Die 2020 im Iowa Law Review erschienene Studie von Rachel Rebouché (Temple University) legt anhand realer US-Gerichtsakten offen, was Leihmutterschaftsverträge tatsächlich regeln: Verbote bis hin zur Mikrowellennutzung, vorab unterschriebene Verzichtserklärungen auf das eigene Abtreibungsrecht, Klauseln zur gezielten Tötung eines Fötus bei Mehrlingsschwangerschaften und Schadensersatzdrohungen bei Weigerung. Im Fall P.M. gegen T.B. (Iowa, 2018) erklärte ein Gericht einen Vertrag für gültig, obwohl die Auftraggeber die Leihmutter und ihren Ehemann rassistisch beschimpft hatten – eines der geborenen Zwillinge starb wenige Tage nach der Geburt. Im Fall Cook gegen Harding (Kalifornien, 2016) wurde eine Leihmutter mit Schadensersatz bedroht, weil sie sich weigerte, einen von drei Föten per Kaliumchlorid-Injektion töten zu lassen. Anwälte wissen, dass viele dieser Klauseln vor Gericht nicht durchsetzbar sind – sie bauen sie trotzdem ein, weil sie als psychologisches Druckmittel wirken.
Wer den Begriff "Wunscheltern" hört, denkt an Fotos mit Kinderwagen. Was tatsächlich passiert, bevor dieses Foto entsteht, steht in keiner Werbebroschüre. Die Rechtswissenschaftlerin Rachel Rebouché hat für ihren Aufsatz "Contracting Pregnancy" reale Vertragsmuster, Gerichtsakten und Anwaltsbefragungen ausgewertet – das Ergebnis ist keine akademische Randnotiz, sondern eine schonungslose Bestandsaufnahme eines Marktes, der Frauenkörper vertraglich verplant. Dieser Beitrag knüpft an den vorherigen Text zu Jens Spahns Leihmutterschaft an, ohne über dessen konkreten Vertrag etwas zu behaupten – wir wissen nicht, was er unterschrieben hat. Was wir aber wissen: was in diesem Marktsegment als Standard gilt, und wie hart dieser Standard tatsächlich ist.
