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Mittwoch, 4. März 2026

„Alena Buyx zu Neuro-Bestrafung": Wenn der Staat ins Gehirn greift – und warum wir das alles schon einmal hatten

 

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, hat 2018 zusammen mit dem Philosophen David Birks ein Paper in einer englischsprachigen Fachzeitschrift veröffentlicht, in dem sie dafür plädiert, das „Potenzial von Neuro-Interventionen" bei Straftätern nicht auszuschließen. Gemeint sind: Medikamentenverabreichung zur Verhaltenssteuerung, direkte Hirnstimulation und Hirn-Computer-Schnittstellen. Dieselbe Buyx forscht an ihrem Institut an Hirnstimulation bei Kindern mit ADHS. Und 2026 hält sie in Oxford eine Vorlesung mit dem Titel „Who Is Afraid of Mind Reading?" – wer hat Angst vor dem Gedankenlesen? 

Dieselbe Buyx steht aktuell unter schwerem Plagiatsverdacht: 73 Plagiatsfragmente in ihrer Doktorarbeit, Literaturstudium vorgetäuscht, Quellen nie im Original gelesen. Eine Wissenschaftlerin, die beim Abschreiben erwischt wird, schreibt Papers über Hirneingriffe bei Straftätern – und saß dabei im höchsten Ethikgremium der Republik. Der Vorgang fügt sich in ein Muster ein, das von der Lobotomie über Julian Huxleys Eugenik-Programm, das „Undenkbare wieder denkbar" zu machen, über die militärische Gehirnforschung der DARPA bis zum Impfdruck der Pandemie reicht: Der staatliche Zugriff auf den menschlichen Körper – und nun auf das Gehirn – wird Schritt für Schritt normalisiert, immer unter dem Etikett der „Ethik", der „Wissenschaft" und des „Gemeinwohls".


Es gibt Texte, die man zweimal lesen muss. Nicht weil sie schwer verständlich wären, sondern weil man beim ersten Mal nicht glauben will, was da steht.

Im Oktober 2018 erschien in der Cambridge Quarterly of Healthcare Ethics – einer renommierten bioethischen Fachzeitschrift – ein Aufsatz mit dem Titel „Neuroscience and Social Problems: The Case of Neuropunishment". Die Autoren: Alena Buyx, heute Professorin an der TU München und von 2020 bis 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, sowie der Philosoph David Birks. Finanziert wurde die Arbeit von der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Der Aufsatz diskutiert, ob und wie neurowissenschaftliche Interventionen als Alternative zur Inhaftierung von Straftätern eingesetzt werden könnten. Drei konkrete Technologien werden durchgespielt: erstens pharmakologische Interventionen – also Medikamente, die ins Gehirn eingreifen, um Verhalten zu steuern, von Libido-Unterdrückern bis zu Serotonin-Modulatoren; zweitens direkte Hirnstimulation – transkranielle Gleichstromstimulation und Tiefenhirnstimulation, Verfahren, bei denen elektrische Impulse direkt auf das Gehirn einwirken; drittens Hirn-Computer-Schnittstellen – Systeme, die über Neurofeedback die Selbstregulation des Gehirns verändern sollen.

Auf Seite 633 heißt es im Fazit – hier in der Übersetzung aus dem Englischen: „Diese Analyse hat gezeigt, dass es zwar einige offene Fragen und Bedenken bei Neuro-Bestrafungen gibt, die ernst genommen werden müssen, diese jedoch insgesamt nicht rechtfertigen, das Potenzial von Neuro-Interventionen als Alternative zur Inhaftierung in bestimmten Fällen und für bestimmte Gruppen von Straftätern auszuschließen."

Man muss diesen Satz langsam lesen. Was hier als abwägende akademische Schlussfolgerung daherkommt, ist im Kern ein Plädoyer dafür, die Tür offenzuhalten – die Tür zu direkten staatlichen Eingriffen in die Hirnsubstanz von Menschen, die der Staat als „bestimmte Gruppen" definiert.

Wir hatten das alles schon einmal

Wer jetzt denkt, das sei Zukunftsmusik oder akademische Spielerei, kennt die Geschichte nicht. Oder hat sie vergessen – was vermutlich der Zweck ist.

In den 1930er Jahren entwickelte der portugiesische Neurologe António Egas Moniz die Lobotomie: die chirurgische Durchtrennung von Nervenbahnen im Frontallappen des Gehirns. Die Begründung damals: Man könne damit psychische Störungen „heilen". Die Realität: Zehntausende Menschen – überwiegend Frauen, häufig ohne ihre Einwilligung – wurden durch den Eingriff zu Pflegefällen, verloren ihre Persönlichkeit, ihre Intelligenz, ihr Selbst. Moniz erhielt dafür 1949 den Nobelpreis für Medizin. Nachfahren seiner Opfer fordern bis heute, ihm diesen Preis posthum abzuerkennen.

Aber es blieb nicht bei psychiatrischen Patienten. 1970 erschien das Buch „Violence and the Brain" der Harvard-Autoren Mark und Ervin, in dem die Psychochirurgie als – man höre und staune – „endgültige Lösung für das Problem der Gewalt" bei Gefängnisinsassen vorgeschlagen wurde. Der kalifornische Psychiater H. Brown empfahl 1979 Hirnoperationen zur „Rehabilitation" jugendlicher Straftäter. In der Washington Post wurde diskutiert, dass diese Art der „Resozialisierung" mit nur 6.000 Dollar weitaus günstiger sei als lebenslange Verwahrung.

Kosteneffizienz als Argument für Hirneingriffe bei Straftätern. 1979.

Und jetzt lese man noch einmal das Buyx-Paper von 2018: Neuro-Interventionen als „effektivere, kostengünstigere und humanere Alternative zur Inhaftierung". Die Rhetorik ist polierter. Die Logik ist identisch.

„Das Undenkbare wieder denkbar machen"

Es war Julian Huxley – Biologe, Eugeniker, erster Generaldirektor der UNESCO und Bruder des „Schöne neue Welt"-Autors Aldous Huxley –, der 1946 in seinem Grundlagendokument UNESCO: Its Purpose and Its Philosophy die Strategie formulierte, die seither angewandt wird. Huxley schrieb:

„Auch wenn es durchaus wahr ist, dass eine radikale eugenische Politik noch auf viele Jahre hinaus politisch und psychologisch unmöglich sein wird, wird es für die UNESCO wichtig sein, dafür zu sorgen, dass das eugenische Problem mit größter Sorgfalt untersucht wird und dass das öffentliche Bewusstsein über die anstehenden Fragen informiert wird, so dass vieles, was jetzt undenkbar ist, zumindest denkbar wird."

Man muss sich vergegenwärtigen: Dieses Dokument erschien 1946 – ein Jahr nach der Befreiung der Konzentrationslager. Huxley wusste genau, dass der Begriff „Eugenik" verbrannt war. Sein Programm war nicht, die Idee aufzugeben, sondern sie umzubenennen, sie in neues Vokabular zu kleiden, sie über Institutionen und Fachpublikationen Schritt für Schritt wieder in den Bereich des Akzeptablen zu verschieben.

Was die wenigsten wissen: Derselbe Julian Huxley hat 1957 den Begriff „Transhumanismus" geprägt. Der Mann, der die Eugenik nach dem Zweiten Weltkrieg umtaufen wollte, hat auch gleich die nächste Verpackung mitgeliefert. Die direkte genealogische Linie von der Eugenik über den Transhumanismus zur heutigen „Neurointervention" ist kein konstruierter Zusammenhang – sie geht auf ein und dieselbe Person zurück. Was heute als Silicon-Valley-Zukunftsvision verkauft wird – Neuralink, Hirnchips, „Cognitive Enhancement" – hat seine intellektuellen Wurzeln nicht in einer Garage in Palo Alto, sondern in der britischen Eugenik-Gesellschaft, deren Präsident Huxley von 1959 bis 1962 war.

Und genau das geschieht, Schritt für Schritt. Statt „Eugenik" sagt man heute „Neurointervention". Statt „unwertes Leben" sagt man „Rückfallrisiko". Statt „Psychochirurgie an Häftlingen" sagt man „humanere Alternative zur Inhaftierung für bestimmte Gruppen von Straftätern". Die Substanz ist die gleiche: Der Staat beansprucht das Recht, die biologische Konstitution von Menschen zu verändern, die er als problematisch definiert hat.

Es läuft längst – nur nennt man es anders

Wer glaubt, das sei noch Theorie, irrt. In mehreren US-Bundesstaaten, in Polen, Südkorea und teilweise in Tschechien werden Sexualstraftäter bereits verpflichtend chemisch kastriert – per Gerichtsbeschluss, als Bedingung für Bewährung oder Entlassung. Das ist eine legalisierte Neurointervention, auch wenn sie nicht so genannt wird. Und genau das ist der Präzedenzfall, auf den das Buyx-Paper aufbaut: Was bei Sexualstraftätern akzeptiert wird, kann auf andere „Gruppen" ausgeweitet werden.

Aber es geht noch weiter. Millionen von Kindern weltweit werden bereits neurochemisch modifiziert, um sich gesellschaftlichen Verhaltensnormen anzupassen – per Ritalin und anderen ADHS-Medikamenten. Im Kern ist das nichts anderes als eine Neurointervention an Minderjährigen, häufig ohne dass das Kind selbst zustimmt. Das ist so normalisiert, dass niemand mehr ein Wort darüber verliert. Aber es hat die Tür geöffnet: Die Idee, dass man über Chemie und Technologie ins Gehirn eingreift, um „unerwünschtes Verhalten" zu korrigieren, ist gesellschaftlich akzeptiert – bei Kindern.

Und hier schließt sich ein Kreis, der aufhorchen lassen sollte: Alena Buyx forscht an ihrem Institut an der TU München nicht nur theoretisch über Hirnstimulation bei Straftätern. Ihr Institut hat konkret zu transkranieller Gleichstromstimulation (tDCS) bei Kindern mit ADHS geforscht – ein Paper ihrer Mitarbeiterin Sierawska und Buyx selbst trägt den Titel „Unmet Needs in Children with ADHD – Can tDCS Fill the Gap?" – Können unerfüllte Bedürfnisse bei ADHS-Kindern durch Hirnstimulation geschlossen werden?

Erst die Kinder. Dann die Straftäter. Dann alle anderen. Die Reihenfolge ist kein Zufall. Man beginnt immer dort, wo der Widerstand am geringsten ist.

Hinter verschlossenen Türen der Wissenschaft

Besonders aufschlussreich ist, wo diese Diskussionen stattfinden. Das Buyx/Birks-Paper erschien auf Englisch, in einer spezialisierten Fachzeitschrift, hinter einer Bezahlschranke. Kein normaler Bürger liest die Cambridge Quarterly of Healthcare Ethics. Die deutsche Öffentlichkeit erfuhr nichts davon – sieben Jahre lang, bis der Wissenschaftskritiker Stefan Weber (der „Plagiatsjäger") den Fund auf X veröffentlichte. Quelle: https://x.com/SprachPhilo/status/2028177952018477133

Und das ist kein Einzelfall. Die gesamte internationale Debatte um „Neuropunishment" findet im angelsächsischen akademischen Raum statt – in genau jenem Raum, aus dem die Eugenik-Bewegung stammt, aus dem die Lobotomie massenverbreitet wurde, in dem Julian Huxley seine Programme formulierte. In Fachzeitschriften wie Neuroethics, dem Journal of Medical Ethics, den Oxford University Press-Sammelbänden wird seit Jahren intensiv diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen man Straftätern ohne ihre Einwilligung neurotechnologische Eingriffe aufzwingen darf. Es werden Szenarien durchgespielt, in denen Häftlinge vor die Wahl gestellt werden: Hirnstimulation oder weitere Haft. Autoren fragen offen, ob das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Straftätern eingeschränkt werden kann.

Was in diesen Fachzeitschriften an Gedankengebäuden errichtet wird, sickert Jahre später in die politische Praxis – genau wie Huxley es entworfen hat. Erst wird es denkbar gemacht, dann diskutierbar, dann akzeptabel, dann normal.

Die militärische Seite derselben Medaille

Parallel zur akademischen Debatte läuft eine andere Entwicklung, die selten in Verbindung gebracht wird, aber denselben Vektor hat: Die US-Militärforschungsbehörde DARPA finanziert seit Jahrzehnten Gehirnforschung in großem Maßstab – Ferngesteuerte Hirnstimulation, kognitive Optimierung von Soldaten, Detektion „vor-krimineller" Hirnmuster, direkte Gehirn-Computer-Kommunikation. Was in akademischen Papers als „Rehabilitationsinstrument für Straftäter" diskutiert wird, wird in DARPA-Programmen als Kontrollinstrument entwickelt. Die zivile und die militärische Forschung trinken aus derselben Quelle – und fließen am Ende im selben Becken zusammen.

Von der Neurointervention zum Gedankenlesen

Und damit zum nächsten Schritt, der bereits angekündigt ist – offen, für jeden sichtbar, aber nur wer hinschaut.

Alena Buyx hält 2026 die Oxford Neuroethics Lecture. Der Titel ihres Vortrags: „Who Is Afraid of Mind Reading?" – Wer hat Angst vor dem Gedankenlesen?

Man muss das wirken lassen. Die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, die in einem Fachpaper Hirnstimulation bei Straftätern nicht ausschließen wollte, die an ihrem Institut Hirnstimulation bei Kindern erforscht, die während der Pandemie maximalen Druck für eine kaum getestete Impfung ausübte – diese Person hält eine Vorlesung über die Frage, wer denn Angst habe vor dem Gedankenlesen. In Oxford. Im Huxley-Raum.

Schon in einem Spiegel-Interview hat Buyx selbst eingeräumt, dass über Hirnchips „von außen gewisse Kontrollfunktionen" ausgeübt werden könnten und dass beim KI-gestützten „Gedankenlesen" – sie benutzt das Wort – „irrsinnige Fortschritte" gemacht würden.

Die Konvergenz von Neurowissenschaft und Künstlicher Intelligenz führt zu dem, was logisch folgt: Nicht mehr den Straftäter nach der Tat neurointerventioniell zu „behandeln", sondern den potenziellen Straftäter vor der Tat zu identifizieren und zu modifizieren. Pre-Crime. Nicht mehr Science-Fiction, sondern Forschungsprogramm.

Die DSM-Spirale: Immer mehr Verhalten wird pathologisiert

Und wer bestimmt dann, wer als „behandlungsbedürftig" gilt? Hier schließt sich der letzte Kreis.

Das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen (DSM) – die Bibel der Psychiatrie – wächst mit jeder Auflage. Immer mehr Verhaltensweisen werden als „Störung" klassifiziert. Was gestern als Eigenart galt, ist heute eine Diagnose. Was heute eine Diagnose ist, ist morgen ein Behandlungsbedarf. Und was ein Behandlungsbedarf ist, wird übermorgen eine Behandlungspflicht – für die „Sicherheit der Allgemeinheit".

Die Definition von „bestimmten Gruppen von Straftätern" aus dem Buyx-Paper ist dehnbar. Heute Sexualstraftäter. Morgen Gewalttäter. Übermorgen „Radikalisierte". Dann „sozial Unangepasste". Die Geschichte der Psychiatrie zeigt: Die Kategorie des „Abweichenden" wurde immer dann ausgeweitet, wenn die Technologie zur Verfügung stand, um an ihm zu intervenieren. Erst gab es die Lobotomie, dann wurden die Indikationen ausgeweitet. Erst gab es Ritalin, dann wurde ADHS zur Massendiagnose. Das Werkzeug schafft sich seine Anwendung.

Die Pandemie als Präzedenzfall

Wer verstehen will, warum das Neuropunishment-Paper nicht als isolierte akademische Übung betrachtet werden darf, muss auf die Rolle blicken, die Alena Buyx während der COVID-Pandemie spielte. Als Vorsitzende des Deutschen Ethikrats war sie eine der zentralen Stimmen, die maximalen Impfdruck auf die Bevölkerung ausübten – einschließlich Kindern, einschließlich vulnerabler Gruppen, zu einem Zeitpunkt, als Langzeitdaten fehlten und das Risiko-Nutzen-Profil für junge Menschen bestenfalls unklar war.

Das Muster ist in beiden Fällen dasselbe: Eine Person, die qua Amt die Aufgabe hat, die ethischen Grenzen des staatlichen Handelns zu definieren, arbeitet in der Praxis daran, diese Grenzen zu verschieben. Im einen Fall ging es um den Zugriff auf den Körper via Impfpflicht-Debatte, im anderen um den Zugriff auf das Gehirn via Neurointervention. In beiden Fällen unter dem Etikett des Gemeinwohls, der Kosteneffizienz, der „humaneren Alternative".

Und in beiden Fällen gilt: Wer sich wehrt, wird pathologisiert. Der Impfkritiker ist „Schwurbler", der Kritiker der Neurointerventionen ist Fortschrittsfeind. Die Sprache der „Ethik" wird zur Waffe gegen jene, deren körperliche Autonomie sie zu schützen vorgibt.

Was hier auf dem Spiel steht

Artikel 1 des Grundgesetzes schützt die Menschenwürde. Artikel 2 schützt die körperliche Unversehrtheit. Diese Grundrechte gelten auch für Straftäter – gerade für Straftäter, denn an den Rändern zeigt sich, ob eine Gesellschaft ihre eigenen Prinzipien ernst nimmt.

Wer die Tür öffnet für neurotechnologische Eingriffe bei Sexualstraftätern – dem einzigen Fall, in dem der öffentliche Widerstand minimal sein wird –, der öffnet sie für alle. Denn die Geschichte lehrt: Was heute als extreme Ausnahme eingeführt wird, ist morgen der Standard. Die Lobotomie begann als experimentelle Therapie für schwere Psychosen und endete mit dem „Lobotomobil", das durch Amerika fuhr und Masseneingriffe in Heimen und Gefängnissen durchführte. Die chemische Kastration begann als letzte Option bei schwerstpädophilen Wiederholungstätern und ist in mehreren US-Bundesstaaten bereits gerichtlich angeordnete Routinemaßnahme.

Es ist kein Zufall, dass das Paper von 2018 mit „bestimmten Gruppen von Straftätern" formuliert. Es ist auch kein Zufall, dass die ganze Debatte auf Englisch stattfindet, in Zeitschriften, die der deutsche Wähler nie zu Gesicht bekommt.

Ans Licht gebracht hat das Neuropunishment-Paper der österreichische Kommunikationswissenschaftler und „Plagiatsjäger" Stefan Weber (@SprachPhilo auf X), der auf der Plattform die entscheidende Passage zitierte und fragte: „Wie sind solche Vorschläge ethisch zu bewerten?" Es ist derselbe Stefan Weber, der kurz zuvor auch Buyx' medizinische Dissertation aus dem Jahr 2005 unter die Lupe genommen hat – mit verheerendem Ergebnis: 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente identifizierte Weber in seiner Prüfung. In seinem Gutachten ist von „Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit" die Rede. Plagiate auf fast der Hälfte der Seiten mit Fließtext. Buyx hat laut Weber wiederholt Literaturstudium vorgetäuscht, das andere vor ihr bereits geleistet hatten, und dabei sogar die Zitierfehler der Originalarbeiten mit übernommen – sogenannte Blindzitate, also das Zitieren von Werken, die offenbar nie im Original eingesehen wurden.

Buyx hat auf die Vorwürfe nicht inhaltlich geantwortet, sondern die Angelegenheit ihren Anwälten übergeben. Konkrete Fragen der Jungen Freiheit zu Blindzitaten und identischen Fehlern blieben unbeantwortet. Die Universität Münster hat eine Vorprüfung eingeleitet. Die FAZ schreibt: „Vielleicht kommt Buyx mit einer Rüge davon." Weber fordert darüber hinaus die Offenlegung ihrer kumulativen Habilitationsschrift – zum Thema „Politische Philosophie der Biomedizin" –, die seit 13 Jahren unter Verschluss ist. Genau diese Habilitation hat Buyx als Ethikerin qualifiziert.

Die Ironie könnte schärfer nicht sein: Eine Wissenschaftlerin, die Literaturstudium vorgetäuscht hat, die Quellen ungeprüft übernommen hat, die bei Markus Lanz den Begriff „stochastischer Papagei" verwendete, ohne ihn der Urheberin Emily M. Bender zuzuschreiben – diese Wissenschaftlerin sitzt im Kuratorium der Bertelsmann Stiftung, im Aufsichtsrat der Charité, moderiert ab 2025 das Nachfolgeformat der Wissenschaftssendung Scobel im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – und verfasst Papers, in denen sie die Tür für staatliche Eingriffe ins Gehirn von Straftätern offenhält.

Ulrike Guérot fragte zurecht: „Wird sie jetzt überall sofort entlassen?" Die Antwort kennen wir bereits. Natürlich nicht. Es sind immer dieselben, die bestimmen, was denkbar ist. Und was undenkbar zu bleiben hat.

Der Staat hat im Gehirn seiner Bürger nichts zu suchen

Julian Huxley hat das Programm 1946 in einem Satz formuliert: „Das Undenkbare denkbar machen." Die Lobotomie hat gezeigt, wohin es führt. Ritalin hat gezeigt, wie man es normalisiert. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell es geht. DARPA zeigt, wer dafür bezahlt. Und das Neuropunishment-Paper von Buyx und Birks zeigt: Die nächste Stufe wird bereits vorbereitet – leise, akademisch, auf Englisch, hinter Bezahlschranken, weit weg von jeder demokratischen Debatte.

2026 stellt Buyx in Oxford die Frage: „Wer hat Angst vor dem Gedankenlesen?"

Die Antwort lautet: Jeder, der noch klar denken kann.

Man muss es aussprechen, bevor es normal wird: Der Staat hat im Gehirn seiner Bürger nichts zu suchen. Kein Medikament, kein Stromstoß, kein Chip – unter keinem Etikett und für keine „Gruppe". Das ist keine verhandelbare Position. Das ist die Grenze, hinter der die Zivilisation endet.


Quellen:

  • Buyx, A. / Birks, D. (2018): Neuroscience and Social Problems: The Case of Neuropunishment. Cambridge Quarterly of Healthcare Ethics, Vol. 27, Special Issue 4, S. 628–634. DOI: 10.1017/S0963180118000269
  • Huxley, J. (1946): UNESCO: Its Purpose and Its Philosophy. London: Preparatory Commission of the United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation.
  • Huxley, J. (1957): New Bottles for New Wine. London: Chatto & Windus. [Erstverwendung des Begriffs „Transhumanismus"]
  • Mark, V. / Ervin, F. (1970): Violence and the Brain. New York: Harper & Row.
  • Sierawska, A. / Buyx, A.: Unmet Needs in Children with ADHD – Can tDCS Fill the Gap? (TU München, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin)
  • Buyx, A.: Oxford Neuroethics Lecture 2026, angekündigt unter dem Titel „Who Is Afraid of Mind Reading?" (LinkedIn-Ankündigung, Dezember 2025)
  • Wikipedia-Eintrag „Lobotomie" (dt.), mit Verweis auf Mark/Ervin (1970), H. Brown (1979) und die Washington-Post-Diskussion.
  • Weber, S. (2026): Plagiatsgutachten Doktorarbeit Alena Buyx – 73 Plagiatsfragmente identifiziert. Veröffentlicht auf plagiatsgutachten.com, 24.2.2026. PDF des Gutachtens: plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2026/02/ENDFASSUNG_Plagiatsgutachten_Doktorarbeit_Alena_Buyx.pdf
  • Weber, S. / @SprachPhilo (2026): Tweet zum Neuropunishment-Paper von Buyx/Birks, veröffentlicht auf X (vormals Twitter), März 2026.
  • Weber, S. (2026): „Der stochastische Papagei Buyx" – Neue Recherchen belasten Alena Buyx. plagiatsgutachten.com/blog/der-stochastische-papagei-buyx/
  • „Alena Buyx bricht ihr Schweigen zu den schweren Plagiatsvorwürfen", Junge Freiheit, 27.2.2026.
  • Wikipedia-Eintrag „Alena Buyx" (dt.), Stand 2025: Kuratorium Bertelsmann Stiftung, Aufsichtsrat Charité, Moderatorin Nano Talk.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Derartige Eingriffe in die Gehirne sind nicht von der Hand zuweisen, wenn man sich die politische Ebene und ihre Entourage ansieht.

Marigny de Grilleau hat gesagt…

Der war GUT :-)