Was du wissen musst – in 30 Sekunden
Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer und die übrigen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege treten seit Jahrzehnten als Anwälte der Armen auf. Sie kritisieren Hartz IV, Sanktionen und zu niedrige Regelsätze. Gleichzeitig sind ihre Einrichtungen über öffentliche Leistungsentgelte, Projektmittel, Maßnahmekosten und die gesetzliche Einbindung freier Träger tief in genau jenen aktivierenden Sozialstaat integriert, dessen Folgen sie öffentlich beklagen. Als 2004 Hunderttausende gegen Hartz IV auf die Straße gingen, organisierten die Verbände keinen institutionellen Boykott. Später beteiligte sich ihre Spitzenorganisation an Monitoringprozessen mit Bundesregierung und Bundeskanzleramt, um Reformfolgen zu "reparieren". So entstand eine perfekte Pufferstruktur: Protest nach außen, Mitverwaltung nach innen. Die radikale Institutionskritik hatte für die professionelle Verwaltung gesellschaftlicher Gewalt einen härteren Begriff: Befriedungsverbrechen.
Sie sind das soziale Gewissen der Republik. Zumindest erzählen sie uns das seit Jahrzehnten.
Wenn der Regelsatz zu niedrig ist, meldet sich der Paritätische. Wenn Sanktionen verschärft werden, warnt die Diakonie. Wenn Kinderarmut steigt, veröffentlicht die Caritas eine Stellungnahme. Die Arbeiterwohlfahrt fordert soziale Gerechtigkeit, das Deutsche Rote Kreuz spricht von gesellschaftlicher Verantwortung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bündelt die sozialpolitischen Forderungen ihrer Mitgliedsverbände.
Das klingt gut. Vieles davon ist inhaltlich sogar richtig.
Aber nach mehr als zwanzig Jahren Agenda 2010 ist eine andere Frage überfällig: Welche Funktion hat diese Kritik tatsächlich erfüllt?
Denn während die Verbände protestierten, liefen die Hartz-Gesetze weiter. Während Armutsberichte erschienen, verfestigte sich ein gewaltiger Niedriglohnsektor. Während man Sanktionen kritisierte, beteiligten sich freie Träger an einem Maßnahmensystem, das ohne staatlichen Zuweisungs- und Sanktionsdruck in dieser Form kaum funktioniert hätte. Während die Spitzenverbände von Menschenwürde sprachen, wurden Millionen Menschen profiliert, aktiviert, beurteilt, kategorisiert und in eine sozialadministrative Parallelwelt aus Coachings, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungsprojekten und sogenannten Eingliederungsmaßnahmen eingespeist.
Vielleicht haben wir diese Verbände die ganze Zeit falsch betrachtet.
Vielleicht sind sie nicht das Korrektiv des Systems, für das sie sich ausgeben.
Vielleicht sind sie ein Teil seiner Funktionsweise.
Das moralische Gewissen der Republik
Die Freie Wohlfahrtspflege pflegt ein mächtiges Selbstbild. Sie versteht sich als Stimme der Schwachen, als Anwältin benachteiligter Menschen und als zivilgesellschaftliche Kraft zwischen Staat, Markt und Bürger.
Diese Selbstdarstellung ist politisch von unschätzbarem Wert. Denn eine Gesellschaft, die Millionen Menschen dauerhaft in materieller Unsicherheit hält, benötigt Institutionen, die glaubwürdig erklären können, dass jemand ihre Interessen vertritt. Der moderne Sozialstaat braucht nicht nur Behörden und Leistungsgesetze. Er braucht ein soziales Gewissen, das seine Härten benennt und zugleich die Hoffnung vermittelt, diese Härten würden innerhalb des bestehenden Systems bearbeitet.
Der Paritätische veröffentlicht Armutsberichte. Die Caritas beschreibt soziale Not. Die Diakonie berechnet alternative Regelsätze und warnt vor einer Rückkehr zur Hartz-IV-Logik. Die Verbände treten in Bundestagsanhörungen auf, verfassen Stellungnahmen und erklären regelmäßig, die Würde der Leistungsberechtigten müsse stärker berücksichtigt werden.
Das Problem ist nicht, dass diese Kritik erfunden wäre. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass jeder Verbandsfunktionär seine eigenen Worte nicht glaubt.
Das Problem beginnt dort, wo man die Wirkung dieser Kritik mit ihrer behaupteten Absicht verwechselt.
Denn dieselben Organisationen, die den aktivierenden Sozialstaat öffentlich kritisieren, sind längst tief in seine Finanzierungs-, Vertrags- und Leistungsstrukturen eingebunden. Sie sind keine außenstehenden Beobachter. Ihre Einrichtungen erbringen staatlich finanzierte soziale Leistungen, führen Projekte durch, betreiben Beratungsstellen und beteiligen sich an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten.
Damit entsteht eine Doppelrolle, über die erstaunlich selten gesprochen wird: Nach außen tritt der Verband als Anwalt der Armen auf, innerhalb des sozialstaatlichen Apparates ist er Leistungserbringer und Vertragspartner.
Genau dort beginnt der Interessenkonflikt.
Die Macht, von der niemand spricht
Wer bei Caritas und Diakonie noch immer ausschließlich an Kleiderkammern, Suppenküchen und ehrenamtliche Helfer denkt, hat die ökonomische Dimension der Freien Wohlfahrtspflege nicht verstanden.
Die sechs Spitzenverbände bilden mit ihren tausenden rechtlich selbständigen Trägern, Diensten und Einrichtungen gewaltige Organisationskomplexe. Ihre Tätigkeitsfelder reichen von Kitas und Pflege über Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe und Suchtberatung bis zu Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigungsprojekten und psychosozialer Betreuung. Die Freie Wohlfahrtspflege ist kein wohltätiger Randbereich der Gesellschaft. Sie gehört zur Infrastruktur des deutschen Sozialstaates.
Schon ein Blick auf einzelne Bundesverbände zeigt die Nähe zu staatlich strukturierten Finanzströmen. Beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung lagen 2024 Bundesmittel, sonstige Zuwendungen und Betriebskostenzuschüsse zusammen bei rund 83 Prozent des Gesamtbudgets. Beim DRK-Generalsekretariat kamen 2023 rund 62,5 Prozent der Erträge aus Bundes- und EU-Mitteln. Beim Paritätischen Gesamtverband machten Bundeszuwendungen und zweckgebundene Fördermittel anderer Zuschussgeber 2023 rund 94 Prozent der Gesamterträge aus.
Diese Zahlen lassen sich nicht einfach auf jedes Krankenhaus, jede Beratungsstelle und jeden Ortsverband übertragen. Die Verbandslandschaft ist dafür viel zu dezentral und rechtlich zu stark aufgegliedert. Aber sie zerstören eine bequeme Legende: die Vorstellung von unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die dem Staat aus sicherer Entfernung die Leviten lesen.
Eine Organisation, deren Einrichtungen, Personalstellen und Infrastruktur in erheblichem Umfang von öffentlichen Mitteln, Leistungsvereinbarungen und staatlich gestalteten Sozialmärkten abhängen, befindet sich gegenüber dem Staat nicht in derselben Position wie eine unabhängige Protestbewegung.
Sie hat etwas zu verlieren.
Und je größer der Apparat, desto größer das Interesse an seiner Reproduktion.
Man musste sie nicht kaufen
Der Vorwurf wäre leicht abzuwehren, würde man behaupten, die Bundesregierung habe den Wohlfahrtsverbänden irgendwann einen Geldkoffer auf den Tisch gestellt und damit ihr Schweigen gekauft.
Eine solche Geheimabsprache ist nicht belegt. Sie war auch gar nicht notwendig.
Die wirkungsvollsten Formen institutioneller Disziplinierung benötigen keine konspirativen Treffen. Es genügt, die materielle Existenz einer Organisation an ein System von Verträgen, Fördermitteln, Leistungsentgelten und öffentlichen Aufträgen zu koppeln.
Genau dieser Wandel hat in der Freien Wohlfahrtspflege stattgefunden. Pauschale und institutionelle Finanzierungen verloren gegenüber Leistungsentgelten, Projektförderungen und vertraglich vereinbarten Leistungen an Bedeutung. Der Staat finanziert nicht mehr ausschließlich eine Organisation und vertraut darauf, dass sie soziale Aufgaben erfüllt. Er definiert Leistungen, vereinbart Standards, kontrolliert Qualität, fordert Dokumentationen und bezahlt für die Erbringung bestimmter Aufgaben.
Der Staat wurde zum Einkäufer sozialer Dienstleistungen. Die Wohlfahrtsorganisation wurde zum Anbieter.
Damit verändert sich auch die innere Logik der Verbände. Einrichtungen, die öffentliche Aufträge einwerben und ihre Personalstrukturen über Leistungsentgelte oder Projekte finanzieren, gewinnen zwangsläufig organisationspolitisches Gewicht. Wer den Fortbestand von Einrichtungen verantwortet, denkt nicht nur über Sozialpolitik nach. Er denkt über Auslastung, Finanzierung, Personalkosten, Folgeprojekte und den nächsten Bewilligungszeitraum nach.
Das ist kein moralisches Versagen einzelner Geschäftsführer. Es ist die Betriebslogik des Systems.
Man musste die Wohlfahrtsverbände nicht kaufen. Man musste lediglich ihre institutionelle Reproduktion an jene Finanzströme koppeln, deren politische Grundlagen sie eigentlich bekämpfen müssten.
Von diesem Moment an erledigt die Struktur einen großen Teil der politischen Disziplinierung selbst.
Ein Verband kann einen höheren Regelsatz fordern. Er kann Sanktionen kritisieren und in einer Pressemitteilung die Menschenwürde beschwören. Fundamentale Opposition ist etwas anderes. Sie hätte einen Preis. Sie könnte Beziehungen zu Ministerien und Kostenträgern belasten, die Stellung eigener Einrichtungen im Sozialmarkt schwächen und im äußersten Fall genau jene Strukturen gefährden, deren Beschäftigte und Leitungsebenen der Verband selbst vertritt.
Der moralische Anspruch und das materielle Organisationsinteresse müssen dabei nicht jeden Tag offen kollidieren. Viel wirkungsvoller ist, wenn sich eine politische Kultur herausbildet, in der die Grenzen des Sagbaren und Machbaren längst verinnerlicht sind.
Man mahnt. Man kritisiert. Man fordert Nachbesserungen.
Aber man verlässt den Tisch nicht.
Hartz IV brauchte eine soziale Infrastruktur
Die Agenda 2010 war nicht nur ein Kürzungsprogramm. Sie war der Umbau des Sozialstaates zu einem Aktivierungsapparat.
Millionen Menschen sollten nicht länger lediglich Leistungen erhalten. Sie sollten erfasst, profiliert, aktiviert, qualifiziert, beraten und auf ihre Arbeitsbereitschaft überprüft werden. Der Sozialstaat verschob die politische Perspektive: Nicht mehr die Absicherung gegen die Risiken des Arbeitsmarktes stand im Mittelpunkt, sondern die permanente Bearbeitung des Menschen im Hinblick auf seine ökonomische Verwertbarkeit.
Doch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter konnten diese Aufgabe unmöglich allein erfüllen. Der neue Staat benötigte Bildungsträger, Beschäftigungsgesellschaften, Beratungsstellen, Sozialpädagogen, Anleiter und Projektträger. Er brauchte eine flächendeckende soziale Infrastruktur, die bis in die Lebenswelt der Betroffenen hineinreichte.
Diese Infrastruktur war bereits vorhanden.
Bei ihnen.
§ 17 SGB II bildet eine der juristischen Scharnierstellen dieser Konstruktion. Die Grundsicherungsträger sollen eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen Dritter vorhanden sind oder geschaffen werden können. Die Einbindung freier Träger ist damit keine zufällige Randerscheinung, sondern Bestandteil der Architektur des SGB II.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege verteidigte diese Stellung. In der Debatte über die Organisation der Jobcenter verlangte sie ausdrücklich, § 17 SGB II stärker zu beachten, freie Träger einzubeziehen und alternative Formen zur klassischen Vergabe zu nutzen.
Dieser Vorgang verdient mehr Aufmerksamkeit, als ihm gewöhnlich zuteilwird.
Während die Verbände öffentlich über die Folgen des SGB-II-Systems sprachen, vertrat ihre Spitzenorganisation zugleich die institutionellen Interessen der eigenen Träger innerhalb dieses Systems. Die Frage lautete nicht nur, was Hartz IV mit den Betroffenen machte. Es ging auch darum, welche Rolle die Freie Wohlfahrtspflege bei seiner Durchführung spielen würde.
Der Verband sprach für den Leistungsberechtigten und verhandelte zugleich über die Stellung der Organisationen, die an seiner Aktivierung beteiligt waren.
Das ist der strukturelle Widerspruch.
Der Mensch als Gegenstand eines Sozialmarktes
Besonders sichtbar wurde dieser Widerspruch bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, den sogenannten Ein-Euro-Jobs.
Der Leistungsberechtigte erhielt eine Mehraufwandsentschädigung. Für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten konnten Maßnahmekosten übernommen werden. Finanziert wurden dabei unter anderem Personal für Anleitung, tätigkeitsbezogene Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung. Die staatlichen Mittel trugen damit reale Personal- und Organisationsstrukturen der Maßnahmeträger.
In den Hochphasen der Hartz-IV-Umsetzung wurden zeitweise Hunderttausende solcher Arbeitsgelegenheiten gefördert. Der aktivierende Sozialstaat schuf damit einen gewaltigen Markt für die professionelle Bearbeitung von Erwerbslosigkeit.
Es wäre falsch, daraus die primitive Behauptung abzuleiten, jeder Erwerbslose habe einem Verband einen festen Gewinn eingebracht. So funktioniert die Refinanzierung sozialer Dienstleistungen nicht.
Die politische Ökonomie ist subtiler. Wo Personalstellen, Anleitung und sozialpädagogische Betreuung über Maßnahmen finanziert werden, wird die Durchführung dieser Maßnahmen Teil der institutionellen Existenzgrundlage des Trägers. Die Organisation benötigt nicht Armut als abstrakten gesellschaftlichen Zustand. Sie benötigt konkrete Leistungsfälle, Projekte und bewilligte Maßnahmen, um die für ihre Bearbeitung geschaffenen Strukturen zu finanzieren.
Damit entsteht ein Konflikt, der in der öffentlichen Sozialstaatsdebatte fast vollständig ausgeblendet wird: Die Organisation, die im Namen der Betroffenen eine grundsätzliche Kritik des Aktivierungsapparates formulieren müsste, ist zugleich Teil eines Sozialmarktes, dessen Auftragsvolumen gerade aus der Existenz dieses Apparates entsteht.
Die gesellschaftliche Not ist damit nicht mehr nur ein Problem, das bekämpft werden soll. Ihre Bearbeitung wird zu einer institutionell finanzierten Daueraufgabe.
Und Daueraufgaben erzeugen dauerhafte Apparate.
Der harte Staat und die professionelle Hilfe
Die Wohlfahrtsverbände würden wahrscheinlich einwenden, dass sie keine Sanktionen verhängen. Das ist formal richtig. Der Sanktionsbescheid kommt vom Jobcenter, nicht vom Sozialarbeiter eines freien Trägers.
Doch diese formale Trennung sagt wenig über die Funktionsweise des Gesamtsystems.
Maßnahmeträger befinden sich nicht außerhalb der administrativen Informationsstruktur des SGB II. Das Gesetz kennt ausdrückliche Auskunftspflichten im Zusammenhang mit Eingliederungsleistungen. Beurteilungen von Teilnehmern, Fehlzeiten und andere für die Durchführung einer Maßnahme relevante Informationen können in die Kommunikation mit den zuständigen Stellen einfließen.
Das Jobcenter verfügt über die hoheitliche Gewalt. Der Träger besitzt den unmittelbaren Zugang zum Alltag des Zugewiesenen.
Genau diese Arbeitsteilung macht den aktivierenden Sozialstaat so wirkungsvoll. Der Staat muss nicht jede Lebensäußerung des Betroffenen selbst beobachten. Er schafft vertragliche und administrative Strukturen, in denen andere Akteure dokumentieren, beurteilen, fördern und Verhalten in Kategorien übersetzen.
Die kritische Theorie der Sozialen Arbeit beschreibt seit Jahren, was dabei geschieht. Gesellschaftliche Konflikte werden individualisiert. Strukturelle Probleme des Arbeitsmarktes erscheinen plötzlich als persönliche Defizite des Erwerbslosen. Aus einer zerstörten Berufsbiografie werden Vermittlungshemmnisse, aus dem nachvollziehbaren Widerstand gegen eine sinnlose Maßnahme wird mangelnde Motivation und aus psychischer Erschöpfung entsteht ein Fall für die psychosoziale Stabilisierung.
Das gesellschaftliche Verhältnis verschwindet hinter der professionellen Diagnose.
Übrig bleibt ein Mensch, an dem gearbeitet werden muss.
Die Verwaltbarkeit des Leidens
Hier liegt die entscheidende politische Funktion der modernen Wohlfahrtsindustrie.
Sie übersetzt gesellschaftliches Leiden in professionelle Kategorien und macht es dadurch administrativ bearbeitbar.
Ein Mensch verliert nach Jahrzehnten Arbeit seinen sozialen Status und findet auf einem prekarisierten Arbeitsmarkt keinen existenzsichernden Arbeitsplatz. Die politische Frage müsste lauten, welche Veränderungen der Arbeits- und Verteilungsverhältnisse diesen Absturz ermöglicht haben.
Der Aktivierungsapparat stellt eine andere Frage: Welche individuellen Hemmnisse verhindern die Eingliederung?
Damit ist die Richtung vorgegeben. Der Arbeitsmarkt wird zur unveränderlichen Umwelt, der Mensch zum veränderbaren Gegenstand. Nicht mehr die ökonomische Ordnung steht zur Disposition, sondern die Anpassungsfähigkeit des Einzelnen.
Die Sprache der Sozialarbeit spielt dabei eine keineswegs nebensächliche Rolle. Begriffe wie Aktivierung, Empowerment, Case Management oder Kompetenzfeststellung besitzen einen humanen Klang. Sie verdecken leicht, dass die gesamte Intervention innerhalb einer politischen Vorgabe stattfindet: Der Mensch soll wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar gemacht werden.
Selbst dort, wo eine Reintegration realistisch kaum möglich ist, bleibt die Sprache der Aktivierung bestehen. Der Mensch wird beraten, stabilisiert und beschäftigt. Seine soziale Lage erhält Aktenzeichen, Hilfepläne und Verlaufsdokumentationen.
Die Armut verschwindet nicht.
Sie wird verwaltbar.
Wo waren sie 2004?
Im Sommer 2004 entwickelte sich gegen Hartz IV eine Protestbewegung, die den politischen Betrieb tatsächlich unter Druck setzte. Am 30. August demonstrierten mindestens 200.000 Menschen in mehr als 200 Städten. Es war einer jener seltenen Momente der deutschen Sozialgeschichte, in denen die Betroffenen und die vom sozialen Abstieg Bedrohten nicht auf professionelle Stellvertreter warteten.
Sie gingen selbst auf die Straße.
Genau deshalb muss man nach der Rolle der Wohlfahrtsverbände in diesem historischen Moment fragen.
Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt verfügten bereits damals über enorme gesellschaftliche Strukturen, hunderttausende Beschäftigte und einen direkten Zugang zu Parteien, Kirchen, Kommunen und Bundesregierung. Gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden repräsentierten sie eine organisatorische Macht, von der jede Erwerbsloseninitiative nur träumen konnte.
Niemand kann seriös behaupten, die Wohlfahrtsverbände hätten Hartz IV mit einem Fingerschnippen verhindern können. Aber sie hätten die Durchsetzung des neuen Systems zu einem politischen und administrativen Konflikt von völlig anderer Größenordnung machen können.
Ein gemeinsamer Beschluss, keine unter Sanktionsdruck zugewiesenen Arbeitsgelegenheiten durchzuführen, wäre ein politisches Signal gewesen. Eine organisierte Solidarisierung mit den Montagsdemonstrationen hätte deren gesellschaftliche Isolation durchbrochen. Die Mobilisierung der eigenen Mitglieds- und Beschäftigtenstrukturen hätte die Behauptung widerlegt, es handele sich beim Protest lediglich um den Widerstand einiger Unzufriedener gegen notwendige Reformen.
Nichts Vergleichbares geschah.
Es gibt keinen Beleg für eine geheime Absprache der Verbände mit der Bundesregierung. Es gibt auch kein Protokoll, in dem ein Funktionär offen erklärt hätte, aus finanziellen Interessen auf Widerstand verzichten zu wollen.
Die historische Praxis ist dennoch bemerkenswert. Die Wohlfahrtsverbände entwickelten sich nicht zum organisatorischen Zentrum einer Fundamentalopposition. Sie nahmen die Rolle eines mitregulierenden Korrektivs ein.
Nicht Blockade, sondern Reparatur. Nicht Boykott, sondern Beteiligung. Nicht Systembruch, sondern bessere Umsetzung.
Der Widerstand blieb auf der Straße.
Die Verbände gingen in das System.
Von der Opposition zur Systemwartung
Bereits 2005 nahm die BAGFW in einer Stellungnahme positiv zur Kenntnis, dass Träger mit Eingliederungsmaßnahmen beauftragt werden konnten und diese Praxis fortgesetzt wurde. Einige Jahre später verlangte sie im Zusammenhang mit der Organisation der Jobcenter eine stärkere Beachtung der Stellung freier Träger.
Parallel dazu verdichteten sich die Kontakte zum politischen Zentrum. Die BAGFW dokumentierte Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeskanzleramt. Für die Legislaturperiode von 2005 bis 2009 wurde ein gemeinsamer Monitoringprozess beschrieben, der der „Reparatur" von Reformmängeln diente.
Das Wort ist bemerkenswert.
Reparatur.
Repariert wird, was grundsätzlich weiter funktionieren soll.
Niemand repariert eine Maschine, deren Abschaffung er betreibt. Er untersucht ihre Fehler, beseitigt Störungen und sorgt dafür, dass der Betrieb fortgesetzt werden kann.
Genau diese Verschiebung lässt sich in der Entwicklung der Wohlfahrtsverbände beobachten. Aus der grundsätzlichen Frage nach dem Sinn eines Sozialstaates, der das Existenzminimum als Disziplinierungsinstrument einsetzt, werden Probleme der Ausgestaltung. Man diskutiert über Sanktionshöhen, Berechnungsmethoden, Verwaltungsverfahren und Schnittstellen.
All diese Fragen sind für Betroffene wichtig. Eine rechtswidrige Sanktion kann eine Existenz zerstören, und jeder verhinderte Verwaltungsfehler ist konkret von Bedeutung.
Doch politisch hat diese Konzentration auf die Reparatur einen Preis. Die Grundarchitektur des aktivierenden Sozialstaates verschwindet aus dem Blick. Die Frage lautet nicht mehr, warum Millionen Menschen einem permanenten System der Aktivierung und Verhaltenssteuerung unterworfen werden. Man streitet darüber, wie dieses System humaner ausgestaltet werden kann.
Aus Opposition wird Qualitätsmanagement.
Die Empörung bekommt einen professionellen Vertreter
Bis heute veröffentlichen die Wohlfahrtsverbände scharfe Stellungnahmen. Sie kritisieren Sanktionen, zu niedrige Regelsätze und die Rückkehr zu einer repressiveren Grundsicherungspolitik. Ihre Argumente sind häufig besser begründet als die Erklärungen der zuständigen Ministerien.
Und trotzdem bleibt ein fundamentaler Widerspruch bestehen.
Die Verbände ziehen aus ihrer eigenen Kritik keine institutionellen Konsequenzen. Sie verlassen den Maßnahmen- und Beratungsapparat nicht. Sie stellen ihre Zusammenarbeit mit den staatlichen Strukturen nicht grundsätzlich infrage. Ihre Kritik bewegt sich innerhalb der vorgesehenen Formen parlamentarischer und administrativer Beteiligung.
Genau das macht ihre gesellschaftliche Funktion so interessant.
Ein Protest muss nicht verboten werden, um seine politische Wirkung zu verlieren. Man kann ihn aufnehmen, professionalisieren und in institutionelle Verfahren überführen. Die Wut der Betroffenen wird von Fachverbänden formuliert, wissenschaftlich aufbereitet und als Stellungnahme in den Politikbetrieb eingespeist. Ministerien antworten, Ausschüsse beraten und Verbände veröffentlichen anschließend eine Bewertung.
Die Öffentlichkeit erlebt einen funktionierenden demokratischen Diskurs.
Der Konflikt ist damit nicht gelöst.
Aber er ist bearbeitet.
Die Empörung hat einen professionellen Vertreter erhalten. Der Betroffene muss nicht selbst sprechen, weil bereits in seinem Namen gesprochen wird. Er muss keine eigene Organisation schaffen, weil es angeblich längst Organisationen gibt, die seine Interessen vertreten.
Gerade darin liegt die Pufferfunktion.
Die Verbände nehmen sozialen Druck auf und übersetzen ihn in eine Sprache, mit der der politische Apparat umgehen kann. Sie radikalisieren den Konflikt nicht. Sie machen ihn verhandlungsfähig.
Und was verhandlungsfähig ist, wird selten gefährlich.
Wirkung vor Absicht
An dieser Stelle wird regelmäßig ein Einwand erhoben: Man könne den Verbänden doch keine böse Absicht unterstellen. Viele Mitarbeiter engagierten sich ehrlich für sozial benachteiligte Menschen und auch die Verbandsspitzen hätten zahlreiche Verschlechterungen öffentlich kritisiert.
Das ist richtig.
Es geht auch nicht um die psychologische Gesinnungsprüfung einzelner Menschen.
Wirkung vor Absicht.
Eine Institution kann systemstabilisierend wirken, ohne dass ihre Beschäftigten morgens mit dem Vorsatz zur Arbeit gehen, das bestehende Herrschaftssystem zu retten.
Entscheidend ist die Funktion im gesellschaftlichen Gefüge.
Eine Tafel kann einen Menschen vor Hunger bewahren. Gleichzeitig kann ein dichtes Netz privater Lebensmittelhilfen politischen Druck von einem Staat nehmen, dessen Existenzsicherung nicht mehr ausreicht.
Eine Schuldnerberatung kann eine Zwangsvollstreckung verhindern. Sie verändert jedoch nicht die Einkommens- und Kreditverhältnisse, aus denen massenhafte Überschuldung entsteht.
Psychosoziale Betreuung kann einem Erwerbslosen konkret helfen, einen Zusammenbruch zu überstehen. Sie beseitigt nicht den institutionellen Druck, unter dem er möglicherweise zusammengebrochen ist.
Die Hilfe ist real.
Die Befriedungsfunktion kann es ebenfalls sein.
Gerade diese Gleichzeitigkeit macht die Wohlfahrtsindustrie politisch so schwer angreifbar. Wer ihre Funktion kritisiert, bekommt sofort den hungernden Menschen, den überschuldeten Familienvater oder die psychisch kranke Erwerbslose entgegengehalten.
Doch niemand bestreitet deren Hilfebedarf.
Die Frage lautet, warum eine der reichsten Gesellschaften der Welt immer größere Apparate zur professionellen Bearbeitung sozialer Not benötigt und warum wir die Größe dieser Apparate noch immer mit gesellschaftlicher Humanität verwechseln.
Basaglia hatte einen Namen dafür
Franco Basaglia und Franca Ongaro Basaglia beschäftigten sich in ihrer radikalen Institutionskritik mit der Rolle professioneller Experten in Herrschaftssystemen. Im Mittelpunkt stand eine unbequeme Erkenntnis: Gesellschaftliche Gewalt wird nicht nur von denen stabilisiert, die sie unmittelbar ausüben. Sie benötigt Menschen und Institutionen, die ihre Folgen bearbeiten.
Basaglia und Ongaro Basaglia sprachen vom Befriedungsverbrechen.
Der Begriff bezeichnet keine Straftat im juristischen Sinne. Er richtet den Blick auf die Dienstbarkeit professioneller Intellektueller und Experten, die gesellschaftlich produzierte Konflikte in technische, medizinische oder soziale Probleme übersetzen.
Genau diese Perspektive eröffnet einen anderen Blick auf die moderne Wohlfahrtspflege.
Der Erwerbslose erscheint nicht mehr als Teil eines gesellschaftlichen Konfliktes über Arbeit, Lohn und Verteilung. Er wird zum Klienten mit Vermittlungshemmnissen. Seine Wut wird nicht als politische Reaktion auf soziale Verhältnisse verstanden, sondern als Problem der Kooperation oder psychischen Stabilität. Seine Biografie wird analysiert, seine Kompetenzen werden festgestellt und seine Defizite dokumentiert.
Die gesellschaftliche Ordnung muss sich nicht rechtfertigen.
Der Mensch wird bearbeitet.
Das ist der entscheidende Vorgang. Nicht jede Hilfe ist deshalb falsch. Nicht jeder Sozialarbeiter ist ein Agent der Unterdrückung. Eine solche Personalisierung würde exakt den Fehler wiederholen, den man dem aktivierenden Sozialstaat vorwerfen muss: strukturelle Verhältnisse auf individuelles Verhalten zu reduzieren.
Die Kritik richtet sich gegen die institutionelle Funktion.
Die Wohlfahrtsindustrie verwandelt gesellschaftliche Konflikte in professionelle Zuständigkeiten. Sie macht das Leid lesbar für die Verwaltung und behandelbar für den Hilfsapparat. Aus politischer Wut wird Beratungsbedarf, aus sozialem Abstieg eine multiple Problemlage und aus der Zerstörung einer Biografie ein Fall für das Case Management.
Was dabei verschwindet, ist die Frage nach der Macht.
Die professionelle Verwaltung der Brandopfer
Die Wohlfahrtsverbände haben die Agenda 2010 nicht geschrieben. Peter Hartz war kein Caritasfunktionär und die Diakonie hat das SGB II nicht erfunden.
Ihre historische Rolle ist eine andere.
Sie haben sich zu einer gewaltigen Infrastruktur der Folgenverwaltung entwickelt. Bildlich gesprochen verteilen sie Decken an die Brandopfer, behandeln Rauchvergiftungen, zählen die Verletzten und veröffentlichen jährlich einen Bericht über die steigende Zahl der Brände. Anschließend setzen sie sich mit der Politik an einen runden Tisch und beraten über bessere Rauchmelder.
Die Frage, warum es immer wieder brennt und welche Interessen hinter der politischen Architektur stehen, verschwindet hinter der Professionalität der Versorgung.
Natürlich benötigt der Mensch, der heute hungert, heute Lebensmittel. Natürlich benötigt der Überschuldete Beratung und ein psychisch zusammengebrochener Mensch medizinische und soziale Hilfe.
Doch die permanente Versorgung der Opfer darf nicht mit der Bekämpfung der Ursachen verwechselt werden.
Die Tafel beseitigt keine Armut. Sie macht Hunger für den Augenblick erträglicher. Die Schuldnerberatung verändert keine Verteilungsverhältnisse. Sie bearbeitet den einzelnen Schuldner. Die psychosoziale Betreuung beseitigt keinen repressiven Aktivierungsapparat. Sie hilft dem Einzelnen, innerhalb seiner Bedingungen weiterzuleben.
Das kann notwendig und menschlich sein.
Politisch nimmt es Druck aus dem Kessel.
Die Wohlfahrtsindustrie als Pufferzone
Genau hier schließt sich der Kreis.
Die großen Wohlfahrtsverbände stehen zwischen politischer und ökonomischer Macht auf der einen und den Betroffenen auf der anderen Seite. Jahrzehntelang haben sie ihre Existenz mit der Behauptung legitimiert, an dieser Stelle ein Schutzwall zu sein.
Tatsächlich wirken sie zunehmend wie ein Stoßdämpfer.
Sie nehmen die sozialen Erschütterungen einer ökonomischen Ordnung auf, bearbeiten ihre Folgen und verhindern dadurch, dass jeder gesellschaftliche Widerspruch unmittelbar auf das politische Zentrum durchschlägt. Der Staat kann eine unzureichende Existenzsicherung verwalten, solange Lebensmittelhilfen den schlimmsten Hunger auffangen. Ein repressives Aktivierungssystem bleibt gesellschaftlich erträglicher, solange Beratungsstellen seine Opfer begleiten. Ein wachsender Niedriglohnsektor erzeugt weniger politischen Druck, wenn die daraus entstehende Armut professionell erfasst, beschrieben und betreut wird.
Die Wohlfahrtsverbände sind dabei nicht bloße Zuschauer. Ihre eigene institutionelle Bedeutung wächst mit der Komplexität der sozialen Probleme, die sie bearbeiten sollen.
Darin liegt der fundamentale Widerspruch.
Sie wollen Armut möglicherweise ehrlich bekämpfen. Ihre Apparate reproduzieren sich jedoch über die organisierte Bearbeitung von Armut.
Sie kritisieren das System und benötigen gleichzeitig Zugang zu seinen Leistungsstrukturen.
Sie sprechen im Namen der Betroffenen und besetzen damit den gesellschaftlichen Raum, in dem die Betroffenen selbst zu einer politischen Kraft werden könnten.
Es braucht keine Verschwörung und keine geheime Absprache, um diesen Mechanismus zu erklären.
Die Struktur reicht aus.
Schöne Worte sind nicht wahr. Wahre Worte sind nicht schön.
Seit Jahrzehnten sagen uns die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, sie seien die Stimme der Schwachen.
Vielleicht sind sie tatsächlich eine Stimme.
Aber eine Stimme ist keine Gegenmacht.
Ein Armutsbericht ist kein Widerstand. Eine Stellungnahme ist keine Verweigerung. Ein Monitoringprozess ist keine Opposition. Und wer die Härten eines Apparates kritisiert, während die eigenen Einrichtungen Teil seiner infrastrukturellen Funktionsfähigkeit sind, muss sich irgendwann die Frage gefallen lassen, welche gesellschaftliche Rolle er tatsächlich übernommen hat.
Die Antwort findet man möglicherweise weniger in Leitbildern und Sonntagsreden als in der Funktion.
Die Wohlfahrtsverbände kritisieren Armut und verwalten ihre Folgen. Sie beklagen den Druck des aktivierenden Sozialstaates und beteiligen sich an seiner sozialen Infrastruktur. Sie sprechen für die Betroffenen und nehmen dadurch zugleich einen Teil des politischen Drucks auf, der entstehen könnte, wenn diese Menschen selbst zu einer organisierten gesellschaftlichen Kraft würden.
Das ist keine klassische Opposition.
Es ist eine Form funktionaler Loyalität.
Der aktivierende Sozialstaat benötigt nicht nur Behörden, die fordern, kontrollieren und sanktionieren. Er benötigt einen sozialen Apparat, der die Folgen dieser Politik auffängt, das Leiden professionell bearbeitet und den gesellschaftlichen Konflikt in verwaltbare Kategorien übersetzt.
Basaglia und Ongaro Basaglia wussten, dass Herrschaft nicht allein durch offene Gewalt stabilisiert wird. Sie braucht Experten und professionelle Helfer, die die Folgen gesellschaftlicher Gewalt behandeln, ohne deren Ursachen notwendigerweise anzutasten.
Genau hier muss die Diskussion über die großen Wohlfahrtsverbände beginnen.
Sie nehmen den Druck aus dem Kessel. Sie übersetzen gesellschaftlichen Konflikt in Hilfebedarf und machen eine Ordnung erträglich, deren soziale Folgen sie anschließend selbst beklagen.
Man nennt sie Wohlfahrtsverbände.
Franco Basaglia hatte für diese Funktion ein weniger schönes Wort.
Befriedungsverbrechen.
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