vor dem Bundesarbeitsgericht das Verfahren. Ein Anwalt hatte ihn eingereicht.
Über 90 Prozent der Anwälte nutzen inzwischen KI. Hat irgendein Gerichtspräsident deshalb eine Pressekonferenz gegeben, die Anwaltschaft überlaste die Justiz? Natürlich nicht.
Und man beachte den Unterschied in der Behandlung. Die Anwältin vor dem Kammergericht kam mit einer Ermahnung davon. Ein Beschwerdeführer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem die Richter KI-erfundene Aussagen vorhielten, bekam die höchstmögliche Missbrauchsgebühr aufgebrummt: 3.000 Euro. Derselbe Fehler. Beim Anwalt ein Versehen. Beim Bürger Missbrauch.
Und die Gerichte selbst? Ein hessisches Verwaltungsgericht stützte sich in einem Urteil vom Juni 2026 auf Informationen, für die es ausdrücklich ChatGPT als Quelle angab, und musste anschließend Fehler einräumen. Wer regelmäßig Urteile liest, kennt ohnehin die falschen Randnummern, die vertauschten Aktenzeichen, die Paragrafen in einer längst überholten Fassung. Fachleute vermuten sogar, dass die Dunkelziffer erfundener Zitate in anwaltlichen Schriftsätzen hoch ist, weil Richter schlicht nicht jedes Zitat nachprüfen. Der Unterschied ist nur: Wenn ein Gericht sich irrt, heißt das Urteil. Wenn der Bürger sich irrt, heißt es Querulanz.
Fehlerhafte Zitate sind kein KI-Problem. Sie sind ein Prüfproblem. Und es trifft den Anwalt, den Richter und den Bürger gleichermaßen. Wer mit KI arbeitet, iterativ, Schritt für Schritt, und jedes Urteil im Original nachliest, bekommt heute Schriftsätze, die sich vor keiner Kanzlei verstecken müssen. Das ist kein Hexenwerk mehr. Das ist Handwerk.
Aber wer hat diese Menschen in diese Lage gebracht? Wer hat dafür gesorgt, dass es keinen Anwalt gibt, der ihnen sagt: Das reicht auf fünf Seiten, und dieses Urteil gibt es nicht? Ein Mensch, der vier Jahre um seine Erwerbsminderungsrente kämpft, der keinen Anwalt findet, der in der Behördensprache ertrinkt, greift nach dem einzigen Seil, das man ihm hinhält. Dass er sich dabei manchmal verheddert, ist nicht seine Schande. Es ist die Schande eines Staates, der ihm kein besseres Seil gegeben hat.
Und noch etwas: Man hört von den 4.000 Seiten. Man hört nichts von den Tausenden Widersprüchen, die mit KI-Hilfe sauber, knapp und präzise begründet wurden. Die Behörde hat nachgegeben, das Verfahren war erledigt, kein Gericht hat es je gesehen. Diese Fälle tauchen in keiner Pressekonferenz auf. Sie sind die eigentliche Revolution.
An den Michel deshalb ein Rat: Lass dir von der KI den Bescheid übersetzen. Lass dir die Normen erklären. Lass dir helfen, deine Gedanken zu ordnen. Aber prüf jedes Urteil, das sie dir nennt, nach. Halte dich kurz. Schreib fünf Seiten, die sitzen, statt hundert, die man dir um die Ohren haut. Dann hast du eine Waffe, gegen die der Apparat kein Gegenmittel hat: Klarheit. Siehe hier: Kein Knopfdruck, sondern Handwerk: Wie ein Schriftsatz mit KI wirklich entsteht -Teil 2
Die Mauer bröckelt
Jahrzehntelang beruhte die Macht der Verwaltung über den Bürger auf einem einfachen Prinzip: Sie spricht eine Sprache, die er nicht versteht. Sie kennt Gesetze, die er nicht kennt. Sie hat Zugang zu Wissen, das ihm verschlossen ist. Und den einzigen Berufsstand, der zwischen beiden hätte übersetzen können, hat man finanziell ausgehungert.
Dieses Prinzip funktioniert nicht mehr.
Der Michel ist nicht mehr stumm. Er hat eine Prothese bekommen, eine Übersetzungsmaschine, einen Assistenten, der nachts um drei nicht müde wird und keinen Beratungsschein verlangt. Er ist nicht klüger geworden. Er ist nur nicht mehr allein.
Und das ist es, was den Apparat so nervös macht. Nicht die 4.000 Seiten. Sondern die vielen Bürger, die zum ersten Mal verstehen, was man ihnen da eigentlich geschrieben hat.
Ein Staat, der sich über Bürger beschwert, die ihre Bescheide endlich verstehen, hat sich selbst entlarvt.
Der Rechtsstaat wird nicht von KI-Schriftsätzen bedroht. Er wird von einer Verwaltung bedroht, die ohne Sprachmauer nicht mehr bestehen kann.
Die Mauer bröckelt. Und zum ersten Mal sitzt der Michel nicht davor, sondern hat das Werkzeug in der Hand. Er sollte es klug benutzen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1; SGB I, §§ 14, 17; § 11 BGG; §§ 105, 184, 192 SGG; § 14 SGB IX; § 44 SGB X i.V.m. § 40 SGB II und § 116a SGB XII; § 45 SGB X; § 198 GVG; Nrn. 2500, 2501, 2503, 3102 VV RVG: gesetze-im-internet.de
epd/evangelisch.de, 10.02.2026: Oberste Sozialrichterin beklagt Belastung durch KI
Legal Tribune Online, BSG-Jahresbericht für 2025: „Spürbare Mehrbelastung durch Künstliche Intelligenz“ (Fachanwaltszahlen)
Legal Tribune Online, 17.08.2026: KI-Schriftsätze überlasten Sozialgerichte in NRW
beck-aktuell, 06.08.2026: 26 Prozent mehr Klagen an den bayerischen Sozialgerichten
Bundestag, Drucksache 21/5985 (Antwort der Bundesregierung zu KI-Schriftsätzen)
gegen-hartz.de: Immer weniger Anwälte wollen Bürgergeld-Empfänger
BRAK, Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026
SG Frankfurt am Main, Gerichtsbescheid vom 07.10.2026 – S 43 AS 1105/26 (Widerspruch über jobcenter.digital-Postfach nicht formwirksam); § 84 SGG
Bundesagentur für Arbeit, Weisung 201806011 vom Juni 2018 (Eingangsbestätigungen)
Deutsche Post, Preisanpassungen Brief ab Januar 2027
AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 – 312 F 130/25; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.09.2025 – 2-13 S 56/24; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.2025 – 17 WF 144/25; BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/25 (KI-Fehlzitate in anwaltlichen Schriftsätzen)
beck-aktuell, 21.10.2026: BayVerfGH Vf. 9-VI-25 – erfundene Urteile, 3.000 Euro Missbrauchsgebühr
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