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Freitag, 18. Oktober 2024

Tödliche Zahlen-Alchemie: Wie die Priesterschaft des Sozialstaats durch manipulierte Regelsätze Millionen in Armut und Hunger treibt

 


In einem Land, das sich seiner sozialen Marktwirtschaft rühmt, findet ein Skandal von ungeheuerlichem Ausmaß statt - und kaum jemand spricht darüber. Die Rede ist von der Berechnung der Regelbedarfe für Sozialhilfeempfänger in Deutschland. Was auf den ersten Blick wie ein trockenes Verwaltungsthema erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein perfides System zur Unterdrückung der Armutsquoten und zur Zementierung sozialer Ungleichheit.

Der Zirkelschluss: Eine Farce in Zahlen und die doppelte Falle der "verdeckten Armut"

Die Methodik zur Berechnung der Regelbedarfe basiert auf einem absurden Zirkelschluss: Offiziell nimmt man die Ausgaben der ärmsten 15% der Haushalte als Grundlage für die Berechnung. Doch die Realität ist noch alarmierender. Wie Rüdiger Böker, renommierter Sozialrechtsexperte und ehemaliger Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht, in seiner Kurzanalyse aufzeigt, werden tatsächlich nur 13,6% der Ein-Personen-Haushalte für die Regelbedarfsermittlung herangezogen.

Die Methodik zur Berechnung der Regelbedarfe offenbart bei genauerer Betrachtung einen skandalösen Zirkelschluss:

  • Statt der offiziell angegebenen 15% werden tatsächlich nur 13,6% der Ein-Personen-Haushalte für die Regelbedarfsermittlung herangezogen.
  • In dieser ohnehin zu kleinen Referenzgruppe von etwa 50.000 Menschen verweigert ein Großteil die Angabe ihrer Ausgaben oder gibt sie nur unvollständig an. Über 40% der "ganz armen" Haushalte in der Erhebung verweigern jegliche Angaben zu ihren Ausgaben.
  • Schätzungen zufolge sind 40-60% dieser Gruppe Menschen, die zwar Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diese aber nicht beantragen - aus Scham, Angst oder wegen bürokratischer Hürden.

Hier offenbart sich die perfide Doppelrolle der "verdeckten Armut":

  • Als Nicht-Leistungsbezieher fließen diese Menschen potenziell in die Referenzgruppe der ärmsten 13,6% ein. Ihre extrem niedrigen Ausgaben, die oft unter dem Existenzminimum liegen, werden somit zur Bemessungsgrundlage für den Regelsatz.
  • Gleichzeitig bleiben sie als "versteckte Arme" in den offiziellen Armutsstatistiken unsichtbar, was das wahre Ausmaß der Armut in Deutschland verschleiert.

Diese perverse Dynamik führt dazu, dass der Regelsatz systematisch und mit voller Absicht nach unten gedrückt wird. Die Ärmsten der Armen, die eigentlich Hilfe bräuchten, werden unwissentlich zu Komplizen ihrer eigenen Benachteiligung gemacht.

Besonders skandalös: Die genaue Zahl derer, die in diese Kategorie fallen und in die Berechnungen einfließen, ist nicht zu ermitteln. Diese Intransparenz ist kein Zufall, sondern Teil des Systems. Sie macht eine ehrliche Debatte über die wahren Bedarfe praktisch unmöglich und schützt die Verantwortlichen vor kritischen Nachfragen.

Geheimhaltung der Daten: Ein undurchdringliches System

Eine besonders brisante Tatsache ist, dass die detaillierten Daten der rund 50.000 Menschen, die an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) teilnehmen, von der Bundesregierung aktiv unter Verschluss gehalten werden. Weder die Öffentlichkeit noch unabhängige Kontrollinstanzen haben Zugang zu diesen Informationen. Selbst das Bundesverfassungsgericht und andere höchste staatliche Organe sind von der Einsicht in diese Daten ausgeschlossen.

Die Weigerung der Bundesregierung, diese Daten offenzulegen, wird offiziell mit dem Schutz der Anonymität der Befragten begründet. Kritiker argumentieren jedoch, dass diese Geheimhaltungspolitik eine umfassende und kritische Überprüfung der Methodik zur Regelbedarfsermittlung verhindert. Rüdiger Böker kritisiert in seinen Ausführungen ebenfalls die mangelnde Transparenz der Daten. Er weist darauf hin, dass selbst die Ruhr-Universität Bochum, die vom BMAS mit der Überprüfung der Berechnungsmethoden beauftragt wurde, keinen Zugriff auf die vollständigen EVS-Daten hatte. Stattdessen erhielt die Universität nur ein "Scientific-Use-File", das eine 80%-ige Stichprobe der EVS-Daten enthielt und wichtige Informationen zur Berechnung des Regelbedarfs nicht enthielt.

Diese Intransparenz erschwert die Nachvollziehbarkeit und Überprüfung der Berechnungen des Regelbedarfs und verhindert eine ehrliche Debatte über die wahren Bedarfe der Ärmsten in unserer Gesellschaft.

Es ist ein perfides System der doppelten Bestrafung: Jene, die aus welchen Gründen auch immer keine Leistungen beantragen, werden nicht nur individuell benachteiligt, sondern tragen unfreiwillig dazu bei, das gesamte Niveau der Sozialleistungen zu senken. Es ist ein bewusstes Wegschauen und Ausnutzen der Schwächsten, das die soziale Ungleichheit weiter verstärkt und den Sozialstaat ad absurdum führt.

Das "Selektive Additions-Verfahren" ist intransparent und manipulativ

Das "Selektive Additions-Verfahren" ist eine Methode, die bei der Berechnung des Regelbedarfs für Sozialhilfeempfänger in Deutschland verwendet wird. Anstatt die tatsächlichen Durchschnittsausgaben der Referenzgruppe für bestimmte Güter und Dienstleistungen zu verwenden, werden diese durch ein komplexes System der Auswahl und Addition einzelner Ausgabepositionen ermittelt.

  • Komplexe Auswahl und Addition: Anstatt einfach die durchschnittlichen Ausgaben der Referenzgruppe zu verwenden, werden bestimmte Ausgabepositionen selektiv ausgewählt. Diese Auswahl basiert auf nicht klar definierten Kriterien, was die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen erschwert. Die ausgewählten Ausgabepositionen werden dann addiert, um den Regelbedarf zu ermitteln. Dieses Verfahren ist komplex und nicht leicht nachvollziehbar, da es nicht klar ist, welche Ausgabepositionen genau ausgewählt und wie sie addiert werden.

  • Verwendung von Code-Nummern: Die Ausgabepositionen werden durch Code-Nummern identifiziert, die nicht öffentlich definiert sind. Dies macht es schwierig, die genaue Bedeutung und den Umfang der einzelnen Ausgabepositionen zu verstehen.

  • Geheimhaltung der Hochrechnungsfaktoren: Die Hochrechnungsfaktoren, die verwendet werden, um die Ausgaben der Referenzgruppe auf die gesamte Bevölkerung hochzurechnen, werden ebenfalls geheim gehalten. Dies verhindert eine unabhängige Überprüfung der Berechnungen und macht es unmöglich, die Genauigkeit und Fairness des Verfahrens zu bewerten.

  • Verzerrung der Datenbasis: Durch die selektive Auswahl und Addition einzelner Ausgabepositionen wird die Datenbasis verzerrt. Es ist nicht klar, ob die ausgewählten Ausgabepositionen tatsächlich repräsentativ für die tatsächlichen Bedürfnisse der Sozialhilfeempfänger sind. 

Die Stromkosten-Farce: Wenn Nullen den Durchschnitt senken

Ein besonders perfides Beispiel für die manipulative Berechnung der Regelbedarfe zeigt sich bei der Ermittlung der Stromkosten. Rüdiger Böker, renommierter Sozialrechtsexperte, deckt in seiner Analyse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) einen weiteren Skandal auf:

  • 9,5% der Ein-Personen-Haushalte in der vom BMAS ausgewählten Referenzgruppe geben keine Ausgaben für Strom an.
  • Diese "stromlosen" Haushalte werden dennoch in die Berechnung des durchschnittlichen Strombedarfs einbezogen.
  • Das Ergebnis: Eine künstliche Senkung des Durchschnittswerts und damit eine systematische Unterschätzung des tatsächlichen Strombedarfs im Regelsatz.

Wie kann es sein, dass knapp jeder zehnte Haushalt in der Referenzgruppe angeblich ohne Strom lebt? Böker vermutet Fehler in der Datenerhebung, informellen Strombezug oder tatsächliches Leben ohne Strom - alles Szenarien, die eine seriöse Bedarfsermittlung ad absurdum führen.

Besonders skandalös: Die genauen Gründe für die Einbeziehung dieser "Null-Strom-Haushalte" werden im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)  nicht offengelegt. Diese Intransparenz ist symptomatisch für ein System, das die Armen systematisch benachteiligt.

Die Stromkosten-Farce ist ein weiteres Glied in der Kette der Manipulationen, die den Regelsatz künstlich niedrig halten. Sie zeigt einmal mehr, wie statistische Tricks genutzt werden, um die Lebensrealität der Ärmsten zu ignorieren und ihre Bedürfnisse kleinzurechnen.

Die 1,60-Euro-Farce: Ein Leben lang sparen für Grundausstattung

Die Absurdität der Regelbedarfsberechnung erreicht bei der sogenannten "Weißen Ware" ihren Höhepunkt. Dieser Begriff umfasst im Kontext des SGB II größere Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Bügeleisen - allesamt Geräte, die für ein menschenwürdiges Leben unerlässlich sind.

Doch wie viel Geld gesteht der Regelsatz den Ärmsten für diese lebenswichtigen Geräte zu? Die schockierende Antwort: ganze 1,60 Euro pro Monat. Ja, Sie haben richtig gelesen: Ein-Euro-sechzig. Eine Summe, die jeder Realität spottet.

Lassen Sie uns diesen Wahnsinn an einem konkreten Beispiel verdeutlichen:

Eine durchschnittliche Waschmaschine kostet etwa 418,95 Euro (389 Euro plus 29,95 Euro Versandkosten). Mit dem im Regelsatz vorgesehenen "Sparbetrag" von 1,60 Euro pro Monat müsste ein Leistungsempfänger bereits unglaubliche 21 Jahre und 9 Monate sparen, um sich dieses eine Gerät leisten zu können.

Doch es kommt noch viel schlimmer: Dieser lächerliche Betrag von 1,60 Euro ist nicht etwa nur für Waschmaschinen gedacht. Nein, er soll alle Anschaffungen und Reparaturen im Bereich der "Weißen Ware" abdecken. Das bedeutet, dieser Betrag muss auch noch für Wäschetrockner, Geschirrspüler und Bügeleisen reichen.

Rechnen wir es einmal durch:

  • Waschmaschine: 418,95 Euro
  • Wäschetrockner: ca. 400 Euro
  • Geschirrspüler: ca. 450 Euro
  • Bügeleisen: ca. 50 Euro

Gesamtkosten: 1.318,95 Euro

Bei einem monatlichen Sparbetrag von 1,60 Euro würde es sage und schreibe 68 Jahre und 6 Monate dauern, um diese Grundausstattung anzusparen. Mehr als ein ganzes Menschenleben für Geräte, die in jedem Haushalt als selbstverständlich gelten!

Die Konsequenzen dieser realitätsfernen Berechnung sind verheerend:

  1. Leistungsempfänger können sich de facto keine neuen Geräte leisten.
  2. Reparaturen sind oft unbezahlbar, was zur Nutzung defekter und potenziell gefährlicher Geräte führen kann.
  3. Der Zwang zum Verzicht auf grundlegende Haushaltsgeräte verstärkt die soziale Ausgrenzung massiv.
  4. Die Unmöglichkeit, für Neuanschaffungen zu sparen, zementiert den Teufelskreis der Armut.

Diese 1,60-Euro-Farce ist mehr als nur eine Fehlkalkulation - sie ist ein Affront gegen die Menschenwürde. Sie zeigt einmal mehr, wie die Regelbedarfsberechnung die Lebensrealität der Ärmsten völlig ignoriert und ein Leben in Würde systematisch unmöglich macht.

Es ist an der Zeit, diesen Skandal beim Namen zu nennen und eine grundlegende Reform der Regelbedarfsberechnung zu fordern. Denn ein Sozialsystem, das seinen Bedürftigen zumutet, länger als ein Menschenleben für eine grundlegende Haushaltsausstattung zu sparen, hat jeglichen Bezug zur Realität und jeglichen moralischen Anspruch verloren.

Die bittere Realität: Wenn Cent über Ernährung entscheiden

Um die Absurdität der Situation vollends zu begreifen, werfen wir einen Blick auf die nackten Zahlen des Ernährungsbudgets für Leistungsempfänger:

  1. Das tägliche Budget: Laut Regelsatz 2021 stehen einem Leistungsempfänger täglich gerade einmal 5,16€ für Ernährung und Getränke zur Verfügung. Zieht man davon minimale Getränkekosten von 0,70€ ab, verbleiben 4,46€ für Lebensmittel.
  2. Pro Mahlzeit: Bei drei Mahlzeiten am Tag bedeutet dies ein Budget von 1,49€ pro Mahlzeit. Eine Summe, die jeder Vorstellung von ausgewogener Ernährung Hohn spricht.
  3. Der verschwiegene Schwund: Die Realität des Lebensmittelschwunds wird in offiziellen Berechnungen komplett ignoriert. Dabei geht die Deutsche Gesellschaft für Ernährung von einem Mindest-Schwund von 10% aus. In den 1970er Jahren wurde sogar ein Schwund von 20% bei Alleinstehenden anerkannt.
  4. Die bittere Wahrheit: Berücksichtigt man einen konservativen Schwund von 10%, reduziert sich das tägliche Lebensmittelbudget auf 4,01€ - das sind 1,34€ pro Mahlzeit. Bei einem realistischeren Schwund von 20% bleiben gar nur 3,57€ pro Tag oder 1,19€ pro Mahlzeit.
  5. Vergleich mit anderen Einkommensgruppen: Während Haushalte mit Einkommen über 2000€ monatlich durchschnittlich 400-600€ für Lebensmittel ausgeben (13-20€ pro Tag), müssen Leistungsempfänger mit einem Bruchteil davon auskommen.

Die Konsequenzen dieser finanziellen Zwangsjacke sind verheerend:

  • Mangelernährung: Eine ausgewogene, nährstoffreiche Ernährung ist mit diesem Budget schlichtweg unmöglich. Der Griff zu billigen, oft minderwertigen Lebensmitteln wird zur Notwendigkeit.
  • Gesundheitliche Folgen: Insbesondere bei Kindern hat diese Unterversorgung langfristige Auswirkungen. Studien zeigen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien häufiger unter Übergewicht, Entwicklungsverzögerungen und chronischen Erkrankungen leiden.
  • Soziale Ausgrenzung: Die Teilnahme an gemeinsamen Mahlzeiten oder das Einladen von Freunden wird zum unerschwinglichen Luxus.
  • Psychische Belastung: Der ständige Stress, mit dem knappen Budget auszukommen, belastet die Betroffenen zusätzlich.

Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Welt Menschen gezwungen sind, ihre Ernährung auf Cent-Beträge herunterzurechnen. Die Vorstellung, aus diesem kümmerlichen Budget noch eine Notfallvorsorge anzusparen, wie es das Landessozialgericht Baden-Württemberg suggeriert, grenzt an Zynismus.

Wir müssen uns als Gesellschaft fragen: Ist das die Art und Weise, wie wir mit den Schwächsten umgehen wollen? Ein System, das Menschen systematisch unterernährt und ihre Gesundheit gefährdet, hat jeglichen moralischen Anspruch verloren. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform, die jedem Menschen in diesem Land eine würdige und gesunde Ernährung ermöglicht.

Fazit: Ein System am Abgrund - Ein Weckruf an die Gesellschaft

Die systematische Manipulation der Regelbedarfsberechnung offenbart eine tiefe Krise unseres Sozialstaats. Dass Sozialgerichte, Landessozialgerichte, das Bundessozialgericht und sogar das Bundesverfassungsgericht diese offensichtlichen Missstände tolerieren, ist mehr als ein Versagen der Kontrollinstanzen - es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat.

Was einst als Schutz der Würde aller Bürger konzipiert war, hat sich zu einem perfiden Instrument der Unterdrückung entwickelt. Die Verankerung dieser Methodik im Sozialgesetzbuch ist nichts anderes als die Legalisierung von Armut, ein Verrat an den Grundprinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft.

Die Folgen dieser Politik sind verheerend: Eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, zunehmende soziale Spannungen und ein schwindendes Vertrauen in staatliche Institutionen. Wir schaffen eine Unterklasse, die systematisch ihrer Chancen beraubt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird.

Es ist höchste Zeit, diesen Skandal beim Namen zu nennen: Was hier geschieht, ist ein systematischer Betrug am Sozialstaat und seinen schwächsten Mitgliedern, legitimiert durch Gesetz und Rechtsprechung. Es ist ein Verbrechen an den Ärmsten der Gesellschaft, das nicht länger ignoriert werden darf.

Wir stehen an einem Wendepunkt. Die Regelbedarfsberechnung ist mehr als ein technisches Detail - sie ist ein Gradmesser für die moralische Integrität unserer Gesellschaft. Ihre Manipulation zeigt, wie weit wir uns von unseren ethischen Grundsätzen entfernt haben.

Um diesen Missstand zu korrigieren, brauchen wir:

  1. Eine grundlegende Reform des Berechnungssystems
  2. Absolute Transparenz bei allen Berechnungen und Datengrundlagen
  3. Eine ehrliche, gesellschaftsweite Debatte über Armut und soziale Gerechtigkeit
  4. Ein Umdenken in der Justiz, die ihre Rolle als Schutzinstanz für die Schwächsten neu definieren muss
  5. Ein Erwachen der Zivilgesellschaft, die diese Missstände nicht länger hinnehmen darf

Es liegt an uns allen - Bürgern, Medien, Politik und Zivilgesellschaft - unsere Stimme zu erheben und Veränderung einzufordern. Denn ein Sozialstaat, der seine Ärmsten betrügt, hat nicht nur seinen Namen, sondern auch seine Daseinsberechtigung verwirkt.

Der Skandal der Regelbedarfsberechnung ist ein Symptom einer Gesellschaft, die ihre moralischen Grundsätze zu verraten droht. Es ist unsere kollektive Verantwortung, dies zu ändern. Nicht morgen, nicht irgendwann - sondern jetzt. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar - und es wird Zeit, dass wir danach handeln.

 



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