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Dienstag, 24. Februar 2026

Wenn ein Professor Zwangsarbeit fordert und der Bundestag zuhört

 

Am 23. Februar 2026 sitzt ein emeritierter Professor im Bundestag und erklärt den Abgeordneten, wie man Millionen Menschen das Leben noch schwerer machen kann. Sein Name: Ulrich van Suntum. Seine Stellungnahme liest sich nicht wie Wissenschaft. Sie liest sich wie ein Handbuch der Unterwerfung. Und niemand fragt: Wer ist dieser Mann eigentlich – und in wessen Auftrag spricht er?


Das System, das van Suntum verteidigt

Bevor wir über van Suntum reden, müssen wir über das System reden, das Männer wie ihn überhaupt erst in den Bundestag einlädt.

In Deutschland gibt es offiziell „rund eine Million offene Stellen" – eine Zahl, die Politiker und Sachverständige wie van Suntum wie ein Mantra wiederholen, um den Eindruck zu erzeugen: Es gibt genug Arbeit, die Leute sind bloß zu faul. Aber diese Zahl ist eine Lüge auf Beinen.

Die Bundesagentur für Arbeit meldete im Januar 2026 gerade einmal 598.000 Stellen – nicht eine Million. Die höhere Zahl stammt aus IAB-Hochrechnungen, die auch ungemeldete Stellen schätzen. Was die Zahl weiter aufbläht: Zeitarbeitsfirmen, die dieselbe Stelle vielfach melden. Unternehmen, die parallel auf Indeed, StepStone, LinkedIn und der BA-Jobbörse ausschreiben – jede Anzeige wird separat gezählt. Und dann sind da die Ghost Jobs – Stellen, die es gar nicht gibt. Anzeigen, die stehenbleiben, obwohl die Position längst intern besetzt ist. Die BA gibt selbst zu, dass Stellenangebote nur stichprobenartig überprüft werden.

Und jetzt die Zahl, die van Suntum niemals nennen wird: Für die 1,157 Millionen Leistungsberechtigten, die nur als Helfer arbeiten können, standen gerade einmal 120.000 passende Helferstellen zur Verfügung. Das ist ein Verhältnis von fast zehn zu eins. Zehn Menschen, eine Stelle. Und diese eine Stelle? Oft befristet. Oft Leiharbeit. Oft unter Mindestlohn nach Abzug der Fahrtkosten. Oft ein Drei-Monats-Vertrag, nach dem man wieder beim Jobcenter sitzt – der sogenannte Drehtüreffekt, den die Arbeitgeberverbände (!) selbst in ihrer Stellungnahme als Problem benennen.

Das ist die Realität, in der van Suntum sich hinstellt und sagt: Die Leute wollen einfach nicht arbeiten.

Was van Suntum wirklich fordert: Ein Katalog der Demütigung

Lesen Sie seine Stellungnahme. Lesen Sie sie genau. Denn was dort steht, ist kein Reformvorschlag. Es ist ein Programm zur systematischen Erniedrigung von Menschen, die ohnehin am unteren Ende der Gesellschaft stehen.

1. Die Scheck-Schikane

Van Suntum schlägt vor, „notorische Arbeitsverweigerer" zu zwingen, sich ihr Geld wöchentlich persönlich per Scheck im Jobcenter abzuholen. Und jetzt halten Sie sich fest – er schreibt wörtlich: „ggfs. nach angemessener Zeit im Warteraum".

Das ist kein Versehen. Das ist kein unglücklicher Nebensatz. Das Warten ist der Zweck. Ein Professor der Volkswirtschaftslehre schlägt einem Bundestagsausschuss vor, Menschen zur Strafe warten zu lassen. Nicht um sie zu beraten. Nicht um sie zu vermitteln. Sondern um ihnen zu zeigen, wo ihr Platz ist.

In was für einer Gesellschaft sind wir angekommen, wenn das als seriöser Politikvorschlag durchgeht?

2. Gesundheit als Druckmittel

Van Suntum fordert, erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern die reguläre Gesundheitsversorgung zu entziehen und sie auf das „Basisniveau" herabzustufen. Das bedeutet: kein Zahnersatz. Keine Reha. Keine freie Arztwahl. Er nennt das einen „weiteren Anreiz".

Anreiz. Die Gesundheit eines Menschen. Ein Anreiz.

Man muss sich klarmachen, was das heißt: Ein Mensch mit kaputten Zähnen, der keine Behandlung bekommt. Ein Mensch mit einem kaputten Rücken, der keine Reha bekommt. Nicht weil das Geld fehlt – sondern weil ein Professor findet, dass körperliches Leiden ein guter Motivator ist, sich um einen der nicht existierenden Jobs zu bewerben.

Wie nennt man es, wenn ein Staat seinen Bürgern gezielt medizinische Versorgung entzieht, um sie zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen? Van Suntum nennt es Anreizpolitik. Andere würden es anders nennen.

3. Zwangsarbeit – und schlimmer

Van Suntum befürwortet die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit. Das allein wäre schon diskussionswürdig. Aber er geht weiter. Deutlich weiter.

Er fordert, dass die bisherigen Schutzmechanismen – die Kriterien „zusätzlich", „im öffentlichen Interesse" und „wettbewerbsneutral"gestrichen werden.

Was klingt wie ein technisches Detail, ist der eigentliche Kern seines Programms. Denn ohne diese Kriterien passiert Folgendes: Bürgergeldempfänger werden „leihweise" in die Privatwirtschaft vermittelt – in Industrie, Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie. Van Suntum schreibt das explizit. Der Arbeitgeber zahlt ein Entgelt – aber nicht an den Arbeiter. Das Geld geht an das Jobcenter.

Lassen Sie das sacken. Van Suntum schlägt vor, dass Menschen unter Zwang arbeiten, dass die Arbeitgeber dafür bezahlen, dass das Geld aber nicht an die Arbeiter geht, sondern an die Behörde. Der Arbeiter selbst bekommt weiterhin seinen Bürgergeld-Regelsatz. Der Arbeitgeber bekommt eine billige Arbeitskraft ohne arbeitsrechtliche Verpflichtungen. Und das Jobcenter wird zur staatlichen Leiharbeitsfirma.

Das ist kein Reformvorschlag. Das ist ein Geschäftsmodell – auf dem Rücken der Schwächsten.

Die große Heuchelei: Nach unten treten, nach oben buckeln

Und hier wird die Sache erst richtig unerträglich. Denn während Professoren wie van Suntum den Bundestag davon überzeugen wollen, dass Menschen im Warteraum sitzen und auf ihre Schecks warten sollen, passiert auf der anderen Seite der Gesellschaft etwas ganz anderes.

Deutsche Unternehmen werden mit Milliarden an Staatsgeld quersubventioniert. Steuervergünstigungen, Förderprogramme, Standortsicherungsprämien, Kurzarbeitergeld als Dauersubvention, indirekte Unterstützung durch Infrastruktur, Forschungsförderung und Bürgschaften. Wenn ein Konzern Stellen abbaut, bekommt er Umstrukturierungshilfen. Wenn er ins Ausland verlagert, bekommt er Standortsicherungspakete. Wenn er in der Krise steckt, springt der Staat ein.

Aber wenn ein Mensch nach sechs Monaten Leiharbeit, die in Arbeitslosigkeit endete, nicht schnell genug den nächsten Drei-Monats-Vertrag annimmt – dann ist er ein „notorischer Arbeitsverweigerer", der im Warteraum sitzen soll.

Das ist keine soziale Marktwirtschaft. Das ist nicht einmal mehr zynisch. Das ist ein System, das Milliarden nach oben umverteilt und dann nach unten tritt, wenn die Betroffenen aufmucken. Wer die ganze Ökonomie hinter diesem Treten nach unten verstehen will – wie mit Armut Geld verdient wird und wer davon profitiert – dem sei Teil II: Die Ökonomie des Elends empfohlen.

Wer ist dieser Mann?

Und wer liefert die akademische Legitimation für dieses Treten? Schauen wir uns Ulrich van Suntum einmal genau an.

Ein Lobbyist im Professorentalar. Van Suntum war jahrelang Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die INSM klingt wie ein Wirtschaftsforschungsinstitut. Sie ist es nicht. Sie ist eine von Arbeitgeberverbänden – vor allem Gesamtmetall – mit über 100 Millionen Euro seit dem Jahr 2000 finanzierte Lobbyorganisation. Ihr Ziel: Deregulierung des Arbeitsmarkts, Abbau des Sozialstaats, Senkung von Unternehmenssteuern. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung liefern Wissenschaftler wie van Suntum der INSM das, was sie am dringendsten braucht: akademische Fassade. LobbyControl stuft die INSM als Tarnorganisation für Arbeitgeberinteressen ein.

Aber die INSM ist nur die Vergangenheit. Die Gegenwart ist schlimmer.

Van Suntum sitzt aktuell im Wissenschaftlichen Beirat der „Stiftung Familienunternehmen und Politik". Der Name klingt nach Mittelstand und Backstube. Die Realität: Die Stiftung ist unter der Registernummer R000083 im offiziellen Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen. Sie wird finanziert von einem exklusiven Förderkreis aus rund 600 der umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands – Mindestbeitrag 13.000 Euro pro Jahr. Umsatz 2024: rund 3,4 Millionen Euro. Ihr erklärtes Ziel: die „strategische Positionierung der Interessen von Familienunternehmen in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit". Im Klartext: Lobbying gegen Vermögenssteuer, für niedrigere Unternehmenssteuern, gegen alles, was Konzerne Geld kostet. Van Suntum liefert dieser Maschinerie das, was sie am dringendsten braucht: das akademische Gütesiegel.

Wer Sozialausgaben kürzen will, senkt Staatsausgaben. Wer Staatsausgaben senkt, entlastet Steuerzahler. Wer die größten Steuerzahler vertritt, profitiert am meisten. Das ist keine Verschwörungstheorie. Das ist Betriebswirtschaft.

Und dann ist da die AfD-Verbindung – und die geht tiefer als bisher bekannt. Van Suntum ist nicht einfach ein gelegentlicher Redner bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung, der AfD-nahen Kaderschmiede. Er ist Zweiter Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums. Das ist kein Gastauftritt. Das ist eine Leitungsfunktion. Und seine Kollegen in diesem Kuratorium? Der Vorsitzende ist Karlheinz Weißmann – Mitgründer des „Instituts für Staatspolitik".

Van Suntum legt diesen Interessenkonflikt in seiner Stellungnahme vor dem Bundestag nicht offen. Kein einziges Wort.

Er tritt auf als „Einzelsachverständiger". Neutral. Unabhängig. Wissenschaftlich. Und niemand fragt nach.

Politisch rechts außen vernetzt. Van Suntum war Landesvorsitzender NRW und stellvertretender Bundesvorsitzender der Lucke-Partei ALFA. Er wurde als parteiloses Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der AfD geführt. Seine positive Bewertung des AfD-Antrags im Bundestag – er gibt ihm die beste Note aller Entwürfe – ist keine fachliche Überraschung. Sie ist die logische Konsequenz einer politischen Biographie.

Selbst die eigene Uni distanziert sich. Das Rektorat und das Dekanat der Universität Münster haben sich nach umstrittenen Social-Media-Äußerungen öffentlich von van Suntum distanziert. Wenn die eigene Alma Mater sich von einem distanziert, dann ist das kein Kavaliersdelikt.

Wo ist die Wissenschaft?

Und jetzt die entscheidende Frage: Was liefert dieser „Sachverständige" eigentlich an Wissenschaft?

Nichts.

Keine einzige eigene empirische Studie zur Wirksamkeit von Sanktionen in Deutschland. Stattdessen internationale Vergleiche, die nach Belieben zurechtgebogen werden. Dänemark soll Vorbild sein – aber nur bei der Arbeitspflicht. Dass Dänemark massiv in aktive Arbeitsmarktpolitik investiert und erheblich höhere Sozialleistungen bietet, verschweigt van Suntum. Das ist keine Wissenschaft. Das ist Rosinenpickerei mit Professorentitel.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klare Grenzen für Sanktionen gezogen. Sämtliche anderen Sachverständigen – DGB, Paritätischer, Jobcenter – beziehen sich darauf. Van Suntum? Kein Wort. Als existiere das Grundgesetz in diesem Punkt nicht. (Dass die Menschenwürde kein Verhandlungsgegenstand ist, sondern ein Verfassungsauftrag, habe ich an anderer Stelle ausführlich dargelegt: Die Menschenwürde ist kein Antrag – sie ist ein Auftrag.)

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat belegt: Der „Totalverweigerer", auf den van Suntums gesamtes Gebäude aufgebaut ist, ist empirisch eine Randerscheinung. Totale Sanktionen werden so gut wie nie verhängt, weil der Fall so gut wie nie eintritt. Schlimmer noch: IAB-Studien zeigen, dass harte Sanktionen die Chance auf nachhaltige Beschäftigung langfristig senken – um rund 4 Prozent nach vier Jahren. Van Suntum ignoriert das. Vollständig.

Und dann diese Aussage über ausländische Leistungsbezieher: Sie würden „erst bei uns" lernen, dass man „auch ohne Arbeit genug Geld zum Leben bekommen kann". Kein Beleg. Keine Studie. Keine Differenzierung. Ein Professor, der vor dem Deutschen Bundestag Stammtisch-Ressentiments als Expertise verkauft.

1970: 100.000 Arbeitslose. Was sagt uns das?

Legen wir die Verhältnismäßigkeit auf den Tisch. Im Jahr 1970 gab es in der Bundesrepublik etwa 100.000 Arbeitslose. War das Land lahmgelegt? Implodierte der Sozialstaat? Nein. Das System funktionierte.

Wenn es tatsächlich Menschen gibt, die unter keinen Umständen arbeiten wollen – echte Totalverweigerer, nicht die Phantome, mit denen van Suntum operiert – dann wäre das eine verschwindend kleine Gruppe. Eine Gruppe, mit der jede Gesellschaft leben kann, ohne ihre Grundprinzipien über Bord zu werfen.

Aber darum geht es van Suntum und seinen Auftraggebern nicht. Der „Totalverweigerer" ist ein Popanz. Ein Feindbild, das gebraucht wird, um etwas ganz anderes zu rechtfertigen: ein System von Sanktionen, Zwang und Druck, das nicht die angeblichen Verweigerer trifft – sondern alle. Jeden Leistungsbezieher. Jeden Arbeitnehmer in prekärer Beschäftigung. Jeden, der weiß: Wenn ich meinen Dreijahresvertrag verliere, wenn die Leiharbeit endet, wenn der befristete Job ausläuft – dann wartet das Jobcenter. Und dort wartet jetzt nicht mehr nur Bürokratie, sondern Demütigung als Programm.

Das ist die eigentliche Funktion. Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger sind nicht dazu da, Arbeitslose zu aktivieren. Sie sind dazu da, Arbeitnehmer einzuschüchtern. Wer sieht, was mit Menschen am unteren Ende passiert – Scheck-Schikane, Gesundheitsentzug, Zwangsarbeit ohne Lohn – der schluckt den nächsten Hungerlohn, die nächste Befristung, die nächste Entwürdigung. Still. Dankbar. Gefügig.

Das ist kein Sozialstaat. Das ist ein Herrschaftsinstrument.

Die eigentliche Frage

Van Suntum ist kein Einzelfall. Er ist ein Symptom. Ein System, das Menschen wie ihn – INSM-Lobbyisten, AfD-nahe Akademiker, Männer die vom Hörsaal direkt in die Politikberatung gewechselt sind und deren Lebenslauf keine einzige Zeile enthält, die an die Realität derer erinnert, über die sie urteilen – als „unabhängige Sachverständige" vor den Bundestag lädt, hat ein Legitimationsproblem.

Van Suntum ist dabei nicht einmal der einzige Abrissunternehmer in Professorentalar. Was sein Kollege Prof. Dr. Schlegel an konkreten Gesetzesänderungen fordert – acht Punkte, die den Sozialstaat Stück für Stück abwickeln – liest sich wie das Pflichtenheft einer Demontage: Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln. Und wer verstehen will, auf welchem ideologischen Fundament solche Gutachten stehen – wie der Begriff „selbstverschuldete Bedürftigkeit" die gesamte Strukturgeschichte der Arbeitslosigkeit ausblendet – findet die Analyse hier: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Schlegel-Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will.

Dieser Mann schlägt vor, dass Menschen im Warteraum sitzen, um gedemütigt zu werden. Dass Kranke keine Behandlung bekommen, um „Anreize" zu setzen. Dass Menschen unter Zwang für Unternehmen arbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden. Und er tut das alles, ohne seine Verstrickung mit Arbeitgeberlobbys offenzulegen, ohne Verfassungsrecht zu beachten, ohne eine einzige wissenschaftliche Studie zu zitieren, die seine Thesen stützt.

Die Frage ist nicht, ob van Suntum das Recht hat, solche Positionen zu vertreten.

Die Frage ist: Warum hört ihm jemand zu?

Und die noch wichtigere Frage: Wem nützt es?

Den 5,4 Millionen Menschen im Bürgergeldbezug ganz sicher nicht. Aber den Arbeitgebern, die billige, rechtlose, eingeschüchterte Arbeitskräfte brauchen – denen nützt es sehr.

Und genau deshalb sitzt van Suntum im Bundestag.

Und die Gegenseite? Schweigt sich ins System ein

Jetzt könnte man sagen: Aber es gibt doch Widerstand. Der DGB hat dagegen gestimmt. Der Paritätische „kritisiert scharf". Wasilewski spricht von Menschenwürde. Alles gut also?

Nein. Nichts ist gut.

Denn was diese Akteure machen, ist kontrollierte Opposition. Sie kritisieren innerhalb der Spielregeln, die das System vorgibt – und genau deshalb verändert sich nie etwas. Der DGB sagt: Die Sanktionen sind unverhältnismäßig. Er sagt nicht: Das ganze Sanktionsregime ist ein Instrument zur Lohndisziplinierung, das den Arbeitgebern nützt, mit denen wir am Verhandlungstisch sitzen. Der Paritätische sagt: Vulnerable Gruppen müssen geschützt werden. Er sagt nicht: Wir selbst betreiben Maßnahmenträger, die über Jobcenter finanziert werden, und verdienen an genau dem System, das wir kritisieren. Wasilewski spricht von Menschenwürde – und das klingt gut, das klingt edel. Aber Menschenwürde ist kein Appell an die Moral der Mächtigen. Sie ist ein Grundrecht, das durchgesetzt werden muss. Gegen die Mächtigen. Nicht als Bitte.

Keiner von ihnen stellt die Frage: Warum gibt es nach Jahrzehnten von Hartz-Reformen, Bürgergeld-Reformen, SGB-II-Änderungsgesetzen immer mehr Armut, mehr prekäre Beschäftigung, mehr Leiharbeit, mehr Drehtür? Keiner fragt: Wenn das System seit zwanzig Jahren reformiert wird und die Ergebnisse jedes Mal schlechter werden – ist dann vielleicht nicht die Reform das Problem, sondern das System selbst?

Diese Frage stellen sie nicht. Weil sie Teil des Systems sind. Weil der DGB seinen Platz in der Sozialpartnerschaft nicht verlieren will. Weil der Paritätische seine Fördermittel braucht. Weil jeder, der zu laut wird, seinen Stuhl am Tisch verliert. Und so entsteht ein Schauspiel, das Demokratie simuliert: Auf der einen Seite die van Suntums, die Zwangsarbeit und Gesundheitsentzug fordern. Auf der anderen Seite die Verbände, die „scharf kritisieren" und „erhebliche Bedenken" anmelden. Und am Ende wird das Gesetz verabschiedet, die Sanktionen werden verschärft, und alle gehen nach Hause.

Wer es nicht glaubt, soll die Stellungnahme des Paritätischen lesen. Genau lesen. Dann fällt auf, was dort passiert:

Sie verhandeln über das Ausmaß der Grausamkeit, nicht über die Grausamkeit selbst. Sanktionen über 30 Prozent gehen zu weit, sagen sie. Im Umkehrschluss heißt das: Sanktionen bis 30 Prozent sind okay. Sie akzeptieren die Grundprämisse – dass der Staat das Existenzminimum kürzen darf, um Verhalten zu erzwingen – und feilschen nur noch um die Prozente. Das ist kein Widerstand. Das ist Preisverhandlung über die Dosis des Giftes.

Sie verstecken sich hinter dem Bundesverfassungsgericht, statt eine eigene moralische Position zu formulieren. Ihr stärkstes Argument lautet: Das BVerfG hat Grenzen gesetzt. Übersetzt heißt das: Wir selbst haben keine Haltung, wir berufen uns auf das, was Richter erlaubt haben. Wenn das Gericht morgen 50 Prozent Kürzung erlaubt, bricht ihr Argument zusammen.

Sie fordern mehr Geld – für sich selbst. Zwischen den Zeilen liest man: mehr Eingliederungstitel, mehr geförderte Beschäftigung nach §16i, mehr Mittel für Maßnahmenträger. Wer sind die Maßnahmenträger? Unter anderem ihre eigenen Mitgliedsorganisationen. 94 Prozent der Einnahmen des Paritätischen stammen aus Staatsmitteln. Wenn der Eingliederungstitel schrumpft, schrumpft ihr Geschäftsmodell. Die Kritik klingt sozial. Der Antrieb ist ökonomisch.

Sie benennen Symptome, nie Ursachen. Wohnungslosigkeit droht, Verschuldung droht, Stromsperren drohen – alles richtig. Aber warum gibt es 5,4 Millionen im Bürgergeld? Warum reichen die Löhne nicht? Warum ist der Arbeitsmarkt so beschaffen, dass Vollzeitarbeit kaum mehr einbringt als der Transferbezug? Diese Fragen stellen sie nicht. Denn die Antworten würden das System selbst in Frage stellen – und damit ihren eigenen Platz darin.

Und sie schreiben in einer Sprache, die kein Betroffener versteht. „Ein dogmatisches Verständnis von Vermittlungsvorrang droht zu Lasten der nachhaltigen Arbeitsförderung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu gehen." Das liest kein Mensch, der im Bürgergeld sitzt. Diese Stellungnahme ist nicht für die Betroffenen geschrieben. Sie ist für andere Bürokraten geschrieben. Die Betroffenen sind Gegenstand des Textes, nicht sein Publikum.

Der Fachbegriff dafür ist: lizenzierte Opposition. Der Paritätische darf kritisieren – innerhalb festgelegter Grenzen. Er darf die Dosis des Giftes verhandeln, aber nie die Frage stellen, warum überhaupt Gift verabreicht wird. Und für diese Rolle – den kontrollierten Widerstand, der nichts verändert, aber alles legitimiert – wird er bezahlt. Mit Staatsknete. Das ist der Deal. (Wer die ganze Dimension dieses Deals verstehen will: Die Armutsindustrie: Der Paritätische Wohlfahrtsverband als Profiteur der sozialen Not.)

Die Betroffenen? Die hat keiner gefragt. Die sitzen nicht im Ausschuss. Die haben keinen Verband, der für sie spricht – denn die Verbände, die vorgeben es zu tun, sprechen längst vor allem für sich selbst.

Es ist immer dasselbe Muster: Menschen, die nie in der Realität derer gelebt haben, über die sie urteilen, definieren die Regeln – ob als Sachverständige im Bundestag, als Gutachter oder als Richter am Sozialgericht. Wie tief die Kluft zwischen den Milieus der Entscheider und dem Leben der Betroffenen ist, zeigt ein Blick auf die Sozialgerichtsbarkeit: Der Richter und sein Milieu: Wie Sozialisation zum Urteil wird.


Weiterlesen – die ganze Reihe:

Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Schlegel-Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will

Teil II: Die Ökonomie des Elends

Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln

Der Richter und sein Milieu: Wie Sozialisation zum Urteil wird

Die Menschenwürde ist kein Antrag – sie ist ein Auftrag

Der DGB als Komplize der ökonomischen Macht: Harte Wahrheiten über systemische Verräter

Die Armutsindustrie: Der Paritätische Wohlfahrtsverband als Profiteur der sozialen Not

Die Wohlfahrtsindustrie betreut uns in die Unmündigkeit – staatlich gefördert

Die organisierte Menschenverachtung – Wie unser System Arbeitslose systematisch vernichtet


Quellen: Sämtliche Stellungnahmen, Anträge und Drucksachen zur öffentlichen Anhörung vom 23. Februar 2026 sind auf der offiziellen Seite des Bundestags abrufbar: Ausschuss für Arbeit und Soziales – Anhörung Grundsicherung. Dort finden sich unter anderem: Ausschussdrucksache 21(11)79 (Stellungnahme van Suntum), Ausschussdrucksache 21(11)93 (Materialzusammenstellung mit allen Stellungnahmen von DGB, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter StädteRegion Aachen, BDA, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städtetag u.a.). Weitere Quellen: Lobbypedia, LobbyControl, Hans-Böckler-Stiftung, BVerfG 1 BvL 7/16 (2019), IAB-Studien zur Sanktionswirkung. Lesen Sie selbst. Prüfen Sie nach.


Montag, 23. Februar 2026

Die Merkel-Bilanz – Teil 2: Die Asse war nur der Anfang

Wer Teil 1 gelesen hat, kennt die Geschichte der Schachtanlage Asse II – wie eine promovierte Physikerin als Umweltministerin die Warnungen ihrer eigenen Fachbehörde ignorierte, als Kanzlerin dafür sorgte, dass die Verursacher nicht zahlen, und wie am Ende der Steuerzahler mit Kosten im zweistelligen Milliardenbereich allein dasteht. Man könnte meinen, das sei ein bedauerlicher Einzelfall. Es ist keiner. Es ist das Muster.

Sechzehn Jahre Kanzlerschaft. Sechzehn Jahre „Schwarze Null", schwäbische Hausfrau, fiskalische Disziplin. Das Narrativ ist bekannt. Die Realität sieht anders aus.

Die Berateraffäre: Eine Schattenbürokratie für Milliarden

Während der Staat auf der einen Seite Stellen in der Ministerialverwaltung abbaute – zu teuer, zu bürokratisch –, kaufte er auf der anderen Seite dieselbe Expertise auf dem freien Markt zurück. Zu einem Vielfachen des Preises, ohne parlamentarische Kontrolle.

Das Ergebnis: Zwischen 2006 und 2019 gab die Bundesregierung mindestens 1,2 Milliarden Euro für über 6.000 Beraterverträge aus. Allein das Bundesinnenministerium häufte ein Auftragsvolumen von 533 Millionen Euro an. Im Verteidigungsministerium unter Ursula von der Leyen überstiegen die Beraterkosten im Jahr 2018 mit 216 Millionen Euro sogar die regulären Personalkosten des gesamten Hauses von 175 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof stellte fest: In 55 Prozent der geprüften Fälle fehlte jede Bedarfsbegründung, in 75 Prozent jede Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ein einzelner IT-Berater des Bundesfinanzministeriums kassierte in zwei Jahren 646.000 Euro – für eine Datenbank, die nicht funktionierte. Die Bundeskanzlerin selbst verdiente im selben Zeitraum 250.000 Euro pro Jahr.

Von der Leyen wackelte kurz. Merkel stützte sie und schob sie an die Spitze der EU-Kommission. Konsequenzen: keine.

Cum-Ex: 36 Milliarden Euro organisierter Raub – jahrelang geduldet

Der größte Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik fand nicht im Dunkeln statt. Er fand unter den Augen des Bundesfinanzministeriums statt – und das jahrelang.

Banken und Finanzakteure verschoben Aktien rund um den Dividendenstichtag so schnell, dass die Finanzämter den Überblick verloren. Eine einmal gezahlte Steuer wurde mehrfach erstattet. Spätestens ab 2002 lagen dem Ministerium konkrete Hinweise vor. 2009 befasste sich Finanzminister Schäuble intensiv mit dem Problem – ohne wirksame Konsequenz. Erst 2012 wurde das Gesetz geschlossen.

Der Schaden laut Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Christoph Spengel: 36 Milliarden Euro. Zurückgeholt bis Mitte 2017: 436 Millionen Euro – weniger als zwei Prozent.

Die Erklärung im Untersuchungsausschuss: Das Problem sei „komplex und nicht einfach zu lösen" gewesen. Der politische Wille habe gefehlt. Ein leitender Beamter des Finanzministeriums war zwischenzeitlich für die Bankenverbände tätig – und kehrte danach an Gesetzgebungsprozessen beteiligt ins Ministerium zurück.

Wirecard: Merkel als Lobbyistin für Kriminelle

Im September 2019 reiste Kanzlerin Merkel nach China und setzte sich dort offiziell für den Markteintritt von Wirecard ein. Zu diesem Zeitpunkt berichtete die internationale Finanzpresse seit Monaten über systematische Bilanzmanipulationen des Unternehmens.

Vorbereitet wurde Merkel unter anderem von Karl-Theodor zu Guttenberg – als hochbezahlter Wirecard-Lobbyist. Der diplomatische Apparat der Bundesrepublik wurde zur Speerspitze für einen organisierten Betrügerring. Vor dem Untersuchungsausschuss: keine persönliche Verantwortung.

Die Maut-Desaster: Eine Viertelmilliarde für nichts

Die Pkw-Maut wurde von Anfang an von Verfassungs- und Europarechtlern als europarechtswidrig eingestuft. Verkehrsminister Scheuer unterzeichnete die Betreiberverträge trotzdem – bevor der EuGH sein Urteil fällte. Die Verträge enthielten keine Ausstiegsklauseln.

Als der EuGH die Maut 2019 erwartungsgemäß stoppte, musste der Bund Schadensersatz zahlen: 243 Millionen Euro – für ein System, das keinen einzigen Tag in Betrieb war und keinen Cent einbrachte.

Merkels Kommentar: Der Minister habe gehandelt, „um nicht ewig Zeit verstreichen zu lassen".

Beim Lkw-Maut-Verfahren gegen Toll Collect liefen die Schiedsverfahren 14 Jahre. Allein die Prozesskosten auf Staatsseite: 253,6 Millionen Euro.

Rüstung: Milliarden für Drohnen in der Garage

Die Aufklärungsdrohne „Euro Hawk" erhielt nie eine Zulassung – weil ihr ein gesetzlich vorgeschriebenes Antikollisionssystem fehlte. Eine Anforderung, die in der Planungsphase vollständig ignoriert wurde. Das Projekt wurde gestoppt, nachdem rund 600 Millionen Euro versenkt worden waren. Danach wurde die Drohne in einer bayerischen Garage abgestellt.

Kosten danach: 2,6 Millionen Euro, um zu prüfen, ob sie noch flugfähig ist. 32,7 Millionen Euro, um sie wieder flugfähig zu machen. Gesamtschaden: 650 bis 850 Millionen Euro – für ein System, das nie operativ war.

Beim Schützenpanzer Puma empfahl der Bundesrechnungshof im September 2022 ausdrücklich, die Vertragsverhandlungen abzubrechen. Das Ministerium ignorierte die Warnung, drängte auf Freigabe von 850 Millionen Euro – und wenige Tage später fielen bei einer Übung alle 18 nachgerüsteten Pumas mit Totaldefekten aus.

Die Schwarze Null: Ein Buchhaltungstrick

Das Herzstück des Merkel-Mythos war die „Schwarze Null" – keine neuen Schulden. Was dabei verschwiegen wurde: Riesige finanzielle Risiken wurden schlicht aus dem Kernhaushalt ausgelagert. In Schattenhaushalte, Sondervermögen, geheime Schiedsverfahren.

Der HRE-Rettungsfonds aus der Finanzkrise 2008 – aufgelegt, als Merkel und Steinbrück mitten in der Nacht mit Bankchef Ackermann telefonierten – hat bis heute einen Verlust von 21,1 Milliarden Euro angehäuft. 

→ Bankenrettung 2008: 500 Milliarden Euro – finanziert von den Banken, die gerettet wurden

Im Oktober 2008 verabschiedete die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel in nur einer Woche das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Volumen: 500 Milliarden Euro. 400 Milliarden davon als staatliche Bürgschaften, weitere 100 Milliarden als Kreditermächtigung des eigens gegründeten SoFFin – des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung. Der Mechanismus dahinter ist so pervers, dass er in der Öffentlichkeit kaum thematisiert wird: Der Staat nahm Kredit auf – bei eben jenen Banken, die er gerade rettete. Die Zocker bekamen ihre Verluste sozialisiert. Bis 2017 summierten sich die tatsächlichen Kosten für Steuerzahler und öffentliche Haushalte auf mindestens 59 Milliarden Euro, die Grünen schätzten 68 Milliarden. Der SoFFin stand jahrelang mit über 21 Milliarden Euro im Minus. Besonders teuer: die Hypo Real Estate mit 20,3 Milliarden Euro, bei deren Rettung Ackermann persönlich mit Merkel verhandelte – in einer Nacht-und-Nebel-Sitzung.

Das Wort „alternativlos" machte Karriere.

Parallel dazu: Jeder Bürgergeldempfänger muss jeden Cent rechtfertigen. Jede Stunde Nichtbewerbung wird sanktioniert. Der „Schmarotzer"-Diskurs läuft auf Hochtouren.

500 Milliarden für die Zocker. 38 Milliarden für die Ärmsten. Wer hier wen subventioniert, ist längst beantwortet. 

Der Atomkompromiss 2011 – abrupter Ausstieg, juristisch unvorbereitet – kostete zunächst 2,4 Milliarden Euro Entschädigung an die Konzerne. Dann einigte man sich: Die Konzerne zahlen 24 Milliarden Euro in einen Fonds und sind damit für alle Ewigkeitskosten der Endlagerung aus der Verantwortung entlassen. Was passiert, wenn die Kosten – wie bei jedem vergleichbaren Projekt – explodieren? Der Steuerzahler haftet. Ohne Obergrenze. Ohne Rückgriff.

Der Bundesrechnungshof stellte 2021 fest, der Bundeshaushalt befinde sich in einer „deutlich schlechteren Verfassung als nach der Finanzkrise 2008". Ein Herauswachsen durch Wirtschaftswachstum sei „völlig unrealistisch".

Das Fazit

Cum-Ex: 36 Milliarden Euro HRE-Rettungsfonds: 21,1 Milliarden Euro Verlust Atomausstieg / Entschädigungen: 2,4 Milliarden Euro sofort, Haftung für alles Weitere Atomendlager (Asse, Morsleben, Konrad): 1,14 Milliarden Euro jährlich Berateraffäre: 1,2 Milliarden Euro Rüstungsdebakel (Euro Hawk, Puma, A400M): Milliarden Maut-Desaster: knapp 500 Millionen Euro Prozesskosten und Schadensersatz

Kein einziger dieser Posten steht in dem Bild, das die Medien von dieser Regierungszeit gezeichnet haben. Kein einziger hat zu persönlicher Konsequenz geführt. Und keiner davon kommt in der öffentlichen Debatte vor, wenn wieder einmal gefragt wird, ob der Bürgergeldempfänger sein Geld wirklich verdient.

Das ist kein Versagen. Das ist System.


Teil 1 dieser Serie: Milliardengrab Asse – Merkels Rolle als Umweltministerin

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Quellen: Bundesrechnungshof-Berichte 2019–2022; Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse Cum-Ex, Wirecard, Berateraffäre, Pkw-Maut; Prof. Dr. Christoph Spengel (Universität Mannheim); Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler; Jahresberichte FMS Wertmanagement 2024; Bundeshaushaltspläne Einzelplan 16 (BMUV) 2024. 


Sonntag, 22. Februar 2026

Milliardengrab Asse: Merkel wird gefeiert – der Steuerzahler zahlt die Rechnung

In Deutschland wird ernsthaft debattiert, ob der Bürgergeldempfänger seinen Regelsatz im Schnapsladen lässt. Gleichzeitig hat eine einzige Politikerin – promovierte Physikerin, Bundesumweltministerin, Bundeskanzlerin für sechzehn Jahre – einen Schaden im zweistelligen Milliardenbereich zu verantworten. Dokumentiert. Protokolliert. In Gesetzestexten festgeschrieben. Die Gesamtkosten des Asse-Desasters hätten ausgereicht, um 1,5 Millionen Menschen ein volles Jahr zu versorgen – oder 150.000 Menschen ein ganzes Jahrzehnt. Das entspricht der gesamten Arbeitslosenzahl Westdeutschlands im Jahr 1970, als die ersten Fässer in die Asse rollten und die Kernenergie als Fortschritt der Menschheit gefeiert wurde. Damals machten die Konzerne die Gewinne. Heute bekommt der Steuerzahler die Rechnung. Ihr Name ist Angela Merkel. Und sie wird gefeiert.

Die Fakten, die niemand hören will

Asse II, ein ehemaliges Salzbergwerk in Niedersachsen, wurde zwischen 1967 und 1978 als Versuchsendlager für rund 126.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiven Atommüll genutzt. Dabei war zweierlei längst bekannt: Die Gefahren ionisierender Strahlung waren spätestens seit den 1920er Jahren durch die Erkrankungen und Tode in der Radium-Industrie – die sogenannten „Radiummädchen" – wissenschaftlich dokumentiert. Und das Bergwerk selbst hatte bereits 1912 und 1939 massive Wassereinbrüche verzeichnet, die in den Betriebsaufzeichnungen stehen. Die geologische Instabilität des Salzstocks war also aktenkundig, bevor auch nur ein einziges Fass Atommüll eingelagert wurde. Man hat es trotzdem getan.

Was damals als wissenschaftlicher Fortschritt verkauft wurde, entpuppte sich als organisiertes Entsorgungschaos: Fässer wurden über Rampen in Kavernen geworfen und mit Salzschrot überdeckt. Über 14.000 Fässer mittelradioaktiven Mülls wurden systematisch als schwachradioaktiv falsch deklariert – durch dicke Betonabschirmungen nach außen hin getarnt. Der tatsächliche Plutoniumgehalt lag dreimal höher als offiziell angegeben. Der Tritiumgehalt sechzehnmal höher.

Ab 1988 laufen täglich rund 12 Kubikmeter Grundwasser in das Bergwerk. Die Fässer korrodieren in der Salzlauge. Die Grube droht abzusaufen. Bei unkontrolliertem Vollaufen würden Grenzwerte für Trinkwasser um das Hundertfache überschritten.

Merkels Verantwortung – dokumentiert, nicht spekuliert

Von 1994 bis 1998 war Angela Merkel Bundesumweltministerin. In dieser Zeit lag ihr Haus in der direkten Verantwortung für die Asse.

Merkel ist promovierte Physikerin. Das ist keine Nebensache. Sie verfügte über die fachliche Kompetenz, die Warnungen ihrer eigenen Behörden vollständig zu verstehen – und konnte sich nicht hinter dem Argument mangelnden technischen Verständnisses verstecken. Wenn eine promovierte Naturwissenschaftlerin einen strahlenschutztechnischen Fachbericht ignoriert, ist das keine Nachlässigkeit. Das ist eine Entscheidung.

Am 29. Februar 1996 warnte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Prof. Dr. Alexander Kaul, das Ministerium schriftlich und unmissverständlich: Schwierigkeiten in der Asse würden die gesamte „Salzlinie" als Endlagerkonzept in Frage stellen – und damit auch das Milliardenprojekt Gorleben sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsvorsorgenachweis der deutschen Atomkraftwerke. Kaul bezifferte die Strahlenexposition der Bevölkerung im Falle des Absaufens: weit über den gesetzlichen Dosisgrenzwerten.

Die Reaktion des Ministeriums: nichts. Keine Kurskorrektur, keine öffentliche Information, keine Gefahrenabwehr. Stattdessen wurde die Schließung der Asse bewusst nach dem laxeren Bergrecht statt nach Atomrecht betrieben – um keine negativen Signale für Gorleben zu setzen. So steht es in internen Dokumenten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags nannte dies treffend einen „faustischen Pakt" zwischen Politik und Atomindustrie.

Im April 1998, kurz vor Ende ihrer Amtszeit, verlängerte Merkel per Gesetz auch noch die Betriebsgenehmigung für das ebenfalls geologisch instabile Endlager Morsleben – gegen den ausdrücklichen Rat ihrer eigenen Fachbehörde. Greenpeace stoppte dies vor Gericht.

Was das den Steuerzahler kostet – in der Gänze

Bis 2018: 1 Milliarde Euro bereits ausgegeben – ohne ein einziges Fass geborgen zu haben.

Allein bis zum geplanten Beginn der Rückholung im Jahr 2033: 4,7 Milliarden Euro Vorbereitungskosten.

Die eigentliche Rückholung von 126.000 korrodierten Fässern durch Roboter, die Konditionierung unter Strahlenschutzbedingungen, der Betrieb eines oberirdischen Zwischenlagers für Jahrzehnte, die finale Verfüllung – das alles ist in diesen 4,7 Milliarden noch nicht enthalten. Wer wissen will, was das bedeutet, schaut sich Stuttgart 21 an: geplant mit 2,5 Milliarden, abgerechnet mit über 9 Milliarden. Oder den Berliner Flughafen BER: kalkuliert mit 2 Milliarden, bezahlt mit über 7 Milliarden. Faktor 3 bis 4 ist bei deutschen Großprojekten keine Ausnahme – das ist die Regel. Bei der Asse handelt es sich um ein Projekt, für das es weltweit keinen einzigen Präzedenzfall gibt. Niemand hat je 126.000 korrodierte Atommüllfässer aus einem absaufenden Salzbergwerk geborgen. Rechnet man konservativ mit Faktor 3 auf die Gesamtkosten, landen wir bei 30 bis 50 Milliarden Euro. Manche Schätzungen gehen darüber hinaus. Gezahlt wird das nicht von RWE oder E.ON. Gezahlt wird es von Ihnen.

Der Bundesrechnungshof attestierte 2019 „eklatante Ineffizienz", eine „Fachaufsicht auf Abstand" und vollständigen Kontrollverlust. Der Bund der Steuerzahler listet das Projekt regelmäßig als Paradebeispiel staatlicher Verschwendung.

Diese Kosten trägt ausschließlich der Steuerzahler. Die Atomkonzerne haben damit nichts zu tun.

Was das im Vergleich bedeutet – konkret

Der bundesweite Durchschnitt für einen alleinstehenden Bürgergeld-Empfänger liegt aktuell bei 1.058 Euro pro Monat – Regelsatz plus Miete und Heizung. Über zehn Jahre macht das rund 127.000 Euro pro Person.

Nun rechne:

Die bereits bis 2018 verbrannten 1 Milliarde Euro – ohne ein einziges Fass zu bergen – hätte ausgereicht, um knapp 8.000 Menschen zehn Jahre lang den vollen Bürgergeld-Satz zu zahlen.

Die 4,7 Milliarden Euro allein für die Vorbereitungsphase bis 2033 entsprechen dem Bürgergeld für 37.000 Personen über zehn Jahre.

Und wenn die Gesamtkosten – wie Experten erwarten – in den zweistelligen Milliardenbereich gehen, reden wir von einem Betrag, der dem Bürgergeld von mehreren Hunderttausend Menschen über eine Dekade entspricht.

Das ist keine abstrakte Zahl. Das ist politische Prioritätensetzung in ihrer brutalsten Form.

Zum Vergleich: Wer Bürgergeld bezieht, wird vom Staat mit bürokratischer Präzision durchleuchtet. Jede Nebeneinkünfte, jede Zuwendung, jeder gefundene Cent muss gemeldet werden. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Jobcenter das Sammeln von Pfandflaschen als anrechenbares Einkommen gewertet und den Regelsatz entsprechend gekürzt haben – wenige Euro aus dem Mülleimer, und der Staat greift zu. Wer ein altes Sofa auf dem Sperrmüll findet und verkauft, riskiert eine Rückforderung. Wer eine Geldschenkung von der Oma nicht meldet, bekommt Post vom Amt. Der Überwachungsapparat für 1.058 Euro im Monat ist lückenlos.

Für die Milliarden in der Asse – verbucht ohne Kontrolle, ohne Leistungsnachweis, ohne ein einziges geborgenes Fass – hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Finanz- und Projektcontrolling jahrelang isoliert voneinander operierten und die Kostenentwicklung für die Aufsichtsbehörden schlicht nicht nachvollziehbar war. Kein Amt, das nachfragt. Kein Bescheid, der kürzt. Kein Rückforderungsbescheid.

Der Kreis schließt sich: Wer hat festgelegt, dass ihr zahlt?

Hier wird es endgültig zynisch.

Eigentlich gilt in Deutschland – und sogar im EU-Recht – das Verursacherprinzip: Wer den Schaden anrichtet, zahlt. Die Energiekonzerne RWE, E.ON und andere haben den Großteil des Mülls in die Asse geworfen, daran Jahrzehnte lang Milliarden verdient und milliardenschwere Rückstellungen gebildet – Geld, das sie steuerfrei für sich arbeiten lassen konnten.

Aber 2009 wurde das Verursacherprinzip für die Asse per Gesetz ausgehebelt. Die schwarz-gelbe Koalition übernahm die Sanierungskosten als reine Staatskosten. Und 2013 wurde mit der „Lex Asse" (§ 57b Atomgesetz) endgültig und rechtlich verbindlich festgeschrieben: Die Kosten trägt ausschließlich der Bund – also ausschließlich der Steuerzahler.

Bundeskanzlerin in beiden Jahren: Angela Merkel.

Dieselbe Person, die als Umweltministerin die Warnungen ihrer eigenen Fachbehörde ignoriert und das Problem anderthalb Jahrzehnte verschleppt hat, hat als Kanzlerin dafür gesorgt, dass die Konzerne, die an dem Müll verdient haben, kein Geld nachschießen müssen. Das Verursacherprinzip – ein eiserner Grundsatz des Umweltrechts – gilt für die Asse schlicht nicht.

Der vollständige Dreischritt sieht so aus:

Als Umweltministerin: Warnungen ignorieren, Kosten explodieren lassen, Konzerne schützen. Als Kanzlerin: Per Gesetz festschreiben, dass nicht die Verursacher, sondern die Steuerzahler zahlen. Als Ex-Kanzlerin: Freiheitspreise und Standing Ovations kassieren.

Und wer wird derweil im politischen Diskurs als Problem behandelt? Der alleinstehende Bürgergeldempfänger mit 1.058 Euro im Monat.

Das ist nicht Unwissenheit. Das ist kein Versagen. Das ist das System – dokumentiert, belegt, in Gesetzestexten nachlesbar. Man muss es nur lesen wollen.


Quellen: Abschlussbericht des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtags (2012); Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (2019); § 57b Atomgesetz; Bundeshaushaltspläne Einzelplan 16 (BMUV); BGE-Monatsberichte 2025/2026; Schreiben BfS-Präsident Kaul an BMU, 29.02.1996; Bundesverfassungsgericht, Beschluss 13. April 2017.

 


 

Samstag, 21. Februar 2026

Der sprechende Wattebausch

Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, schreibt:

„Der Kündigungsschutz sollte gelockert werden, so dass die Innovationsdynamik unterstützt wird und der Strukturwandel in eine zukunftsorientierte Richtung gelenkt wird. Die Arbeitnehmer haben dadurch mittelfristig produktivere und besser bezahlte Jobs."

Damit ist alles gesagt. Der Rest ist Verpackung. 

 

Quelle 1: X-Acount Veronika Grimm
 
Quelle 2: Grimm spricht sich für weniger Kündigungsschutz aus 

Das Manöver

Um der eigentlichen Botschaft das nötige Image der Ausgewogenheit zu geben, liefert Grimm gleichzeitig einen Nebenschauplatz: Beim Beamtenkündigungsschutz mahnt sie zur Vorsicht — das wäre teuer, das müsse man bedenken. Sie wirkt wie eine Bremserin. Sie wirkt vernünftig.

Aber das ist das Manöver. Während die Debatte auf Beamte gelenkt wird, geht das eigentliche Ziel — der Kündigungsschutz der normalen Arbeitnehmer — als Selbstverständlichkeit durch. Die Beamten-Verteidigung ist die Nebelkerze. Der Angriff auf die Arbeitnehmer ist die Waffe.

Das nennt man nicht Sachverständigkeit. Das nennt man Lobbyarbeit in Perfektion.

Ein Nutzer bringt es auf den Punkt: „Komisch, dass so was immer von kündigungsgeschützten Beamten kommt. Die Dame redet auch gerne 'Rentenkürzungen' das Wort. Das Wort 'Pensionskürzungen' habe ich hingegen noch nie von ihr gehört." — In einem Satz: Die Zumutungen, die Grimm fordert, gelten für andere. Für sie selbst gilt das Beamtenrecht.Liesel

Mittelfristig — für wen?

„Mittelfristig bessere Jobs." Dieses Versprechen ist die älteste Lüge des Neoliberalismus: Trickle-Down in neuem Gewand. Wer heute seinen Job verliert, soll sich damit trösten, dass irgendwann irgendwo produktivere Stellen entstehen könnten. Für wen, wann und unter welchen Bedingungen — das bleibt offen.

Die Realität: Bereits heute befinden sich rund 780.000 Menschen über 55 Jahren im SGB II-Bezug. Weitere sind im SGB I geparkt — aus der Statistik herausgehalten, aber real vorhanden. Diese Menschen können auf „mittelfristig" nicht warten. Die Deindustrialisierung Deutschlands, vorangetrieben durch eine verfehlte Energiepolitik, wird diese Zahlen weiter steigen lassen. Wer jetzt den Kündigungsschutz lockert, wirft diese Menschen ohne Netz in eine Wirtschaft, die sich gerade strukturell abbaut.

Der hohle Staat dahinter

Grimm spricht von Innovation und Strukturwandel — als hätte der Staat seinerseits vorgesorgt. Hat er nicht. Über drei Bundesregierungen hinweg wurden mehr als 1,6 Milliarden Euro an private Beratungskonzerne wie McKinsey, Accenture und Ernst & Young gezahlt — für Leistungen, die eigentlich Kernkompetenz des Staates sein sollten. Allein 2023 flossen 239 Millionen Euro an externe Berater der Bundesministerien. Der Beamtenapparat zählt inzwischen über 5,4 Millionen Beschäftigte und kostet jährlich rund 400 Milliarden Euro — Pensionsansprüche noch nicht eingerechnet. Gleichzeitig kauft dieser Apparat massiv Fachwissen von außen ein, weil er intern keines mehr hat.

Das ist kein Versagen. Das ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Politik, die staatliche Kompetenz gezielt ausgehöhlt hat — um dann auf das Versagen des Staates zeigen zu können. Grimm ist Teil dieses Systems. Sie sitzt nicht nur im Sachverständigenrat, sondern auch im Aufsichtsrat von Siemens Energy — mit mindestens 120.000 Euro Jahresvergütung. Als der Rat interne Compliance-Regeln gegen Interessenkonflikte einführen wollte, klagte sie dagegen.

Was hier wirklich passiert

Was Grimm betreibt, ist kein akademischer Diskurs. Es ist die systematische Legitimation des Abbaus sozialer Schutzrechte — formuliert in sanften Worten, geliefert von einer Person mit institutioneller Autorität, bezahlt von Interessen, die davon profitieren.

Die Abrissbirne ans soziale Netz — in Grimms Händen sieht sie aus wie ein Taktierstock.

Es wäre an der Zeit, ernsthaft zu diskutieren, ob die gezielte Demontage sozialer Sicherungssysteme zugunsten einer kleinen Klientel nicht längst unter Straftatbestände fallen sollte. Was hier betrieben wird, richtet sich gegen Millionen von Menschen — gegen Arbeitnehmer, gegen Rentner, gegen jene, die der Strukturwandel bereits trifft und die keinen Aufsichtsratsposten haben, der sie auffängt.

Jörg Strübing formuliert das strukturelle Grundproblem, das Grimm schlicht ignoriert: „Wenn alle leichter kündbar sind, dann sind auch alle leichter erpressbar. Jedenfalls die Arbeitnehmerseite. Sie haben offenbar noch nicht verstanden, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber an sehr unterschiedlich langen Hebeln sitzen." — Genau das ist der Kern. Kündigungsschutz ist kein Luxus. Er ist das einzige strukturelle Gegengewicht zur Machtasymmetrie zwischen Kapital und Arbeit. Wer ihn abbaut, baut nicht Innovationsdynamik auf. Er baut Erpressbarkeit auf.

Der sprechende Wattebausch. Eine neoliberale Puppe — gut platziert, gut vernetzt, und sehr gut bezahlt.


Marigny de Grilleau schreibt seit fast 20 Jahren über Strukturen der Macht und soziale Gerechtigkeit. Blog: grilleau.blogspot.com

Der Richter und sein Milieu: Wie Sozialisation zum Urteil wird

 Dieser Text ist Teil einer Reihe. Wer verstehen will, was Schlegel schreibt, sollte zuerst lesen: Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit", [Teil II: Wer profitiert?] und [Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln]. Dieser Text fragt nicht, was Schlegel fordert — sondern warum er es für selbstverständlich hält.

Vorbemerkung

Man muss es klar aussprechen: Das Lumpenproletariat nimmt sich Freiheiten heraus. Ein Erwerbsminderungsrentner, auf Leistungen nach SGB XII angewiesen, aus dem Erwerbsleben gedrängt — kurz: einer jener Fälle, über die Professor Dr. Schlegel in seinem Gutachten so kenntnisreich urteilt — erlaubt sich, eben dieses Gutachten zu analysieren. Unerhört. Der Herr Professor hat jahrzehntelang das Sozialrecht gestaltet. Wer ist das Lumpenproletariat, ihm zu widersprechen?

Nun gut. Fangen wir an. 

I. Die Frage hinter der Frage

Es gibt Gutachten, die man widerlegen muss. Und es gibt Gutachten, die man verstehen muss — bevor man sie widerlegt.

Das INSM-Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel gehört zur zweiten Kategorie. Denn es ist nicht das Werk eines korrupten Söldners, der für Geld schreibt, was man ihm aufträgt. Es ist etwas Beunruhigenderes: das Werk eines Mannes, der vermutlich wirklich glaubt, was er schreibt.

Das macht es gefährlicher. Und das macht die Frage nach seiner Sozialisation nicht zur persönlichen Spekulation, sondern zur analytischen Notwendigkeit.


II. Balingen, Albstadt und die schwäbische Seele

Rainer Schlegel wurde 1958 in Balingen geboren und wuchs in Albstadt auf — im Zollernalbkreis, einer Region, die man das „Schwäbische Manchester" nannte. Zentrum der deutschen Maschenindustrie, geprägt von einem eigentümlichen sozialen Gefüge: patriarchaler Mittelstand auf der einen Seite, hochqualifizierte, disziplinierte Arbeiterschaft auf der anderen. Dazwischen kein Raum für Müßiggang, kein Verständnis für Scheitern, das nicht selbstverschuldet wäre.

Der ideologische Kitt dieser Gesellschaft war der schwäbische Pietismus. Nicht im kirchlichen Sinne — sondern als Lebenshaltung: Pflichterfüllung. Sparsamkeit. Die tiefe Überzeugung, dass sozialer Aufstieg durch Bildung und harte Arbeit erreichbar ist. Und die ebenso tiefe, meist unausgesprochene Überzeugung, dass wer nicht aufsteigt, es auch nicht wirklich versucht hat.

Das ist kein neutrales Wertesystem. Das ist eine Weltanschauung. Und wie jede Weltanschauung, die in einem bestimmten Milieu funktioniert, neigt sie dazu, sich selbst für universal zu halten.


III. Der Habitus und das Recht

Pierre Bourdieu hat gezeigt, wie das Milieu, in dem wir aufwachsen, unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit strukturiert — oft ohne dass wir es bemerken. Er nannte das den Habitus: die verinnerlichten Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsschemata, die uns sagen, was normal ist, was gerecht ist, was selbstverständlich ist.

Schlegels Habitus ist der eines Mannes, für den Aufstieg durch Leistung nicht Theorie ist, sondern gelebte Biographie. Gymnasium, Studium in Tübingen, Promotion, Bundesrichter mit 38 Jahren, Präsident des Bundessozialgerichts. Ein Leben, in dem das Versprechen der Leistungsgesellschaft eingelöst wurde — weil die strukturellen Voraussetzungen dafür von Anfang an vorhanden waren.

Das Problem ist nicht, dass dieser Weg ihn korrumpiert hätte. Das Problem ist, dass er ihn blind gemacht haben könnte — blind für die Tatsache, dass das, was für ihn funktioniert hat, für andere schlicht nicht verfügbar ist. Nicht aus Faulheit. Nicht aus fehlendem Willen. Sondern weil strukturelle Verhältnisse keine Meritokratie kennen.


IV. „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" als Habitusbegriff

Wer versteht, woher Schlegel kommt, versteht auch, warum ihm der Begriff der „selbstverschuldeten Bedürftigkeit" so mühelos aus der Feder fließt. Er ist kein juristisches Konstrukt, das er sich ausgedacht hat — er ist die rechtliche Übersetzung einer Weltanschauung, die Armut als Resultat individueller Entscheidungen begreift.

In dieser Logik ist die Frage nicht: Welche strukturellen Kräfte erzeugen Armut? Die Frage ist: Hat der Betroffene genug getan, um ihr zu entkommen?

Das ist schwäbischer Pietismus in Gesetzesform.

Und es erklärt, warum Schlegel Vorschläge wie die Aberkennung der Krankenversicherung bei „unangemessener Kleidung" beim Vorstellungsgespräch nicht als das wahrnimmt, was sie sind — nämlich als Demütigung und Bestrafung von Menschen in Not — sondern als vernünftige Konsequenz für jene, die den Anforderungen der Leistungsgesellschaft nicht entsprechen wollen.

Das Wort „wollen" ist entscheidend. In seinem Weltbild gibt es kein strukturelles Nicht-Können. Es gibt nur individuelles Nicht-Wollen.


V. Die Institution als Verstärker

Schlegels Milieu allein erklärt noch nicht alles. Es braucht auch die Institution, die diesen Habitus nicht herausfordert, sondern verstärkt.

Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit ist eine Welt für sich — hierarchisch, von langen Karrierewegen geprägt, in der man aufsteigt, indem man die Logik des Systems verinnerlicht. Schlegels Werdegang — von Sozialgericht Stuttgart über das Bundessozialgericht bis zum Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter — ist ein Weg durch Institutionen, die alle dasselbe Grundverständnis teilen: dass das Recht neutral ist, dass die Regeln gerecht sind, dass das System im Wesentlichen funktioniert.

Wer diesen Weg geht, begegnet selten den Menschen, über die er urteilt. Er begegnet Akten. Er begegnet Paragrafen. Er begegnet Kollegen, die dasselbe Milieu, dieselbe Ausbildung, dieselbe Karrierelogik teilen.

Das ist kein Vorwurf an Schlegel persönlich. Das ist eine strukturelle Kritik an einem System, das die Distanz zwischen Richter und Betroffenem systematisch erzeugt — und dann das Urteil des Richters für objektiv erklärt.


VI. Warum das kein persönlicher Angriff ist

Es liegt nahe, an dieser Stelle missverstanden zu werden. Dieser Text ist kein Angriff auf Rainer Schlegel als Person. Er stellt nicht seine Integrität in Frage, nicht seine juristische Qualifikation, nicht seinen persönlichen Charakter.

Er stellt etwas anderes in Frage: die Illusion, dass ein Mensch, der aus einem bestimmten Milieu kommt, eine bestimmte Karriere gemacht hat und eine bestimmte Weltanschauung verinnerlicht hat, dann im Ruhestand ein Gutachten schreibt — dass dieses Gutachten neutral, universell und sozialstaatlich integer sein kann.

Es kann das nicht. Nicht weil Schlegel böse ist. Sondern weil niemand seinen Habitus ablegt, wenn er die Schreibmaschine anschaltet.

Die INSM wusste das, als sie ihn beauftragte. Sie wollten keinen neutralen Experten. Sie wollten einen Mann, dessen Weltbild ihre Forderungen für selbstverständlich hält — und der ihnen dafür den Mantel richterlicher Autorität umhängt.

Das ist die eigentliche Geschichte hinter dem Gutachten.


VII. Die Verbindung zum Demontage-Programm

Was Schlegel in seinen acht Forderungen vorschlägt — nachzulesen im separaten Beitrag „Das Demontage-Programm" — ist die konsequente Umsetzung dieser Weltanschauung in Rechtspolitik. Vollständiger Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung. Aberkennung der Krankenversicherung. Vermutungsregeln, die den Betroffenen zum Beweis seiner eigenen Bedürftigkeit zwingen.

Das sind keine technischen Reformvorschläge. Das ist die Übersetzung einer pietistisch-schwäbischen Leistungsethik in einen nationalen Sanktionsapparat — angewendet auf Menschen, die nie die strukturellen Voraussetzungen hatten, die Schlegel selbst als selbstverständlich erlebt hat.

Wer verstehen will, wie das möglich ist, muss nicht nur das Gutachten lesen. Er muss auch verstehen, wer es geschrieben hat — und aus welcher Welt heraus.


Marigny de Grilleau, Februar 2026 Alle Teile dieser Reihe: Teil I | Teil II | Das Demontage-Programm | Der Richter und sein Milieu


Freitag, 20. Februar 2026

Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln

Geforderte Gesetzesänderungen im Überblick: Was Prof. Dr. Schlegel konkret fordert – und was das bedeutet

 Dieser Beitrag ist Teil einer Serie. Die historische und strukturelle Analyse findet sich in:

Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will → Teil II: Die Ökonomie des Elends – Wer an der Verelendung verdient


Es gibt Gutachten, die Probleme analysieren. Und es gibt Gutachten, die Aufträge ausführen.

Das Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel, verfasst im Oktober 2025 im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), gehört zur zweiten Kategorie. Sein Ergebnis stand vor seiner Erkenntnis fest.

Was folgt, ist keine Meinung. Es ist eine Auflistung dessen, was Schlegel schwarz auf weiß fordert – Punkt für Punkt, Paragraph für Paragraph. Wer das liest und glaubt, es gehe um die Bekämpfung von Missbrauch, sollte Punkt 2 besonders aufmerksam lesen.


1. Totalsanktion: Vollständiger Wegfall aller Leistungen

Was Schlegel fordert: Bei willentlicher, wiederholter Arbeitsverweigerung soll der Anspruch auf Bürgergeld vollständig entfallen – nicht nur der Regelsatz, sondern auch die Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung).

Rechtliche Konstruktion: Schlegel argumentiert, das Bundesverfassungsgericht habe den vollständigen Leistungsentzug nicht generell verboten. Wer arbeiten könnte, aber nicht will, sei schlicht nicht „bedürftig" im Rechtssinn – die Hilfebedürftigkeit sei selbst herbeigeführt.

Bisheriges Recht: Das BVerfG hatte 2019 (1 BvL 7/16) Sanktionen über 30% als verfassungswidrig eingestuft. Schlegel will diese Grenze durch die Konstruktion der „selbstverschuldeten Nicht-Bedürftigkeit" juristisch umgehen.

Konsequenz: Kein Regelsatz. Keine Miete. Keine Heizung. Nur Härtefallregelungen als Gnadenakt – kein Rechtsanspruch.


2. Verlust der Krankenversicherung

Was Schlegel fordert: Mit dem Wegfall des Bürgergelds endet automatisch auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Die Auffangversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) soll ebenfalls nicht greifen – weil die Notlage selbstverschuldet sei.

Konsequenz: Nur noch Notfallversorgung: akute Schmerzzustände, Schwangerschaft. Chronische Erkrankungen, Vorsorge, Medikamente – entfällt.

Besonders bemerkenswert: Schlegel diskutiert selbst, ob sogar die Notfallversorgung eingeschränkt werden könnte, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht mehr anerkannt wird. Er lässt diese Frage bewusst offen.


3. Gesetzliche Vermutungsregelungen mit Beweislastumkehr

Was Schlegel fordert: Einführung gesetzlicher „Vermutungsregelungen mit Regelbeispielen". Bestimmte Verhaltensweisen sollen automatisch vermuten lassen, dass jemand keine Arbeit sucht – und damit nicht bedürftig ist.

Wörtlich genannte Regelbeispiele aus dem Gutachten:

Wenn jemand in seinem Verhalten oder Auftreten" beim Arbeitgeber den Eindruck erweckt, nicht arbeiten zu wollen, oder unrealistische Entgeltvorstellungen" äußert. In der Praxis der Jobcenter bedeutet dieses falsche Auftreten" genau das: die falsche Kleidung, das falsche Auftreten, ein falsches Wort.

Rechtliche Wirkung: Der Betroffene muss beweisen, dass er das Verhalten nicht absichtlich gezeigt hat. Die Beweislast liegt beim Leistungsempfänger – nicht beim Jobcenter.


4. Sanktionen ohne zeitliche Begrenzung

Was Schlegel fordert: Die diskutierte Begrenzung von Sanktionen auf zwei Bezugsmonate lehnt er ab. Wörtlich im LTO-Interview 2024: „Ich sehe darüber hinaus auf sachlichen keinen Grund für eine Begrenzung auf zwei Monate."

Konsequenz: Sanktionen können theoretisch unbegrenzt andauern.


5. Pauschalierung der Wohnkosten – Zwangsumzug inklusive

Was Schlegel fordert: Statt individueller Prüfung der „Angemessenheit" von Mieten sollen regionale Pauschalen eingeführt werden. Wer darüber liegt, zahlt die Differenz aus dem Regelsatz – oder zieht um.

Zusätzlich: Schlegel hält es für „vertretbar", Leistungsbeziehende in Regionen mit niedrigeren Mieten umzusiedeln. Zwangsumzug aus dem sozialen Umfeld, weg von Ärzten, Unterstützungsnetzwerken, vertrauter Infrastruktur – für Schlegel: vertretbar.


6. Generalverdacht bei Krankmeldungen

Was Schlegel fordert: Fällt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitlich mit einem Jobcenter-Termin zusammen, soll das Jobcenter sofort eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder Amtsarzt verlangen dürfen.

Konsequenz: Wer krank wird und gleichzeitig einen Meldetermin hat, steht unter Verdacht. Das ärztliche Attest gilt nicht mehr als Beweis – es gilt als Motiv.


7. Arbeitgeber als Meldeinstanz

Was Schlegel fordert: Arbeitgeber sollen berechtigt und ermutigt werden, auffälliges Verhalten bei Vorstellungsgesprächen direkt an das Jobcenter zu melden. Der Sachbearbeiter entscheidet dann über die Sanktion.

Kein Richter. Keine Anklage. Keine Verteidigung. Der Arbeitgeber meldet. Die Behörde entscheidet.


8. Abbau des Einzelfallprinzips

Übergreifendes Prinzip im Gutachten: Schlegel kritisiert durchgehend den „Aufwand" der individuellen Prüfung. Er plädiert für Pauschalen und Vermutungen statt Einzelfallgerechtigkeit.

Konsequenz: Der konkrete Mensch – mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Pflegebedarf, sozialem Umfeld – verschwindet aus dem Rechtsrahmen. Was zählt, ist die Kategorie. Wer nicht hineinpasst, bekommt nichts.

Zusammenfassung: Was sich konkret ändert

Bereich Heute Schlegel-Forderung
Maximale Sanktionshöhe 30% (BVerfG 2019) 100% – vollständiger Entzug

 

Krankenversicherung

 

Bleibt bei Sanktionen

 

Entfällt bei „selbstverschuldeter" Not

 

Beweislast

 

Jobcenter muss Verweigerung beweisen

 

Betroffener muss Unschuld beweisen

 

Sanktionsdauer

 

Max. 2 Monate diskutiert

 

Unbegrenzt

 

Wohnkosten

 

Individuelle Angemessenheitsprüfung

 

Pauschale – Zwangsumzug möglich

 

Krankmeldungen

 

Gilt als Beleg

 

Unter Generalverdacht

 

Meldewesen

 

Jobcenter entscheidet

 

Arbeitgeber kann direkt melden

Donnerstag, 19. Februar 2026

Teil II: Die Ökonomie des Elends

Was entsteht, wenn Schlegel Recht bekommt

Gutachten enden auf Papier. Die Konsequenzen enden auf der Straße.

Was Schlegel im Oktober 2025 im Auftrag von Gesamtmetall entwirft, ist kein abstrakte Rechtskonstrukt. Es ist ein Produktionsplan. Es produziert Obdachlose. Es produziert Kranke ohne Arzt. Es produziert Kriminalität. Es produziert Profit – für genau jene, die das System betreiben.

Der Markt der Verelendung

Wenn Menschen kein Geld mehr haben, keine Wohnung, keine Krankenversicherung – hören sie nicht auf zu existieren. Sie verschwinden nur aus dem Sichtfeld der Statistik und tauchen wieder auf: in der Notaufnahme, im Gefängnis, in der Obdachlosenunterkunft, in der Suchthilfe.

Jeder dieser Orte hat eine Kostenrechnung. Und hinter jeder Kostenrechnung steht ein Träger, der abrechnet.

Wer glaubt, die Abwicklung des Sozialstaats koste nichts, versteht nicht, wie das System funktioniert. Es kostet mehr. Nur anders. Und das Geld fließt in andere Taschen.

Beschaffungskriminalität: Die unvermeidliche Konsequenz

Wer kein Geld hat, aber Bedürfnisse – der findet Wege.

Das ist keine Moralisierung. Das ist Sozialpsychologie, seit Jahrzehnten belegt. Die Kriminologie kennt den Begriff der Beschaffungskriminalität nicht ohne Grund: Wenn legale Existenzmittel wegfallen, wächst die Bereitschaft zu illegalen. Ladendiebstahl. Schwarzarbeit. Betrug. Drogenhandel als Einkommensquelle.

Schlegel und seine Auftraggeber wissen das. Die Kriminalisierung der Armen ist kein Kollateralschaden – sie ist funktional. Sie schafft die nächste Branche, die von der Verelendung profitiert.

Die Gefängnisindustrie: Das amerikanische Vorbild wartet

In den Vereinigten Staaten ist das Gefängnis eine Industrie. Private Unternehmen wie CoreCivic und GEO Group betreiben Haftanstalten – und werden für jeden belegten Platz bezahlt. Ihr Geschäftsmodell erfordert volle Zellen. Also lobbyieren sie für härtere Gesetze, längere Strafen, niedrigere Hürden für Inhaftierung.

Deutschland bewegt sich in diese Richtung. Privatisierungsdebatten um Justizvollzugsanstalten sind keine Fantasie mehr – sie laufen. Und die Logik ist dieselbe: Wer mehr Menschen aus dem Sozialsystem herausdefiniert, wer Sanktionen verschärft, wer Beschaffungskriminalität produziert, der befüllt die Zellen.

Das ist das Geschäftsmodell hinter dem Gutachten. Schlegel schreibt den Zulauf. Die Industrie kassiert den Umsatz.

Die Löhne: Nach unten ohne Boden

Schlegels Gutachten ist kein isoliertes Rechtsdokument. Es ist Teil einer Gesamtstrategie, die seit dreißig Jahren läuft.

Zehn Millionen Wanderarbeiter aus Osteuropa arbeiten allein in Deutschland – instrumentalisiert als Druckmittel gegen die Löhne der einheimischen Arbeiterschaft. Automatisierung vernichtet Stellen in der Produktion. Deindustrialisierung macht ganze Regionen obsolet. Und das Bürgergeld – das letzte Verhandlungsinstrument der Schwachen – soll nun so verschärft werden, dass kein Mensch mehr wagt, eine Stelle abzulehnen, egal zu welchem Lohn, egal unter welchen Bedingungen.

Das ist der eigentliche Zweck der Totalsanktion. Nicht Faulheit bekämpfen. Lohnuntergrenzen zerstören.

Wer jederzeit vollständig enteignet werden kann – kein Geld, keine Wohnung, kein Arzt – nimmt jeden Job zu jedem Preis an. Das ist das ökonomische Kalkül hinter der juristischen Konstruktion. Schlegel liefert die Blaupause. Gesamtmetall erntet die Dividende.

Die Gewerkschaften: Schon lange auf der anderen Seite

Man könnte erwarten, dass die Gewerkschaften hier Widerstand leisten. Dass sie die Verhandlungsmacht der Beschäftigten verteidigen, indem sie das Bürgergeld als Rückzugsoption schützen.

Man erwartet zu viel.

Der DGB hat bei Hartz IV mitgemacht. Der damalige Vorsitzende Michael Sommer nannte es 2005 in Talkshows öffentlich einen „Schutz vor Armut" – während Millionen Menschen in Niedriglohnjobs gedrängt wurden, weil die Drohung des Totalentzugs ihre Verhandlungsmacht vernichtete. Die Gewerkschaftsbasis protestierte. Die Führung kapitulierte.

Das ist kein Versagen. Das ist Struktur. Der DGB wurde nach 1945 nicht als revolutionäre Gegenmacht aufgebaut, sondern mit Unterstützung der westlichen Besatzungsmächte als kontrollierbare Arbeitnehmervertretung – eine Instanz, die Widerstand in geregelten Bahnen hält und abbricht, sobald er über das selbst gesetzte Ziel hinaus zu gehen droht. Eine Basisorganisation im rechtlichen Sinn gibt es innerhalb des DGB nicht. Wahlen von unten nach oben existieren nicht.

Was bleibt, ist ein Verband, der gleichzeitig Systemkritik simuliert und das System stützt. Der DGB ist nicht der Gegner des Schlegel-Gutachtens. Er ist sein stilles Komplement.

Die Wohlfahrtsindustrie: Profit aus der Not

Wer glaubt, die karitativen Verbände stünden auf der Seite der Armen, sollte sich die Bilanzen ansehen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband beschäftigt in seinen angeschlossenen Organisationen 501.000 Menschen – mehr als Volkswagen, Siemens und Bosch in Deutschland zusammen. Dazu kommen 1,5 Millionen Ehrenamtliche, die unbezahlt Aufgaben übernehmen, für die eigentlich sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen werden müssten. 94% des Einkommens stammen aus öffentlichen Mitteln – Steuergeld, Jobcenter-Budgets, EU-Strukturfonds.

Das Geschäftsmodell ist simpel: Armut wird verwaltet, nicht bekämpft. Denn wer die Armut beendet, beendet den eigenen Umsatz.

Die Doppelzüngigkeit hat ein Gesicht: Verbandschef Ulrich Schneider unterstützte Hartz-IV-Sanktionen mit der Begründung, das System müsse „akzeptiert werden von denen, die es finanzieren" – und forderte gleichzeitig vier Milliarden Euro mehr für seinen Apparat. Mehr Sanktionen bedeuten mehr Durchfälle, mehr Beratungsbedarf, mehr Eingliederungsmaßnahmen, mehr Abrechnung.

Das ist kein Widerspruch. Das ist Geschäftsstrategie.

Das ist kein Vorwurf an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an der Front. Das ist eine Analyse der Systemlogik: Je mehr Verelendung, desto mehr Durchlauf. Je mehr Durchlauf, desto mehr Abrechnung.

Schlegel liefert mit seiner Totalsanktions-Logik den Rohstoff für genau diesen Kreislauf: Menschen, die sanktioniert werden, fallen aus dem Bürgergeld-System heraus – und kommen durch die Hintertür der Reintegrations- und Notfallhilfe wieder herein. Nur dass jetzt zwischen ihrem Herausfallen und ihrem Ankommen eine Reihe von Institutionen stehen, die abrechnen. Allein die gesamte deutsche Wohlfahrtsindustrie – Paritätischer, Caritas, Diakonie, AWO, DRK – beschäftigt über zwei Millionen Hauptamtliche. Sie ist einer der größten Wirtschaftsakteure dieses Landes. Und sie lebt davon, dass die Not nicht aufhört.

Obdachlosigkeit, Drogen, Alkohol: Was kommt, wenn der Boden wegfällt

Das ist kein Horrorszenario. Das ist die empirische Konsequenz jedes Sozialstaatsabbaus, dokumentiert von Ländern, die diesen Weg früher gegangen sind.

In den USA explodierte die Obdachlosigkeit nach den Welfare-Reformen der 1990er Jahre. In Großbritannien nach den Kürzungen unter Cameron. In beiden Ländern stiegen parallel dazu Drogenkonsum, Alkoholkonsum, Selbstmordrate und Kleinkriminalität – nicht weil die Menschen schwächer wurden, sondern weil der Boden wegbrach.

Wer keinen Ausweg sieht, sucht Betäubung. Das ist menschlich. Das ist messbar. Und das ist – für bestimmte Industrien – ein Markt.

Die Pharmaindustrie. Die private Suchthilfe. Die Notunterkünfte in privater Trägerschaft. Die Security-Firmen, die Obdachlose aus Innenstädten vertreiben – im Auftrag von Kommunen, die das Sicherheitsgefühl der Konsumenten schützen wollen.

Jede dieser Branchen wächst proportional zur Verelendung. Keine von ihnen hat ein Interesse daran, dass die Verelendung endet.

Das System hat keinen Ausgang – es hat Profiteure

Was Schlegel entwirft, ist kein Systemfehler. Es ist ein Systemzustand, der für bestimmte Akteure optimal funktioniert:

Für Gesamtmetall: niedrigere Löhne durch maximierten Arbeitsdruck. Für die Gefängnisindustrie: wachsende Belegungszahlen durch produzierte Kriminalität. Für die Wohlfahrtsverbände: wachsende Abrechnungsvolumina durch wachsende Bedürftigkeit. Für die Suchthilfe: wachsende Klientel durch wachsende Hoffnungslosigkeit. Für die Immobilienwirtschaft: billiger freiwerdende Wohnfläche durch Zwangsumzüge.

Am Ende des Gutachtens steht kein gerechterer Sozialstaat. Am Ende steht eine Ökonomie des Elends – ein System, das von der Not seiner Opfer lebt und deshalb ein vitales Interesse daran hat, dass die Not nicht aufhört.

Schlegel hat dafür ein Honorar bekommen.

Gesamtmetall hat einen Auftrag vergeben.

Und irgendwo auf der Straße – ohne Geld, ohne Wohnung, ohne Arzt – bezahlt jemand die Rechnung.

→ Teil I: Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Schlegel-Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will

Marigny de Grilleau

Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Schlegel-Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will

Das Gutachten Schlegel/INSM und die Geschichte, die es nicht kennen will

Es gibt Begriffe, die Geschichte tragen. Schwer, blutig, unverkennbar.

„Selbstverschuldete Bedürftigkeit" ist so ein Begriff.

Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, verwendet ihn in seinem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) – Oktober 2025 – ohne mit der Wimper zu zucken. Wer eine zumutbare Arbeit ablehne, sei nicht „bedürftig" im Rechtssinn. Die Bedürftigkeit sei selbstverschuldet. Und deshalb: kein Geld, keine Wohnung, keine Krankenversicherung.

Wer die Geschichte kennt, hält inne.

Kein Geld. Kein Dach. Kein Arzt.

Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll laut Schlegel keinen Anspruch auf Grundsicherung mehr haben. Keinen Regelsatz. Keine Miete. Keine Heizkosten. Auch bei wiederholter Pflichtverletzung sieht er nur „Härtefallregelungen" vor – als Gnadenakt, nicht als Recht.

Und dann kommt der Punkt, der alles übertrifft: Wer keine Leistungen mehr bekommt, verliert damit auch die gesetzliche Krankenversicherung. Die staatliche Auffangversicherung? Greift laut Schlegel ebenfalls nicht – denn die Bedürftigkeit sei ja selbstverschuldet. Was bleibt: Notaufnahme. Akute Schmerzen. Schwangerschaft.

Das ist das Versorgungsniveau eines Armenhauses. Nur ohne das Armenhaus.

Die unfreiwillige Selbstentlarvung

Bevor wir zum historischen Vergleich kommen – Schlegel kommt ihm selbst zuvor.

Er schreibt in seinem Gutachten vorsorglich, Kritiker würden „unzulässige Parallelen zum Vorgehen des NS-Regimes gegen Arbeitsscheue" ziehen. Er baut diesen Abwehrreflex proaktiv in sein eigenes Papier ein – gegen eine Kritik, die zum Zeitpunkt der Abfassung noch niemand öffentlich erhoben hatte.

Das ist kein Argument. Das ist ein Geständnis.

Aber es kommt noch besser. Im Februar 2024, kurz vor seinem Ausscheiden als BSG-Präsident, gab Schlegel der Legal Tribune Online ein Abschiedsinterview. Darin berichtet er stolz, dass er am BSG ein Forschungsprojekt zur NS-Vergangenheit des Gerichts initiiert habe – zur Frage, ob frühere Richter „Gedankengut aus der NS-Zeit in ihre Rechtsprechung getragen haben." Er warnt vor der AfD. Er sagt wörtlich: „Die NSDAP hat auch mit geringen Prozentpunkten angefangen."

Wenige Monate später legt er der INSM ein Gutachten vor, das die Verwaltungslogik der NS-Asozialen-Verfolgung in moderne Rechtssprache übersetzt.

Derselbe Mann. Zwei Dokumente. Ein Widerspruch, für den es keine ehrliche Auflösung gibt.

Wer sich gegen einen Vorwurf verteidigt, bevor er gestellt wurde, und gleichzeitig vor historischen Wiederholungen warnt – der weiß genau, was er tut. Schlegel kennt die Geschichte. Er weiß, welche Logik er reaktiviert. Und er tut es trotzdem – mit Fußnoten, mit Paragraphen, mit dem Rückenwind von Gesamtmetall.

Wolfgang Ayaß und die Erfindung des „Asozialen"

Der Historiker Wolfgang Ayaß hat in seinem Standardwerk „Asoziale" im Nationalsozialismus akribisch dokumentiert, wie das NS-Regime eine Kategorie von Menschen schuf, die außerhalb der Volksgemeinschaft standen – nicht wegen Rasse, sondern wegen Verhalten. Wegen mangelnder „Leistungsbereitschaft".

Betroffen waren: Arbeitslose, die sich Arbeit verweigerten. Bettler. Obdachlose. „Herumtreiber". Menschen, die tranken, straffällig wurden, nicht „funktionierten".

Das NS-Regime nannte sie: asozial. Und es entwickelte für sie eine eigene Verfolgungslogik: Der entscheidende Rechtsbegriff lautete selbstverschuldete Notlage. Wer durch eigenes Verhalten in Not geraten war, hatte keinen Anspruch auf Fürsorge der Volksgemeinschaft. Die Konsequenz war nicht Strafe im strafrechtlichen Sinn. Es war Entzug. Entzug von Unterstützung. Entzug von Rechten. Einweisung in Arbeitslager. Deportation in Konzentrationslager, wo die „Asozialen" den schwarzen Winkel trugen.

Das Instrument: Vermutung. Wer nicht arbeitete, obwohl er arbeiten konnte, galt als arbeitsscheu. Der Beweis lag beim Betroffenen.

Die falsche Kleidung als Rechtstatbestand

Schlegel will gesetzliche Vermutungsregelungen einführen. Er fordert wörtlich eine Vermutungsregelung für den Fall, dass jemand „in ihrem Verhalten oder Auftreten bei Vorstellungsgesprächen nach Wahrnehmung des potenziellen Arbeitgebers auf eine fehlende Bereitschaft zur ernsthaften Arbeitsuche schließen lässt" oder „unrealistische Entgeltvorstellungen" äußert.

Das bedeutet in der Praxis: Wer in den Augen des Arbeitgebers die falsche Kleidung trägt oder sich falsch verhält, dem wird gesetzlich unterstellt, er wolle nicht arbeiten. Gelingt der Gegenbeweis nicht: kein Bürgergeld, keine Miete, keine Krankenversicherung.

Kein Richter entscheidet. Der Sachbearbeiter entscheidet. Der Arbeitgeber kann melden.

Wolfgang Ayaß beschreibt auf Seite 177 seines Werkes die Arbeitserziehungslager des NS-Regimes: 56 Tage Haft – kein Urteil, kein Richter, keine Anklage. Rein administrative Einweisung für Menschen, die zu langsam arbeiteten, zu wenig leisteten, sich „verweigerten". Ein Betrieb konnte einen Arbeiter melden. Die Gestapo entschied. Das reichte.

Die Struktur ist identisch mit dem, was Schlegel heute fordert: Nicht das Strafrecht greift, sondern die Verwaltung. Kein Gericht – der Sachbearbeiter entscheidet. Der Arbeitgeber berichtet, was er gesehen hat. Die Kleidung. Das Verhalten.

Arbeitserziehungslager damals. Vollständiger Leistungsentzug heute. Die Konsequenz ist eine andere. Die Logik ist dieselbe: Wer nicht funktioniert, wer nicht passt, wer auffällt – fällt aus dem Schutzbereich des Staates heraus. Administrativ. Ohne Gericht. Auf Zuruf.

Und man frage sich: Was sind die heutigen Pflicht-Coachings, die Eingliederungsmaßnahmen, die Aktivierungskurse „damit man sich das Arbeiten nicht entwöhnt" – wenn nicht die zivilisierte Fortsetzung genau dieser Logik? Der Rahmen ist weicher geworden. Das Prinzip – Zwang zur Anpassung unter Androhung des Entzugs – ist geblieben.

Die Sprache lügt nicht

Ayaß zeigt, dass die Verfolgung der „Asozialen" immer mit dem Angriff auf die Sprache begann. Begriffe wie „arbeitsscheu", „gemeinschaftsfremd", „Schmarotzer" wurden systematisch in die Rechtsprache eingeführt – um die Entrechtung administrativ handhabbar zu machen.

Heute: „Totalverweigerer". „Selbstverschuldete Bedürftigkeit". „Unrealistische Lohnforderungen" als Indiz für fehlende Arbeitswilligkeit.

Jugendliche sagen heute „hartzen" und meinen: faulenzen, schmarotzen, nutzlos sein. Die Spracharbeit der letzten drei Jahrzehnte – Hartz IV, die Dauerkampagne über „Sozialstaatsmissbrauch", die INSM-finanzierten Werbefeldzüge – hat diese Sprache ins Alltagsbewusstsein eingeschrieben. Der Hartzer ist der neue Ausgestoßene, der neue „Asoziale", der neue „Arbeitsscheue". Er dient der massenpsychologischen Aufwertung derer, die noch Arbeit haben – und sei sie noch so schlecht bezahlt: Gottlob, ich bin kein Hartzer. Wenigstens das.

Das ist keine spontane Volksmeinung. Das ist das Ergebnis von Jahrzehnten gezielter Spracharbeit. Schlegel liefert ihr die juristische Krönung.

Wer ist dieser Mann – und wer bezahlt ihn?

Rainer Schlegel war über acht Jahre Präsident des Bundessozialgerichts. Er hat in dieser Zeit über die Ansprüche von Millionen Menschen mitentschieden: Arbeitslose, Kranke, Behinderte, Arme. Er ist CDU-Mitglied – er sagt es selbst im Interview, ohne Umschweife.

Seit März 2024 ist er Pensionär. Nicht Rentner. Pensionär. Mit einer lebenslangen Beamtenpension, die kein Jobcenter der Welt kürzen kann. Kein Sachbearbeiter kann ihn auffordern, seine Kleidung zu überdenken. Keine Vermutungsregelung trifft ihn. Er ist abgesichert – auf Staatskosten, auf Lebenszeit.

Für sein Gutachten hat er ein Honorar erhalten. Von der INSM – finanziert durch Gesamtmetall, den Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, der seit dem Jahr 2000 systematisch für Lohnzurückhaltung, Deregulierung und Sozialstaatsabbau wirbt.

Dieselben Arbeitgeberverbände, die Zehn Millionen Osteuropäer als Wanderarbeiter, als Lohndrücker, als Streikbrecher wider Willen durch Deutschland schleusen – und damit die Löhne drücken. Automatisierung vernichtet weitere Arbeitsplätze. Deindustrialisierung macht ganze Regionen beschäftigungslos. Und während all das passiert, bezahlen dieselben Akteure einen abgesicherten Pensionisten dafür, denjenigen, die am Ende dieser Entwicklungen stehen, auch noch den Arzt wegzunehmen.

Das ist keine Sachverhaltsanalyse. Das ist ein Auftrag. Und Schlegel führt ihn aus.

Was normalisiert wird

Normalisiert wird der Gedanke, dass ein Mensch ohne Arbeit kein vollständiges Mitglied der Gesellschaft ist.

Normalisiert wird, dass Würde im Umgang mit Behörden verdächtig ist.

Normalisiert wird, dass der Staat kranken Menschen die medizinische Versorgung entziehen darf – wenn er ihre Not für selbst verschuldet hält.

Das ist nicht Sozialreform. Das ist die Herausdefinition bestimmter Menschen aus dem Schutzbereich des Staates – Gutachten für Gutachten, Paragraph für Paragraph.

Ayaß hat beschrieben, wie es endet, wenn eine Gesellschaft diesen Weg geht.

Schlegel hat gewarnt: „Die NSDAP hat auch mit geringen Prozentpunkten angefangen."

Und dann hat er das Gutachten geschrieben. 

Wer das für bewusste Korruption hält, unterschätzt die Eleganz des Systems. Anthony Sutton beschrieb es als Zwiebelstruktur: Der Kern gibt die Richtung weiter in die nächste Schicht, die nächste Schicht in die übernächste – jede in sich geschlossen, jede ohne vollständiges Bild des Ganzen. Schlegel muss den Kern nicht kennen. Er liefert trotzdem. Das System produziert seine Überzeugungstäter – es bestellt sie nicht. 

Was folgt

Gutachten enden auf Papier. Die Konsequenzen enden auf der Straße.

Was Schlegel im Auftrag von Gesamtmetall entwirft, ist kein abstraktes Rechtskonstrukt. Es ist ein Produktionsplan. Er produziert Obdachlose. Er produziert Kranke ohne Arzt. Er produziert Kriminalität. Und er produziert Profit – für genau jene, die dieses System betreiben und von ihm leben.

Wer das nicht glaubt, sollte sich ansehen, wer in diesem Land an der Verelendung verdient: die Gefängnisindustrie, die Wohlfahrtskonzerne mit ihren zweistelligen Milliardenbudgets, die Träger der Pflichtmaßnahmen, die Suchthilfe, die private Sicherheitsbranche.

Alle diese Akteure brauchen, was Schlegel produziert: Menschen ohne Netz.

Teil II: Die Ökonomie des Elends – Wer an der Verelendung verdient