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Freitag, 28. August 2015

+++ Süddeutsche verteidigt Terror! +++

An sich ist der Artikel eine Mischung aus gequirlter Hetze und bekannten anti-russischen Vorurteilen. Also uninteressant.
 
Doch ein Satz hat es trotzdem in sich!

 
Die SÜDDEUTSCHE schreibt tatsächlich folgendes:

 
Selbst wenn sie beteiligt gewesen wären: Bei den Anschlägen wurde niemand verletzt, es entstand nur geringer Sachschaden. Doch das Ziel dieses Prozesses war ja kein strafrechtliches.

 
+++ JETZ HABEN WIR ALLES GESEHEN +++ Eine deutsche Zeitung verteidigt einen Terroranschlag und versucht diesen als "nicht weiter schlimm" abzustempeln +++ UND DAS IST KRASS !!!

 
Der Logik dieser Pseudo-Journalisten nach - ist es in etwa so, dass wenn jetzt jemand den Reichstag in die Luft jagt und dabei niemand verletzt wird - das Ganze dann ja nicht so schlimm ist und die Täter freigelassen werden müssen. Das ist ihre Logik.

 
Frage: Ist so etwas nicht strafbar in Deutschland?



sueddeutsche: Mit Putins Leben endet auch sein Regime

Übrigens dazu: Strafgesetzbuch: § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Danke für den Hinweis Udo Tschorn

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