Was du wissen musst – in 30 Sekunden
Man müsse Erwerbslose doch motivieren, ihre Probleme finden, ein Coaching könne doch nicht schaden – klingt vernünftig, solange man nicht fragt, wie dieselbe Methode bei einem ganz normalen Arbeitnehmer wirken würde. Zwingt man ihn zu einem Coaching, durchleuchtet seine Motivation, seine Gesundheit, seine familiäre Situation, kürzt bei Weigerung sein Einkommen, würde niemand von Hilfe sprechen. Man würde von Überwachung, Entmündigung und Disziplinierung sprechen. Beim Erwerbslosen heißt genau dasselbe Verfahren Unterstützung. Der Unterschied liegt nicht in der Methode. Er liegt im sozialen Status dessen, auf den sie angewendet wird – und jeder Angestellte ist von diesem Status nur eine Kündigung entfernt.
Vielleicht ist die gesamte Debatte über den aktivierenden Sozialstaat deshalb so verlogen, weil sie fast ausschließlich über Menschen geführt wird, die angeblich "Hilfe brauchen". Man müsse sie doch motivieren, heißt es. Man müsse herausfinden, wo ihre Probleme liegen. Ein Coaching könne doch nicht schaden. Eine Kompetenzfeststellung sei doch sinnvoll. Wer staatliche Leistungen erhalte, müsse schließlich auch mitwirken. Das klingt vernünftig. Also machen wir ein kleines Gedankenexperiment.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen jeden Morgen zur Arbeit, zahlen Ihre Miete, versorgen Ihre Familie und führen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Eines Tages teilt Ihnen Ihr Arbeitgeber mit, man sei mit Ihrer beruflichen Entwicklung nicht vollständig zufrieden. Sie werden deshalb einem externen Träger zugewiesen. Die Teilnahme ist nicht wirklich freiwillig: Lehnen Sie ab, werden Ihnen 180 Euro im Monat abgezogen. Rechnen Sie kurz nach, was das ist. Die Rate für das Auto, mit dem Sie zur Arbeit fahren. Oder die Klassenfahrt Ihres Kindes. Oder drei Wochen Lebensmittel. Niemand sagt Ihnen, wofür genau Sie verzichten sollen. Das entscheiden Sie dann selbst, jeden Monat neu.
Der Coach hat einen Pappbecher Kaffee vor sich stehen, einen Laptop, ein Formular mit Ihrem Namen. Er lächelt freundlich, blättert kurz, und fragt dann, in einem Ton, als würde er nach dem Wetter fragen: "Und wie ist gerade so die Situation zu Hause?"Das ist eine Frage, die Ihnen kein Kollege, kein Nachbar, kein Fremder auf der Straße stellen dürfte, ohne dass Sie ihm sagen, das gehe ihn nichts an. Hier stellt sie Ihnen jemand, der mitentscheidet, ob Sie nächsten Monat die volle Miete überweisen können. Sie antworten. Was bleibt Ihnen übrig. Gesundheitliche Probleme, familiäre Belastungen, Schulden, psychische Schwierigkeiten, frühere Suchterfahrungen – all das kann für Ihre "berufliche Integrationsfähigkeit" relevant sein, und der Coach schreibt mit. Anschließend wird ein Profil erstellt: Sind Sie ausreichend motiviert? Sind Sie flexibel? Wie belastbar sind Sie? Entspricht Ihr Auftreten den Erwartungen des Arbeitsmarktes? Sind Ihre beruflichen Vorstellungen realistisch? Verfügen Sie möglicherweise über persönliche Hemmnisse, die Ihren weiteren Einsatz erschweren?
Ein Coach bespricht mit Ihnen Ihre Einstellung. Vielleicht müssen Sie lernen, Ihre Komfortzone zu verlassen. Sie sollen an Ihrer Selbstwirksamkeit arbeiten, Ihre Ziele realistischer formulieren und Ihre Bereitschaft zur Veränderung erhöhen. Der Träger dokumentiert den Verlauf: Ob Sie erscheinen, ob Sie pünktlich sind, ob Sie mitarbeiten, wie Sie auf Kritik reagieren, ob Sie die angebotenen Übungen durchführen, ob Ihr Verhalten als kooperativ wahrgenommen wird. Bestimmte Informationen über den Verlauf können an die Stelle zurückfließen, die über die wirtschaftliche Grundlage Ihrer Existenz entscheidet.
Und nun stellen Sie sich vor, Sie äußern Zweifel. Sie erklären, die Maßnahme sei sinnlos, Sie seien seit dreißig Jahren berufstätig und benötigten kein Motivationstraining, Sie möchten einem fremden Coach weder Ihre psychische Gesundheit noch Ihre familiären Probleme erklären. Die Antwort lautet: Warum wehren Sie sich so gegen Hilfe? Der Coach will Ihnen doch nichts Böses. Sie müssen sich auch ein wenig öffnen. Vielleicht ist gerade Ihre ablehnende Haltung Teil des Problems.
Sie erkennen das Prinzip? In einem normalen Arbeitsverhältnis würden wir eine solche Konstruktion vermutlich als Überwachung, Entmündigung und massiven Eingriff in die persönliche Autonomie bezeichnen. Gewerkschaften würden von einem Disziplinierungssystem sprechen. Arbeitsrechtler würden fragen, auf welcher Grundlage ein Arbeitgeber die private Lebensführung seiner Beschäftigten pädagogisch bearbeiten lässt und deren Einkommen an die Bereitschaft zur Teilnahme koppelt. Beim Erwerbslosen nennen wir dasselbe Grundprinzip:
Hilfe.
Derselbe Satz, zweimal
Stellen Sie sich Ihren Chef vor. Er bittet Sie ins Büro, schließt die Tür, und sagt: "Wir müssen noch mal über Ihre Einstellung sprechen." Sie wissen sofort, was das bedeutet. Sie würden sich Notizen machen, vielleicht einen Anwalt anrufen, vielleicht anfangen, sich woanders zu bewerben.
Jetzt stellen Sie sich den Fallmanager vor. Er bittet Sie ins Beratungszimmer, öffnet Ihre Akte, und sagt, wortwörtlich denselben Satz: "Wir müssen noch mal über Ihre Einstellung sprechen." Sie sagen: Ja, natürlich. Danke, dass Sie sich Zeit nehmen.
Derselbe Satz. Derselbe Zweck. Zwei völlig verschiedene Menschen in Ihnen, je nachdem, wer ihn ausspricht.
Was beim Arbeitnehmer Kontrolle wäre, heißt beim Erwerbslosen Unterstützung
Nehmen wir einen ganz gewöhnlichen Angestellten. Sein Arbeitgeber stellt fest, dass er montags zweimal zu spät gekommen ist. Daraufhin wird nicht nur die konkrete Verspätung angesprochen, sondern eine externe Stelle untersucht nun seine gesamte Lebenssituation: Wie ist seine Tagesstruktur? Hat er private Probleme? Ist seine Motivation ausreichend? Muss an seiner Einstellung gearbeitet werden? Sind seine beruflichen Ziele realistisch? Besitzt er multiple persönliche Hemmnisse?
Der Beschäftigte müsste vermutlich nicht lange überlegen, wie er diesen Vorgang bezeichnet. Sein Privatleben wird durchleuchtet, sein Verhalten bewertet und seine Persönlichkeit zum Gegenstand einer institutionellen Bearbeitung gemacht. Beim Erwerbslosen gilt genau dieser Zugriff als fürsorglich. Die unterschiedliche Bewertung hat wenig mit der Methode zu tun. Sie hat mit dem sozialen Status des Betroffenen zu tun.
Dem Arbeitnehmer gestehen wir zu, ein erwachsener Mensch zu sein. Er darf unmotiviert sein, seinen Chef nicht mögen, seine Arbeit innerlich ablehnen, schlechte Laune haben, private Probleme verschweigen und den größten Teil seiner Persönlichkeit vor dem Arbeitgeber verbergen. Solange er seinen Arbeitsvertrag erfüllt, geht das Unternehmen vieles davon schlicht nichts an.
Der Erwerbslose besitzt diesen Schutzraum nur eingeschränkt. Seine Motivation wird zum Gegenstand staatlichen Interesses, seine familiäre Situation kann vermittlungsrelevant sein, seine Gesundheit wird hinsichtlich seiner Erwerbsfähigkeit beurteilt, seine Mobilität wird bewertet, seine beruflichen Vorstellungen werden auf Realismus überprüft. Selbst sein Widerstand gegen diese Bearbeitung kann als mangelnde Kooperationsbereitschaft erscheinen. Warum? Weil wir uns angewöhnt haben, beim Erwerbslosen nicht mehr von einem Bürger zu sprechen. Wir sprechen von einem Fall.
Kürzen wir dem Arbeitnehmer doch den Lohn
Gehen wir einen Schritt weiter. Ein Arbeitnehmer wird zu einem verpflichtenden Coaching geschickt. Er erscheint nicht. Sein Arbeitgeber kürzt daraufhin seinen Lohn. Die Begründung lautet, der Beschäftigte habe seine berufliche Eingliederung durch mangelnde Mitwirkung selbst erschwert. Die Kürzung solle keinen Strafcharakter besitzen, sondern ihn vielmehr zur Wahrnehmung seiner Eigenverantwortung anhalten.
Vermutlich würde die Republik Kopf stehen. Man würde fragen, wie der Arbeitgeber sich anmaßen könne, das Einkommen eines Menschen als pädagogisches Druckmittel einzusetzen. Genau hier lohnt es sich, einen Moment innezuhalten. Denn im aktivierenden Sozialstaat wird das Geld für die elementare Existenzsicherung ausdrücklich mit Verhaltensanforderungen verbunden. Und auch dort lautet die Rechtfertigung nicht: Wir wollen den Menschen quälen. Natürlich nicht. Es geht um Aktivierung, Eigenverantwortung, Mitwirkung, Integration.
Der Zwang wird in eine Sprache der Hilfe gekleidet. Das ändert seine Funktion nicht. Ein Mensch weiß, dass seine wirtschaftliche Existenz von einer Behörde abhängt. Diese Behörde erwartet ein bestimmtes Verhalten. Zwischen Behörde und Betroffenem können Träger treten, die motivieren, qualifizieren, beobachten und Maßnahmeverläufe dokumentieren. Man kann dieses System für notwendig halten. Aber man sollte wenigstens ehrlich benennen, was man für notwendig hält:
Disziplinierung.
Der Psychiater, den Sie sich nicht aussuchen durften
Bleiben wir noch einen Moment bei Ihrem gedachten Arbeitsverhältnis, denn jetzt wird es konkret. Sie haben in den letzten Wochen zweimal ein wichtiges Meeting krankheitsbedingt verpasst. Ihr Arbeitgeber ruft Sie ins Büro und sagt: Wir haben den Eindruck, dass bei Ihnen möglicherweise eine psychische Erkrankung vorliegt, die Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Wir bestehen darauf, dass Sie sich bei einem Psychiater unserer Wahl untersuchen lassen. Erscheinen Sie zweimal nicht, kürzen wir Ihr Gehalt um 30 Prozent.
Sie würden nicht zur Arbeit gehen. Sie würden einen Anwalt anrufen, den Betriebsrat einschalten, vielleicht die Presse. Ein Arbeitgeber, der die Vermutung einer psychischen Erkrankung nutzt, um Sie zu einem von ihm bestimmten Arzt zu zwingen, würde sich wegen eines massiven Eingriffs in Ihre Persönlichkeitsrechte verantworten müssen.
Seit dem 1. Juli 2026 ist genau das für Millionen Menschen im Grundsicherungsbezug geltendes Recht. § 32 Abs. 4 SGB II, neu eingeführt durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz, erlaubt dem Jobcenter, jemanden zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung beim Ärztlichen oder Psychologischen Dienst der Bundesagentur zu verpflichten, sobald es Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung erkennt, die der Überwindung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht. Ein einziges verpasstes Meldeversäumnis reicht als Anlass. Wer dem angeordneten Untersuchungstermin zweimal ohne wichtigen Grund fernbleibt, verliert 30 Prozent seines Regelbedarfs für einen Monat – bei Alleinstehenden 168,90 Euro.
Und es kommt noch eine Wendung dazu, die Sie aus Ihrem eigenen Berufsleben kennen: das Attest als letzte Schutzlinie. Bisher galt: Wer krank ist, legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, und die Sache ist erledigt. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur können wiederholt vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Entschuldigung verpasster Termine selbst zu einem Anhaltspunkt werden, der eine Untersuchung nach § 32 Abs. 4 auslöst – das Attest, das Sie schützen sollte, kann so zum Anlass für die nächste Untersuchung werden.
Und sie trifft keine kleine Randgruppe. Eine Auswertung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit von über 4,2 Millionen Begutachtungen aus den Jahren 2016 bis 2021 fand bei 52,1 Prozent der untersuchten Personen eine psychiatrische Diagnose – bei genau jener Gruppe also, deren Integrationsfähigkeit die Arbeitsvermittlung ohnehin für klärungsbedürftig hielt und die deshalb überhaupt erst begutachtet wurde. Die Bertelsmann-Stiftung kommt in einer eigenen, repräsentativen Befragung von gut 1.000 Bürgergeld-Beziehenden zwischen 25 und 50 Jahren mit mindestens einjährigem Bezug auf einen ähnlichen Befund: 45 Prozent gaben an, unter einer psychischen oder chronischen Erkrankung zu leiden. Beide Zahlen lassen sich nicht unbesehen auf alle Menschen im SGB-II- und SGB-III-Bezug übertragen. Aber sie zeigen: Wer als Fall auffällt, wer wiederholt einbestellt, begutachtet oder befragt wird, trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit genau jene Vorgeschichte, für die das neue Gesetz gemacht wurde. Für einen sehr erheblichen Teil der Menschen, die überhaupt in den Fokus dieser Verfahren geraten, ist das, was Sie sich gerade als Übergriff auf Ihr eigenes Arbeitsverhältnis vorgestellt haben, keine Ausnahme. Es ist der Normalfall.
„Aber der bekommt doch Geld vom Staat"
An dieser Stelle kommt fast zwangsläufig der Einwand. Der Arbeitnehmer habe schließlich für seinen Lohn gearbeitet. Der Bürgergeldempfänger bekomme Geld von der Allgemeinheit. Deshalb müsse er sich Kontrollen und Mitwirkungspflichten gefallen lassen.
Dieser Satz verrät mehr über unser Gesellschaftsbild, als seinen Verteidigern vermutlich bewusst ist. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes scheint ein Mensch demnach nicht nur sein Erwerbseinkommen zu verlieren. Er verliert einen Teil seines Anspruchs auf persönliche Autonomie. Plötzlich darf seine Motivation untersucht werden, seine Lebensführung wird relevant, seine familiäre Situation wird Teil einer Integrationsstrategie, seine psychische Verfassung kann zum Gegenstand arbeitsmarktbezogener Beurteilung werden, seine beruflichen Wünsche müssen sich am Maßstab der Verwertbarkeit messen lassen. Der Empfang einer staatlichen Existenzsicherung wird damit zur Eintrittskarte in ein besonderes Kontrollverhältnis.
Das Interessante ist, wie selbstverständlich viele Menschen dieses Prinzip akzeptieren. Sie sagen: Der soll froh sein, dass ihm geholfen wird. Er muss doch nur mitmachen. Wer nichts zu verbergen hat, kann doch offen sprechen. Ein Coaching schadet doch nicht. Vielleicht sollte er tatsächlich einmal an seiner Einstellung arbeiten. Man sollte diese Sätze speichern. Vielleicht benötigt man sie eines Tages selbst.
Morgen sind Sie der Fall
Arbeitslosigkeit ist keine ethnische Herkunft und keine angeborene Eigenschaft. Sie ist ein Status. Heute Arbeitnehmer. Morgen eine Krebserkrankung, ein Betriebsunfall, eine psychische Krise, eine Betriebsschließung, ein Konzern, der den Standort verlagert. Mit 58 Jahren noch einmal auf Arbeitssuche. Ein paar Monate Arbeitslosengeld. Dann möglicherweise Grundsicherung für Arbeitsuchende. Und plötzlich wechselt die gesellschaftliche Perspektive auf dieselbe Person.
Gestern waren Sie ein verantwortungsbewusster Arbeitnehmer, heute muss Ihre Eigenverantwortung aktiviert werden. Gestern kannten Sie Ihren Beruf, heute benötigt man eine Kompetenzfeststellung. Gestern war Ihr Privatleben Ihre Sache, heute können familiäre Belastungen ein Vermittlungshemmnis darstellen. Gestern hätten Sie einen Vorgesetzten ausgelacht, der mit Ihnen über Ihr "Mindset" sprechen wollte. Heute sitzt Ihnen ein Coach gegenüber.
Und irgendwo in einer Akte entsteht ein Bild von Ihnen. Nicht das Bild, das Ihre Frau von Ihnen hat. Nicht das Bild Ihrer Freunde. Nicht einmal unbedingt das Bild, das Sie von sich selbst besitzen. Es ist das Bild des Apparates: motiviert oder unmotiviert, kooperativ oder schwierig, marktnah oder arbeitsmarktfern, flexibel oder mit Hemmnissen belastet, integrierbar oder betreuungsbedürftig. Sie sind noch derselbe Mensch. Nur Ihre gesellschaftliche Stellung hat sich verändert. Und mit ihr das Recht anderer, Sie zu beurteilen.
Der Klassencharakter der Pädagogik
Vielleicht wird an diesem Spiegel sichtbar, was im aktivierenden Sozialstaat gewöhnlich unsichtbar bleibt: Die pädagogische Bearbeitung ist sozial ungleich verteilt. Den Vorstandsvorsitzenden, der ein Unternehmen mit Milliardenverlust gegen die Wand fährt, schickt niemand in ein verpflichtendes Motivationstraining. Kein Coach untersucht seine multiplen Managementhemmnisse. Seine private Lebensführung wird nicht hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit analysiert. Ein Konzernvorstand kann scheitern und eine Abfindung erhalten. Ein Erwerbsloser scheitert und erhält ein Profiling.
Der Manager trifft eine "unternehmerische Fehlentscheidung". Der Arbeitslose besitzt "individuelle Vermittlungshemmnisse". Der Unternehmer benötigt bessere Rahmenbedingungen. Der Erwerbslose muss an sich arbeiten. Darin liegt der Klassencharakter des Systems: Nach oben werden strukturelle Erklärungen gesucht, nach unten werden persönliche Defizite diagnostiziert.
Und genau an dieser Stelle treten die professionellen Helfer auf. Sie müssen den Menschen nicht anschreien. Sie müssen ihm nur plausibel erklären, warum das Problem bei ihm liegt und welche Schritte er nun unternehmen sollte, um wieder kompatibel zu werden. Das ist die sanfte Kontrolle.
Drehen Sie den Spiegel nicht wieder weg
Wer den aktivierenden Sozialstaat verteidigt, sollte das tun dürfen. Man kann der Meinung sein, dass der Empfang existenzsichernder Leistungen mit weitreichenden Verhaltenspflichten verbunden sein muss. Man kann verpflichtende Maßnahmen, Profiling und pädagogische Interventionen für notwendig halten. Aber dann sollte man aufhören, den Vorgang hinter dem Wort "Hilfe" zu verstecken.
Machen Sie den Arbeitnehmer zum Gegenstand derselben Methoden. Lassen Sie sein Einkommen von seiner Bereitschaft zu einem Coaching abhängen. Lassen Sie einen externen Träger seine Motivation beurteilen. Dokumentieren Sie sein Verhalten. Analysieren Sie seine privaten Probleme auf berufliche Verwertungshemmnisse. Erklären Sie ihm, er müsse an seiner Flexibilität und Einstellung arbeiten. Und wenn er sich weigert, kürzen Sie das Geld, von dem er lebt. Dann nennen Sie es Unterstützung.
Klingt plötzlich anders? Die Methode hat sich nicht verändert.
Nur der Mensch, an dem sie angewendet wird.
Teil1: DieBefriedungsverbrecher: Wie die Wohlfahrtsindustrie den sozialenWiderstand verwaltet
Teil2: Die sanftenKontrolleure: Wie die Wohlfahrtsindustrie den Menschen diszipliniert
12 Kommentare:
Q und Q
Ich denke sowohl in Qualitäten als auch in Quantitäten.
Ihr Szenario scheint mir für einen Teil passend: zwei Millionen Menschen beziehen länger als vier Jahre Grundsicherung, davon ist mutmaßlich (mit den Zahlen aus dem Artikel) die Hälfte psychisch zumindest nicht schwer erkrankt
Daneben gibt es Zahlen zu den Maßnamen: der gleitende Schnitt ist 0,4 Millionen bei 1,3 Millionen jährlichen Teilnehmern
Auf obigen Kreis bezogen sind das etwa vier Monate pro Jahr der "Aktivierung"
Nüchterne Zahlen, ja.
Unangenehm sicherlich zu oft. (Das eine Q.)
Aber wohl eher ein kleineres Thema (Das andere Q.)
Teil 1: Danke für den Versuch einer Bezifferung. Nur rechnen Sie hier Größen zusammen, die weder dieselbe Personengruppe noch denselben staatlichen Eingriff erfassen.
Die Zahl von 52,1 Prozent bezieht sich nicht auf sämtliche Leistungsbeziehenden, sondern ausschließlich auf Personen, die bereits vom Ärztlichen Dienst der Bundesagentur begutachtet wurden. Das IAB weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gruppe nicht repräsentativ für alle Arbeitslosen ist. Die 45 Prozent der Bertelsmann-Studie wiederum beruhen auf einer Befragung einer speziell abgegrenzten Gruppe von länger als einem Jahr arbeitslosen oder arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden zwischen 25 und 50 Jahren. Aus keiner dieser beiden Untersuchungen lässt sich seriös ableiten, unter den Menschen mit mehr als vier Jahren Leistungsbezug sei „die Hälfte zumindest nicht schwer psychisch erkrankt“.
Das wäre rechtlich ohnehin nicht der maßgebliche Punkt. § 32 Abs. 4 SGB II verlangt seit dem 1. Juli 2026 keine „schwere“ psychische Erkrankung. Es genügen nach einem ersten Meldeversäumnis Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung, die der Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht. Nach den Weisungen der Bundesagentur können solche Anhaltspunkte aus dem Verhalten gegenüber dem Jobcenter, aus eigenen Äußerungen oder aus früher eingereichten ärztlichen Unterlagen gewonnen werden.
Auch aus 0,4 Millionen Personen im durchschnittlichen Maßnahmenbestand und 1,3 Millionen Teilnehmenden innerhalb eines Jahres folgen keine „vier Monate Aktivierung pro Jahr“ für die von Ihnen genannten zwei Millionen Langzeitbeziehenden. Das Verhältnis beschreibt allenfalls eine ungefähre durchschnittliche Verweildauer der tatsächlich Geförderten – sofern Bestand und Jahressumme überhaupt methodisch vergleichbar sind. Es sagt weder, welcher Anteil der Langzeitbeziehenden betroffen ist, noch wie häufig dieselben Personen erneut zugewiesen werden. Dafür bräuchte man personenbezogene Verlaufsdaten.
Teil 2: Hinzu kommt: Diese Zahlen betreffen das allgemeine Spektrum arbeitsmarktpolitischer Förderung – von Weiterbildung bis Aktivierungsmaßnahme. Für die erst seit dem 1. Juli 2026 geltende verpflichtende ärztliche oder psychologische Untersuchung nach § 32 Abs. 4 SGB II kann es naturgemäß noch keine belastbare Jahresstatistik geben. Sie beziffern daher nicht den Eingriff, um den es an dieser Stelle des Beitrags geht.
Die eigentliche Verschiebung in Ihrem Kommentar liegt aber noch tiefer: Sie bestreiten den beschriebenen Eingriff nicht. Sie erkennen sogar an, dass er „unangenehm“ und dies „zu oft“ sei. Anschließend erklären Sie ihn jedoch aufgrund einer statistisch nicht tragfähigen Rechnung zu einem „kleineren Thema“. Aus der Frage, ob der Staat Menschen unter Sanktionsandrohung psychologisch begutachten, ihre Persönlichkeit bearbeiten und ihre Existenzsicherung an Mitwirkungspflichten knüpfen darf, wird so eine bloße Mengenfrage: Wie viele trifft es, und wie viele Monate dauert es?
Genau darin liegt die Relativierung. Ein Eingriff wird nicht dadurch unbedeutend, dass er möglicherweise nur einen Teil der Leistungsbeziehenden trifft oder nicht an jedem Tag sichtbar vollzogen wird. Auch ein selten angewendetes Instrument bleibt ein staatlicher Eingriff, wenn ein Mensch wegen seines ökonomischen Status zur Offenlegung und Begutachtung seiner psychischen Verfassung unter Androhung einer Kürzung des Existenzminimums verpflichtet werden kann. Über Verhältnismäßigkeit, Autonomie und Menschenwürde entscheidet nicht die Zahl der bisherigen Fälle.
Ihr Einwand widerlegt meine Kritik daher nicht. Er lautet letztlich nur: Der geschilderte Eingriff sei hinzunehmen oder jedenfalls kein größeres gesellschaftliches Problem, solange er nach Ihrer Rechnung nicht zu viele Menschen gleichzeitig und nicht während des ganzen Jahres trifft. Menschenwürde, persönliche Autonomie und die Zulässigkeit staatlicher Zwangsmittel werden aber nicht erst ab einer bestimmten Teilnehmerzahl relevant.
Ihr „Q und Q“ führt deshalb nicht zu dem Ergebnis, es handle sich um ein kleineres Thema. Es zeigt vielmehr, wie allgemeine Maßnahmestatistiken herangezogen werden, um einen neuen und statistisch noch gar nicht erfassten Eingriff kleinzurechnen. Sie widerlegen den Eingriff nicht – Sie erklären ihn lediglich für quantitativ unbedeutend. Das ist keine Entkräftung meiner Kritik, sondern genau jene Normalisierung, von der der Beitrag handelt.
Nachtrag: Der Spiegel blieb unbeantwortet
Ein wesentlicher Punkt ist in meiner ersten Antwort noch zu kurz gekommen: Sie gehen auf den eigentlichen Kern meines Beitrags überhaupt nicht ein. Dieser besteht nicht vorrangig in der Frage, wie viele Menschen wie viele Monate an Maßnahmen teilnehmen. Er besteht in der Aufforderung, den Spiegel umzudrehen.
Würden Sie es akzeptieren, wenn Ihr Arbeitgeber Sie einem verpflichtenden Coaching zuweist, Ihre Motivation, Ihre familiäre Situation und Ihre psychische Verfassung erfassen lässt, Ihr Verhalten durch einen externen Träger dokumentieren lässt und Ihre wirtschaftliche Existenz bei mangelnder Mitwirkung unter Druck setzt? Würden Sie nach krankheitsbedingt versäumten Terminen eine angeordnete ärztliche oder psychologische Untersuchung unter Androhung finanzieller Nachteile hinnehmen?
Wenn Sie dies bei einem Arbeitnehmer als Überwachung, Entmündigung oder unzulässigen Eingriff ablehnen, bleibt die entscheidende Frage: Warum soll derselbe Zugriff bei einem Erwerbslosen allein aufgrund seines ökonomischen Status legitim und sogar „Hilfe“ sein?
Auf diese Spiegelung antwortet Ihr Kommentar nicht. Stattdessen wechseln Sie die Ebene, nennen allgemeine Teilnehmerzahlen, bilden Durchschnittswerte und erklären den Eingriff zum „kleineren Thema“. Das beantwortet jedoch nicht die im Beitrag gestellte Frage. Es zählt lediglich, wie häufig eine Methode angewendet wird, ohne zu begründen, weshalb sie bei dem einen Menschen als Übergriff, bei dem anderen dagegen als Aktivierung gelten soll.
Genau darin liegt der doppelte Maßstab, den mein Beitrag sichtbar machen wollte. Sie haben ihn nicht widerlegt – Sie sind dem Spiegel ausgewichen.
Hallo, Ihre Kraft sollte den hauptsächlichen Themen gelten, so mein mit einer Skizze verbundener, auch verkleideter Einwand ...
Divide et impera: wohin man schaut lediglich Fragmente der Kritik, des Einwandes, manchmal auch des Bessemachens -- wie soll man damit Denken und Einfluss organisieren?
Wenn ich Sie richtig verstehe, sollte Ihre Zahlenrechnung gar nicht in erster Linie meine Darstellung widerlegen. Sie sollte mir – wie Sie nun schreiben, „verkleidet“ – nahelegen, meine Kraft wichtigeren Themen zuzuwenden. Damit bestätigen Sie allerdings genau den Eindruck, den Ihr erster Kommentar hinterließ: Sie bestreiten den beschriebenen Eingriff nicht, sondern erklären ihn zum Nebenthema.
Nur handelt mein Beitrag gerade nicht von einem isolierten Detail. Die verpflichtenden Coachings, das Profiling, die Begutachtung der psychischen Verfassung und die Verknüpfung von Mitwirkung mit dem Existenzminimum sind konkrete Erscheinungsformen eines übergeordneten Prinzips: Ein Zugriff, der bei Arbeitnehmern als Überwachung und Entmündigung gelten würde, wird bei Erwerbslosen aufgrund ihres ökonomischen Status in „Hilfe“ umbenannt.
Das Konkrete steht hier daher nicht im Gegensatz zum „hauptsächlichen Thema“. Es macht das hauptsächliche Thema überhaupt erst erkennbar. Denken und Einfluss lassen sich nicht dadurch organisieren, dass man die konkreten Mechanismen der Herrschaft für zu klein erklärt. Eine Systemkritik, die über die einzelnen Praktiken hinweggeht, in denen sich das System tatsächlich verwirklicht, bleibt folgenlos abstrakt.
Im Übrigen kann „Divide et impera“ nicht bedeuten, die einzelnen Instrumente der Disziplinierung unbeanstandet zu lassen, um die Kritik vermeintlich zusammenzuhalten. Gerade die Verbindung dieser Instrumente zu einem gemeinsamen Strukturprinzip ist das Gegenteil fragmentierter Kritik – und genau diese Verbindung stellt mein Beitrag her.
Ich plädiere für das Legen eines "Mosaik der Kritik"
Genau das geschieht hier. Nicht zufällig lautet die Überschrift „Teil 3“. Die einzelnen Beiträge verbinden die ökonomischen Interessen der Wohlfahrtsindustrie, die institutionellen Mechanismen der Kontrolle und deren konkrete Wirkung auf den Menschen zu einem Gesamtbild.
Ein Mosaik entsteht aus einzelnen Steinen. Wer jeden konkreten Stein zum „kleineren Thema“ erklärt und empfiehlt, die Kraft lieber anderem zuzuwenden, legt kein Mosaik – er verhindert, dass es sichtbar wird.
Mosaik
Gliederung aller Beiträge mit Hilfe eines Verzeichnis? Hierachisch ...
Das von Ihnen verlangte „Mosaik“ steht bereits vor Ihnen: Teil 1 behandelt die politische Funktion, Teil 2 die institutionellen Kontrolleure und Teil 3 den auf den Arbeitnehmer gerichteten Spiegel. Sämtliche Teile sind am Ende des Beitrags aufgeführt. Ihre Anregung legt daher leider den Verdacht nahe, dass Sie den Text, den Sie mehrfach kommentieren, nicht vollständig gelesen haben.
Meine Nahelegung: wer die Welt positiv beeinflussen möchte, solte den Themenberg ordnen ...
Ich führe diesen privaten und vollständig unentgeltlichen Blog seit zwanzig Jahren. Welche Themen ich behandle und wie ich sie ordne, entscheide ich selbst. Das Kommentarfeld dient der Diskussion des jeweiligen Beitrags – nicht allgemeinen Belehrungen darüber, wie ich meine Arbeit organisieren oder „die Welt positiv beeinflussen“ sollte.
Auf die zentrale Frage dieses Beitrags sind Sie trotz mehrerer Kommentare nicht eingegangen. Weitere themenfremde Ratschläge zur Gestaltung meines Blogs werde ich daher nicht veröffentlichen.
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