Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zeigt: Die Anglisierung der deutschen Verwaltungssprache ist kein kosmetisches Problem. Sie ist Verschleierung.
Es gibt Gerichtsurteile, die liest man und vergisst sie wieder. Und dann gibt es welche, bei denen man sich fragt, warum sie nicht auf der Titelseite jeder Zeitung standen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 24. Februar 2014 (Az. 4 K 2911/13.GI) gehört in die zweite Kategorie.
Worum es ging
Ein Rechtsanwalt wollte etwas ganz Einfaches: die Diensttelefonliste des Jobcenters Gießen. Also die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter. Nicht mehr, nicht weniger. Eine Information, die bei jeder normalen Behörde selbstverständlich zugänglich wäre.
Das Jobcenter sagte: Nein.
Begründung: Der Mitarbeiterschutz. Die Mitarbeiter könnten durch Anrufe gestört werden. Das Service-Center reiche doch aus. Und außerdem sei ein „erheblicher Eingriff in die Organisationsstruktur" zu befürchten.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine öffentliche Einrichtung, die von Steuergeldern finanziert wird, deren Mitarbeiter hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und über die Existenz von Menschen entscheiden — diese Einrichtung weigert sich, ihre Telefonnummern herauszugeben. Weil die Mitarbeiter „gestört" werden könnten.
Was das Gericht dazu sagte
Das Gericht machte kurzen Prozess. Die Klage war begründet, das Jobcenter wurde zur Herausgabe verpflichtet, und es durfte auch noch die Kosten tragen.
Aber das Entscheidende ist nicht der Tenor. Es sind die Entscheidungsgründe. Denn Richter Höfer ging weiter, als er hätte müssen — und das macht dieses Urteil so wertvoll.
Die Sprachfrage als Systemfrage
Das Gericht äußerte „erhebliche Zweifel", ob es sich bei einem „Jobcenter" überhaupt um eine deutsche Verwaltungsbehörde handeln kann. Das klingt zunächst wie eine Spitzfindigkeit, ist aber keine. Das Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 23 VwVfG) legt fest: Die Amtssprache ist deutsch. Das Gerichtsverfassungsgesetz (§ 184 GVG) sagt dasselbe für die Gerichtssprache.
„Jobcenter" ist kein deutsches Wort. Und der Richter fragte zu Recht: Kann eine Einrichtung, die sich nicht einmal einen deutschen Namen gibt, eine deutsche Verwaltungsbehörde sein?
Er führte weitere Beispiele auf: „HCC — Hessisches Competence Center", „Hessen Mobil", „Hessisches Immobilienmanagement". Alles Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und sich trotzdem in Anglizismen kleiden. Dabei hätte man sie genauso gut „Hessische Buchungsstelle", „Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen" oder „Hessische Liegenschaftsverwaltung" nennen können — Begriffe, die jeder versteht.
Und dann der Satz, der das ganze Ausmaß der Verschleierung auf den Punkt bringt: Auch den Begriff „Arbeitsamt" hätte man beibehalten können. Der war üblich und — so der Richter wörtlich — „besser verständlich".
„Kunden" statt „Antragsteller" — die Lüge der Gleichberechtigung
Der Richter griff auch die Umbenennung von „Antragstellern" in „Kunden" auf. Im normalen Sprachgebrauch ist der Kunde König. Im Aufgabenbereich des Jobcenters ist das — so das Gericht — „wohl nur seltenst der Fall."
Das klingt wie Ironie, ist aber eine präzise juristische Feststellung. Die Bezeichnung „Kunde" suggeriert ein Verhältnis auf Augenhöhe, das schlicht nicht existiert. Wer beim Jobcenter vorspricht, ist kein Kunde, der zwischen Angeboten wählen kann. Er ist ein Mensch in einer existentiellen Abhängigkeit, der Anträge stellt und auf deren Bewilligung hofft. Das ist ein Über-Unterordnungsverhältnis, kein Geschäftsverhältnis.
Die Umbenennung ist also keine Modernisierung. Sie ist Verschleierung. Sie nimmt dem Verhältnis sprachlich die Schärfe, die es tatsächlich hat — und erschwert damit die Kritik daran.
Die babylonische Sprachverwirrung
Der Richter ging sogar so weit, auf die Heilige Schrift zu verweisen: 1. Mose 11, Verse 1 und 7-9 — die babylonische Sprachverwirrung. Seine Warnung: Bei weiterem Fortschreiten dieser sprachlichen Verwilderung erscheine „die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet."
Man könnte das für übertrieben halten. Ist es aber nicht. Wenn ein Bürger nicht mehr versteht, wie die Einrichtungen heißen, die über sein Leben entscheiden, wenn er nicht weiß, ob er bei einem „Jobcenter", einem „Competence Center" oder einer „Agentur für Arbeit" richtig ist — dann ist das kein Bildungsproblem des Bürgers. Es ist ein Versagen des Staates, der seine Sprache nicht mehr für seine Bürger spricht, sondern für seine eigene Selbstdarstellung.
Das eigentliche Problem
Natürlich ging es in diesem Verfahren um eine Telefonliste. Aber hinter der Weigerung, diese Telefonliste herauszugeben, steckt ein System. Es ist dasselbe System, das Leistungsberechtigte hinter Service-Centern abschottet, das persönliche Ansprechpartner durch anonyme Hotlines ersetzt und das bei jeder Gelegenheit den „Datenschutz" und die „Organisationsstruktur" als Gründe anführt, um sich der Kontrolle durch die Betroffenen zu entziehen.
Das Gericht wies alle diese Einwände zurück. Kein Behördenmitarbeiter hat einen Anspruch darauf, vom Publikumsverkehr abgeschirmt zu werden — es sei denn, es liegen konkrete Sicherheitsbedenken vor. Die telefonische Kommunikation mit dem Bürger ist Teil der behördlichen Aufgabe, nicht eine Störung derselben. Und dass andere Jobcenter ihre Telefonlisten längst im Internet veröffentlichen, spricht gegen die behauptete Gefährdung.
Was bleibt
Dieses Urteil ist über zehn Jahre alt. Geändert hat sich seitdem wenig. Die Jobcenter heißen immer noch „Jobcenter". Die Antragsteller heißen immer noch „Kunden". Und die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter sind immer noch so gut wie ein Staatsgeheimnis.
Aber das Urteil steht. Und es sagt etwas Grundsätzliches: Eine Verwaltung, die sich hinter Fremdwörtern versteckt und den Kontakt mit denen verweigert, über deren Schicksal sie entscheidet, hat ein Legitimitätsproblem. Ein Richter hat das 2014 ausgesprochen. Es wäre an der Zeit, dass es auch gehört wird.
VG Gießen, Urteil vom 24.02.2014 — Az. 4 K 2911/13.GI
Rechtsanwalt Michael Diehl gegen das Jobcenter Gießen. Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
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