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Montag, 5. Oktober 2026

Teil 1: Kontrolle ohne Tat – Warum ein Mörder auf Bewährung mehr Schutz genießt als ein Erwerbsloser

Was du wissen musst – in 30 Sekunden
Wer nach einer schweren Straftat auf Bewährung entlassen wird, darf vom Staat kontrolliert werden – aber nur, wenn ein Gericht es im Einzelfall anordnet, nur zu dem Zweck, weitere Straftaten zu verhindern, und nie in unzumutbarer Weise. Wer Grundsicherung bezieht, hat nichts verbrochen. Trotzdem gilt für ihn dieselbe Art von Kontrolle als gesetzlicher Regelfall: Konto, Vermögen, Vermieter, Partner, Aufenthaltsort, die Betreuung seines Kleinkindes, seine Krankmeldungen und seine psychische Verfassung. Beim Straftäter ist Kontrolle die begründungsbedürftige Ausnahme. Beim Erwerbslosen ist sie die Normalität.

Ein Mann, der einen Menschen getötet hat und nach fünfzehn oder mehr Jahren aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe entlassen wird, ist kein freier Mann wie jeder andere. Er steht nach § 57a StGB fünf Jahre unter Bewährung. Der Staat darf ihn kontrollieren. Aber selbst bei ihm zieht das Gesetz Grenzen: Jede Weisung muss einem Zweck dienen, ein Gericht entscheidet darüber, und das Strafgesetzbuch bestimmt ausdrücklich, dass an seine Lebensführung keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden dürfen.

Ein Erwerbsloser hat niemanden getötet. Er hat niemanden beraubt, kein Kind missbraucht, überhaupt keine Straftat begangen. Seine einzige Verfehlung besteht darin, dass er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken kann.

Und genau an diesem Punkt beginnt ein Kontrollapparat, der in Bereiche seines Lebens hineinreicht, die beim entlassenen Schwerverbrecher ohne besonderen Grund unberührt bleiben: sein Konto, sein Vermögen, sein Vermieter, sein Partner, sein Aufenthaltsort, die Betreuung seines Kleinkindes, seine Krankmeldungen und unter Umständen seine Psyche.

Gegen den Straftäter ermittelt man wegen seiner Tat. Gegen den Erwerbslosen ermittelt man wegen seiner Lage.

Darum geht es in diesem Beitrag. Nicht darum, dem Verurteilten etwas wegzunehmen. Dass der Rechtsstaat auch dem Mörder Würde, Schutz vor Willkür und eine zweite Chance garantiert, ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die niemand antasten sollte. Die Frage ist eine andere: Wenn der Staat diesen Schutz dem Schuldigen zugesteht – warum verweigert er ihn dem Schuldlosen?

Zwei Wege, Kontrolle zu begründen

Was muss der Staat tun, um einen verurteilten Schwerverbrecher zu kontrollieren? Er braucht ein Gericht. Das Gericht muss den Verurteilten anhören und jede Weisung einzeln anordnen. Die Weisung muss dazu dienen, dass er keine weiteren Straftaten begeht. Und sie darf nach § 56c Abs. 1 Satz 2 StGB nicht unzumutbar sein:

„Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden."

Das Gesetz gibt dem Gericht dabei durchaus weitreichende Möglichkeiten. Es kann Weisungen zu Aufenthalt, Arbeit und Freizeit erteilen, sogar zur Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse, es kann Kontaktverbote aussprechen und eine Therapie anordnen. Aber jede dieser Maßnahmen ist eine Einzelfallentscheidung, die sich aus der Tat und der Gefahr eines Rückfalls rechtfertigen muss. Wo kein solcher Bezug besteht, darf das Gericht nicht eingreifen.

Was muss der Staat tun, um einen Erwerbslosen zu kontrollieren? In den meisten Bereichen nichts weiter, als festzustellen, dass er Grundsicherung beantragt hat. Die Kontrolle ergibt sich dann aus dem Gesetz selbst, ohne Richter, ohne Einzelfallbegründung, ohne Bezug auf irgendein Fehlverhalten. Und die Zumutbarkeitsregel des § 10 SGB II dreht die Logik des Strafrechts um: Dort ist das Unzumutbare verboten, hier ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, und der Betroffene muss die Ausnahme beweisen.

Dieses Muster zieht sich durch alles, was folgt. Beim Verurteilten: individueller Anlass. Beim Erwerbslosen: gesetzlicher Regelfall.

Das Geld und die Daten

Ein Bewährungsgericht kann einem Verurteilten auferlegen, seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu ordnen – etwa wenn er Schulden angehäuft hat, die ihn zurück in die Kriminalität treiben könnten. Das ist eine gezielte Maßnahme mit einem bestimmten Zweck. Eine routinemäßige Durchleuchtung seiner Finanzen sieht das Bewährungsrecht nicht vor.

Beim Erwerbslosen ist genau diese Durchleuchtung der Normalfall. Einkommen und Vermögen werden vollständig offengelegt, Kontoauszüge gehören zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I. Dazu kommt ein Apparat, der ohne sein Zutun arbeitet. Nach § 52 SGB II gleicht das Jobcenter die Daten der Leistungsbezieher viermal im Jahr automatisch mit anderen Stellen ab, unter anderem mit der Rentenversicherung, der Minijob-Zentrale und dem Bundeszentralamt für Steuern – ausdrücklich auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die selbst gar keine Leistungen beziehen. Nach § 52a SGB II darf es Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister, dem Melderegister und dem Ausländerzentralregister einholen – über Menschen, die Leistungen beziehen, beantragt haben oder irgendwann einmal bezogen haben. Und über das Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 8 der Abgabenordnung kann es feststellen lassen, welche Konten jemand bei welcher Bank unterhält.

Eine routinemäßige vierteljährliche Abgleichung der Finanz- und Registerdaten sämtlicher Bewährungsprobanden kennt das Bewährungsrecht nicht. Im SGB II ist sie gesetzlich vorgesehen – für jeden, der einen Antrag stellt.

Der Aufenthaltsort

Ein Bewährungsgericht kann einem Verurteilten vorschreiben, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten oder bestimmte Orte zu meiden. Es muss das aber im Einzelfall anordnen und begründen. Ohne eine solche Weisung kann der Mann reisen, wohin er will, solange er seine Meldepflichten erfüllt und einen Wohnsitzwechsel mitteilt.

Beim Erwerbslosen steht die Aufenthaltsbindung schon im Gesetz. Nach § 7b SGB II muss er sich grundsätzlich im näheren Bereich des Jobcenters aufhalten und werktäglich in der Lage sein, Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Wer sich außerhalb dieses Bereichs aufhalten will, braucht die Zustimmung des Jobcenters, und ohne wichtigen Grund soll sie in der Regel für insgesamt längstens drei Wochen im Kalenderjahr erteilt werden.

Man muss sich das in Ruhe vergegenwärtigen. Wer braucht für eine längere Reise die Genehmigung einer staatlichen Stelle – der Mann, der einen Menschen getötet hat und auf Bewährung draußen ist, oder der unbescholtene Bürger, der seine Arbeit verloren hat? Beim einen ist es eine mögliche Einzelfallweisung. Beim anderen ist es Gesetz.

Die Wohnung und der Vermieter

Der Bewährungsproband sucht sich seine Wohnung selbst aus. Er muss einen Umzug melden, das ist alles. Wie viel Miete er zahlt und wer mit ihm in der Wohnung lebt, steht in keiner Akte.

Der Erwerbslose ist an die Angemessenheitsgrenzen seines Jobcenters gebunden und braucht für einen Umzug vorher eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II, sonst trägt er die Mehrkosten selbst. Ist er jünger als 25, darf er ohne Zustimmung des Jobcenters nicht einmal aus dem Elternhaus ausziehen (§ 22 Abs. 5 SGB II).

Seit dem 1. Juli 2026 kommt eine neue Dimension hinzu. Der Vermieter selbst wird zur Auskunftsquelle. § 60 Abs. 6 SGB II lautet:

„Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, eine Unterkunft zur Verfügung stellt, für die Aufwendungen als Bedarf nach § 22 Absatz 1 anerkannt werden, hat dem zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Verlangen hierüber Auskünfte zu erteilen, insbesondere über die Höhe etwaiger Entgelte, Dauer der Rechtsbeziehung, Anzahl der die Unterkunft Nutzenden und Abrechnungsmodalitäten, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."

Reicht die Auskunft nicht, kann das Jobcenter nach § 60 Abs. 7 SGB II vom Vermieter Belege verlangen. Das Gesetz verpflichtet es nicht, zuerst beim Mieter selbst nachzufragen oder ihn auch nur zu informieren. Und die Pflicht reicht sogar in die Vergangenheit: Sie erfasst auch ehemalige Leistungsbezieher, soweit es um eine Unterkunft geht, deren Aufwendungen im Leistungsbezug als Bedarf anerkannt wurden. Den Vermieter eines Bewährungsprobanden befragt niemand.

Der Partner

Mit wem ein Bewährungsproband zusammenlebt, interessiert das Gericht nur, wenn die Person mit seiner Tat zu tun hat – dann kann es ein Kontaktverbot aussprechen. Ansonsten ist seine Beziehung seine Sache.

Lebt ein Erwerbsloser länger als ein Jahr mit einem Partner zusammen, vermutet das Gesetz nach § 7 Abs. 3a SGB II eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Das Einkommen des Partners wird angerechnet, der Partner wird auskunftspflichtig, und seine Daten geraten in den automatischen Abgleich. Wer einen Erwerbslosen liebt, wird Teil seiner Akte. Das Strafrecht kennt diesen Gedanken nicht. Strafe ist streng persönlich; sie trifft den Täter und niemanden sonst.

Das Kind

Bis Juni 2026 durften Eltern im Leistungsbezug bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes Arbeit ablehnen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II die gesetzliche Vermutung, dass die Erziehung durch eine Erwerbstätigkeit nicht gefährdet wird, schon ab dem vollendeten 14. Lebensmonat. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachlichen Weisungen entsprechend angepasst: Eltern seien grundsätzlich verpflichtet, Kinderbetreuung in dem Umfang sicherzustellen, der eine zumutbare Arbeit ermöglicht. Nur wenn kein konkreter Betreuungsplatz zur Verfügung steht, bleibt die Arbeit unzumutbar.

Eine Mutter auf Bewährung kann ihr Kind so lange selbst betreuen, wie sie es für richtig hält. Eine Weisung, ihr Kleinkind in eine Krippe zu geben, hätte mit ihrer Tat nichts zu tun – und wäre der Musterfall einer unzumutbaren Anforderung an die Lebensführung. Der Staat greift also in die Erziehung des Kleinkindes einer Frau ein, die nichts verbrochen hat. Bei der verurteilten Straftäterin lässt er es sein.

Die Gesundheit

Auch einem Verurteilten kann das Gericht auferlegen, sich psychiatrisch oder psychotherapeutisch betreuen zu lassen (§ 56c Abs. 2 Nr. 6 StGB). Für Heilbehandlungen mit körperlichem Eingriff und für Entziehungskuren braucht es nach § 56c Abs. 3 StGB seine Einwilligung. Und die Therapieweisung setzt voraus, dass ein Gericht im Einzelfall feststellt, dass sie zur Verhinderung weiterer Straftaten nötig ist – in der Praxis etwa bei Sexual- oder Gewalttätern.

Beim Erwerbslosen genügt seit dem 1. Juli 2026 weit weniger. Nach § 32 Abs. 4 SGB II kann bereits das erste Meldeversäumnis zum Ausgangspunkt einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung beim Dienst der Bundesagentur für Arbeit werden. Voraussetzung ist, dass dem Jobcenter zu diesem Zeitpunkt hinreichende Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vorliegen – etwa aus dem Verhalten, aus Äußerungen oder aus bereits eingereichten ärztlichen Unterlagen. Ob diese Schwelle erreicht ist und eine Untersuchung veranlasst wird, beurteilt zunächst die Integrationsfachkraft des Jobcenters, nicht ein Gericht. Wer die Untersuchungstermine versäumt, dem wird die Leistung gekürzt.

Beim Verurteilten: richterliche Feststellung, Tatbezug, Rückfallgefahr. Beim Erwerbslosen: ein erster versäumter Termin und Anhaltspunkte, die das Jobcenter selbst bewertet.

Der Apparat

Zu all dem kommt die Institution. Dem Bewährungsprobanden steht ein Bewährungshelfer zur Seite, dessen gesetzlicher Auftrag nach § 56d StGB ausdrücklich auch die Hilfe und Betreuung ist – bei Schulden, bei der Wohnungssuche, bei der Arbeit. Für den Erwerbslosen sieht das Gesetz etwas anderes vor: Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II sollen die Träger einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten. Das Gesetz baut also eine eigene Ermittlungseinheit für eine Gruppe von Menschen auf, gegen die als Gruppe kein Verdacht besteht, außer dem, arm zu sein.

Legt man die einzelnen Vorschriften nebeneinander, entsteht ein Bild, das keine von ihnen allein erkennen lässt: ein gesetzlich aufgebautes Kontrollnetz um die Person herum. Der automatische Datenabgleich erfasst sein Einkommen, die Registerabfrage sein Auto, der Kontenabruf seine Banken, die Vermieterauskunft seine Wohnung, die Einstandsvermutung seinen Partner, die Erreichbarkeitspflicht seinen Aufenthaltsort, die Zumutbarkeitsregel sein Kleinkind, die Untersuchungsanordnung seine Psyche. Für den entlassenen Mörder existiert nichts Vergleichbares, solange kein Gericht für jedes einzelne Element einen Grund findet.

Der Verstoß und das Verfahren

Wer zweimal nicht zu seinem Bewährungshelfer kommt, wird in aller Regel ermahnt oder einbestellt. Einen Widerruf der Bewährung wegen eines Weisungsverstoßes lässt § 56f StGB nur zu, wenn der Verurteilte gröblich oder beharrlich verstößt und dadurch Anlass zu der Besorgnis gibt, dass er erneut Straftaten begehen wird. Selbst dann muss das Gericht zuerst prüfen, ob mildere Mittel genügen: eine zusätzliche Weisung, ein Bewährungshelfer, eine Verlängerung der Bewährungszeit. Vor der Entscheidung wird der Verurteilte angehört, bei Verstößen gegen Weisungen soll ihm eine mündliche Anhörung ermöglicht werden (§ 453 Abs. 1 StPO). Gegen den Widerruf steht ihm die sofortige Beschwerde zu. Bis der Widerruf rechtskräftig ist, darf das Gericht nach § 453c StPO nur vorläufige Maßnahmen treffen; einen Haftbefehl darf es in dieser Zeit nur erlassen, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Gefahr erheblicher Straftaten.

In der Grundsicherung wird die Leistung schon ab dem zweiten versäumten Termin um 30 Prozent gemindert. Nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen gilt der Betroffene nach § 7b Abs. 4 SGB II als nicht erreichbar, und sein Anspruch entfällt. Eine Stufe der milderen Mittel, die das Jobcenter zwingend zuerst ausschöpfen müsste, gibt es nicht. Die Anhörung findet im Verwaltungsverfahren statt; auf Verlangen des Betroffenen sowie in bestimmten gesetzlich genannten Fällen soll sie persönlich erfolgen (§ 31a Abs. 2 SGB II). Über die Minderung entscheidet dennoch die Behörde selbst, die zugleich die Leistung bezahlt. Widerspruch und Klage hemmen die Vollziehung nach § 39 SGB II nicht – die Kürzung greift sofort, Haftgründe oder Vergleichbares braucht es dafür nicht. Und die Last liegt beim Betroffenen: Eine Pflichtverletzung liegt nur dann nicht vor, wenn er einen wichtigen Grund darlegt und nachweist (§ 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II).

Der Verurteilte bekommt den Richter, die Prüfung milderer Mittel und grundsätzlich die Rechtskraft vor der Vollstreckung. Der Leistungsbezieher bekommt den Verwaltungsakt, den sofortigen Vollzug und muss den wichtigen Grund, der ihn entlastet, selbst darlegen und nachweisen.

Das Ende

Die Bewährung hat ein Ziel und ein Ende. Schon währenddessen kann das Gericht Weisungen aufheben oder ändern, wenn sie nicht mehr nötig sind (§ 56e StGB). Hat sich der Verurteilte bewährt, wird ihm der Strafrest nach § 56g StGB erlassen, und die Kontrolle endet.

Die Grundsicherung kennt kein solches Ende. Wer fünf Jahre lang jede Pflicht erfüllt, jeden Termin wahrgenommen und jede Bewerbung geschrieben hat, unterliegt im sechsten Jahr denselben Pflichten wie am ersten Tag. Es gibt keinen Anspruch auf weniger Kontrolle bei Wohlverhalten. Und selbst wer den Bezug verlässt, ist nicht ganz draußen: Die Registerabfrage nach § 52a und die Vermieterauskunft für die damalige Wohnung erfassen ihn weiterhin – als jemanden, der Leistungen „bezogen hat".

Wo der Vergleich seine Grenzen hat

Ein ehrlicher Vergleich muss sagen, wo er nicht trägt. Dem Bewährungsprobanden droht bei einem Verstoß die Rückkehr in Haft, also der Entzug der Freiheit. Das ist ein Eingriff anderer Art als die Kürzung einer Geldleistung, auch wenn diese im Extremfall die Wohnung kosten kann. Außerdem gibt es Straftäter, deren Kontrolle weit über alles hinausgeht, was das SGB II kennt: Wer wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilt wurde und seine Strafe voll verbüßt hat, steht unter Führungsaufsicht. Dort sind nach § 68b StGB Aufenthaltsverbote, Kontaktverbote zu Kindern, Therapieweisungen und die elektronische Fußfessel möglich. In der Kontrolle von Bewegung und Kontakten ist dieser Täter stärker eingeschränkt als jeder Erwerbslose.

Und ein entlassener Straftäter ohne Arbeit und ohne Vermögen bezieht selbst Grundsicherung. Dann trägt er beides – die Bewährungsauflagen und sämtliche Pflichten des SGB II. Er wird in diesem Fall nicht besser behandelt als der Erwerbslose, sondern doppelt kontrolliert.

Die These dieses Beitrags lautet deshalb nicht, dass Erwerbslose in jeder Hinsicht schlechter gestellt sind als Straftäter. Sie lautet: Was beim Verurteilten eine richterlich begründete Ausnahme sein muss, ist beim Erwerbslosen gesetzlicher Regelfall. Und wo der Verurteilte Schutzschwellen hat, hat der Erwerbslose keine.

Warum?

Beim Straftäter muss der Staat jeden Eingriff begründen, und die Begründung heißt: Tat. Wo die Tat endet, endet die Kontrolle. Das ist der Kern des Rechtsstaats, und er gilt auch für den, der schwerste Schuld auf sich geladen hat.

Beim Erwerbslosen gibt es keine Tat. Also braucht der Staat einen anderen Grund, und er hat ihn gefunden: den Verdacht. Die Bedürftigkeit selbst wird behandelt wie ein Indiz – dafür, dass jemand Geld verschweigt, mit einem Partner zusammenlebt, seine Miete schönt, sich vor Arbeit drückt oder krank ist, ohne es zu sagen. Aus diesem Verdacht wird kein Ermittlungsverfahren, das irgendwann endet, sondern ein Dauerzustand, der in das Gesetz selbst eingeschrieben ist.

Eine Gesellschaft, die dem Mörder zugesteht, dass sein Konto, sein Vermieter und seine Kinder ihn allein angehen, solange kein Richter einen Grund findet, aber dem arbeitslosen Vater und der arbeitslosen Mutter nicht, hat eine Rangordnung aufgestellt. In dieser Rangordnung steht nicht die Schuld ganz unten. Ganz unten steht die Armut.

Man muss niemandem etwas wegnehmen, um das zu ändern. Man müsste nur dem Erwerbslosen geben, was man dem Verurteilten längst zugesteht: dass jeder Eingriff einen Grund braucht, der in seiner Person liegt – und nicht bloß in seiner Lage.

Thierry Meyssan: Die historischen Faschisten bereiten ihre Revanche vor

Die Verlierer von 1945 sind wieder da

Was du wissen musst – in 30 Sekunden
Thierry Meyssan warnt davor, dass politische Kräfte mit Wurzeln im Faschismus, Militarismus und radikalen Nationalismus wieder bis in höchste staatliche Positionen vorgedrungen sind. In Japan werden auch verurteilte Kriegsverbrecher geehrt und das Land übernimmt wieder eine stärkere militärische Rolle. In Israel lässt Netanjahu die Geschichte einer früheren bewaffneten nationalistischen Bewegung als Heldengeschichte neu erzählen und will sie in die Schulbücher bringen. In der Ukraine werden Führer des alten radikalen Nationalismus und der Gründer des Asow-Bataillons staatlich geehrt. Meyssans Warnung: Aus politischen Kräften und Ideen, die nach 1945 diskreditiert waren, werden wieder Helden, Vorbilder und Machtfaktoren.

Thierry Meyssan formuliert in seinem Beitrag vom 1. September 2026 eine äußerst harte These. Seine Botschaft lässt sich jedoch einfacher ausdrücken, als es die vielen historischen Namen und Zusammenhänge zunächst vermuten lassen: Nach dem Zweiten Weltkrieg galten Faschismus, aggressiver Militarismus und extreme nationalistische Bewegungen als politisch diskreditiert. Heute, so Meyssan, werden Personen und Bewegungen aus genau dieser Vergangenheit wieder geehrt, ihre Geschichte wird neu erzählt und politische Kräfte, die sich auf diese Traditionen berufen, sitzen wieder an wichtigen Stellen im Staat.

Meyssan sieht diese Entwicklung besonders deutlich in Japan, Israel und der Ukraine. Seine These lautet nicht, dass sich der Zweite Weltkrieg genauso wiederholt. Er warnt vielmehr davor, dass politische Ideen und historische Traditionen, die 1945 besiegt oder später geächtet wurden, Schritt für Schritt wieder gesellschaftsfähig gemacht werden.

Japan: Kriegsverbrecher werden geehrt – und Japan rüstet wieder auf

Japan führte im Zweiten Weltkrieg einen brutalen Eroberungskrieg in Asien. Millionen Menschen starben. Massaker, Folter, Zwangsarbeit und andere schwere Kriegsverbrechen gehören zu dieser Geschichte. Trotzdem werden am Yasukuni-Schrein in Tokio neben Millionen japanischen Kriegstoten auch 14 Männer verehrt, die als Kriegsverbrecher der höchsten Kategorie verurteilt wurden.

Am 15. August 2026, dem Jahrestag der japanischen Kapitulation, besuchten mehrere Mitglieder der Regierung den Schrein. Ministerpräsidentin Sanae Takaichi erschien zwar nicht persönlich, ließ aber eine rituelle Opfergabe überbringen. Verteidigungsminister Shinjiro Koizumi gehörte zu den Besuchern. Über den Vorgang und die heftigen Reaktionen aus China und Südkorea berichtete unter anderem Reuters.

Auch die Haltung der japanischen Regierung zur militärischen Rolle des Landes verändert sich. Meyssan verweist unter anderem auf die Debatte um Ministerpräsidentin Takaichi und Japans bisherige nichtnukleare Grundsätze. Dazu führt er einen Beitrag der japanischen Zeitung Asahi Shimbun an.

Noch deutlicher ist ein anderer Schritt: Am 29. Mai 2026 entsandte Japan vier Angehörige seiner Selbstverteidigungsstreitkräfte zum NATO-Kommando NSATU nach Deutschland. Dieses Kommando sitzt in Wiesbaden und organisiert Ausrüstung und Ausbildung für die ukrainischen Streitkräfte. Die NATO bestätigt die japanische Beteiligung offiziell. Auch das japanische Verteidigungsministerium bestätigt die Entsendung der vier Angehörigen der Selbstverteidigungsstreitkräfte.

Für Meyssan gehören diese Entwicklungen zusammen. Ein Land, das nach 1945 bewusst eine pazifistische Rolle einnahm, übernimmt wieder militärische Aufgaben weit außerhalb des eigenen Staatsgebiets. Gleichzeitig wird die Erinnerung an das alte japanische Kriegsregime nach seiner Auffassung immer weniger von dessen Verbrechen bestimmt. Genau darin sieht er die Rückkehr des japanischen Militarismus in einer neuen Form.

Israel: Eine alte bewaffnete Bewegung wird zur Heldengeschichte

Auch in Israel geht es Meyssan darum, wer heute bestimmt, wie die Vergangenheit erzählt wird. Kurz nach der Gründung Israels kam es 1948 zu einem schweren Konflikt zwischen der neuen Regierung David Ben-Gurions und der Irgun, einer bewaffneten nationalistischen Organisation unter Menachem Begin. Die Irgun hatte eigene Kämpfer und erhielt mit dem Schiff „Altalena“ eine große Waffenlieferung. Ben-Gurions Regierung ließ das Schiff beschießen. Auf beiden Seiten starben Menschen.

Im August 2026 wurde das Wrack der „Altalena“ vor der israelischen Küste wiedergefunden. Über den Fund berichtete unter anderem die Times of Israel.

Benjamin Netanjahu greift diese Geschichte heute bewusst wieder auf. In seiner Rede bezeichnete er Ben-Gurions Entscheidung, auf das Schiff feuern zu lassen, als tragisch. Er stellte Menachem Begin als den Mann dar, der trotz des Beschusses einen Bürgerkrieg verhindert habe. Netanjahu erklärte außerdem, er habe die Bildungsminister aufgefordert, die Geschichte der „Altalena“ in die israelischen Schulbücher aufzunehmen. Das Wrack soll geborgen und zu einem sichtbaren nationalen Symbol werden.

Für Meyssan geht es dabei um viel mehr als um ein altes Schiffswrack. Er sieht darin die Aufwertung jener politischen Tradition, die auf Wladimir Jabotinsky und den sogenannten revisionistischen Zionismus zurückgeht. Netanjahus Vater Benzion Netanjahu war Jabotinskys Privatsekretär. Meyssan vertritt die Auffassung, dass diese Bewegung historisch eng mit dem europäischen Faschismus verbunden gewesen sei und dass ihre politische Tradition heute wieder staatlichen Einfluss besitzt.

Warum Meyssan diese Linie so scharf als faschistisch einordnet, hat er bereits wenige Wochen zuvor ausführlicher dargestellt. In seinem Beitrag „Muss der Staat Israel vom Faschismus befreit werden?“ vom 23. Juni 2026 beschreibt er die Verbindung, die er zwischen Jabotinsky, dem revisionistischen Zionismus, Mussolini und der heutigen Regierung Netanjahus sieht.

Sein entscheidender Punkt lautet: Wer bestimmt, welche Geschichte Kinder in der Schule lernen, entscheidet auch darüber, wer künftig als Held und wer als Täter gilt. Wenn eine früher hoch umstrittene bewaffnete Bewegung Jahrzehnte später vor allem als patriotisches Vorbild dargestellt wird, verändert sich damit auch die politische Erinnerung eines Landes.

Ukraine: Alte Nationalisten werden zu Staatshelden

Am deutlichsten wird Meyssans Argument in der Ukraine. Jewhen Konowalets war einer der Gründer und ersten Führer der Organisation Ukrainischer Nationalisten, der OUN. Diese Bewegung stand für einen radikalen ukrainischen Nationalismus. Meyssan ordnet sie in eine politische Tradition ein, deren Teile später mit den Achsenmächten und dem nationalsozialistischen Deutschland zusammenarbeiteten.

Am 11. August 2026 wurden die sterblichen Überreste von Konowalets auf dem Friedhof Crooswijk in Rotterdam exhumiert. Nach Angaben der ukrainischen Präsidentschaft erfolgten die organisatorischen Vorbereitungen auf Weisung von Präsident Wolodymyr Selenskyj. Die ukrainische Präsidentschaft dokumentiert die Exhumierung und die staatliche Organisation selbst.

Eine Woche später wurde Konowalets auf dem Nationalen Militärgedenkfriedhof bei Kiew neu bestattet. Selenskyj nahm persönlich an der Zeremonie teil. Anwesend waren außerdem der Parlamentspräsident, der Ministerpräsident, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und zahlreiche weitere Vertreter der ukrainischen Staatsspitze. Die Präsidentschaft bezeichnete Konowalets dabei als bedeutenden ukrainischen Staatsmann und vorbildlichen Kämpfer. Die offizielle Mitteilung zur Wiederbestattung ist auf der Internetseite des ukrainischen Präsidenten abrufbar.

Für Meyssan ist das kein gewöhnliches historisches Gedenken. Seine Frage ist einfach: Was sagt es über einen Staat aus, wenn ein Führer einer radikal-nationalistischen Bewegung Jahrzehnte später mit der gesamten Staatsspitze als Nationalheld geehrt wird?

Nur wenige Tage später folgte ein weiterer Vorgang. Präsident Selenskyj verlieh Brigadegeneral Andrij Biletskyj den Titel „Held der Ukraine“ und den Orden des Goldenen Sterns. Ein offizieller Präsidentenerlass vom 24. August 2026 bestätigt die Ernennung Biletskyjs zum „Helden der Ukraine“. Am 26. August überreichte Selenskyj ihm den Orden persönlich. Auch dieser Vorgang wird auf der offiziellen Internetseite des ukrainischen Präsidenten dokumentiert.

Biletskyj gründete 2014 das Asow-Bataillon. Meyssan verweist zudem auf eine ihm zugeschriebene frühere Aussage über die historische Mission der „weißen Rassen“ und einen letzten Kreuzzug

„gegen die von den Semiten angeführten Untermenschen“.

Die von Meyssan genannte Fundstelle existiert tatsächlich. Sie befindet sich in Absatz 360 der Entscheidung Ukraine and the Netherlands v. Russia beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Verfahren ist in der offiziellen HUDOC-Datenbank des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abrufbar. Wichtig ist allerdings die genaue Einordnung: Der Gerichtshof gibt an dieser Stelle das Vorbringen der russischen Regierung wieder. Das Zitat ist dort dokumentiert, aber nicht als eigene Tatsachenfeststellung des Gerichtshofs.

Für Meyssans Argument steht ohnehin etwas anderes im Mittelpunkt: Ein Mann, der das Asow-Bataillon gegründet hat und dessen politische Vergangenheit seit Jahren umstritten ist, erhält heute den höchsten Ehrentitel des ukrainischen Staates.

Was Meyssan eigentlich sagen will

Meyssan wirft Japan, Israel und der Ukraine nicht einfach eine falsche Geschichtsschreibung vor. Seine These ist wesentlich radikaler: Politische Kräfte und Ideen, die nach 1945 besiegt und diskreditiert waren, kehren zurück. Sie erscheinen allerdings nicht mehr in denselben Uniformen und unter denselben Namen wie vor 80 Jahren.

Der Weg zurück in die gesellschaftliche Mitte beginnt nach Meyssans Analyse mit der Erinnerung. Ein früherer Extremist wird zum Nationalhelden. Ein verurteilter Kriegsverbrecher wird wieder verehrt. Eine einst bewaffnete radikale Bewegung wird als patriotisches Vorbild dargestellt. Ein umstrittener Militärführer erhält die höchste staatliche Auszeichnung. Kinder sollen eine neue Version alter Konflikte lernen.

Damit verschiebt sich nach und nach die Grenze dessen, was als normal gilt. Menschen und politische Traditionen, die jahrzehntelang wegen ihrer Vergangenheit belastet waren, erscheinen plötzlich wieder als Vorbilder. Genau darin sieht Meyssan die eigentliche Gefahr.

Warum die Geschichte für die Gegenwart wichtig ist

Man könnte fragen, warum uns heute noch interessieren sollte, was vor 80 Jahren geschah. Die Antwort liegt darin, dass Staaten durch ihre Helden und ihre Erinnerungspolitik zeigen, welche Werte sie selbst vertreten wollen. Wer bekommt ein Denkmal? Wer wird auf einem nationalen Militärfriedhof beigesetzt? Wer erhält einen Orden? Welche Geschichte lernen Kinder in der Schule?

Wenn frühere radikale Nationalisten, Militaristen oder politische Bewegungen mit faschistischen Wurzeln wieder zu Vorbildern aufgebaut werden, verändert sich auch das politische Klima der Gegenwart. Was gestern noch als extrem und gefährlich galt, kann morgen wieder als patriotisch und normal erscheinen.

Meyssan behauptet deshalb nicht, dass morgen der Zweite Weltkrieg von vorne beginnt. Seine Warnung lautet vielmehr, dass politische Ideologien und Traditionen, die damals zu Krieg, Unterdrückung und Massenverbrechen beitrugen, in neuer Form wieder Macht gewinnen können.

Die Revanche der Verlierer

Meyssan nennt diese Entwicklung die Revanche der Verlierer des Zweiten Weltkriegs. In Japan sieht er die Rückkehr des alten Militarismus und die schrittweise Abkehr vom Pazifismus der Nachkriegszeit. In Israel sieht er die politische Aufwertung der revisionistisch-zionistischen Tradition um Jabotinsky und Begin. In der Ukraine sieht er die staatliche Rehabilitierung eines radikal-nationalistischen Erbes, das von Konowalets und der OUN bis zu heutigen nationalistischen Bewegungen reicht.

Man kann darüber streiten, ob Meyssan diese drei Entwicklungen zu Recht unter einen gemeinsamen Begriff stellt. Die konkreten Vorgänge sollte deshalb jeder Leser selbst prüfen. Genau dafür sind die Originalquellen in diesem Beitrag verlinkt.

Seine grundlegende Frage bleibt jedoch bestehen: Warum werden ausgerechnet jetzt Personen, Organisationen und politische Traditionen wieder aufgewertet, die jahrzehntelang wegen ihrer Vergangenheit hoch umstritten waren?

Meyssans Antwort ist eindeutig: Es findet ein politischer Kampf um die Geschichte statt. Und wer verändert, wie die Vergangenheit erzählt wird, verändert irgendwann auch, was in der Gegenwart wieder denkbar und politisch möglich wird.


Originalbeitrag: Thierry Meyssan, „Die Geschichte fälschen, um den Dritten Weltkrieg auszulösen – Die historischen Faschisten bereiten sich darauf vor, ihre Rache zu nehmen“, Voltaire Netzwerk, 1. September 2026. Vollständigen Originalbeitrag beim Voltaire Netzwerk lesen.

Weiterführend zu Israel: Thierry Meyssan, „Muss der Staat Israel vom Faschismus befreit werden?“, Voltaire Netzwerk, 23. Juni 2026. Vollständigen Beitrag lesen.

Samstag, 3. Oktober 2026

Bürgergeld ist kein Almosen – es stabilisiert eine ganze Volkswirtschaft

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Der Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen beträgt 2026 weiterhin 563 Euro. Dieses Geld verschwindet nicht beim Empfänger – es wird binnen Tagen zu Umsatz, Lohn, Steuer und Sozialbeitrag.

Gechert, Paetz und Villanueva ermitteln für Erhöhungen sozialer Leistungen in Deutschland einen kurzfristigen Multiplikator von rund 1,1; ein IMF-Modell kommt für bedürftigkeitsgeprüfte Transfers an liquiditätsbeschränkte Haushalte sogar auf 1,5. Über indirekte Steuern holt sich der Staat einen erheblichen Teil sofort zurück: Bei den einkommensschwächsten zehn Prozent machen Mehrwert-, Energie- und Verbrauchsteuern rund 23 Prozent des Bruttoeinkommens aus.

Um diesen Geldstrom herum ist ein eigener Apparat gewachsen: 4,7 Milliarden Euro Eingliederungsleistungen und 5,25 Milliarden Euro Verwaltungskosten allein für 2026 – dazu 501.667 Widersprüche und 53.164 Klagen im Jahr 2025.

Und eine Sanktion schafft keinen einzigen Arbeitsplatz. Sie verändert nur, was ein Mensch zu akzeptieren bereit oder gezwungen ist – unter der heutigen Rechtslage notfalls bis zur vollständigen Streichung des Regelbedarfs.

Wenn über Bürgergeld – seit dem 1. Juli 2026 offiziell wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende" beziehungsweise Grundsicherungsgeld – gesprochen wird, entsteht regelmäßig ein merkwürdiges Bild: Auf der einen Seite steht der Staat, der Geld „ausgibt", auf der anderen Seite ein Leistungsempfänger, bei dem dieses Geld angeblich verschwindet. Ökonomisch ist dieses Bild schlicht falsch.

Ein Mensch, der vom Existenzminimum lebt, legt sein Geld in aller Regel nicht auf ein Schweizer Nummernkonto und kauft davon keine Aktien. Er gibt es aus – für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Körperpflege, Telefon, Haushaltswaren, Mobilität und für die kleinen Dinge, die überhaupt erst gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das Bundesarbeitsministerium schreibt selbst, dass aus dem Regelbedarf unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und soziale Teilhabe zu finanzieren sind. Diese 563 Euro verschwinden also nicht. Sie werden zu Umsatz.

Vom Jobcenter direkt in die Wirtschaft

Nehmen wir einen einzigen Euro Grundsicherung. Der Empfänger gibt ihn im Supermarkt aus. Der Supermarkt bezahlt davon Mitarbeiter, Lieferanten, Strom, Miete, Logistik und Steuern. Der Lieferant bezahlt seinerseits Beschäftigte, Energie, Fahrzeuge, Versicherungen und eigene Zulieferer. Die Arbeitnehmer kaufen von ihrem Lohn wieder Waren und Dienstleistungen, die Unternehmen bedienen Kredite, investieren und zahlen Steuern und Sozialabgaben. Der ursprüngliche Euro beginnt zu zirkulieren.

Natürlich wird derselbe Euro dadurch nicht auf magische Weise zweimal zu einem Euro. Aber ein staatlicher Transfer kann mehr als einen Euro zusätzliche Wirtschaftsleistung auslösen, weil die Ausgabe des einen zum Einkommen des anderen wird und dieses Einkommen wiederum teilweise ausgegeben wird.

Für Deutschland haben Gechert, Paetz und Villanueva die gesetzlichen Veränderungen bei Sozialleistungen und Sozialbeiträgen von 1970 bis 2018 untersucht. Für Erhöhungen sozialer Leistungen ermitteln sie einen kurzfristigen Multiplikator von ungefähr 1,1 bei einem vergleichsweise anhaltenden Nachfrageeffekt und finden zugleich eine starke Konsumreaktion der Leistungsempfänger. Dass solche Effekte unter bestimmten Bedingungen auch höher ausfallen können, zeigt ein IMF-Modell für China: Bedürftigkeitsgeprüfte Transfers an liquiditätsbeschränkte Haushalte erreichen dort einen kurzfristigen Multiplikator von 1,5. Das lässt sich nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen, verdeutlicht aber den Zusammenhang zwischen hoher Konsumneigung und Multiplikatorwirkung – und zeigt, weshalb Transfers an Menschen mit sehr niedrigem Einkommen volkswirtschaftlich anders wirken als Steuersenkungen oder Zahlungen an Haushalte, die zusätzliches Einkommen zurücklegen. Das Bürgergeld ist deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch Nachfragepolitik.

Der Staat bekommt einen Teil seines eigenen Geldes zurück

Hinzu kommt ein Effekt, der in der öffentlichen Diskussion erstaunlich selten vorkommt: Der Staat zahlt das Existenzminimum aus – und kassiert bei seiner Verwendung sofort wieder mit. Auf Lebensmittel fällt Umsatzsteuer an, auf Kleidung, Haushaltswaren, Telekommunikation und viele Dienstleistungen ebenfalls. Im Strompreis stecken Umsatzsteuer, Stromsteuer, Abgaben und Umlagen, bei Kraftstoffen kommen Energiesteuern und CO₂-Bepreisung hinzu, bei Tabak ist der staatliche Anteil besonders hoch.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat gezeigt, wie stark indirekte Steuern gerade Menschen am unteren Ende der Einkommensverteilung treffen. Bei den einkommensschwächsten zehn Prozent machten Mehrwertsteuer, Energie- und andere Verbrauchsteuern in der Untersuchung rund 23 Prozent des Bruttoeinkommens aus. Indirekte Steuern wirken damit ausgesprochen regressiv: Je niedriger das Einkommen, desto größer ihre relative Bedeutung.

Das bedeutet nicht, dass 23 Prozent jedes Bürgergeld-Euro unmittelbar an den Staat zurückgehen – dafür unterscheiden sich Haushalte und Konsumprofile zu stark. Es bedeutet aber sehr wohl: Der Bruttobetrag einer Sozialleistung ist nicht mit ihrer Nettobelastung für den Staat gleichzusetzen. Ein erheblicher Teil fließt über Steuern und Abgaben zurück, ein weiterer Teil erzeugt Unternehmensumsätze, Lohneinkommen und Gewinne, aus denen wiederum Steuern und Sozialbeiträge entstehen. Wer also sagt, ein Bürgergeldempfänger koste den Staat 563 Euro, beschreibt nur die erste Buchungszeile und ignoriert den anschließenden Wirtschaftskreislauf.

Grundsicherung stabilisiert Unternehmen

Man kann die Sache auch aus einer ganz anderen Perspektive betrachten: Grundsicherung ist indirekt Unternehmensförderung. Der Supermarkt weiß nicht, ob die 80 Euro an der Kasse aus einem Gehalt, einer Rente oder aus Grundsicherung stammen – für ihn sind es 80 Euro Umsatz. Der Vermieter erhält seine Miete, der Stromversorger seine Abschläge, der Mobilfunkanbieter seine Rechnung, der Bäcker verkauft sein Brot. Diese Nachfrage trägt Fixkosten, Löhne, Kredite und Investitionen der Unternehmen mit.

Gerade in wirtschaftlich schwachen Regionen lässt sich leicht ausmalen, was geschähe, wenn man mehreren tausend Haushalten gleichzeitig einen erheblichen Teil ihrer Kaufkraft entzöge. Der Einzelhandel würde es spüren, Dienstleister und Vermieter ebenso, Energieversorger erlebten Zahlungsausfälle, und irgendwann würde auch der Arbeitsmarkt reagieren. Genau hier greift die populäre Vorstellung „weniger Sozialleistungen gleich weniger Staatsausgaben" zu kurz. Man kann eine Ausgabe streichen und gleichzeitig Steuereinnahmen verlieren, Umsätze vernichten, Zahlungsausfälle erzeugen und an anderer Stelle neue Staatsausgaben hervorrufen.

Grundsicherung ist auch eine Untergrenze auf dem Arbeitsmarkt

Die zweite wirtschaftliche Funktion wird noch seltener ausgesprochen: Ein Existenzminimum gibt Arbeitnehmern überhaupt erst die Möglichkeit, zu bestimmten Arbeitsbedingungen Nein zu sagen. Wer weiß, dass er auch morgen noch etwas zu essen hat, muss nicht jede Arbeit zu jedem Preis akzeptieren. Wer dagegen vor der Alternative steht, diese Arbeit anzunehmen oder kein Geld mehr für Lebensmittel zu haben, verhandelt nicht mehr auf Augenhöhe, sondern unter existenziellem Druck.

Genau deshalb ist eine Grundsicherung mittelbar auch eine Untergrenze gegen Lohndumping. Es gibt zwar einen gesetzlichen Mindestlohn – aber auch Mindestlohn, Arbeitszeitgesetze und Arbeitsschutz funktionieren nur dann vollständig, wenn Menschen überhaupt in der Lage sind, unzumutbare Bedingungen zurückzuweisen. Die Grundsicherung stabilisiert daher nicht nur Arbeitslose, sondern auch die Verhandlungsmacht der Beschäftigten.

Nicht jede Ablehnung ist Arbeitsunwilligkeit

Damit ist ein Punkt erreicht, der in der Debatte fast vollständig fehlt: Die Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots ist nicht automatisch Arbeitsunwilligkeit. Sie kann eine vollkommen rationale Reaktion auf schlechte, unsichere oder als entwürdigend empfundene Arbeitsbedingungen sein.

Die Lage ist ohnehin nicht so, dass Millionen passender regulärer Stellen unbesetzt herumlägen. Im August 2026 waren 3,061 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, und die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Arbeitskräftenachfrage selbst als schwach. Ein erheblicher Teil des Problems liegt also auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes: zu wenige passende Stellen, regionale Unterschiede, Qualifikations-Mismatch und konjunkturelle Schwäche.

Bei der Leiharbeit kommt etwas hinzu. Die Bundesagentur beschreibt die Arbeitnehmerüberlassung selbst als besonders flexibel für die Unternehmen und zugleich als Beschäftigungsform mit überdurchschnittlich hoher Fluktuation und deutlich kürzerer Beschäftigungsdauer. Von den bis Juni 2025 beendeten Leiharbeitsverhältnissen endeten 21 Prozent schon innerhalb eines Monats, weitere 35 Prozent innerhalb von ein bis unter sechs Monaten. Die Behörde schreibt ausdrücklich, dass Leiharbeit für Arbeitnehmer ein höheres individuelles Risiko des Arbeitsplatzverlustes mit sich bringt. Auch beim Entgelt ist der Unterschied erheblich: Vollzeitbeschäftigte insgesamt verdienten zuletzt im Median etwa 4.013 Euro brutto monatlich, Leiharbeitnehmer nur etwa 2.558 Euro. Selbst wenn man Qualifikation, Alter, Geschlecht und Betriebsgröße statistisch herausrechnet, verbleibt nach Angaben der Bundesagentur ein bereinigter Entgeltunterschied von rund 10 Prozent; bei Helfertätigkeiten lag der Median bei etwa 2.248 Euro statt 2.863 Euro.

Wenn ein Mensch vor diesem Hintergrund sagt:

„Ich lasse mich nicht verleihen. Ich möchte ein normales Arbeitsverhältnis bei dem Betrieb, für den ich tatsächlich arbeite."

dann ist das zunächst einmal keine irrationale Haltung. Dahinter stehen vernünftige Interessen: ein fester Arbeitgeber, ein fester Arbeitsplatz, planbare Kollegen und Arbeitswege, betriebliche Zugehörigkeit, bessere Aufstiegschancen, höhere Beschäftigungssicherheit und möglichst gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der Arbeitnehmer hat seinen Vertrag mit Unternehmen A, arbeitet tatsächlich für Unternehmen B und wird je nach Auftragslage an weitere Einsatzbetriebe überlassen – die Bundesagentur definiert Arbeitnehmerüberlassung genau so: Der Verleiher ist Arbeitgeber und überlässt den Beschäftigten einem Dritten zur Arbeitsleistung.

Entscheidend ist dabei die Verteilung der Flexibilität. Für das Unternehmen ist Zeitarbeit gerade deshalb attraktiv, weil Personal zügig an Auftragsschwankungen angepasst werden kann. Ökonomisch heißt das: Das Unternehmen erhält Flexibilität – der Arbeitnehmer trägt einen beträchtlichen Teil des Unsicherheitsrisikos. Dagegen „Das möchte ich nicht" zu sagen, kann ein ganz normaler Selbstschutzreflex sein.

Genau an dieser Stelle wird die Sanktionsdebatte problematisch. Könnte jemand eine schlechte Beschäftigungsform frei ablehnen, wäre das ein Marktvorgang. Wissen die Arbeitgeber aber, dass im Hintergrund ein Jobcenter steht, das notfalls das Existenzminimum kürzt, verändert sich die Verhandlungssituation erheblich. Das Angebot lautet dann faktisch nicht mehr nur: „Wir bieten Ihnen diese Arbeitsbedingungen an." Es lautet zusätzlich: „Wenn Sie sie nicht akzeptieren, kann Ihnen ein Teil Ihrer Existenzsicherung entzogen werden."

Ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht aber nicht nur aus dem Recht des Arbeitgebers, jemanden einzustellen oder eben nicht. Er lebt genauso vom Recht des Arbeitnehmers, ein Angebot abzulehnen. Nur wenn beide Seiten Nein sagen können, gibt es überhaupt einen Marktpreis für Arbeit. Wenn der Arbeitgeber sagen darf „Für 20 Euro stelle ich Sie nicht ein", der Arbeitnehmer aber faktisch nicht sagen darf „Für diese Bedingungen arbeite ich nicht", weil ihm sonst die Existenzsicherung gekürzt wird, dann ist die Verhandlungsmacht asymmetrisch.

Vielleicht ist nicht jeder Mensch, der eine angebotene Stelle ablehnt, arbeitsunwillig. Vielleicht weigert er sich lediglich, seine Arbeitskraft unter Bedingungen zu verkaufen, die er als unsicher, unterbezahlt oder entwürdigend empfindet. In einer Marktwirtschaft sollte auch der Arbeitnehmer das Recht haben, Nein zu sagen. Wird ihm dieses Nein durch den Entzug existenzieller Leistungen faktisch unmöglich gemacht, stellt sich nicht mehr nur die Frage nach „Arbeitsanreizen". Dann stellt sich die Frage nach der Verhandlungsmacht auf dem Arbeitsmarkt.

Ein Blick auf das Jahr 1970

An dieser Stelle lohnt der historische Vergleich, denn er lässt sich mit Zahlen führen. Im Jahresdurchschnitt 1970 waren im Bundesgebiet 148.846 Menschen arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 0,7 Prozent, und den Arbeitsämtern waren gleichzeitig rund 795.000 offene Stellen gemeldet. Auf einen Arbeitslosen kamen also etwa fünf gemeldete Stellen. Arbeitgeber mussten Arbeitnehmer umwerben, Beschäftigte konnten leichter wechseln oder schlechte Bedingungen zurückweisen, weil Arbeitskraft knapp war.

Entscheidend ist, unter welchen sozialpolitischen Bedingungen das geschah: Diese Vollbeschäftigung existierte nicht in einem Sozialstaat mit besonders niedrigen Leistungen und maximalem Sanktionsdruck, sondern in einer Zeit, in der die soziale Sicherung in wesentlichen Bereichen statuswahrender und großzügiger ausgestaltet war als heute. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe waren stärker statusbezogen und orientierten sich am zuvor erzielten Einkommen; die Arbeitslosenhilfe konnte bei fortbestehender Bedürftigkeit grundsätzlich unbefristet gewährt werden. Erst 2005 wurde sie mit der Sozialhilfe zu einem pauschalen Grundsicherungsbetrag zusammengeführt.

Dabei ist Genauigkeit wichtig, weil sie den Text gegen den naheliegenden Gegenangriff schützt. 1970 lag nicht kurz vor der Agenda 2010 – zwischen beiden Daten liegen mehr als drei Jahrzehnte, zwei Ölpreiskrisen, Deindustrialisierung, die deutsche Einheit und eine vollständig veränderte Weltwirtschaft. Aus diesen Zahlen folgt deshalb keine einfache Kausalität in die Gegenrichtung: Großzügige Leistungen erzeugen nicht von selbst Vollbeschäftigung.

Was sie aber zerstören, ist die behauptete Naturgesetzlichkeit „großzügige Sozialleistungen gleich hohe Arbeitslosigkeit". Wäre dieser Zusammenhang zwingend, hätte es 1970 keine 0,7 Prozent geben können. Heute versucht man das umgekehrte Problem – zu geringe Nachfrage nach Arbeit – teilweise dadurch zu bearbeiten, dass man den Druck auf das Arbeitsangebot erhöht. Das schafft keinen zusätzlichen Bedarf an Arbeitskraft. Es verändert nur, was ein Mensch bereit oder gezwungen ist zu akzeptieren.

Und dann kommen die Sanktionen

Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II sind die Sanktionsregeln erheblich verschärft worden. Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Staffelung von 10, 20 und 30 Prozent: Bei einer Pflichtverletzung wird der Regelbedarf unmittelbar um 30 Prozent für drei Monate gemindert – bei einem alleinstehenden Menschen 168,90 Euro im Monat. Bereits seit dem 23. April 2026 gilt daneben ein eigener Tatbestand für die Vollsanktion: Wer eine tatsächlich und unmittelbar mögliche zumutbare Arbeit willentlich ablehnt, kann nach § 31a Abs. 7 SGB II den gesamten Regelbedarf verlieren, ohne dass es dafür einer vorherigen Sanktion bedarf; die Minderung endet nach § 31b Abs. 3 SGB II spätestens nach zwei Monaten. Und wer dreimal hintereinander einer Meldeaufforderung ohne wichtigen Grund nicht nachkommt, bei dem wird nach § 7b Abs. 4 SGB II Nichterreichbarkeit angenommen – der Leistungsanspruch entfällt dann grundsätzlich bis zur persönlichen Vorsprache. Das frühere Bürgergeld hatte einen solchen vollständigen Wegfall ausdrücklich ausgeschlossen.

An dieser Stelle muss man aufhören, mit abstrakten Verwaltungsbegriffen zu arbeiten. Was bedeutet „30 Prozent Minderung des Regelbedarfs"? Der Regelbedarf enthält Lebensmittel, Strom, Körperpflege, Kleidung und gesellschaftliche Teilhabe. Der Staat kürzt also kein Komfortbudget, sondern das Geld, aus dem gegessen und der Strom bezahlt werden muss. Und wenn bei der Vollsanktion wegen Arbeitsverweigerung der gesamte Regelbedarf entfällt, bleibt ein Anspruch von einem Euro im Monat – nicht damit der Betroffene davon leben könnte, sondern damit seine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht erlischt (§ 31a Abs. 4 Satz 3 SGB II). Für Ernährung, Strom, Kleidung und Teilhabe steht rechnerisch dieser eine Euro zur Verfügung.

Bei den Folgen muss man die beiden Fälle allerdings auseinanderhalten. Wird der Regelbedarf wegen Arbeitsverweigerung gestrichen, bleiben Unterkunft und Heizung bestehen und sollen direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten gezahlt werden. Bei der Nichterreichbarkeit nach drei versäumten Meldeaufforderungen bleiben Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe dagegen nur für den ersten Monat erhalten; danach kann der gesamte Leistungsanspruch entfallen, bis der Betroffene persönlich vorspricht. Die härtere Rechtsfolge trifft damit nicht die Arbeitsverweigerung, sondern das dreimalige Fernbleiben von einem Termin.

Das ist keine Lebensmittelkarte, die an einer Ausgabestelle eingezogen wird. Ökonomisch muss die Frage aber trotzdem erlaubt sein: Was ist für den betroffenen Menschen der Unterschied, ob man ihm eine Lebensmittelkarte wegnimmt oder das Geld, mit dem er seine Lebensmittel kaufen soll?

Existenznot als arbeitsmarktpolitisches Instrument

Der dahinterliegende Mechanismus ist bemerkenswert. Sanktionen sollen Verhalten verändern; das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung formuliert selbst, dass sie Leistungsberechtigte zur Mitwirkung bewegen sollen. Untersuchungen zeigen zwar, dass Sanktionen kurzfristig Beschäftigungsaufnahmen beschleunigen können. Die langfristigen Ergebnisse sind jedoch wesentlich problematischer: Eine IAB-Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sanktionierte Personen langfristig eine geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit und eine schlechtere Beschäftigungsqualität aufweisen als vergleichbare nicht sanktionierte Personen, und dass diese negativen Wirkungen nicht nur vorübergehend, sondern anhaltend sind. Eine weitere IAB-Auswertung stellte fest, dass nur ein kleiner Teil der Sanktionsereignisse überhaupt mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme verbunden war.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Geht es um die Schaffung produktiver Arbeitsplätze – oder darum, den Druck auf Menschen so lange zu erhöhen, bis sie Arbeit zu Bedingungen annehmen, die sie ohne diesen Druck nicht annehmen würden? Denn eine Sanktion schafft zunächst keinen Arbeitsplatz. Sie produziert keinen zusätzlichen Auftrag, baut keine Fabrik, eröffnet keinen Laden und erzeugt keine zusätzliche Nachfrage – sie verändert allein die materielle Situation des Arbeitsuchenden.

Was geschieht, wenn man die Existenzsicherung abschafft?

Der Gedanke lässt sich bis zum Ende durchspielen. Angenommen, die Grundsicherung würde vollständig gestrichen. Natürlich würden Menschen reagieren: Ein Teil würde Arbeit finden, ein Teil jede noch so schlechte Arbeit annehmen, ein Teil würde von Angehörigen abhängig, ein Teil verschuldete sich, ein Teil würde schwarzarbeiten, ein Teil verlöre die Wohnung. Und es wäre naiv anzunehmen, dass dabei keinerlei Beschaffungskriminalität entstünde.

Dazu gibt es empirische Hinweise. Eine große US-Untersuchung zum Verlust existenzsichernder Sozialleistungen fand langfristig 20 Prozent mehr strafrechtliche Anklagen; besonders stark nahmen Delikte zu, bei denen die Beschaffung von Einkommen im Vordergrund stand. Die zusätzlichen Kosten für Polizei, Justiz und Haft fraßen einen großen Teil der ursprünglich erzielten fiskalischen Einsparungen wieder auf. Das ist ein anderes Land mit einem anderen Sozialsystem und deshalb nicht eins zu eins übertragbar. Der Mechanismus sollte uns dennoch interessieren.

Denn Menschen hören nicht auf, Nahrung, Unterkunft und Energie zu benötigen, nur weil der Staat die Geldleistung streicht. Die Bedürfnisse bleiben. Es verändert sich lediglich die Art, wie sie befriedigt werden.

Die Verwaltung der Armut ist selbst zu einem Wirtschaftszweig geworden

Bei der volkswirtschaftlichen Betrachtung der Grundsicherung fehlt noch eine Seite der Rechnung. Nicht nur die Leistungsempfänger hängen wirtschaftlich an diesem System – auch ein gewaltiger Verwaltungs-, Beratungs-, Kontroll-, Maßnahme- und Rechtsapparat lebt von seiner Existenz.

Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigte Ende 2025 insgesamt 115.931 Menschen, umgerechnet rund 101.277 Vollzeitstellen. Davon ordnete sie selbst rund 39.450 Vollzeitäquivalente unmittelbar dem Bereich Grundsicherung zu. Hinzu kommen die Beschäftigten der Kommunen: Deutschland hatte 2025 insgesamt 404 Jobcenter, 300 davon gemeinsam von Bundesagentur und Kommunen betrieben, weitere 104 vollständig in kommunaler Verantwortung.

Das bedeutet nicht, dass ohne Hartz IV sämtliche Beschäftigten der Bundesagentur arbeitslos wären. Die Behörde existierte lange vor der Agenda 2010 und erfüllt zahlreiche weitere Aufgaben: Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Weiterbildung, Berufsberatung, Familienkasse und vieles mehr. Aber es bedeutet sehr wohl: Die Verwaltung der Arbeitslosigkeit und Bedürftigkeit ist selbst zu einem erheblichen Beschäftigungssektor geworden.

Für 2026 stehen allein 5,25 Milliarden Euro Verwaltungskosten der Jobcenter und weitere 4,7 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen zur Verfügung – zusammen fast zehn Milliarden Euro, noch ohne sämtliche kommunalen und sonstigen flankierenden Strukturen. Man kann dafür den polemischen Begriff „Betreuungsindustrie" benutzen. Man sollte allerdings fair bleiben: Nicht jeder dort ausgegebene Euro ist verschwendet. Dort arbeiten Menschen, sinnvolle Weiterbildung kostet Geld, Schuldnerberatung kann helfen, Vermittlung kann funktionieren, und Leistungen müssen nun einmal berechnet, bewilligt und ausgezahlt werden.

Der Vorwurf richtet sich deshalb nicht gegen die Sozialverwaltung als solche. Jedes existenzsichernde System braucht Personal, und ein Teil dieser Arbeit wäre auch bei einer denkbar einfachen Leistung nötig. Zu unterscheiden ist vielmehr zwischen dieser notwendigen Verwaltung und jenem zusätzlichen Kontroll-, Maßnahme- und Streitapparat, den erst die Regelungsdichte selbst hervorbringt: Einkommensanrechnung im Monatsrhythmus, Bedarfsgemeinschaftsprüfung, Mitwirkungs- und Meldepflichten, Eingliederungsvereinbarungen, Sanktionsverfahren und die daraus folgenden Widersprüche und Klagen. Dieser zweite Teil ist kein Naturereignis. Er ist das Ergebnis politischer Entscheidungen und ließe sich durch einfachere Regeln verkleinern, ohne dass ein einziger Leistungsberechtigter schlechter gestellt würde. Die Größenordnung wirft daher eine berechtigte Frage auf: Wie viel Geld wird eigentlich dafür aufgewendet, Menschen zu kontrollieren, zu verwalten, zu aktivieren, zu coachen, zu sanktionieren und durch Maßnahmen zu schleusen – statt ihnen schlicht ein verlässliches Existenzminimum zu garantieren? Die Verwaltungs- und Eingliederungsausgaben liegen beinahe im zweistelligen Milliardenbereich, während gleichzeitig um einzelne Euro beim Lebensunterhalt gestritten wird.

Eine halbe Million Widersprüche in einem Jahr

Und damit endet die Rechnung noch nicht. 2025 gingen gegen Entscheidungen der Jobcenter 501.667 Widersprüche ein – mehr als eine halbe Million. Im selben Jahr wurden 53.164 Klagen erhoben. Von 476.728 erledigten Widersprüchen mussten die Jobcenter ihre ursprüngliche Entscheidung in 147.213 Fällen ändern, und in 42.303 Fällen lag nach Angaben der Bundesagentur selbst eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Jobcenter vor.

Hinter jeder dieser Zahlen steckt Verwaltungsarbeit. Ein Bescheid wird erstellt, ein Bürger prüft ihn, ein Widerspruch wird geschrieben, die Behörde fordert Akten an, ein Sachbearbeiter prüft, eine Widerspruchsstelle entscheidet. Vielleicht wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, vielleicht folgt ein Eilantrag, vielleicht eine Klage. Dann entstehen Gerichtsakten, Richter beschäftigen sich damit, Geschäftsstellen bearbeiten Schriftsätze, Behörden verfassen Stellungnahmen, Rechtsanwälte antworten darauf, gegebenenfalls folgen Landessozialgericht und Bundessozialgericht. Aus einem Streit über einige hundert Euro Existenzsicherung kann so ein Verwaltungs- und Justizvorgang werden, dessen Bearbeitung selbst erhebliche öffentliche Ressourcen bindet. Und auch diese Beschäftigten zahlen wiederum Einkommensteuer, Sozialabgaben, Miete und konsumieren.

Der Sozialstaat erzeugt damit ein bemerkenswertes Paradox: Ein erheblicher Teil der wirtschaftlichen Aktivität entsteht nicht nur durch die Sozialleistung selbst, sondern durch deren Verwaltung, Kontrolle, Kürzung und gerichtliche Überprüfung.

Hartz IV hat die Sozialgerichte nicht erfunden – aber ihren Aufgabenbereich massiv verändert

Auch historisch sollte man genau sein. Sozialgerichte gibt es in der Bundesrepublik seit 1954. Bis Ende 2004 wurden Streitigkeiten über die damalige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz jedoch grundsätzlich vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Mit der Einführung von Hartz IV zum 1. Januar 2005 wurde die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ausdrücklich der Sozialgerichtsbarkeit übertragen; gleichzeitig wechselte auch die Sozialhilfe nach dem neuen SGB XII in diese Gerichtsbarkeit. Damit entstand kein völlig neues Gerichtssystem – aber ein bestehendes erhielt einen gewaltigen neuen Rechts- und Streitkomplex. Heute gehört das SGB II zu den großen Arbeitsgebieten der Sozialgerichtsbarkeit. 2024 gingen bei den deutschen Sozialgerichten über alle Rechtsgebiete hinweg rund 240.000 neue Klageverfahren und rund 27.000 neue Eilverfahren ein.

Hinter der scheinbar simplen politischen Forderung „Wir müssen beim Bürgergeld sparen" steht deshalb ein System, das selbst Milliarden kostet und Zehntausende Menschen beschäftigt.

Der seltsame Wirtschaftskreislauf

Damit wird die gesamte Konstruktion noch widersprüchlicher. Der ausgezahlte Transfer kehrt über Konsum, Umsatz, Lohn und Verbrauchsteuern zu einem erheblichen Teil in die öffentlichen Kassen zurück. Parallel dazu finanziert der Staat Milliarden für Jobcenter, Vermittlung, Maßnahmen und Verwaltung – und wenn Streit entsteht, zusätzlich Behörden, Gerichte und gegebenenfalls einen Teil der Rechtsberatung. Wir unterhalten also einen milliardenschweren Apparat, um einen anderen milliardenschweren Geldstrom zu verwalten und zu kontrollieren.

Die spannende politische Frage lautet deshalb nicht nur: Wie teuer sind die Leistungsbezieher? Sondern genauso: Wie teuer ist eigentlich das System, das wir aufgebaut haben, um Leistungsbezieher zu verwalten? Diese Frage wird erstaunlich selten gestellt.


„Dann erhöhen wir das Bürgergeld einfach immer weiter und niemand arbeitet mehr!"

Dieser Einwand wird kommen. Er klingt schlagfertig, widerlegt aber nichts. Denn niemand behauptet, je höher eine Sozialleistung sei, desto besser für die Volkswirtschaft. Das wäre genauso unsinnig wie die Behauptung, ein Mensch müsse hundert Liter Wasser am Tag trinken, weil Wasser lebensnotwendig ist. Die Frage ist nicht, ob die Grundsicherung beliebig hoch sein sollte. Die Frage lautet: Was bewirkt eine ausreichende Existenzsicherung – und was passiert, wenn man sie unter das notwendige Minimum drückt?

Eine Grundsicherung muss mehrere Aufgaben gleichzeitig erfüllen. Sie muss das Existenzminimum sichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, Menschen die Möglichkeit geben, unzumutbare oder ausbeuterische Arbeit abzulehnen – und sie muss zugleich so ausgestaltet sein, dass zusätzliche Erwerbsarbeit das verfügbare Einkommen tatsächlich erhöht. Genau hier liegt ein wesentlich intelligenterer Ansatz als Sanktionen: Wenn ein Leistungsbezieher von zusätzlich verdienten 100 Euro nur einen kleinen Teil behalten darf, weil Leistungen sofort wieder angerechnet werden, entsteht ein schwacher finanzieller Anreiz zur Ausweitung der Arbeit. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist selbst darauf hin, dass Reformen der Hinzuverdienst- und Anrechnungsregeln das Arbeitsangebot deutlich erhöhen könnten. Das Problem lässt sich also auch dadurch lösen, dass sich Arbeit finanziell stärker lohnt. Dafür muss man niemandem das Essen wegnehmen.

Ein Existenzminimum und Arbeitsanreize sind kein Gegensatz

Das IAB kommt in seinen zentralen Befunden zum Arbeitsmarkt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass die Höhe der Grundsicherung im Verhältnis zum erzielbaren Erwerbseinkommen bereits monetäre Anreize zur Arbeitsaufnahme setzt. Eine dauerhafte Absenkung der Leistung zur Verstärkung dieser Anreize hält das Institut mit der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums kaum für vereinbar.

Das ist ein entscheidender Punkt. Die politische Alternative lautet eben nicht: entweder Existenzsicherung oder Arbeit. Sie lautet: Wie gestalten wir ein System, in dem die Existenzsicherung gewährleistet ist und zusätzliche Arbeit trotzdem einen deutlichen finanziellen Vorteil bringt? Das ist eine Frage der Freibeträge, der Anrechnung, der Löhne, der Kinderbetreuung, der Qualifikation, der verfügbaren Arbeitsplätze – und vor allem der Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Die Bundesagentur selbst stellte für 2025 fest, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften zu schwach war, um das wachsende Arbeitskräfteangebot aufzunehmen.

Das bedeutet etwas sehr Einfaches: Man kann Arbeitslose sanktionieren, so viel man möchte – erst wenn ein Arbeitgeber tatsächlich zusätzliche Arbeit benötigt, entsteht ein zusätzlicher Arbeitsplatz. Alles andere macht lediglich den Arbeitslosen ärmer.

Eine vernünftige Grundsicherung ist deshalb kein Selbstzweck, sondern ein Fundament. Auf diesem Fundament muss Erwerbsarbeit einen erkennbaren materiellen Vorteil bringen; funktioniert dieses Verhältnis nicht, muss man über Freibeträge, Löhne und Transferentzugsraten sprechen. Aber aus einem möglichen Anreizproblem folgt nicht: Dann machen wir Menschen hungrig. Und aus der stabilisierenden Wirkung der Grundsicherung folgt umgekehrt nicht: Dann verdoppeln wir sie grenzenlos. Zwischen diesen beiden Extremen liegt die eigentliche Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Dreifache Stabilisierungspolitik

Ökonomisch stabilisiert die Grundsicherung Nachfrage und Unternehmen. Sozial verhindert sie, dass materielle Not vollständig in Obdachlosigkeit, Hunger, Überschuldung und gesellschaftlichen Ausschluss durchschlägt. Politisch verhindert sie, dass Millionen Menschen den Eindruck gewinnen müssen, für ihre elementarsten Lebensbedürfnisse keinen Platz mehr in dieser Gesellschaft zu haben.

Genau deshalb ist sie mehr als eine Überweisung: Sie ist eine Art automatischer Stabilisator. In einer Krise sinken Einkommen und Beschäftigung, die Sozialausgaben steigen, und dadurch bricht die Nachfrage nicht im selben Umfang zusammen. Bei einer Erholung funktioniert es umgekehrt: Menschen finden Arbeit, Transferausgaben gehen zurück, Steuer- und Beitragseinnahmen steigen. Das ist kein Systemfehler, sondern eine der wichtigsten Funktionen des Systems.

Die eigentliche Frage

Die politische Diskussion sollte daher nicht lauten: „Wie bringen wir Menschen durch noch größere materielle Not dazu, jede Arbeit anzunehmen?" Sie sollte lauten: „Wie schaffen wir genügend produktive, vernünftig bezahlte Arbeitsplätze – und wie sorgen wir dafür, dass Menschen tatsächlich in diese Arbeitsplätze gelangen können?" Das sind vollkommen verschiedene Fragen.

Wer Existenzsicherung kürzt, schafft nicht automatisch Arbeit. Er schafft zunächst Existenzdruck. Und wer diesen Druck bewusst erhöht, um Menschen zu einem bestimmten Arbeitsverhalten zu bewegen, sollte wenigstens offen sagen, welches Instrument er benutzt: nicht zusätzliche Nachfrage, nicht zusätzliche Arbeitsplätze, sondern materielle Not als Disziplinierungsmittel.

Dabei wird zugleich ausgeblendet, was die Grundsicherung jeden Tag leistet. Sie finanziert Konsum, erzeugt Umsatz, stabilisiert Unternehmen, trägt Steuereinnahmen, schützt das Lohngefüge, verhindert einen Teil sozialer Folgekosten – und sie verhindert, dass der Verlust einer Beschäftigung unmittelbar zum Verlust jeder materiellen Verhandlungsmacht führt.

Wer Grundsicherung ausschließlich als „Kostenblock" betrachtet, sieht deshalb nur die Überweisung des Staates. Er sieht nicht, was danach mit dem Geld geschieht. Und genau dort beginnt die eigentliche volkswirtschaftliche Rechnung.

Mittwoch, 30. September 2026

Der bequeme Feind: Wie aus China der neue Sündenbock gemacht wird

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Prof. Fritz Vahrenholt behauptet, China habe den Westen über den Weltklimarat in die Klimapolitik gelockt, während es selbst Kohlekraftwerke baute. Auf X wird daraus binnen Stunden: Die ganze Klimageschichte sei eine chinesische Manipulation. Die Verhandlungsgeschichte zeigt das Gegenteil – China hat in den Klimaverhandlungen jahrzehntelang gebremst, nicht getrieben. Aufgebaut wurde das Klimathema in Washington, London und an der Wall Street – vom Earth Day über Kissinger und Thatcher bis zur Chicagoer Emissionsbörse. Die eigentliche Frage ist eine andere: Wem nützt es, wenn die Verantwortung für westliche Entscheidungen plötzlich in Peking liegt? Der Feind sitzt nicht im Reich der Mitte. Er sitzt dort, wo die Entscheidungen getroffen werden, die uns schaden.

Auf X kursiert derzeit ein Videoausschnitt, der viel über die Art verrät, wie Feindbilder heute entstehen. Nicht über China – sondern über uns.

Was Vahrenholt sagt

Fritz Vahrenholt, früherer Hamburger Umweltsenator (SPD) und ehemaliger RWE-Manager, erklärt im Gespräch mit Max Mannhart von Apollo News, China sei auf UNO-Ebene immer ein glühender Befürworter der Klimakatastrophe gewesen. Chinesische Universitäten hätten das CO₂ gezielt in schlechtes Licht gerückt, um den Westen auf einen Ausstiegspfad zu führen, während China selbst weiter Kohle verbrenne. Sein Fazit:

„Also da ist schon ein Plan dahinter, ein Plan des Reichs der Mitte, der dazu führt, dass die – ich sag mal – wohlstandsverwahrlosten westlichen Nationen auf den Leim gegangen sind.“

Und weiter: China sei immer der Befürworter der radikalsten Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Quellen gewesen, habe aber gleichzeitig Kohlekraftwerke gebaut. Durchschaut habe das nur einer: Donald Trump.

Was die Verhandlungsgeschichte zeigt

Ein Teil davon stimmt. China baut tatsächlich Kohlekraftwerke in einem Umfang, den es nirgendwo sonst gibt. 2025 gingen dort 78 Gigawatt neue Kohlekapazität ans Netz, die Neuanträge erreichten mit 161 Gigawatt einen Rekord. Und Chinas Industrie zahlt für Strom ungefähr die Hälfte dessen, was ein deutscher Industriebetrieb ohne Vergünstigungen zahlt.

Aber die Kernbehauptung – China als Antreiber der westlichen Klimapolitik – dreht die dokumentierte Geschichte um:

Kopenhagen 2009: China war einer der Hauptverantwortlichen dafür, dass kein verbindliches Klimaabkommen zustande kam. Seine Linie war immer dieselbe: Die Industrieländer sollen handeln, China nicht.

Glasgow 2021: Indien und China setzten in letzter Minute durch, dass aus dem „Ausstieg“ aus der Kohle ein bloßes „Herunterfahren“ wurde. Das ist das Gegenteil der „radikalsten Maßnahmen“.

Dubai 2023: Der Druck für eine Abkehr von fossilen Brennstoffen kam von der EU, den Inselstaaten und Lateinamerika. China bremste.

Weltklimarat: Chinesische Delegierte haben bei der Abstimmung der Zusammenfassungen wiederholt auf Abschwächung gedrängt, nicht auf Verschärfung. Die Grundlagen der Klimaforschung stammen aus den USA, Großbritannien, Deutschland und Japan – nicht aus chinesischen Universitäten.

Biden und die Kernkraft: Vahrenholt behauptet, Biden habe die Kernenergie begrenzt. Das Gegenteil ist richtig. Biden hat sie mit Steuergutschriften und einem Rettungsprogramm für bestehende Reaktoren gefördert.

Einen chinesischen Plan gab es tatsächlich – aber einen ganz anderen. Mit „Made in China 2025“ hat Peking Solar, Batterien und Elektroautos zu Schlüsselindustrien erklärt. Die Nachfrage dafür hat allerdings der Westen selbst geschaffen, allen voran Deutschland mit dem EEG. Chinesische Hersteller haben diesen Markt mit subventionierten Billigmodulen übernommen, die deutsche Solarindustrie brach um 2012 zusammen. China hat eine Gelegenheit genutzt, die ihm der Westen auf dem Tablett serviert hat. Das ist der Unterschied zwischen einem Profiteur und einem Drahtzieher.

Wie der Thread das Feindbild fertigstellt

Interessanter als das Video ist, was daraus gemacht wird. Ein Nutzer teilt den Clip mit dem Kommentar:

„Vielleicht ist diese ganze Klimageschichte eine riesige Manipulations-Geschichte, genährt durch China.“

Die Antworten schrauben sich innerhalb weniger Stunden hoch:

„Selbstverständlich. China hat auch Agora mitfinanziert, um die deutsche Energiewende zu fördern, von der jetzt China profitiert.“
„China finanziert auch die Klimabewegung.“

Dazu das Laborvirus, der Iran-Krieg und der Hashtag #DontTrustChina. Nichts davon ist belegt. Agora Energiewende wird zu über 90 Prozent von der Stiftung Mercator aus Essen und der European Climate Foundation finanziert – und hinter der ECF stehen große amerikanische und europäische Stiftungen. Wer über ausländischen Einfluss auf die deutsche Energiepolitik reden will, findet ihn. Aber er sitzt nicht in Peking, sondern in Kalifornien und Den Haag.

Ein einziger Kommentar im ganzen Thread hält die Balance:

„China baut übrigens auch mehr Solar- und Windkapazitäten aus als der Rest der Welt zusammen. Beides kann wahr sein.“

Er ging unter.

Wer hat das Klimathema aufgebaut?

Wer wissen will, ob China die westliche Klimapolitik erfunden hat, muss nur fragen, wo sie herkommt. Der französische Publizist Thierry Meyssan hat die Stationen schon 2010 in seiner dreiteiligen Reihe „Der Klima-Vorwand“ nachgezeichnet. Man muss ihm nicht in jede naturwissenschaftliche These folgen – seine politische Chronik lässt sich an Primärquellen prüfen. Und sie führt überallhin, nur nicht nach Peking.

1970 – der Earth Day: Senator Gaylord Nelson ruft den „Tag der Erde“ aus, 20 Millionen Amerikaner machen mit. Die New York Times hatte schon im November 1969 beobachtet, dass die Umweltkrise an den Universitäten die Proteste gegen den Vietnamkrieg zu verdrängen beginne. Ob das gezielt so gesteuert wurde, ist Deutung. Dass es Washington gelegen kam, liegt auf der Hand.

1972 – Stockholm und der Club of Rome: Die erste UN-Umweltkonferenz wird von dem Kanadier Maurice Strong geleitet, einem Mann aus dem Ölgeschäft mit engen Verbindungen zur Rockefeller-Stiftung. Anschließend übernimmt er das neu gegründete UN-Umweltprogramm. Im selben Jahr erscheint „Die Grenzen des Wachstums“ – eine Studie im Auftrag des Club of Rome, gegründet von dem Fiat-Manager Aurelio Peccei, finanziert von der Volkswagenstiftung.

1974 – das Kissinger-Memorandum: Im geheimen National Security Study Memorandum 200 lässt Henry Kissinger das Bevölkerungswachstum der Dritten Welt als Sicherheitsrisiko für die USA analysieren. Darin taucht bereits die Sorge auf, der Klimawandel könne die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung gefährden. Das Dokument blieb bis 1989 unter Verschluss.

Klima als Waffe: Gleichzeitig führte das Pentagon selbst Klimakrieg. Mit der Operation Popeye wurden von 1967 bis 1972 über Laos Wolken geimpft, um den Monsun zu verlängern und den Ho-Chi-Minh-Pfad unpassierbar zu machen. Seymour Hersh deckte das 1972 in der New York Times auf. 1976 folgte die ENMOD-Konvention gegen Umweltkriegsführung – entworfen von Washington und Moskau gemeinsam.

1988 – Thatcher und der Weltklimarat: Margaret Thatcher macht das Klima mit ihrer Rede vor der Royal Society zum Thema der Spitzenpolitik. Im selben Jahr wird der Weltklimarat gegründet – als zwischenstaatliches Gremium, dessen Zusammenfassungen Zeile für Zeile von Regierungsdelegationen abgesegnet werden. Für Thatcher, die gerade den großen Bergarbeiterstreik niedergerungen hatte, passte ein Feldzug gegen die Kohle und für die Kernkraft nahtlos ins politische Programm.

2003 – Klima wird Handelsware: In Chicago nimmt die Chicago Climate Exchange den Handel mit Emissionsrechten auf, mitfinanziert von der Joyce Foundation, in deren Stiftungsrat bis 2002 ein gewisser Barack Obama saß. 2004 gründen Al Gore und der frühere Goldman-Sachs-Manager David Blood den Fonds Generation Investment Management, der genau auf diese neuen Märkte setzt. Ab 2005 folgt der EU-Emissionshandel.

Earth Day, Stockholm, Club of Rome, Kissinger, Thatcher, Chicago, Goldman Sachs: Das ist die Ahnengalerie der Klimapolitik. Kein einziger Name führt nach China. China kam erst dazu, als der Markt längst gebaut war – und hat ihn dann klüger genutzt als seine Erbauer.

Zum Nachlesen: Thierry Meyssan, „1970–1982: Die Ökologie des Krieges“, Voltaire Netzwerk.

Der Feind sitzt im Inneren

Hier lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten. Was passiert, wenn ein ganzes Publikum lernt, die Ursache seiner Probleme im Ausland zu suchen?

Die Strompreise in Deutschland sind hoch wegen Steuern, Umlagen, Netzentgelten, Gasabhängigkeit und politischer Entscheidungen, die in Berlin und Brüssel getroffen wurden. Chinas industrieller Aufstieg wurde mit westlichem Kapital, westlicher Technologie und der Verlagerung westlicher Produktion finanziert – weil es den Konzernen billige Arbeit und hohe Margen brachte. Kissinger, Nixon, der WTO-Beitritt 2001: Das waren keine chinesischen Entscheidungen. Antony Sutton hat schon 1984 vorhergesagt, dass China mit amerikanischer Technologie und amerikanischem Können zur Supermacht aufgebaut werden würde. Er hat recht behalten.

Wer jetzt China die Schuld gibt, spricht genau diejenigen frei, die diese Entscheidungen getroffen und daran verdient haben. Das Feindbild ist bequem – für die Politik, die ihre eigenen Fehler loswird, und für die Konzerne, die an beiden Seiten verdienen.

Hermann Scheer, der 2010 viel zu früh verstorbene SPD-Politiker und Träger des Alternativen Nobelpreises, hat sein politisches Leben lang davor gewarnt, die Gegner einer freien, dezentralen Energieversorgung im Ausland zu suchen. Er fand sie bei den etablierten Energiekonzernen und bei den „eingebetteten“ Wissenschaftlern und Politikern, die deren Interessen vertraten. Gerade er, der Vater des EEG, wäre heute ein unbequemer Zeuge: Der Mann, den Vahrenholts Lager als Urheber der deutschen Energiewende bekämpft, hat nie einen äußeren Feind gebraucht, um die Machtfrage zu stellen.

Hollywood hat es 1976 gesagt

Im Film Network von Sidney Lumet gibt es eine Szene, die man heute nicht mehr als Satire sehen kann. Der Konzernchef Arthur Jensen erklärt dem rebellischen Nachrichtensprecher Howard Beale, dass er in einer Welt lebt, die es nicht mehr gibt. Es gebe keine Nationen mehr, keine Völker, keinen Osten und keinen Westen – nur noch ein einziges, unauflösliches System aus Konzernen und Geldströmen. Russland? Amerika? Bloß Namen auf einer Landkarte. Die wirklichen Akteure hießen IBM, ITT, AT&T, DuPont und Exxon.

Das war vor fünfzig Jahren. Heute sitzen die Zentralbanken aus Washington, Peking und Moskau gemeinsam in der BIZ in Basel am Tisch. Russland führt seit diesem September den digitalen Rubel ein, China betreibt den digitalen Yuan, die EU arbeitet am digitalen Euro. Angebliche Erzfeinde bauen dasselbe Werkzeug zur lückenlosen Kontrolle jeder Transaktion. Wer da noch glaubt, die entscheidende Frontlinie verlaufe zwischen Ost und West, hat die Szene nicht verstanden.

Was folgt daraus?

Feindbilder sind nie neutral. Sie lenken den Blick – und zwar immer weg von denen, die gerade Entscheidungen treffen. Gestern war es Russland, heute ist es China, morgen wird es jemand anderes sein. Die Frage, die man sich bei jedem neuen Feindbild stellen sollte, ist dieselbe wie bei jeder Machtanalyse: Wer profitiert davon, dass ich meinen Zorn genau dorthin richte?

China hat den Westen nicht an der Nase herumgeführt. Der Westen hat sich selbst an der Nase herumgeführt – und sucht jetzt jemanden, dem er die Schuld geben kann.


Zum Weiterlesen: Teil III: Rom ist nicht untergegangen – warum es keinen Ost-West-Gegensatz gibt.

Samstag, 26. September 2026

Die Reichenflucht, die keine ist

Was du wissen musst – in 30 SekundenLaut einer vorläufigen Prognose von Henley & Partners sollte Deutschland 2025 netto rund 400 Millionäre verlieren, also mehr Wegzüge als Zuzüge. Das Land zählte nach derselben Quelle etwa 780.000 Dollar-Millionäre mit liquidem Vermögen. Das sind rund 0,05 Prozent. Für Großbritannien prognostizierte derselbe Report netto 16.500 von rund 600.000, also 2,75 Prozent und mehr als das Fünfzigfache der deutschen Quote. Die Erzählung von der großen „Reichenflucht“ steht selbst nach den Zahlen ihrer eigenen Quelle in keinem Verhältnis. Und diese Quelle verdient am Erzählen selbst.

Sobald in Berlin über eine höhere Erbschaftsteuer, eine Vermögensteuer oder die Wegzugsbesteuerung diskutiert wird, kommt reflexhaft das immer gleiche Argument: Wenn man die Reichen stärker besteuert, wandern sie eben aus. Das Land verliere dann seine Leistungsträger. Dieses Argument wirkt wie eine ökonomische Naturgesetzlichkeit. Belegt wird es fast nie – meistens reicht die bloße Behauptung, um jede Steuerdebatte im Keim zu ersticken.

Die einzige regelmäßig zitierte Zahl dazu stammt aus dem Private Wealth Migration Report von Henley & Partners, erstellt mit dem Beratungsunternehmen New World Wealth. Für 2025 prognostiziert der Report – auf Basis von Daten aus dem Zeitraum Januar bis Mai, also eine Schätzung, keine Endabrechnung – einen Nettoverlust von rund 400 Millionären für Deutschland. Erstmals seit Beginn der Erhebung soll damit die Zahl der wegziehenden Vermögenden die der zuziehenden übersteigen. Deutschland zählte laut demselben Report zuletzt rund 780.000 Dollar-Millionäre. 400 von 780.000 sind 0,05 Prozent.

Zum Vergleich lohnt der Blick nach Großbritannien: Dort sollen 2025 netto 16.500 Millionäre das Land verlassen, bei einer Gesamtzahl von rund 600.000. Das sind 2,75 Prozent – mehr als das Fünfzigfache der deutschen Quote. Wenn irgendwo eine reale Kapitalflucht stattfindet, dann dort, ausgelöst durch konkrete Steuerreformen nach dem Brexit. Die deutsche Zahl bewegt sich dagegen im Bereich der statistischen Rauschgrenze.


Interessant ist auch, wer diese Zahlen liefert. Henley & Partners verdient sein Geld mit genau dem Geschäft, über das der Report berichtet: Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsprogramme für Vermögende. Ein Narrativ von wachsender Abwanderungsbereitschaft ist für dieses Geschäftsmodell die beste Werbung, die man sich denken kann – unabhängig davon, ob die zugrundeliegende Zahl 400 oder 4.000 lautet. Selbst Branchenkonkurrenten, die öffentlich behaupten, die wahre Zahl liege „um ein Vielfaches höher", verkaufen am Ende dasselbe: Beratung für den Wegzug.

Es geht hier nicht darum, zu bestreiten, dass Vermögende mobiler sind als der Durchschnitt, oder dass Steuerpolitik keine Rolle spielt. Es geht darum, dass eine Zahl von 0,05 Prozent als politisches Druckmittel gegen jede Umverteilungsdebatte instrumentalisiert wird – geliefert von einem Anbieter, der am Erzählen dieser Geschichte unmittelbar verdient.

Mittwoch, 23. September 2026

Network (1976): Wie Hollywood uns die Wirklichkeit vorführte

Was du wissen musst – in 30 Sekunden
1976 lässt der Film "Network" einen Konzernchef seinem außer Kontrolle geratenen Nachrichtensprecher erklären, dass es längst keine Nationen, keine Völker und keine Ideologien mehr gibt – nur noch ein System aus Konzernen, das die Welt nach den eigenen Renditegesetzen ordnet. Was wie Drehbuch-Pathos klingt, fällt in dasselbe Jahrzehnt, in dem der ITT-Putsch in Chile, der Lockheed-Bestechungsskandal und die CIA-Operation gegen Mossadegh im Iran öffentlich wurden. Dasselbe Muster lässt sich bis heute weiterverfolgen – vom geheimen Bombenkrieg in Laos bis zur Rambouillet-Falle, die 1999 den Kosovo-Krieg auslöste. Hollywood hat damals offen ausgesprochen, was die Politik bis heute lieber verschweigt.

Es gibt eine Szene im Film "Network" von 1976, die sechs Minuten dauert und die mehr politische Ökonomie enthält als die meisten Talkshow-Debatten der letzten zwanzig Jahre zusammen. Der Nachrichtensprecher Howard Beale, der gerade live im Fernsehen zusammengebrochen ist und das Publikum zum Aufstand gegen die da oben aufgerufen hat, wird ins Büro des Konzernchefs Arthur Jensen zitiert. Und dort, in einem fast kirchlichen Ton, in abgedunkeltem Licht, erklärt ihm Jensen, wie die Welt wirklich funktioniert: Es gibt keine Nationen mehr, keine Völker, keine Ideologien – es gibt nur noch ein System aus Konzernen, das nach eigenen, zwingenden ökonomischen Gesetzen funktioniert, gleichgültig welche Fahne über welchem Parlament weht. Die politische Landkarte ist für Jensen nur noch eine Verwaltungsfiktion über einem einzigen, globalen ökonomischen Organismus.

Samstag, 19. September 2026

Wer den Arbeitslosen schwächt, senkt seinen eigenen Lohn - Teil 2

Warum ein angeblicher Fachkräftemangel die Löhne nicht erhöht – und warum die Verachtung für den Erwerbslosen ein Eigentor ist

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Seit zwanzig Jahren wird ein Fachkräftemangel ausgerufen. Trotzdem steigen die Löhne nicht dort, wo der Mangel behauptet wird. Das hat einen einfachen Grund: Ein Preis steigt nur, wenn der Anbieter Nein sagen kann. Genau diese Möglichkeit hat das Grundsicherungsrecht abgeräumt – wer ablehnt, riskiert seine Existenzsicherung. Das IAB, das Forschungsinstitut der Bundesagentur selbst, hat nachgewiesen, dass Sanktionierte häufiger schlechter bezahlte Arbeit annehmen. Gestiegen sind die Löhne im unteren Bereich erst, als der Gesetzgeber mit dem Mindestlohn eingriff – nicht durch Knappheit. Und daraus folgt der unbequeme Teil: Wer den Arbeitslosen schwächt, verhandelt seinen eigenen Lohn mit nach unten.

Der Satz fällt in jeder Kantine, unter jedem Zeitungsartikel, in jedem zweiten Kommentarstrang:

Der liegt doch nur in der sozialen Hängematte. Von meinem Geld.

Gesagt wird er selten von Vermögenden. Gesagt wird er meistens von Menschen, die selbst früh aufstehen, unter Druck arbeiten und am Monatsende wenig übrig haben. Es lohnt sich, ihnen einmal genau zu erklären, wem sie mit diesem Satz eigentlich einen Gefallen tun.

Vorher aber eine Frage, die niemand ernsthaft beantwortet.

Donnerstag, 17. September 2026

Verliehen, aufgestockt, aus der Statistik verschwunden - Teil 1

Wie die Agenda 2010 Leiharbeit zum Massenmodell machte – und Widerstand dagegen als Faulheit umdeutete

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Leiharbeit war vor der Agenda 2010 eine eng begrenzte Ausnahme: rund 282.000 Beschäftigte im Januar 2003. Nach der Deregulierung durch Hartz I wuchs die Branche auf zeitweise über 1,08 Millionen Menschen. Hartz IV lieferte den passenden Druck von der anderen Seite: Wer schlechte Löhne, berufsfremde Tätigkeiten und Verleih ablehnt, riskiert seine Existenzsicherung. Sanktionen schaffen aber keine Aufträge – sie verbilligen nur die Arbeitskraft. Wer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos, auch wenn er weiterhin aufstocken muss. Das Unternehmen zahlt einen Teil des Lohns, die Allgemeinheit den Rest. Die Armut ist damit nicht verschwunden – nur ihre Bezeichnung wurde günstiger.

„Ich möchte mich nicht verleihen lassen.“

Dieser Satz genügt heute beinahe schon, um als schwierig, unflexibel oder arbeitsunwillig zu gelten. Dabei beschreibt er zunächst nur eine nachvollziehbare persönliche Grenze:

Ich möchte bei dem Unternehmen angestellt sein, für das ich arbeite. Ich möchte nicht, dass eine dritte Firma meine Arbeitskraft vermietet und an meiner Arbeit mitverdient.

Warum sollte dieser Wunsch verwerflich sein?


Leiharbeit war einmal eine begrenzte Ausnahme

Leiharbeit gab es lange vor der Agenda 2010. Sie war jedoch wesentlich kleiner und stärker reguliert. Unternehmen konnten damit beispielsweise vorübergehende Produktionsspitzen, Krankheitsausfälle oder einen kurzfristigen Bedarf an besonderen Fachkenntnissen abdecken.

Die Vorstellung war jedenfalls nicht, große Teile der regulären Belegschaft dauerhaft durch eine jederzeit austauschbare Randbelegschaft zu ersetzen.

Im Januar 2003 gab es rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland. Nach den Änderungen der Hartz-Gesetze wuchs ihre Zahl stark. Im November 2017 erreichte sie mit etwa 1,08 Millionen Menschen ihren damaligen Höchststand. Die Bundesagentur für Arbeit stellt selbst fest, dass es nach den rechtlichen Änderungen im Rahmen der Hartz-Gesetze zu einer weiteren Expansion der Branche kam.

Die pauschale Behauptung, Leiharbeit sei früher ausnahmslos besser bezahlt worden, lässt sich für die gesamte Branche nicht eindeutig belegen. In bestimmten spezialisierten Bereichen konnte die verlangte Flexibilität allerdings durchaus mit höheren Löhnen vergütet werden. Unbestreitbar ist vor allem: Leiharbeit war vor der Agenda 2010 eine wesentlich kleinere und stärker eingegrenzte Beschäftigungsform.

Freitag, 11. September 2026

Der Hebel wird gebaut – vom Rohstoff Daten zur digitalen Steuerungsinfrastruktur

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Der Bundesrat fordert ein gemeinsames „Datenhausökosystem“ von Bund und Ländern mit Zielbild 2030 – geöffnet auch für Erkenntnisse aus anderen Verwaltungsbereichen. Bayern nutzt mit VeRA bereits Palantir-Software, die getrennte Polizeidatenbanken zusammenführt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 selbst beschrieben, dass solche Analysen neues Wissen über Menschen erzeugen können. Digitaler Euro und vernetzte Stadtinfrastruktur sind weitere Bausteine. Die entscheidende Frage ist nicht, was diese Systeme heute dürfen – sondern was eine künftige Regierung mit ihnen anfangen könnte.

Was heute technisch vorbereitet wird, kann morgen politisch genutzt werden

Im April 2025 habe ich in meinem Beitrag „Vom BayPsychKHG zum Bundesratsbeschluss: Der erschreckende Weg zur Massenüberwachung psychisch Kranker“ über eine Entwicklung geschrieben, die damals vor allem unter dem Gesichtspunkt psychiatrischer Gesundheitsdaten und polizeilicher Gefahrenabwehr betrachtet wurde. Heute muss man einen Schritt weitergehen.

Denn die entscheidende Frage lautet längst nicht mehr nur: Welche Daten sammelt der Staat heute über wen?

Die viel wichtigere Frage lautet: Welche Infrastruktur wird geschaffen, mit der morgen Millionen bislang getrennter Daten miteinander verbunden, von künstlicher Intelligenz ausgewertet und zur Beurteilung menschlichen Verhaltens genutzt werden können? Genau dort beginnt die eigentliche Dimension des Problems.


„Daten werden zum Rohstoff des 21. Jahrhunderts“

Angela Merkel formulierte bereits in ihrer Regierungserklärung vom 21. März 2018 einen bemerkenswerten Satz:

„Daten werden zum Rohstoff des 21. Jahrhunderts.“

Im selben Zusammenhang sprach sie über Verhaltens- und Kundendaten, weltweite Vernetzung und lernende Systeme der künstlichen Intelligenz. Noch interessanter war eine andere Rede Merkels: Die Frage, wem die Daten gehören, werde letztlich darüber entscheiden, ob Demokratie, Partizipation, digitale Souveränität und wirtschaftlicher Erfolg miteinander vereinbar seien.

Man sollte diesen Gedanken heute, im Zeitalter leistungsfähiger KI, noch einmal lesen. Denn Daten allein sind zunächst nichts anderes als Informationen. Die wirkliche Macht entsteht durch ihre Verknüpfung.

Ein Melderegister weiß, wo ich wohne. Eine Gesundheitsakte kennt Erkrankungen und Medikamente. Eine Bank kennt Zahlungen. Ein Telekommunikationsanbieter besitzt Verbindungsdaten. Eine Behörde besitzt Verwaltungsakten. Die Polizei verfügt über Vorgänge und Erkenntnisse. Digitale Plattformen kennen Interessen, Kontakte und Kommunikationsverhalten.

Jeder einzelne Datenbestand erzählt nur einen Ausschnitt. Wer sie zusammenführt, erhält etwas völlig Neues: ein Bild des Menschen.

Und wer dieses Bild mit künstlicher Intelligenz analysieren kann, muss nicht einmal mehr wissen, wonach er sucht. Ein System kann selbst nach Mustern, Auffälligkeiten, Beziehungen und statistischen Gemeinsamkeiten suchen. Damit verändert sich die Qualität staatlicher und wirtschaftlicher Macht fundamental.


Vom Aktenschrank zum Datenhaus

Wie konkret diese Entwicklung inzwischen ist, zeigt ausgerechnet ein offizielles Dokument. Der Bundesrat forderte 2025 nicht lediglich eine modernere Polizeidatenbank. Er fordert den Aufbau eines gemeinsamen „Datenhausökosystems“ von Bund und Ländern mit dem Zielbild 2030.

In der Bundesratsdrucksache 58/25 ist von einer zentral betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform für die Polizeien des Bundes und der Länder die Rede. Darüber hinaus sollen solche Systeme für „sicherheitsrelevante Erkenntnisse und Informationen aus anderen Verwaltungsbereichen“ geöffnet werden.

Man sollte diesen Satz zweimal lesen. Andere Verwaltungsbereiche.

Welche Daten werden in fünf Jahren als „sicherheitsrelevant“ angesehen? Welche in zehn Jahren? Gesundheitsdaten? Meldedaten? Waffenrechtliche Daten? Sozialdaten? Finanzdaten? Ausländerrechtliche Daten? Daten über politische Aktivitäten? Kommunikations- und Bewegungsdaten?

Für eine Personengruppe zeichnet sich die Antwort bereits ab. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Frühjahr 2025 kündigt für Personen mit psychischen Auffälligkeiten „eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement“ an. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelt dafür bundesweite Standards; Erkenntnisse von Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden. In Hamburg arbeiten Innen-, Sozial- und Justizbehörden bereits seit August 2025 in einem Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement zusammen.

Ein zentrales Register ist nach heutigem Stand nicht vorgesehen. Aber genau das ist der Punkt: Man braucht kein zentrales Register mehr, wenn die Daten dort, wo sie liegen, miteinander verbunden werden.

Es geht nicht darum zu behaupten, dass all diese Daten heute bereits zusammengeführt werden. Der Punkt ist ein anderer: Die Architektur zur Zusammenführung wird geschaffen. Und damit verändert sich der Möglichkeitsraum zukünftiger Regierungen.


Palantir in Bayern: Die Technik ist bereits vorhanden

Bayern benutzt mit VeRA bereits die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Das Bayerische Innenministerium beschreibt selbst, worin der entscheidende Fortschritt liegt: Historisch getrennte polizeiliche Systeme und Datenbanken erschweren bislang das Erkennen von Strukturen, Handlungsmustern, Personengruppen und Zusammenhängen. VeRA soll genau dieses Problem lösen.

Das Programm kann angeschlossene Bestandsdatenbanken automatisiert durchsuchen, Ergebnisse zusammenführen, grafisch darstellen und beispielsweise geolokalisierte Suchen ermöglichen, die vorher datenbankübergreifend nicht möglich waren.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage darf VeRA in Bayern dadurch keine beliebigen neuen Daten aus dem Internet oder sozialen Netzwerken sammeln. Entscheidungen über die Relevanz von Treffern sollen weiterhin Menschen treffen.

Aber genau hier begeht die öffentliche Diskussion einen grundlegenden Fehler. Sie fragt: „Was darf das System heute?“ Wir müssten fragen: „Was könnte diese Infrastruktur nach drei weiteren Gesetzesänderungen in zehn Jahren?“

Denn Software muss nicht neu erfunden werden, wenn die Infrastruktur bereits existiert. Man braucht lediglich neue Schnittstellen, weitere Datenbestände und eine neue Rechtsgrundlage.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr selbst beschrieben

Wer diese Sorge für Science-Fiction hält, sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur automatisierten Polizeidatenanalyse lesen. Das Gericht erklärte damalige Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig. Warum? Weil durch die automatisierte Zusammenführung vorhandener Daten neues Wissen über Menschen entstehen kann, das vorher überhaupt nicht zugänglich war.

Das Bundesverfassungsgericht beschrieb ausdrücklich die Möglichkeit von Data-Mining, selbstlernenden Systemen beziehungsweise KI, statistischen Auffälligkeiten und sogar maschinell erzeugten Gefährlichkeitseinschätzungen im Sinne eines „predictive policing“.

Das ist der entscheidende Punkt: Eine KI muss nicht nur vorhandene Informationen anzeigen. Sie kann aus Tausenden einzelner Informationen eine neue Bewertung erzeugen.

Plötzlich lautet das Ergebnis nicht mehr: „Herr X ist in fünf Datenbanken gespeichert.“ Sondern möglicherweise: „Herr X ähnelt aufgrund bestimmter Merkmale einer Personengruppe mit erhöhtem Risikowert.“ Und damit betreten wir eine völlig andere Welt.


Vom vergangenen Verhalten zur Prognose des Menschen

Der klassische Rechtsstaat beschäftigt sich grundsätzlich mit Handlungen. Jemand tut etwas. Dann wird geprüft, ob dieses Verhalten rechtswidrig war.

Die Logik datengetriebener Prävention verschiebt sich dagegen immer stärker in eine andere Richtung: Was könnte jemand möglicherweise tun? Damit bekommt die Prognose eine immer größere Bedeutung.

Kontakte, Verhaltensmuster, Aufenthaltsorte, psychische Auffälligkeiten, frühere Vorgänge, Internetaktivitäten, finanzielle Besonderheiten, Beziehungen zu anderen Personen – jedes Merkmal für sich mag vollkommen harmlos sein. Erst die Maschine setzt daraus ein Muster zusammen.

Doch wer definiert eigentlich das Muster? Wer definiert „auffällig“? Wer definiert „Risiko“? Und vor allem: Wie verteidigt sich ein Bürger gegen eine maschinell erzeugte Wahrscheinlichkeit?


Künstliche Intelligenz verändert alles

Hier liegt der Unterschied zu früheren Jahrzehnten. Auch der Staat der 1970er Jahre hatte Akten. Er besaß Meldedaten. Die Polizei führte Karteien. Behörden sammelten Informationen.

Aber Daten hatten einen natürlichen Feind: Menge. Zehn Millionen Akten können zwar irgendwo vorhanden sein. Wenn Menschen sie einzeln lesen und miteinander vergleichen müssen, bleibt ihre praktische Auswertbarkeit begrenzt.

KI beseitigt diese Grenze. Millionen Dokumente können durchsucht werden. Beziehungen können automatisch erkannt werden. Personen können gruppiert werden. Texte können klassifiziert werden. Abweichungen können markiert werden. Muster können gefunden werden, nach denen vorher überhaupt niemand gesucht hat.

Das bedeutet: Der Datenberg verwandelt sich vom Archiv in ein Machtinstrument.

Die wichtigste Ressource des Überwachungszeitalters ist deshalb nicht die Kamera. Es ist die Fähigkeit, sämtliche vorhandenen Informationen miteinander in Beziehung zu setzen.


Der digitale Euro: Noch ein Baustein

Parallel entsteht die Infrastruktur für einen digitalen Euro. Dabei muss man sachlich bleiben: Der digitale Euro ist im September 2026 noch nicht eingeführt. Die EZB plant ein zwölfmonatiges Pilotprojekt ab der zweiten Hälfte 2027. Für eine mögliche Erstausgabe will sie 2029 bereit sein, sofern zuvor die notwendige EU-Verordnung beschlossen wird.

Die EZB verspricht Datenschutz und betont, der digitale Euro solle Bargeld ergänzen und nicht abschaffen. Das mag heute so vorgesehen sein. Aber wiederum lautet die entscheidende Frage: Welche Infrastruktur schaffen wir damit für die nächsten 30 oder 50 Jahre?

Bargeld besitzt eine Eigenschaft, die digitalem Geld technisch erst künstlich wieder beigebracht werden muss: Es funktioniert ohne zentrale digitale Registrierung der einzelnen Zahlung. Ein Zehn-Euro-Schein führt keine Datenbank darüber, wem er gestern gehörte und wo er ausgegeben wurde. Eine digitale Zahlung muss technisch verarbeitet werden.

Deshalb ist die Zukunft des Bargeldes keine folkloristische Frage älterer Menschen. Sie ist eine Machtfrage.


Und die 15-Minuten-Stadt?

Auch hier sollte man nicht mit falschen Behauptungen arbeiten. Das offizielle Konzept der 15-Minuten-Stadt bedeutet zunächst etwas durchaus Vernünftiges: Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Freizeitangebote und andere wichtige Einrichtungen sollen möglichst innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Die EU beschreibt das Konzept ausdrücklich in diesem Sinne.

Eine 15-Minuten-Stadt ist deshalb nicht automatisch ein System, das Menschen daran hindert, ihren Stadtteil zu verlassen. Wer das behauptet, macht es den Verteidigern immer weiter reichender Digitalisierung unnötig leicht.

Die interessantere Frage beginnt einen Schritt später. Was passiert, wenn moderne Stadtplanung eines Tages verbunden wird mit digitaler Identität, automatischer Kennzeichenerfassung, verkehrsabhängigen Zugangssystemen, digitalen Bezahlsystemen, flächendeckender Sensorik, Smartphones, Gesichtserkennung, individualisierten Mobilitätsdaten und künstlicher Intelligenz?

Dann entsteht aus vielen einzelnen komfortablen Systemen möglicherweise eine Infrastruktur, die sehr genaue Kenntnisse darüber besitzt, wer sich wann, wohin und wie bewegt.

Wie das im Kleinen aussieht, zeigt ausgerechnet Oxford. Dort wurden an sechs Straßen kameraüberwachte Kontrollpunkte eingerichtet. Seit Oktober 2025 gilt an diesen Punkten eine temporäre Staugebühr: Wer ohne Genehmigung durchfahren wollte, zahlte fünf Pfund. Ab dem 28. September 2026 soll ein Versuch mit sogenannten Verkehrsfiltern die Gebühr ablösen – und dann entfällt selbst diese Möglichkeit. Mit dem Auto durchfahren darf dann nur noch, wer eine Genehmigung besitzt. Die Genehmigung ist rein virtuell: Die Kameras lesen jedes Kennzeichen und prüfen, ob eine Genehmigung damit verknüpft ist. Wer ohne durchfährt, zahlt 70 Pfund, bei Zahlung binnen 21 Tagen 35 Pfund, nach 28 Tagen 105 Pfund. Bis zum 24. Juli 2026 waren bereits über 126.000 Genehmigungen ausgestellt.

Und diese Genehmigungen gelten nicht unbegrenzt. Anwohner Oxfords erhalten ein Kontingent von 100 Tagespässen, Bewohner des übrigen Oxfordshire 25. Daneben gibt es zwanzig Genehmigungsarten, jeweils mit Nachweis – unter anderem für Blue-Badge-Inhaber, Bezieher von Behindertenleistungen, häufige Krankenhauspatienten und pflegende Angehörige. Wer eine solche Genehmigung will, muss also belegen, zu welcher Gruppe er gehört. Bei der Verkehrsbehörde liegt damit nicht nur die Information, wer wann wo durchfahren darf, sondern in vielen Fällen auch der Grund.

Man muss fair bleiben: Niemand wird in Oxford eingesperrt. Wer keine Genehmigung hat, nimmt einen Umweg. Offiziell dient das System der Verkehrsentlastung, schnelleren Bussen und besserer Luft.

Aber man sollte genau hinsehen, was dort in wenigen Jahren entstanden ist: Kennzeichenerkennung an festen Punkten, ein digitales Register darüber, wer wo durchfahren darf, Zeitfenster, Bußgelder. Und ein bemerkenswerter Wechsel: Aus „Du darfst durch, wenn du zahlst“ wird „Du darfst durch, wenn du berechtigt bist“.

Moment mal. Was ist, wenn das noch dazukommt?

Was ist, wenn aus sechs Kontrollpunkten sechzig werden? Wenn die Genehmigung nicht mehr am Kennzeichen hängt, sondern an der digitalen Identität? Wenn das Kontingent von 100 Tagespässen auf 50 schrumpft? Wenn die Abrechnung über ein digitales Zahlungssystem läuft? Wenn die Kameras nicht nur Kennzeichen, sondern Gesichter erkennen? Und wenn die Bewegungsdaten nicht in der Verkehrsbehörde bleiben, sondern in einem „Datenhausökosystem“ landen, das für „sicherheitsrelevante Erkenntnisse und Informationen aus anderen Verwaltungsbereichen“ geöffnet ist?

Keiner dieser Schritte braucht eine neue Erfindung. Jeder einzelne ließe sich mit Klima, Verkehr oder Sicherheit begründen. Und die nächste Generation von Politikern findet das alles bereits vor. Sie muss es nicht mehr bauen – sie muss nur noch darauf aufbauen.

Dass Bewegungsgrenzen in Deutschland kein Gedankenspiel sind, haben wir übrigens selbst erlebt. Ab dem 11. Januar 2021 durften Bewohner bayerischer Corona-Hotspots touristische Tagesausflüge nur noch innerhalb von 15 Kilometern um ihren Wohnort unternehmen – eingeführt per Verordnung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die Regel am 26. Januar 2021 vorläufig außer Vollzug (Az. 20 NE 21.162). Tragend war dabei die mangelnde Bestimmtheit: Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots nicht hinreichend erkennbar. Ob das Verbot überhaupt geeignet und erforderlich war, ließ der Senat offen – äußerte daran aber Zweifel.

Gescheitert ist die Regel also vor allem an der Normenklarheit. Eine praktische Hürde bestand zudem darin, eine solche Bewegungsgrenze überhaupt flächendeckend kontrollieren zu können. Genau diese technische Hürde wird heute kleiner.

Die Frage lautet deshalb nicht: „Ist die 15-Minuten-Stadt eine Verschwörung?“ Sondern: „Welche technischen Eingriffsmöglichkeiten entstehen, wenn sämtliche digitalen Systeme einer Stadt irgendwann miteinander kommunizieren?“ Das ist die Frage, über die eine freie Gesellschaft diskutieren muss.


Niemand muss heute den großen Hebel umlegen

Vielleicht liegt darin der größte Denkfehler unserer Zeit. Menschen stellen sich einen Überwachungsstaat immer noch so vor, wie George Orwell ihn 1948 beschreiben konnte: eine zentrale Macht, ein großer Bildschirm, Geheimpolizei, offene Verbote, sichtbarer Zwang.

Doch ein moderner Kontrollstaat müsste so überhaupt nicht aussehen. Er könnte vollkommen bequem sein.

Die Verwaltung befindet sich im Smartphone. Das Geld befindet sich im Smartphone. Die Identität befindet sich im Smartphone. Die Gesundheitsakte befindet sich digital. Das Auto kommuniziert. Die Straße ist mit Sensoren ausgestattet. Kameras erkennen Personen und Kennzeichen. Behördendaten liegen in Datenhäusern. KI durchsucht alles in Sekunden.

Und jeder einzelne Schritt wird mit Komfort, Effizienz, Sicherheit oder Vereinfachung begründet. Niemand braucht dafür morgens eine Diktatur auszurufen. Die Infrastruktur genügt.


Das Problem heißt Pfadabhängigkeit

Was einmal aufgebaut wurde, verschwindet selten freiwillig. Eine Datenbank wird erweitert. Eine Ausnahme wird verlängert. Ein neuer Straftatbestand rechtfertigt einen zusätzlichen Zugriff. Eine Sicherheitslage führt zu einer weiteren Befugnis. Ein technisches System bekommt eine zusätzliche Schnittstelle.

Und jedes Mal lautet das Argument: „Es handelt sich doch nur um diesen einen begrenzten Zweck.“ Nach zwanzig Jahren stehen dann zwanzig „begrenzte“ Systeme nebeneinander. Der nächste logische Schritt lautet: Lasst sie uns verbinden.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Terrorismusbekämpfungsgesetz. Es trat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Kraft – ausdrücklich befristet. Kritiker erinnerten später daran, dass es 2002 überhaupt nur unter dieser Bedingung zustande gekommen war. Es wurde mehrfach verlängert, evaluiert, wieder verlängert und im Dezember 2020 schließlich endgültig entfristet. Aus der befristeten Ausnahme wurde nach fast zwei Jahrzehnten der Dauerzustand.

Und wo tatsächlich einmal etwas zurückgefahren wurde, geschah das selten freiwillig. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof 2014 für ungültig erklärt, die deutsche Regelung ist seit Jahren durch Gerichtsentscheidungen blockiert. Zurückgefahren haben Gerichte – nicht Parlamente. Und kaum war das eine Instrument gestoppt, stand das nächste bereit: Union und SPD haben 2025 in ihrem Koalitionsvertrag eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern vereinbart. Nur zwei Sätze weiter heißt es, die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten vornehmen können – „auch mittels Künstlicher Intelligenz“.

Genau deshalb ist der Bundesratsbegriff vom „Datenhausökosystem“ so bemerkenswert. Nicht mehr einzelne Akten. Nicht mehr einzelne Programme. Ein Ökosystem.


Die entscheidende Frage lautet nicht: Missbraucht man es heute?

Wenn jemand vor einer solchen Entwicklung warnt, kommt fast automatisch der Einwand: „Dafür gibt es doch Datenschutz.“ „Das ist heute rechtlich gar nicht erlaubt.“ „Ein Richter muss zustimmen.“ „Die Daten dürfen nur zu bestimmten Zwecken benutzt werden.“

All das kann heute stimmen. Aber damit beantwortet man die falsche Frage. Eine Verfassung und ein Gesetz sind veränderbar. Technische Infrastruktur dagegen kann Jahrzehnte überdauern.

Die richtige Frage lautet deshalb: Welche Macht geben wir einem zukünftigen Staat in die Hand, wenn wir heute die dafür notwendige technische Infrastruktur errichten?

Wir kennen die Regierung des Jahres 2040 nicht. Wir kennen die politische Situation des Jahres 2040 nicht. Wir kennen die Sicherheitskrisen des Jahres 2040 nicht. Wir kennen noch nicht einmal die Leistungsfähigkeit künstlicher Intelligenz des Jahres 2040. Aber wir bauen heute die Datengrundlage, mit der diese zukünftige Macht arbeiten könnte.


„Nur wer sich bewegt, spürt seine Ketten“

Solange ein Bürger sich innerhalb der vorgesehenen Bahnen bewegt, erlebt er viele staatliche Eingriffsmöglichkeiten überhaupt nicht. Er beantragt nichts Außergewöhnliches. Er widerspricht nicht. Er klagt nicht. Er gerät nicht in eine polizeiliche Kategorie. Er fordert keine Akteneinsicht. Er stellt die Verwaltung nicht öffentlich infrage. Dann erscheint der Staat freundlich, bequem und weit entfernt.

Erst wenn jemand aus der vorgesehenen Spur heraustritt, lernt er die Instrumente kennen: Prüfung, Registrierung, Auflagen, Versagung, Kontrolle, Datenabgleich, Zwangsgeld, Ermittlungsverfahren, Gefahrenprognosen.

Deshalb gibt es diesen treffenden Satz: Nur wer sich bewegt, spürt seine Ketten.


Die Gefahr liegt nicht nur im Missbrauch – sondern in der Möglichkeit

Ich behaupte nicht, dass heute bereits ein zentraler Computer jeden Bürger Deutschlands vollständig überwacht. Das muss ich auch gar nicht behaupten. Meine Sorge ist grundlegender: Wir schaffen Schritt für Schritt die technischen Voraussetzungen, mit denen so etwas eines Tages möglich wäre.

Daten werden digitalisiert. Datenbanken werden vereinheitlicht. Schnittstellen werden geschaffen. Behörden werden vernetzt. Zahlungssysteme werden digital. Künstliche Intelligenz macht bisher unüberschaubare Datenmengen analysierbar. Polizeiliche Systeme suchen nach Mustern. Der Gesetzgeber erweitert Zugriffsmöglichkeiten.

Und bei jedem einzelnen Schritt wird uns erklärt, dass dieser isoliert betrachtet vernünftig, begrenzt und sicher sei. Vielleicht stimmt das sogar bei vielen einzelnen Schritten. Doch eine Gesellschaft muss irgendwann aufhören, ausschließlich auf die einzelnen Bausteine zu schauen. Sie muss das Gebäude betrachten, das daraus entsteht.


Der Hebel muss nicht heute umgelegt werden

Das ist mein eigentlicher Punkt. Vielleicht wird dieser Hebel unter den heutigen politischen Verhältnissen überhaupt nicht vollständig benutzt. Vielleicht auch unter der nächsten Regierung nicht. Aber warum bauen wir einen Hebel, den eine zukünftige Regierung nur noch umzulegen braucht?

Freiheit besteht nicht darin, darauf zu vertrauen, dass die jeweils Regierenden vorhandene Machtinstrumente schon nicht missbrauchen werden. Freiheit besteht darin, Macht technisch und rechtlich so zu begrenzen, dass sie möglichst schwer missbraucht werden kann.

Deshalb brauchen wir keine immer perfektere digitale Erfassung des Menschen. Wir brauchen Datensparsamkeit, Dezentralität, Bargeld, Zweckbindung, echte Löschung, unabhängige Gerichte, Transparenz staatlicher Algorithmen, strikte Grenzen automatisierter Personenbewertung – und vor allem eine Öffentlichkeit, die nicht erst dann aufwacht, wenn sämtliche Systeme bereits miteinander verbunden sind.

Angela Merkel hatte recht: Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Aber bei jedem wertvollen Rohstoff stellt sich irgendwann die entscheidende Frage: Wer besitzt ihn? Wer verarbeitet ihn? Wer kontrolliert ihn – und wer kontrolliert diejenigen, die ihn kontrollieren?

Das ist keine Frage für das Jahr 2040. Wir müssen sie heute stellen.