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Dienstag, 12. Mai 2026

Wer schreibt die Gesetze? McKinsey, Roland Berger und die Hartz-Kommission — wie die deutsche Sozialpolitik gekauft wurde


Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Die Hartz-Reformen wurden nicht von unabhängigen Experten entwickelt. McKinsey-Direktor Peter Kraljic und Roland-Berger-Mann Jobst Fiedler saßen 2002 direkt in der Hartz-Kommission — und kassierten danach Hunderte Millionen Euro für die Umsetzung ihrer eigenen Konzepte. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte von 2004 bis 2016 über 255 Millionen Euro an externe Berater. 300 Konzernvertreter arbeiteten mit Hausausweis und Zugang zu Gesetzesentwürfen in Bundesministerien — die Regierung gestand davon nur 100 ein. Das Ergebnis: über eine Million Sanktionen jährlich gegen Arbeitslose, entwickelt und implementiert von Beratern, deren Auftraggeber von billigen Arbeitskräften profitieren.

Die Kommission, die keine war

Am 22. Februar 2002 setzte die Bundesregierung unter Gerhard Schröder die "Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ein. Der Name klang nach nüchterner Verwaltungsarbeit. Die Zusammensetzung erzählte eine andere Geschichte.

15 Mitglieder. Kein einziger Vertreter der Betroffenen — also jener Millionen Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen waren oder sein könnten. Stattdessen: Manager von DaimlerChrysler, BASF, Deutsche Bank und Volkswagen. Und — entscheidend — direkt am Tisch: Dr. Peter Kraljic, Direktor bei McKinsey & Company, und Dr. Jobst Fiedler von Roland Berger Strategy Consultants.

Zwei der weltgrößten Unternehmensberatungen schrieben 2002 die Architektur der deutschen Arbeitsmarktreform. Sie definierten die Diagnose: Der deutsche Arbeitsmarkt sei zu starr, zu teuer, zu wenig wettbewerbsfähig. Sie entwickelten das Therapieprogramm: Aktivierung, Zumutbarkeit, Benchmarking, Kennzahlen, private Anbieter. Und sie kassierten danach als bezahlte Therapeuten für die Umsetzung ihrer eigenen Konzepte.

Das ist keine Vermutung. Das ist parlamentarisch belegter Sachverhalt.


Die vollständige Kommissions-Besetzung

Die 15 Mitglieder der Hartz-Kommission, dokumentiert im offiziellen Abschlussbericht:

Peter Hartz (Vorsitz) — Personalvorstand Volkswagen AG
Norbert Bensel — Vorstand DaimlerChrysler Services AG / Deutsche Bahn AG
Jobst Fiedler — Roland Berger Strategy Consultants
Heinz Fischer — Abteilungsleiter Personal, Deutsche Bank AG
Peter Kraljic — Direktor McKinsey & Company, Düsseldorf
Klaus Luft — Geschäftsführer Market Access for Technology Services GmbH
Eggert Voscherau — Vorstand BASF AG
Peter Gasse — IG Metall NRW (Bezirksleiter)
Isolde Kunkel-Weber — ver.di-Bundesvorstand
Harald Schartau — Minister für Arbeit NRW
Wilhelm Schickler — Präsident Landesarbeitsamt Hessen
Hanns-Eberhard Schleyer — Generalsekretär Zentralverband des Deutschen Handwerks
Wolfgang Tiefensee — Oberbürgermeister Leipzig
Werner Jann — Universität Potsdam
Günther Schmid — Wissenschaftszentrum Berlin

13 von 15 Mitgliedern aus den alten Bundesländern. Eine Frau. Kein einziger Vertreter von Erwerbslosen, Sozialhilfeempfängern oder Betroffenenverbänden. Die Gewerkschaften: zwei Stimmen von fünfzehn. Die Unternehmens- und Kapitalseite: deutlich in der Mehrheit.

Peter Hartz bestätigte es selbst: "Im Beratungsprozess waren Heerscharen von Lobbyisten zugange." Die Bertelsmann Stiftung leistete Vor- und Zuarbeiten. Die OECD und der IWF flankierten den Prozess — der IWF erklärte 2004 ausdrücklich, die Agenda-2010-Reformen lägen "im Einklang mit langjährigen Empfehlungen" des Fonds.


Die Selbsterfüllende Prophezeiung

Das Geschäftsmodell ist so simpel wie effektiv: Die Berater diagnostizieren das Problem. Die Berater entwickeln die Lösung. Die Berater kassieren für die Umsetzung.

Unmittelbar nach Vorlage des Kommissionsberichts im August 2002 begann das große Kassieren. Die Bundesagentur für Arbeit schloss 21 Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von 85.125.996,80 Euro ab — dokumentiert in der Bundestagsdrucksache 16/531. Die Vertragspartner: McKinsey, Roland Berger, BearingPoint, Ernst & Young, IBM, Kienbaum, Russell Reynolds, und weitere. Dieselben Namen, die in der Kommission gesessen hatten, standen jetzt auf den Rechnungen.

Die Jahresausgaben der BA für Beratungsleistungen in der Reformphase:

2002: 17,3 Millionen Euro
2003: 37,2 Millionen Euro
2004: 9,3 Millionen Euro
2005: 28,7 Millionen Euro
2006 (bis Oktober): 7,4 Millionen Euro

Von 2004 bis 2016 zahlte die Bundesagentur für Arbeit insgesamt über 255 Millionen Euro an externe Berater — davon wurden 185,2 Millionen Euro aus Beitragsmitteln gezahlt. Das ist Geld von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, das in die Kassen von McKinsey, Boston Consulting Group, Ernst & Young und Accenture floss.

Der Fall Roland Berger verdient besondere Beachtung. Der damalige BA-Vorstandsvorsitzende Florian Gerster vergab Verträge an Roland Berger in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro — ohne Ausschreibung. Als er dafür politisch unter Druck geriet, verteidigte sich Roland Berger mit dem Hinweis, dass der Konkurrent McKinsey bei der BA noch wesentlich stärker engagiert sei. Gerster musste gehen. Das System blieb.


300 Konzernvertreter im Herzen des Staates

Parallel zu den Beratungsverträgen vollzog sich ein noch direkterer Zugriff auf die staatliche Gesetzgebung. Seit 2004 lief das Programm "Seitenwechsel" — ein Personalaustausch zwischen Privatwirtschaft und Bundesministerien. In der Praxis bedeutete das: Konzernmitarbeiter erhielten Schreibtische in den Ministerien, Hausausweise, ministerielle E-Mail-Adressen, Zugang zu internen Dokumenten und — was entscheidend ist — Zugang zu Gesetzesentwürfen in frühesten Stadien.

Sie wurden von ihren Heimatunternehmen weiter bezahlt. Sie saßen aber im Staat. Und sie schrieben mit an Gesetzen, die ihre Arbeitgeber direkt betrafen.

Laut einem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofs waren allein zwischen 2004 und 2006 rund 300 von der Privatwirtschaft weiterbezahlte Vertreter in Bundesministerien tätig. Die Bundesregierung hatte auf parlamentarische Anfragen bis dahin lediglich rund 100 externe Mitarbeiter eingeräumt. Die entsendenden Unternehmen: BASF, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, E.on, Lufthansa, Bayer, Alstom, IBM, BDI, EADS — und weitere.

Ihre Einflussmöglichkeiten waren nicht marginal:

Mehr als die Hälfte erstellte Leitungsvorlagen für die Ministeriumsführung.
60 Prozent vertraten die Bundesregierung nach außen.
20 Prozent schrieben direkt an Gesetzesvorlagen mit.
Ein Viertel war an Vergabeverfahren beteiligt.

Im Bundesministerium der Finanzen wirkten Mitarbeiter des Bundesverbands Öffentlicher Banken, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Börse AG an der Fortentwicklung des Kreditwesengesetzes und der Finanzmarktrichtlinie mit. Die Bundesregierung bestritt das zunächst vollständig — und räumte nach einer Monitor-Sendung im Oktober 2006 ein, dass vier externe Mitarbeiter tatsächlich an Gesetzesentwürfen mitgewirkt hatten.

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim ordnete diese Praxis unmissverständlich ein: Es handele sich um eine "besonders gefährliche Form des Lobbyismus", die sich im "Dunstkreis der Korruption" bewege. Wenn Gesetze von Vertretern jener Konzerne geschrieben werden, die von diesen Gesetzen betroffen sind, liegt eine institutionelle Gefangennahme des Staates vor.


Was dabei herauskam: Das Kennzahlensystem als Disziplinierungsmaschine

Die von McKinsey und Roland Berger entwickelte Steuerungsarchitektur der Jobcenter ist kein technisches Detail. Sie ist das operative Herz der Hartz-Reformen — und sie erklärt, warum Millionen Menschen so behandelt wurden, wie sie behandelt wurden.

Das Herzstück: ein Kennzahlensystem (KPIs gemäß § 48a SGB II), das jeden Jobcenter-Mitarbeiter an messbaren Zielvorgaben misst. Zahl der Vermittlungen. Dauer des Leistungsbezugs. Integrationsquoten. Eine betriebswirtschaftliche Logik, angewendet auf menschliche Schicksale.

Der Bundesrechnungshof dokumentierte in Berichten von 2013 und 2014 die Konsequenzen. Da jede Vermittlung gleich viel zählte — ob ein junger Berufsanfänger oder ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser mit mehreren Hemmnissen — verlagerten die Agenturen ihre Bemühungen systematisch auf jene, die ohnehin gute Chancen hatten. Der sogenannte Creaming-Effekt: Man schöpft die Sahne ab und lässt den Rest zurück. Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen wurden eklatant vernachlässigt — obwohl das SGB II ausdrücklich das Gegenteil fordert.

Das Sanktionsregime vervollständigte das System. Über eine Million Sanktionen wurden in Spitzenjahren verhängt. Leistungskürzungen bei Meldeversäumnissen, bei Ablehnung einer als "zumutbar" eingestuften Arbeit, bei fehlender "Mitwirkung". Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile davon 2019 für verfassungswidrig. Die Grundlogik blieb.

Das ist das Ergebnis einer Reform, die McKinsey und Roland Berger konzipiert haben. Nicht für die Arbeitslosen. Für den Niedriglohnmarkt, der ihren Klienten nützt.


Die Denkfabriken im Hintergrund

Hinter der operativen Beratungsschicht arbeitete eine zweite Ebene: die Denkfabriken, die den ideologischen Rahmen lieferten.

Die Bertelsmann Stiftung leistete Vor- und Zuarbeiten für die Hartz-Kommission und koordinierte das Benchmarking der Optionskommunen im SGB II. Sie fungierte als nationales Scharnier für die makroökonomischen Agenden von OECD, Weltbank und IWF. 2025 publizierte sie das Reformpapier "mehr Fordern, besser Fördern, Verwaltung reformieren" — ein Titel, der das Programm vollständig verrät.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln), getragen von Arbeitgeberverbänden und DAX-Konzernen, lieferte kontinuierlich die wissenschaftliche Legitimation für Lohndrückerei und Sanktionsverschärfung. Das Ziel ist offen: den monetären Druck auf Erwerbslose hochhalten, um die Bereitschaft zur Aufnahme schlecht bezahlter Tätigkeiten zu sichern — im Niedriglohnsektor, der für viele der finanzierenden Unternehmen essenziell ist.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) — formal eine Forschungseinrichtung der BA — lieferte die amtlich anerkannte Forschung, die den politischen Gestaltungsspielraum definierte. 2025 veröffentlichte das IAB Daten, die belegten, dass nur zwei Prozent der Bürgergeldbeziehenden tatsächlich von den Schonvermögensregelungen profitierten. Die Regierung Merz nutzte diese Daten umgehend zur Legitimation der Abschaffung dieser Schutzregelungen.


Parlamentarische Kontrolle: Verweigert, verzögert, verschleiert

Wer versucht, dieses System parlamentarisch zu durchleuchten, stößt auf eine Mauer.

Die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy fragte im November 2025 in der Drucksache 21/2665 (Frage 121) konkret nach den zehn größten BMAS-Beratungsaufträgen des Jahres 2024. Die Antwort: Der Bericht befinde sich noch in der behördeninternen Abstimmung. Man werde ihn dem Haushaltsausschuss zu einem späteren Zeitpunkt zuleiten. Inhaltlich: nichts.

Das ist keine Ausnahme. Das ist Methode. Der Bundesrechnungshof dokumentierte in seinem Bericht vom November 2023, dass bei fast einem Drittel aller Beratungsverträge über 50.000 Euro die Namen der Auftragnehmer fehlten. Das Finanzministerium berief sich auf Geschäftsgeheimnisse der privaten Berater. Der BRH wies das als juristisch unhaltbar zurück: Die Nennung eines Firmennamens in einem parlamentarischen Bericht gefährdet kein Geschäftsgeheimnis.

Bereits 2004 erklärte die Bundesregierung, die von der BA vorgelegte Beratungsübersicht erhebe "keinen Anspruch auf Vollständigkeit." 2021 hieß es, frühere Tätigkeiten von BA-Beschäftigten bei Beratungsfirmen seien elektronisch nicht auswertbar. Verträge mit Laufzeitende vor 2010 könnten wegen Aufbewahrungsfristen nicht mehr ausgewertet werden.

Das Schutzinteresse privatwirtschaftlicher Profiteure wird systematisch über das verfassungsrechtlich verbriefte Kontrollinteresse des Parlaments gestellt. Das ist eine Umkehrung demokratischer Grundprinzipien.


Heute: Die Berater laufen noch — und schreiben die nächste Reform

Die Verträge laufen weiter. McKinsey hat BA-Verträge bis 2028. Kienbaum hat BA-Verträge bis 2028. PD — Berater der öffentlichen Hand — läuft weiter. Die von 2015 bis laufend dokumentierten Rahmenverträge der BA ergeben addiert ein Maximalvolumen von rund 243 Millionen Euro.

Und während diese Verträge laufen, entwickelt die Regierung Merz die "Neue Grundsicherung" — die Abwicklung des Bürgergelds. Das IW Köln liefert die Legitimation für Kürzungen von 1,5 bis 5 Milliarden Euro im Sozialetat. Die Bertelsmann Stiftung publiziert die passenden Studien. Die McKinsey- und BCG-Berater peitschen die Reformentwürfe durch die Ministerialbürokratie.

Ein neues Element kommt hinzu: Die Bundesregierung plant, Unterkunftskosten künftig direkt an Vermieter statt an Leistungsempfänger zu überweisen. Den Leistungsbeziehenden wird jede finanzielle Autonomie entzogen. Der Immobilienwirtschaft wird ein direkter, garantierter Zugriff auf staatliche Transferleistungen verschafft. Wessen Lobbyarbeit dahinter steht, ist nicht schwer zu erraten.


Was Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz sagt — und was passiert

Das Grundgesetz ist eindeutig. Artikel 33 Absatz 4: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Wenn McKinsey-Consultants in der Hartz-Kommission Sozialgesetze konzipieren. Wenn Roland-Berger-Berater das Kennzahlensystem der Jobcenter implementieren. Wenn 300 Konzernvertreter mit Hausausweis an Gesetzesentwürfen mitschreiben. Wenn die Bundesregierung dem Parlament die Namen der Auftragnehmer verweigert — dann ist dieses Gebot gebrochen.

Der Bundesrechnungshof warnte: Die massive externe Beratung führt zu einer "Abhängigkeit von deren Expertise" und einem dramatischen "Kompetenzverlust beim Bund." Der Staat amputiert seine eigenen Fähigkeiten — und muss danach für teures Geld dieselben Berater erneut beauftragen. Ein Kreislauf, der für McKinsey und BCG hochprofitabel ist. Und ein Desaster für alle, die auf einen souveränen, dem Gemeinwohl verpflichteten Staat angewiesen sind.

Das sind die Millionen Menschen in den Jobcentern. Die Rentnerinnen mit Mindestpension. Die Pflegekräfte. Die Paketfahrer. Die Alleinerziehenden.

Sie haben die Hartz-Kommission nicht bestellt. Sie haben die Berater nicht bezahlt — jedenfalls nicht freiwillig. Aber sie tragen die Konsequenzen.


Quellen und Belege

Bundestagsdrucksache 16/531 — 21 Beraterverträge der BA im Reformprozess, Gesamtvolumen 85,1 Millionen Euro.
Bundestagsdrucksache 21/2665 — Schriftliche Frage 121 (Gerrit Huy, AfD), November 2025: verweigerte Auskunft zu BMAS-Beratungsverträgen 2024.
Bundestagsdrucksachen 16/9515, 17/2324, 18/6146 — externe Mitarbeiter in Bundesministerien.
Bundesrechnungshof, Bericht März 2008 — Kritik am Einsatz externer Mitarbeiter, "Interessenkonflikte", Forderung nach Ausschluss von Gesetzesentwürfen.
Bundesrechnungshof, Bericht November 2023 — "Endlich angemessene Transparenz bei externer Beratung schaffen." Kritik an fehlenden Auftragnehmernamen, Datenchaos, Verzögerungen.
Hartz-Kommission, Abschlussbericht August 2002 — offizielle Mitgliederliste, Konzepte Aktivierung, Zumutbarkeit, Benchmarking, private Anbieter.
IWF, Artikel IV-Konsultation Deutschland 2004 — Übereinstimmung der Hartz-Reformen mit "langjährigen IWF-Empfehlungen".
Monitor-Sendung, Oktober 2006 — Leihbeamte in Bundesministerien.
Von Arnim, Hans Herbert — "Dunstkreis der Korruption", institutionelle Gefangennahme des Staates durch Lobbynetzwerke.

Weiterführend auf diesem Blog: "Rom ist nicht untergegangen" — die historische Kontinuität der Geldmacht. Friedrich Merz und BlackRock — 20 Jahre im Dienst des Finanzkapitals.

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