[Hinweis: Ich muss mich für einen gravierenden Fehler in der ursprünglichen Version dieses Artikels entschuldigen. Ich hatte fälschlicherweise von einer Veruntreuungssumme von 474.000 Euro geschrieben, während es sich tatsächlich um etwa 4 Millionen Euro handelt. Dieser Artikel wurde nun vollständig korrigiert, um die korrekten Zahlen wiederzugeben. Alle Änderungen sind entsprechend markiert, um volle Transparenz zu gewährleisten.]
In Frankreich hat die Justiz gesprochen: Marine Le Pen, mit 37% Zustimmung Favoritin für die Präsidentschaftswahl 2027, erhält vier Jahre Haft (zwei davon mit elektronischer Fußfessel) und verliert für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht. Ihr Vergehen? Die angebliche Veruntreuung von 474.000 Euro Veruntreuung von etwa 4 Millionen Euro für parlamentarische Assistenten.
Währenddessen:
- Nicolas Sarkozy veruntreute 42,8 Millionen Euro (
90-mal etwa 10-mal mehr!) und erhielt lediglich Hausarrest. - Jacques Chirac unterschlug öffentliche Gelder in Millionenhöhe und erhielt... zwei Jahre auf Bewährung.
- Patrick Balkany (Bürgermeister und enger Sarkozy-Vertrauter) beging massiven Steuerbetrug und Geldwäsche in zweistelliger Millionenhöhe - kam nach nur wenigen Monaten Haft aus "gesundheitlichen Gründen" frei.
- Jérôme Cahuzac (Haushaltsminister) betrieb Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Geldwäsche über geheime Auslandskonten - verbüßte trotz seiner Position als Steuerminister nur 5 Monate im offenen Vollzug.
- Bernard Tapie erhielt unrechtmäßig 403 Millionen Euro in einem Schiedsverfahren mit staatlicher Beteiligung - wurde letztendlich freigesprochen, während kleinere Akteure verurteilt wurden.
Während deutsche Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy (Uni Bielefeld) diese himmelschreiende Ungleichbehandlung im Verfassungsblog verteidigen und Le Pen als "neofaschistisch" etikettieren, stellt sich die Frage: Wer höhlt hier eigentlich die Demokratie aus? Die gewählte Oppositionsführerin oder ein System, das mit zweierlei Maß misst?
Was hier passiert, ist kein Sieg des Rechtsstaats, sondern ein kaum verhüllter juristischer Staatsstreich. Die sofortige Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils, die unverhältnismäßige Härte der Strafe und das Timing kurz vor der Präsidentschaftswahl sprechen eine deutliche Sprache.
Lesen Sie die vollständige Analyse der skandalösen Doppelmoral im französischen Justizsystem und der beschämenden Legitimierung durch akademische Apologeten:
Die unerträgliche Heuchelei einer Strafrechtlerin
Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardys Beitrag im Verfassungsblog ist ein Paradebeispiel für die moralische Verkommenheit und intellektuelle Unredlichkeit, die in Teilen der deutschen Rechtswissenschaft herrscht. Als Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität Bielefeld müsste sie es eigentlich besser wissen – oder will sie es nicht wissen? Ihre selektive Entrüstung und ihr einseitiger Rechtspositivismus sind nichts anderes als politische Parteinahme im akademischen Gewand.
Der Verfassungsbruch, den sie nicht sehen will
Was Schmitt-Leonardy in ihrer Analyse vollständig ausblendet, ist der offensichtliche Verfassungsbruch: Ein Gericht maßt sich an, den demokratischen Prozess der Präsidentschaftswahl massiv zu beeinflussen, indem es die führende Kandidatin – mit 37% Unterstützung in den Umfragen – aus dem Rennen nimmt. Und dies auf Basis eines noch nicht rechtskräftigen Urteils.
Die französische Verfassung basiert, wie die meisten demokratischen Verfassungen, auf dem Grundsatz der Volkssouveränität. Wenn ein Gericht mit einer nicht endgültigen Entscheidung den Volkswillen vorwegnimmt, ist dies ein direkter Angriff auf dieses Fundament. Dass Schmitt-Leonardy dies nicht problematisiert, ist bestürzend.
Die moralische Selbstgerechtigkeit der Rechtswissenschaftlerin
In ihrem Beitrag schwingt unmissverständlich mit, dass Schmitt-Leonardy sich "auf der Seite der Guten" verortet. Ihre Analyse ist durchdrungen von einer moralischen Selbstgerechtigkeit, die kritisches Denken ersetzt. Le Pen wird als "neofaschistisch" etikettiert, während die Legitimität des Verfahrens an keiner Stelle ernsthaft hinterfragt wird.
Diese Haltung ist symptomatisch für eine akademische Elite, die sich in ihrer Rolle als Verteidigerin "liberaler Werte" so sicher fühlt, dass sie bereit ist, demokratische Grundsätze zu opfern, solange es die "richtigen" Politiker trifft.
Die unverhältnismäßige Härte: Ein offensichtliches Exempel
Besonders bemerkenswert an der Verurteilung Marine Le Pens ist die außerordentliche Härte der Strafe: vier Jahre Haft (davon zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen) und fünf Jahre Verlust des passiven Wahlrechts – für die angebliche Veruntreuung von 474.000 Euro Veruntreuung von etwa 4 Millionen Euro.
Diese Unverhältnismäßigkeit wird noch deutlicher Trotz dieses nicht unerheblichen Betrags wird die Unverhältnismäßigkeit der Strafe deutlich im Vergleich mit ähnlichen Fällen, besonders in Frankreich, wo die politische Elite regelmäßig mildere Behandlung erfährt:
Französische Doppelmoral in Reinform
- François Fillon: Wurde wegen der Beschäftigung seiner Frau als Scheinassistentin zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – kein Gefängnis, keine Fußfessel, trotz eines Schadens von über 1 Million Euro.
- Nicolas Sarkozy: Wurde wegen illegaler Wahlkampffinanzierung in der "Bygmalion-Affäre" (42,8 Millionen Euro) zu einem Jahr Hausarrest verurteilt – deutlich milder als Le Pen, trotz eines
fast 100-fach etwa 10-fach höheren Betrags. - Jacques Chirac: Wurde 2011 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Keine Fußfessel, kein effektiver Freiheitsentzug, obwohl es um Millionenbeträge ging.
- Jérôme Cahuzac: Der ehemalige Haushaltsminister betrieb jahrelang Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und wurde zu nur zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
- Claude Guéant: Der ehemalige Innenminister wurde wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einem Jahr Haft verurteilt, davon acht Monate auf Bewährung – deutlich milder als Le Pen.
- Patrick Balkany: Der langjährige Bürgermeister von Levallois-Perret wurde wegen massiver Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zwar zu Haft verurteilt, aber nach wenigen Monaten aus medizinischen Gründen entlassen.
- Der Fall Benalla: Alexandre Benalla, Sicherheitsmitarbeiter von Präsident Macron, wurde trotz Gewalt gegen Demonstranten und Amtsanmaßung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die politischen Verstrickungen wurden nie vollständig aufgeklärt.
- Bernard Tapie: Erhielt 403 Millionen Euro in einem umstrittenen Schiedsverfahren, das von Christine Lagarde als Finanzministerin genehmigt wurde. Die juristische Aufarbeitung dauerte Jahrzehnte, mit wenigen Konsequenzen.
Europäische und internationale Skandale ohne angemessene Konsequenzen
- Von der Leyens Pfizer-Deals: Intransparente Verträge im Wert von 35 Milliarden Euro wurden per SMS verhandelt, die Nachrichten anschließend gelöscht. Keine Anklage, keine Untersuchung.
- Der Cum-Ex-Skandal: Mit einem Schaden von über 55 Milliarden Euro für europäische Steuerzahler der größte Steuerraub der Geschichte. Obwohl die Beteiligung zahlreicher Politiker und Banken nachgewiesen wurde, blieben die meisten Verantwortlichen unbehelligt.
- Der BER-Flughafen: Kostensteigerung von 2 Milliarden auf über 7 Milliarden Euro, neun Jahre Verspätung. Kein einziger verantwortlicher Politiker wurde je strafrechtlich belangt.
- Die Pkw-Maut-Affäre: Verkehrsminister Scheuer verursachte einen Schaden von 243 Millionen Euro durch voreilige Vertragsabschlüsse trotz rechtlicher Bedenken. Keine Anklage, keine persönlichen Konsequenzen.
- Der Wirecard-Skandal: Milliardenbetrug unter den Augen der Aufsichtsbehörden. Die politischen Verantwortlichen, die das Unternehmen lange schützten, blieben unbehelligt.
- Bankenbailouts 2008/2009: Hunderte Milliarden Steuergelder flossen an Banken, deren Manager zuvor durch riskante Geschäfte die Krise verursacht hatten. Die juristische Aufarbeitung blieb minimal.
Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. In all diesen Fällen ging es um Schäden in Millionen- bis Milliardenhöhe, oft unter direkter politischer Verantwortung – und dennoch blieben strafrechtliche Konsequenzen meist aus oder fielen unverhältnismäßig mild aus.
Im Vergleich dazu wirkt die drakonische Bestrafung Le Pens für einen vergleichsweise geringen Betrag wie ein gezielter Versuch, ein Exempel zu statuieren. Es geht offensichtlich nicht um die konsequente Durchsetzung des Rechts, sondern um die Ausschaltung einer politischen Gegnerin, die in Umfragen führte.
Die absurde Diskrepanz zwischen der Strafe für Le Pen und der faktischen Straflosigkeit oder milden Behandlung für weitaus gravierendere Fälle von Korruption und Veruntreuung untermauert die These des "juristischen Staatsstreichs" – eines gezielten Eingriffs in den demokratischen Prozess mittels selektiver und unverhältnismäßiger Anwendung des Strafrechts.
Die Nebelkerze "Neofaschismus" und das Versagen akademischer Redlichkeit
Besonders empörend ist Schmitt-Leonardys unverfrorene Verwendung des Begriffs "neofaschistisch" für eine demokratisch legitimierte Partei. Diese rhetorische Brandstiftung ist eines akademischen Diskurses unwürdig und entlarvt ihre ideologische Verblendung. Mit welcher Chuzpe maßt sie sich an, Millionen französische Wähler indirekt als Faschisten-Unterstützer zu diffamieren?
Während sie diesen diffamierenden Begriff leichtfertig verwendet, ignoriert sie systematisch die totalitären Entwicklungen in ganz Europa:
- In Rumänien wurde Călin Georgescu nach seiner gewonnenen Wahl kurzerhand festgenommen.
- In Moldawien sitzt Eugenia Gutul von der gagausischen Minderheit im Gefängnis, weil sie sich für konstruktive Beziehungen zu Russland einsetzte.
- Der Rechts-Blogger Shlomo Finkelstein wurde beim Spazierengehen mit seinem einjährigen Kind verhaftet.
- Das Compact-Magazin wurde verboten und Martin Sellner mit Einreiseverbot belegt.
All diese Fälle zeigen ein erschreckendes Muster: Die Justiz wird systematisch instrumentalisiert, um politische Opposition auszuschalten. Und Schmitt-Leonardy? Sie schweigt nicht nur dazu – sie applaudiert implizit, solange es die "Richtigen" trifft.
Wer hier tatsächlich totalitäre Methoden anwendet, ist ein System, das demokratische Wahlen durch juristische Manöver vorwegnimmt und seine Gegner systematisch mundtot macht.
Die Kontinuität eines gefährlichen Musters: Von Albrechts Warnungen zu Le Pens Verurteilung
Die Verurteilung Marine Le Pens und der unkritische Applaus von "Rechtsexpertinnen" wie Schmitt-Leonardy sind kein isoliertes Phänomen. Sie reihen sich nahtlos ein in die beunruhigende Entwicklung, die der renommierte Professor Albrecht bereits vor zwölf Jahren vorausgesagt hat: Die systematische Umwandlung unserer Gesellschaft von einem Rechtsstaat in eine "Sicherheitsgesellschaft", in der grundlegende Freiheitsrechte dem vermeintlichen Schutz vor "Gefahren" geopfert werden.
In meinem Blog (https://grilleau.blogspot.com/2025/03/professor-albrechts-prophetischer-blick.html) habe ich diese erschreckende Entwicklung detailliert dokumentiert: Von der Vorratsdatenspeicherung über biometrische Erfassung bis hin zur Palantir-Software – die Liste der umgesetzten Überwachungsmaßnahmen ist endlos und wächst täglich.
Während Schmitt-Leonardy die Justizkampagne gegen Le Pen mit pseudo-rechtsstaatlichen Argumenten rechtfertigt, schweigt sie zu dieser systematischen Aushöhlung unserer Grundrechte. Mehr noch: Die selbsternannten "Demokratie-Verteidiger" bejubeln regelrecht die Verurteilung politischer Gegner und ignorieren gleichzeitig die wirklich bedrohlichen Entwicklungen hin zu einem autoritären Überwachungsstaat.
Die Frage drängt sich auf: Wer verteidigt hier eigentlich die Demokratie? Diejenigen, die kritische Oppositionspolitiker aus dem demokratischen Wettbewerb eliminieren wollen, oder diejenigen, die auf die schleichende Erosion unserer Grundrechte hinweisen?
Albrecht warnte eindringlich: "Der Rechtsstaat ist mittendrin in der Auflösung." Die Verurteilung Le Pens ist nur ein weiterer Beleg für die Richtigkeit seiner Prophezeiung.
Bedenken über politische Lager hinweg: Eine demokratische Grundsatzfrage
Bemerkenswert ist, dass die Kritik am Urteil gegen Marine Le Pen keineswegs nur aus dem Lager ihrer Unterstützer oder ideologisch nahestehender Politiker kommt. Weit über Parteigrenzen hinweg werden grundsätzliche demokratietheoretische Bedenken geäußert:
Der heutige französische Justizminister Gérald Darmanin hatte bereits im November das Szenario eines Ämterverbots für Le Pen als "zutiefst schockierend" bezeichnet und betont: "Der Kampf gegen Madame Le Pen findet an den Wahlurnen statt, nicht anderswo." Er warnte explizit davor, durch solche Maßnahmen "den Unterschied zwischen den 'Eliten' und der großen Mehrheit unserer Mitbürger noch weiter zu vertiefen."
Selbst der Linkenpolitiker Jean-Luc Mélenchon, der politisch kaum weiter von Le Pen entfernt sein könnte, erklärte: "Die Entscheidung über die Absetzung eines Politikers sollte dem Volk obliegen." Und Laurent Wauquiez, Fraktionschef der konservativen Républicains, kritisierte, dass es "in einer Demokratie nicht gesund sei, wenn einer gewählten Politikerin die Kandidatur für eine Wahl untersagt werde."
Auch international wird das Urteil kritisch gesehen. Italiens Vize-Regierungschef Matteo Salvini sprach von einer "Kriegserklärung", und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán drückte mit einem "Je suis Marine" seine Solidarität aus.
Diese parteiübergreifenden Bedenken unterstreichen, dass es sich hier nicht um eine Frage der politischen Positionierung handelt, sondern um ein fundamentales demokratisches Prinzip: Soll in einer Demokratie das Volk oder die Justiz darüber entscheiden, wer das Land führen darf? Die Tatsache, dass selbst politische Gegner Le Pens den Ausschluss einer führenden Oppositionsfigur durch juristische Mittel problematisch finden, spricht Bände.
Diese breite Kritik macht die Haltung von Rechtswissenschaftlern wie Prof. Schmitt-Leonardy, die das Urteil unkritisch verteidigen, noch fragwürdiger. Während Politiker aller Couleur demokratische Bedenken äußern, fehlt ausgerechnet bei denjenigen, die beruflich zur kritischen Reflexion des Rechts verpflichtet wären, diese demokratietheoretische Dimension völlig.
Fazit: Die inszenierte Demokratie-Verteidigung als demokratische Farce
Der Fall Le Pen zeigt exemplarisch, wie pervertiert der Begriff der "Demokratie-Verteidigung" mittlerweile ist. Die selbsternannten Verteidiger der Demokratie – darunter Akademiker wie Schmitt-Leonardy – klatschen Beifall, wenn eine Kandidatin mit 37% Wählerzuspruch durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil aus dem demokratischen Wettbewerb genommen wird. Gleichzeitig schweigen sie zu den wahren Bedrohungen der Demokratie: systematische Überwachung, Korruption in EU-Institutionen und die schleichende Erosion grundlegender Freiheitsrechte.
Die Frage "Wer verteidigt hier eigentlich die Demokratie?" bleibt unbeantwortet von Schmitt-Leonardy und ihresgleichen. Stattdessen führen sie einen ideologischen Kreuzzug gegen alle, die ihrem Weltbild nicht entsprechen, und vergessen dabei die fundamentalen Prinzipien, auf denen unsere Demokratie eigentlich gebaut sein sollte.
Wenn wir den Rechtsstaat wirklich retten wollen, müssen wir mit dieser Doppelmoral brechen und uns ehrlich fragen: Haben wir überhaupt noch eine Demokratie, wenn der Wählerwille so leicht durch juristische Manöver ausgehebelt werden kann? Und sind diejenigen, die solche Eingriffe rechtfertigen, nicht in Wahrheit die größere Gefahr für unsere demokratische Ordnung als die Politiker, die sie zu bekämpfen vorgeben?
Die Antwort ist klar: Der wahre Feind der Demokratie ist nicht Marine Le Pen – es ist die intellektuelle Unredlichkeit derjenigen, die die systematische Aushöhlung demokratischer Grundsätze im Namen der "Demokratie-Verteidigung" legitimieren.
Nachwort: Was wir von einer Rechtswissenschaftlerin erwarten dürften
Zum Abschluss drängt sich eine grundsätzliche Frage auf: Was dürfen wir eigentlich von einer Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung erwarten?
Die juristische Ausbildung, besonders auf professoralem Niveau, sollte nicht nur die technische Anwendung von Gesetzen umfassen, sondern auch die kritische Reflexion über deren Anwendung in einem demokratischen Kontext. Was wir von Prof. Schmitt-Leonardy erwarten dürften, aber nicht bekommen haben, ist:
- Eine vergleichende Betrachtung: Die offensichtlichen Diskrepanzen in der Strafzumessung zwischen Le Pen und anderen französischen Politikern wie Sarkozy, Fillon oder Chirac hätten in einer seriösen Analyse thematisiert werden müssen.
- Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung: Die Frage, ob ein sofortiger Entzug des passiven Wahlrechts vor einem rechtskräftigen Urteil angemessen ist, hätte kritisch reflektiert werden müssen.
- Eine Einordnung in den europäischen Kontext: Ähnliche Fälle in anderen europäischen Ländern, wo Oppositionspolitiker durch rechtliche Mittel aus dem politischen Wettbewerb ausgeschlossen wurden, hätten erwähnt werden müssen.
- Eine Distanz zu politischen Wertungen: Die Verwendung von Begriffen wie "neofaschistisch" offenbart eine politische Voreingenommenheit, die einer wissenschaftlichen Analyse unwürdig ist.
- Ein Bewusstsein für die Folgen für die Demokratie: Die Frage, welche Auswirkungen ein solches Urteil auf das Vertrauen in demokratische Prozesse hat, hätte gestellt werden müssen.
Die wahrhaft interdisziplinäre Rechtsforschung, die Prof. Schmitt-Leonardy in ihrem Lehrstuhltitel führt, würde all diese Dimensionen umfassen. Das Fehlen dieser breiteren Perspektive ist nicht nur ein akademisches Versäumnis – es ist ein Symptom für die zunehmende Politisierung der Rechtswissenschaft, bei der ideologische Präferenzen die wissenschaftliche Analyse zu überlagern drohen.
Wenn selbst Rechtsprofessoren selektive Blindheit gegenüber offensichtlichen Ungleichbehandlungen zeigen, wer soll dann noch für die Integrität unseres Rechtssystems einstehen? Es ist nicht nur Le Pen, die hier vor Gericht steht – es ist unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit selbst.
In der Tiefe des Sumpfes: Die Sarkozy-Akte
Das Verständnis der justiziellen Doppelmoral in Frankreich bleibt unvollständig ohne eine eingehendere Betrachtung des Falls Nicolas Sarkozy. Während Marine Le Pen für vergleichsweise geringe Summen drakonisch bestraft wird, bleibt die Frage: Wie konnte ein Mann wie Sarkozy trotz schwerster Vorwürfe und dubiosen Verbindungen mit einem milden Urteil davonkommen? Die Antwort liegt in einer Geschichte, die tief in die Verstrickungen zwischen Geheimdiensten, organisiertem Verbrechen und politischer Macht führt.
Sarkozy: Exemplarischer Fall der justiziellen Doppelmoral
Um die erschreckende
Diskrepanz in der Strafzumessung vollständig zu erfassen, lohnt ein
tieferer Blick auf den Fall Nicolas Sarkozy, der exemplarisch für die
Doppelmoral des Systems steht.
Sarkozy, dessen Weg zur Macht
bereits von Kontroversen gepflastert war, wurde trotz einer
Veruntreuung von 42,8 Millionen Euro lediglich zu Hausarrest verurteilt –
eine Bagatellstrafe im Vergleich zu Le Pens drakonischer Bestrafung für
einen 90-mal geringeren Betrag.
Was die Öffentlichkeit kaum
weiß: Sarkozys gesamter politischer Aufstieg folgte einem beunruhigenden
Muster. Wie umfangreiche Recherchen des investigativen Journalisten
Thierry Meyssan dokumentieren, wurde Sarkozy systematisch an die Macht
gebracht – und zwar mit aktiver Unterstützung der CIA.
Die Wurzeln dieser Geschichte
liegen in den Nachkriegsjahren, als US-Geheimdienste mit dem Mafiaboss
Lucky Luciano kooperierten. Über dessen korsischen Vertreter Etienne
Léandri entstanden Verbindungen zur "Union Corse", einem kriminellen
Netzwerk, das den Drogenhandel zwischen Europa und Amerika kontrollierte
– die berüchtigte "French Connection".
Der junge Sarkozy wurde in
dieses Milieu eingeführt, als seine Mutter als Sekretärin für Achille
Peretti arbeitete – einen ehemaligen Bodyguard de Gaulles mit engen
Verbindungen zur korsischen Unterwelt. Diese Verbindungen vertieften
sich, als Sarkozy Perettis Nichte heiratete, mit Charles Pasqua als
Trauzeugen. Pasqua, ein korsischer Ex-Résistance-Kämpfer, nutzte den
Ricard-Konzern als respektable Fassade für weitaus dunklere Geschäfte.
Entscheidend für Sarkozys
Aufstieg waren jedoch seine familiären Verbindungen in die USA. Seine
Stiefmutter Christine de Ganay heiratete Frank Wisner Jr., einen
hochrangigen CIA-Vertreter. Diese Verbindung öffnete Sarkozy Türen zu
amerikanischen "Bildungsprogrammen" und später zu einflussreichen
Finanzkreisen.
Besonders pikant: Als
Innenminister kontrollierte Sarkozy später genau jene Behörden, die
einst gegen die "French Connection" ermittelt hatten. Nach seiner Wahl
zum Präsidenten feierte er seinen Triumph im "Fouquet's" – einst
Treffpunkt der "Union Corse" – und sein erstes Präsidialdekret
begünstigte die Casino-Industrie.
Diese Hintergrundgeschichte
wirft ein ganz anderes Licht auf die milde Behandlung Sarkozys durch die
französische Justiz. Während Le Pen, die laut Umfragen die kommende
Präsidentschaftswahl gewinnen könnte, mit allen juristischen Mitteln aus
dem politischen Wettbewerb eliminiert wird, scheint für Vertreter des
Establishments – selbst bei schwersten Vergehen – eine andere
Rechtsprechung zu gelten.
Die systematische
Ausschaltung politischer Gegner durch juristische Mittel, wie wir sie im
Fall Le Pen beobachten, ist kein isoliertes Phänomen, sondern Teil
eines beunruhigenden Musters, das die Grundfesten unserer demokratischen
Ordnung bedroht. Die Chronik von Sarkozys Aufstieg und die selektive
Milde der Justiz ihm gegenüber sollten als ernste Warnung verstanden
werden.
Quellen:
Das Muster wird deutlich: Wer nicht ins progressive Raster passt, wird ausgeschaltet
Bei genauerer Betrachtung
zeigt sich ein auffälliges Muster: Die härtesten Strafen treffen jene
politischen Figuren, die dem vorherrschenden progressiven Konsens
entgegenstehen.
François Fillon, der 2017 als
aussichtsreicher konservativer Präsidentschaftskandidat galt, wurde für
die Beschäftigung seiner Frau als Scheinassistentin (Schaden etwa 1,1
Millionen Euro) zu einer empfindlichen Strafe verurteilt: 4 Jahre Haft
(davon 1 Jahr vollziehbar) und ein 10-jähriges Politikverbot.
Was hatten Fillon und Le Pen
gemeinsam, obwohl sie unterschiedlichen politischen Lagern angehörten?
Beide vertraten eine Politik, die auf die Bewahrung nationaler
Identität, restriktivere Migrationspolitik und traditionelle Werte
setzte. Beide betonten die christlich-abendländische Identität
Frankreichs und positionierten sich gegen grenzenlose Migration und
Multikulturalismus.
Die auffällig harten Strafen
gegen beide Politiker – bei gleichzeitiger milder Behandlung von Figuren
wie Sarkozy, Chirac oder Cahuzac – legen den Verdacht nahe, dass hier
nicht Recht gesprochen, sondern politische Konkurrenz eliminiert wurde.
Ob etablierter Konservativer oder Rechtspopulistin: Wer die
vorherrschende progressive Agenda in Frage stellt, wird mit der vollen
Härte des Gesetzes konfrontiert.
Das Timing in beiden Fällen
ist besonders aufschlussreich: Fillon wurde genau dann mit Enthüllungen
konfrontiert, als er in Umfragen für die Präsidentschaftswahl 2017
führte. Le Pen wird jetzt, als Favoritin für 2027, durch ein noch nicht
rechtskräftiges Urteil aus dem Rennen genommen.
Marine Le Pen tritt somit
buchstäblich in Fillons Fußstapfen – nicht nur programmatisch, sondern
auch als Opfer einer selektiven Justiz, die als politisches Instrument
gegen unliebsame Kandidaten eingesetzt wird.
Die Belohnung der Systemtreue: Milde Strafen für Mainstream-Politiker
Im scharfen Kontrast zu den
drakonischen Strafen gegen Fillon und Le Pen steht die nachsichtige
Behandlung jener Politiker, die stets die Agenda des Establishments
mitgetragen haben:
- Nicolas Sarkozy
präsentierte sich zwar rhetorisch als Hardliner, war aber ein
verlässlicher Partner für die transatlantische Zusammenarbeit. Sein
Engagement für die EU-Integration, die NATO und internationale
Institutionen sowie seine engen Verbindungen zu Finanzeliten und
globalen Machtzirkeln machten ihn trotz seiner Vergehen schützenswert.
- Jacques Chirac
verkörperte den pragmatischen Mainstream-Konservatismus, der zwar
gelegentlich nationale Interessen betonte (wie bei seiner Opposition zum
Irak-Krieg), aber nie die Grundpfeiler der europäischen Integration
oder globalen Ordnung in Frage stellte.
- Jérôme Cahuzac
vertrat als sozialistischer Minister eine klassisch progressive
Politik: pro-EU, migrationsfreundlich und globalistisch ausgerichtet.
Seine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe wurde mit bemerkenswerter
Milde geahndet.
- Patrick Balkany und Bernard Tapie
waren Teil des politisch-wirtschaftlichen Netzwerks, das die Macht
unter sich aufteilt. Sie stellten nie grundlegende Fragen zur nationalen
Identität oder Souveränität.
Alle diese Politiker haben
trotz teils massiver Korruption eines gemeinsam: Sie haben die
etablierte Ordnung nie grundsätzlich in Frage gestellt. Sie haben weder
gegen unkontrollierte Migration protestiert noch die fortschreitende
Aushöhlung nationaler Souveränität kritisiert. Sie waren "Spieler im
System" und wurden entsprechend geschont.
Die Botschaft ist
unmissverständlich: Wer bei den großen Fragen unserer Zeit – Migration,
nationale Identität, Globalisierung – auf Linie bleibt, kann mit
Nachsicht rechnen, selbst bei schwerwiegenden Vergehen. Wer jedoch, wie
Fillon und Le Pen, für eine Politik der nationalen Identität und
Souveränität eintritt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.
Diese zweierlei Maß der
Justiz entlarvt das vermeintlich neutrale Rechtssystem als das, was es
in Wirklichkeit ist: ein Instrument zur Sicherung der Macht des
progressiven Establishments gegen demokratische Herausforderer.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Verteidigung einzelner Politiker oder ihrer Positionen, sondern eine Kritik an der selektiven Anwendung des Rechts als politisches Instrument. Korruption sollte unabhängig von der politischen Couleur der Täter verfolgt werden – aber mit einheitlichen Maßstäben.