Wer ist hier eigentlich sozial? Die parlamentarische Groteske rund um die Erwerbsminderungsrente
Über 1,8 Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente — im Schnitt 894 Euro. Wer davon Grundsicherung aufstocken muss und die 33-Jahres-Hürde nicht erreicht hat, sieht seine selbst erarbeitete Rente zu 100 Prozent angerechnet. Netto: null. Die Partei, gegen die gerade ein Verbotsverfahren geprüft wird, hat diesen Missstand zweimal in den Bundestag eingebracht — 2023 (BT-Drucksache 20/7461) und erneut Dezember 2025 (BT-Drucksache 21/2718). Die Parteien, die "unsere Demokratie" verteidigen wollen, haben beide Male dagegen gestimmt. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist unangenehm. Sie muss dennoch gestellt werden.
Das System und seine stille Grausamkeit
Der Mechanismus ist simpel und brutal. Wer erwerbsgemindert ist, aus welchem Grund auch immer — Krankheit, Unfall, psychische Erkrankung — und trotzdem jahrelang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, aber unter der Schwelle von 33 sogenannten "Grundrentenzeiten" bleibt, bekommt seine Erwerbsminderungsrente in der Grundsicherung zu 100 Prozent angerechnet. Kein Cent kommt an. Man steht am Ende rechnerisch so da, als hätte man nie in die Solidargemeinschaft eingezahlt.
Die Zahlen dahinter: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt über 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrenten aus. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den Vollrenten liegt laut der Bundestagsdrucksache 20/7461 bei gerade einmal 894 Euro — auf dem Niveau der Grundsicherung, in Großstädten darunter. Im Dezember 2021 bezogen 191.100 Bürger sowohl eine volle Erwerbsminderungsrente als auch Grundsicherungsleistungen. Das entspricht einer Quote von 14,8 Prozent aller Erwerbsminderungsrentner.
Das Absurde daran: Wer eine staatlich geförderte Riesterrente bespart hat, darf diese in der Auszahlungsphase weitgehend anrechnungsfrei behalten. Die gesetzliche Pflichtbeitragsrente dagegen — also das, was Arbeitnehmer ohne Wahlmöglichkeit einzahlen mussten — wird zu 100 Prozent angerechnet, sofern die 33-Jahres-Hürde nicht erreicht wurde. Die Drucksache 20/7461 benennt das ausdrücklich: Die 33-Jahres-Grenze erweist sich de facto als eine Alles-oder-nichts-Grenze, und die bestehenden Freibetragsregelungen erscheinen mit Blick auf Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz — den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz — verfassungsrechtlich zweifelhaft.
Zwei Anträge, zwei Ablehnungen — und wer sie einbrachte
Am 26. Juni 2023 brachte die AfD-Bundestagsfraktion den Antrag 20/7461 ein. Die Forderung war konkret: Ein 25-Prozent-Freibetrag auf Altersrenten in der Grundsicherung, mindestens ein Sockelbetrag von 100 Euro — und ausdrücklich dieselbe Regelung für Erwerbsminderungsrenten. Der Antrag nennt sie beim Namen: genauso schutzbedürftig und schutzwürdig wie Altersrentner. Gefordert wurde außerdem eine Änderung von SGB XII, SGB II und SGB VI sowie eine Evaluation und langfristige Harmonisierung der Freibetragsregelungen.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Am 11. November 2025 folgte ein zweiter Anlauf als Drucksache 21/2718 unter dem Titel "Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung". Inhaltlich identisch: 25 Prozent der Rente anrechnungsfrei, mindestens 100 Euro monatlich, ausdrücklich auch für Erwerbsminderungsrentner. Am 18. Dezember 2025 wurde dieser Antrag im Bundestag nach halbstündiger Debatte abgelehnt — mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD.
Alle übrigen Fraktionen. Einschließlich jener, die auf ihren Homepages Altersarmut bekämpfen wollen und Erwerbsgeminderte schützen wollen und die Würde der arbeitenden Menschen im Munde führen.
Die Verbotsdebatte und ihr sozialpolitisches Schweigen
Zur selben Zeit läuft auf Hochtouren die politische Debatte um ein Verbotsverfahren gegen genau diese Partei. Die Grünen haben im Juni 2026 ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgelegt, das Verstöße gegen Demokratieprinzip und Menschenwürdegarantie feststellt, und alle demokratischen Fraktionen zur gemeinsamen Prüfung eines Verbotsverfahrens eingeladen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD im Mai 2025 als "gesichert rechtsextremistisch" ein. SPD und Linke haben positive Signale gesendet.
Das ist eine verfassungsrechtliche Debatte, die nach eigenen Regeln zu führen ist und an dieser Stelle nicht zu entscheiden ist.
Aber daneben steht ein parlamentarisches Protokoll, das sich nicht wegdiskutieren lässt: Die Partei, die verboten werden soll, hat zweimal versucht, 191.000 Erwerbsgeminderte — und strukturell weit mehr — aus einer verfassungsrechtlich zweifelhaften Anrechnungsfalle zu befreien. Die Parteien, die von sich behaupten, "unsere Demokratie" zu schützen, haben beide Male dagegen gestimmt.
Wenn jemand "unsere Demokratie" sagt — wessen Demokratie ist gemeint? Die der Menschen, deren selbst erarbeitete Pflichtbeitragsrente rechnerisch auf null sinkt, weil sie 33 Jahre Beitragsjahre nicht erreichen konnten? Die der über 1,8 Millionen Erwerbsgeminderten, deren Durchschnittsrente auf dem Sozialhilfeniveau liegt?
Zur analytischen Redlichkeit
Es wäre unredlich, diesen Befund als Parteiwerbung zu verkleiden. Die gleiche AfD-Fraktion fordert parallel den vollständigen Leistungsausschluss für Ausländer ohne langjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung — eine Forderung, die selektiv nach Herkunft unterscheidet und eine andere Diskussion mit anderen Implikationen darstellt. Sozialpolitische Konsistenz ist keine Stärke irgendeiner Partei im aktuellen Bundestag.
Darum geht es hier nicht. Es geht um ein parlamentarisch dokumentiertes Faktum: Ein konkreter Freibetrag für eine konkrete Gruppe von Menschen mit einem konkreten Systemfehler wurde zweimal eingebracht und zweimal von der selbsternannten sozialen Mitte abgelehnt.
Was daraus folgt
Für Betroffene und für jeden, der sich mit diesem Komplex befasst, ist der parlamentarische Befund eindeutig: Der Systemfehler ist kein erfundenes Einzelproblem. Er ist im Bundestag zweimal dokumentiert, im Originaltext der Drucksache 20/7461 unter Verweis auf Art. 3 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich zweifelhaft eingestuft, und die Abhilfe ist zweimal an der Abstimmungsmehrheit gescheitert.
Wer "unsere Demokratie" verteidigen will, sollte erklären können, warum 191.000 Erwerbsgeminderte — und strukturell weit mehr — in ihr unsichtbar bleiben. Und warum die Abstimmung, die sie unsichtbar ließ, von denen kam, die am lautesten rufen.