Deutschland führte das Frauenwahlrecht 1918 ein. Die Schweiz brauchte bis 1971. In Appenzell Innerrhoden verweigerten die Männer den Frauen sogar noch 1990 das kantonale Wahlrecht – erst das Schweizer Bundesgericht beendete diese Diskriminierung. Ein Land, das weltweit für seine direkte Demokratie gerühmt wird, musste gerichtlich dazu gezwungen werden, die Hälfte seiner Bevölkerung politisch gleichzustellen.
Wie sich ein Land als Musterstaat der Demokratie feiern ließ und Frauen noch 1990 das Wahlrecht verweigerte.
Stand: 26. Oktober 2026
Demokratie? Aber bitte nur für Männer!
Man hält es zunächst für einen schlechten Scherz. Die Schweiz! Dieses wohlhabende, ordentliche, saubere Land mit seinen Bergen, Banken und Uhren und seiner vielgerühmten direkten Demokratie. Ein politisches Vorbild soll es sein, ein Staat, in dem das Volk entscheidet und die Bürger unmittelbar über ihre Angelegenheiten abstimmen können. Wunderbar. Nur gehörten die Frauen offenbar lange Zeit nicht zu diesem Volk.
Bis zum 7. Februar 1971 durften Schweizerinnen auf Bundesebene weder wählen noch abstimmen. Nicht im Mittelalter, nicht zur Zeit irgendeines absolutistischen Fürsten – sondern 1971! Da waren Menschen bereits auf dem Mond gelandet, Computer hielten Einzug in Wirtschaft und Wissenschaft, die moderne Medizin transplantierte Herzen, und die Welt diskutierte über Menschenrechte, Emanzipation und gesellschaftlichen Fortschritt. In der Schweiz aber musste man allen Ernstes noch darüber abstimmen, ob Frauen politisch mündige Menschen sein durften.
Man stelle sich diese Absurdität einmal vor: Eine Hälfte der Bevölkerung entscheidet darüber, ob die andere Hälfte überhaupt mitentscheiden darf. Und das nennt sich Demokratie!
1959: Zwei Drittel der Männer sagen Nein
Besonders aufschlussreich ist das Jahr 1959. Damals durften die Schweizer Männer darüber abstimmen, ob sie den Frauen das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht zugestehen wollten. 66,9 Prozent stimmten dagegen – fast zwei Drittel! Das waren keine Bewohner einer längst untergegangenen Feudalgesellschaft, sondern Männer eines modernen europäischen Staates, die ihren Frauen, Müttern, Töchtern und Kolleginnen das politische Mitspracherecht verweigerten.
Frauen durften arbeiten, Steuern bezahlen, Kinder großziehen, Verantwortung übernehmen und zum Wohlstand des Landes beitragen. Bei der politischen Entscheidung darüber, wie dieses Land regiert werden sollte, hatten sie aber den Mund zu halten. Das war nicht irgendein Schönheitsfehler der Schweizer Demokratie, sondern ein grundlegender Widerspruch in ihrem Selbstverständnis. Denn was ist eine Demokratie wert, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts von der politischen Willensbildung ausschließt? Es war eine Männerdemokratie – und ihre Nutznießer entschieden selbst darüber, wie lange sie eine Männerdemokratie bleiben sollte.
Deutschland war 53 Jahre früher dran
Jetzt wird es richtig interessant. Deutschland führte das Frauenwahlrecht bereits 1918 ein. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen erstmals reichsweit wählen und gewählt werden. Die Schweiz brauchte dafür mehr als ein halbes Jahrhundert länger.
Selbst die DDR schrieb 1949 die Gleichberechtigung von Mann und Frau ausdrücklich in ihre Verfassung – zunächst einmal ein fortschrittlicher Rechtsanspruch. Nun soll niemand auf die Idee kommen, die DDR deshalb zur besseren Demokratie zu erklären. Dort gab es keine freien demokratischen Wahlen, und die verfassungsmäßigen Rechte wurden keineswegs sämtlich verwirklicht. Aber gerade dieser Vergleich legt die ganze Peinlichkeit der Schweizer Verhältnisse offen: Selbst ein Staat mit diktatorischen Machtstrukturen bekannte sich auf dem Papier längst zur politischen Gleichberechtigung der Geschlechter, während in der Schweiz noch demokratisch darüber entschieden wurde, ob Frauen überhaupt wählen dürfen.
Man muss sich das vorstellen: Ein Land, das sich auf seine freiheitliche demokratische Tradition beruft, hinkte bei einem elementaren politischen Recht Jahrzehnte hinterher. Offenbar ist eine Demokratie nicht schon deshalb fortschrittlich, weil häufig abgestimmt wird. Entscheidend ist auch, wer abstimmen darf.
1990: Die letzte Bastion männlicher Bevormundung
Doch 1971 war die Geschichte noch längst nicht zu Ende. Das auf Bundesebene eingeführte Frauenstimmrecht bedeutete keineswegs, dass Frauen nun überall in der Schweiz auch auf kantonaler Ebene gleichberechtigt waren. In Appenzell Ausserrhoden dauerte es bis 1989. Und dann gab es Appenzell Innerrhoden.
Dort hatten die Frauen auch 1990 noch kein kantonales Stimm- und Wahlrecht. Am 29. April 1990 stimmten die Männer an der Landsgemeinde erneut gegen dessen Einführung. 1990! Die Berliner Mauer war gerade gefallen, Europa befand sich in einem historischen Umbruch, der Kalte Krieg ging zu Ende, und überall war von Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie die Rede. Und in einem Schweizer Kanton entschieden Männer immer noch darüber, ob Frauen an kantonalen politischen Entscheidungen teilnehmen dürfen.
Erst am 27. November 1990 sprach das Schweizer Bundesgericht ein Machtwort. Es entschied, dass der Ausschluss der Frauen von den kantonalen politischen Rechten gegen den verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz verstieß. Am 28. April 1991 konnten Frauen schließlich erstmals an der Innerrhoder Landsgemeinde teilnehmen – nicht, weil sich die männliche Mehrheit freiwillig eines Besseren besonnen hätte, sondern weil ein Gericht dem Treiben ein Ende setzte.
Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Ein demokratischer Rechtsstaat musste seine eigene lokale Demokratie vor deren männlicher Mehrheit schützen, damit Frauen endlich mitbestimmen konnten.
Wenn die Mehrheit über die Rechte der Ausgeschlossenen entscheidet
Das eigentlich Erschreckende an dieser Geschichte liegt nicht allein in den Jahreszahlen, sondern in einem grundsätzlichen Problem der Demokratie: Eine Mehrheit kann durchaus demokratisch zustande gekommene Entscheidungen treffen, die zutiefst undemokratisch sind. Wenn ausschließlich Männer darüber abstimmen dürfen, ob Frauen wählen dürfen, dann ist die ganze Abstimmung bereits Ausdruck der bestehenden Ungleichheit. Die Ausgeschlossenen können ihren Ausschluss nicht durch eine eigene Stimme beenden. Sie sind abhängig von der Einsicht jener, die von ihrem Ausschluss profitieren.
Wer darin die höchste Form demokratischer Selbstbestimmung erkennt, hat etwas Entscheidendes nicht verstanden. Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass Mehrheiten ihren Willen durchsetzen. Sie braucht gleiche politische Rechte, Rechtsstaatlichkeit und Grenzen der Mehrheitsmacht – sonst könnte morgen eine Mehrheit darüber abstimmen, ob eine bestimmte Bevölkerungsgruppe überhaupt noch politische Rechte besitzen soll. Der Schweizer Fall zeigt, wohin ein solches Demokratieverständnis führen kann. Und er zeigt, weshalb Grundrechte gerade gegenüber demokratischen Mehrheiten geschützt werden müssen.
Die Frauen haben sich nichts schenken lassen
Eines darf bei aller Kritik nicht unterschlagen werden: Die Schweizer Frauen haben ihre politischen Rechte nicht einfach irgendwann von großzügigen Männern geschenkt bekommen. Sie haben jahrzehntelang dafür gekämpft. Bereits 1868 forderten Frauen in Zürich politische Mitbestimmung. 1929 wurde eine Petition mit rund einer Viertelmillion Unterschriften für das Frauenstimmrecht eingereicht – sie blieb politisch folgenlos. 1969 gingen Tausende Frauen und unterstützende Männer beim berühmten Marsch auf Bern auf die Straße und protestierten gegen eine Ordnung, die sie politisch entmündigte.
Auch innerhalb der Schweiz gab es erhebliche Unterschiede. Waadt und Neuenburg führten bereits 1959 das kantonale Frauenstimmrecht ein, andere Kantone folgten später. Die Schweiz war also keineswegs eine geschlossene Front reaktionärer Männer, sondern zugleich Schauplatz eines langen gesellschaftlichen Kampfes zwischen Gleichberechtigung und beharrlicher Besitzstandswahrung. Gerade das macht ihre Geschichte interessant. Denn Fortschritt entstand nicht einfach dadurch, dass eine Gesellschaft von selbst vernünftiger wurde. Er musste gegen Widerstände erkämpft werden.
Der schöne Schein der Vorzeigedemokratie
Vielleicht sollte man deshalb etwas vorsichtiger werden, wenn wieder einmal die Schweiz als politisches Musterland gepriesen wird. Natürlich besitzt sie demokratische Institutionen, auf die man mit guten Gründen verweisen kann. Aber ihre Geschichte enthält eben auch diese ausgesprochen beschämende Seite. Ein Land kann wirtschaftlich hochentwickelt, technologisch modern und international angesehen sein – und gleichzeitig gesellschaftspolitisch erstaunlich rückständig.
Reichtum ist kein Beweis für Aufklärung. Wohlstand ist kein Beweis für Gerechtigkeit. Und eine Vielzahl von Volksabstimmungen ist noch kein Beweis für gleichberechtigte Demokratie. Die Schweiz hat das mit ihrem Frauenstimmrecht eindrucksvoll demonstriert: Man kann in einem Land über Straßenbau, Steuern, kommunale Angelegenheiten und alle möglichen politischen Fragen abstimmen und trotzdem bei der elementaren Frage der Gleichberechtigung geistig im vergangenen Jahrhundert feststecken. Genau darin liegt die historische Ironie.
Erst 35 Jahre her!
2026 liegt die erste kantonale Stimmabgabe der Frauen in Appenzell Innerrhoden gerade einmal 35 Jahre zurück. 35 Jahre! Das ist kein fernes Kapitel europäischer Geschichte, das man irgendwo zwischen Feudalismus und Industrialisierung einordnen könnte. Das haben Menschen erlebt, die heute noch mitten unter uns leben. Deshalb sollte man diese Geschichte auch nicht als belanglose Kuriosität abtun.
Sie zeigt, wie selbstverständlich gesellschaftliche Ungerechtigkeit werden kann, wenn sie über Generationen als Tradition ausgegeben wird. Wie lange sich Privilegien halten können, wenn ihre Besitzer zugleich über deren Abschaffung entscheiden. Und wie dünn die demokratische Fassade sein kann, wenn man nur auf die Institutionen schaut und nicht darauf, wem sie tatsächlich politische Macht zugestehen.
Die Schweizer Frauen haben sich ihre Rechte erkämpft – gegen Vorurteile, Widerstände und eine politische Ordnung, die ihnen über Jahrzehnte die Mitbestimmung verweigerte. Darauf können sie stolz sein. Die Männer, die ihnen dieses Recht bis zuletzt verweigerten, haben dagegen allen Grund, sich zu schämen.
Denn Demokratie beginnt nicht dort, wo Männer darüber abstimmen dürfen, ob Frauen Menschen mit gleichen politischen Rechten sind.
Demokratie beginnt dort, wo diese Frage überhaupt nicht mehr zur Abstimmung steht.
Quellen
Schweizer Parlament: Geschichte des Frauenstimmrechts – eidgenössische Abstimmungen 1959 und 1971
Schweizerisches Bundesgericht: BGE 116 Ia 359, Urteil vom 27. November 1990 (alternativ: Volltext bei servat.unibe.ch)
SRF: 30 Jahre Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden
SRF: Emilie Lieberherr und der Marsch auf Bern 1969
Deutscher Bundestag: Einführung des Frauenwahlrechts vom 30. November 1918
Bundeszentrale für politische Bildung: Der Kampf um die Gleichberechtigung in beiden deutschen Staaten 1945–1949
Schweizerisches Bundesarchiv: Frauenstimmrecht in der Schweiz
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen: Der lange Weg zum Stimm- und Wahlrecht für Frauen
10 Kommentare:
Der Artikel zeigt vor allem eines: Dass Personen, die aus tatsächlich bis vor 100 Jahren feudalistisch geprägten Systemen kommen, aus einem Gebiet, wo noch im 1. Weltkrieg gekrönte Häupter an den Schalthebeln der Macht sassen und ihre Völker in Kriegen verheizten, eben keine Ahnung von der Herkunft und Verankerung der Schweizer Demokratie haben. Die hat ihren Ursprung in der Selbstständigkeit der Dorfgemeinschaften, auch und v.a. für die Appenzeller, die die Unabhängigkeit für sich und ihre Familien letztlich in blutigen Kriegen erkämpfen und behaupten mussten! Was also fällt jemandem, dessen Vorfahren noch vor wenigen Jahrzehnten gewaltsam mit vereinten Kräften von ihrem totalitären Welteroberungskurs abgebracht werden mussten, was fällt dem ein, ausgerechnet die Appenzeller zu kritisieren? Die Deutschen sollten erstmal in sich gehen und prüfen, ob es demokratisch sei, vom Volk gewählte Repräsentanten aus den Parlamenten schmeissen zu wollen, nur weil einem deren politisches Programm nicht gefällt! In der Schweiz gibt es eine solche Partei schon länger. Und die muss im Konkordanzsystem auf allen Ebenen MITarbeiten, sonst hat sie bald keine Wählergunst mehr.
Danke für den Kommentar. Bemerkenswert ist, dass er keine einzige Tatsache bestreitet. Dass Deutschland eine finstere Geschichte hat, steht außer Frage – nur ändert das nichts daran, dass die Männer von Innerrhoden noch 1990 gegen das Frauenstimmrecht gestimmt haben. Das harte Urteil darüber stammt auch nicht von mir, sondern vom Schweizer Bundesgericht. Und mit diesem Blick stehe ich nicht allein: Schweizer Lokalhistoriker wie der WeiachBlog arbeiten das Kapitel seit Jahren selbst auf, bis hin zu den Frauen, die damals Unterschriften gegen ihr eigenes Stimmrecht sammelten (https://weiachergeschichten.blogspot.com/2011/01/unterschriften-gegen-das.html). Die Freiheit, die die Appenzeller in blutigen Kriegen erkämpft haben, verdient Respekt – sie hätte nur nicht fast 600 Jahre lang an der Hälfte der eigenen Bevölkerung vorbeigehen dürfen.
Sie sehen das aus einer zu westlich-sozialistischen Warte. Ich habe versucht, die traditionelle genossenschaftlich-familienverbandsbasierte Sichtweise zu erläutern. Und ich gehe gerne vertieft auf meine Kernaussage ein: Demokratie, wie Gerichte in westlich verindividualisierten Gesellschaften sie heute verstehen, beruht auf einem simplizistischen «one man, one vote-Ideal», dem heutzutage pro forma weltweit nachgelebt wird. Dieses beruht aber letztlich auf der – auch heute noch in weiten Teilen der Weltbevölkerung nicht wirklich anerkannten – Austauschbarkeit eines Einzelmenschen, die unabhängig von seiner Herkunft existiere. Letztlich beruht diese Vorstellung auf einer globalistischen Weltbürgerfiktion, die ohne finanzialisierte, staatsvermittelte Supportsysteme nicht funktionieren würde. Fährt man diese Systeme zurück, weil sie sich als nicht mehr finanzierbar erweisen, kommt auf allein schon dadurch und noch verstärkt durch Einwanderung aus tribalistischen Kulturen zwingend das althergebrachte familiäre Netz zur alleinigen Rechtswirkung zurück. Das Individuum wird damit wie in früheren Zeiten primär auf die Supportstrukturen des Familienverbandes zurückgeführt. Und daher wird dann auch ein individuelles Stimm- und Wahlrecht reine Fiktion, da es das Familienoberhaupt ist, welches die Richtung im Sinne des Gesamtverbandes vorgibt (man sieht das sowohl in Berlin mit den OK-Clans, wie in Minnesota mit den Somalis, die Briefwahl strategisch einsetzen). Die Gemeinde und der Staat haben dann – wie in früheren Zeiten – allenfalls noch rudimentäre soziale Sicherungsnetze, die helfen können. Wer in diesen landete, hatte auch als Mann kein Stimm- und Wahlrecht mehr. Dieses Recht in Gemeindeversammlung und Landsgemeinde zu votieren hatten nicht alle Männer, sondern lediglich Militärdienstfähige mit Grundbesitz vor Ort (Landrecht und Gemeindebürgerrecht) sowie genügend frei verfügbarem Vermögen – höchstens subsidiär weibliche Familienoberhäupter). Diese Strukturen werden mit dem Wirtschaftszusammenbruch und der Islamisierung unweigerlich zurückkehren, ob man will oder nicht.
Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Kommentare, hier und auf X. Ihr WeiachBlog-Beitrag über die Unterschriftensammlung der Landfrauen gegen das Frauenstimmrecht war für mich eine echte Bereicherung. Gerade dieser Aspekt, dass es auch Frauen gab, die das Stimmrecht nicht wollten, kam in meinem Text zu kurz.
In einem Punkt gebe ich Ihnen ohne Weiteres recht: Das alte Stimmrecht war kein Recht aller Männer. Wer armengenössig war, keinen Grundbesitz hatte oder nicht wehrfähig war, durfte ebenfalls nicht mitentscheiden. Die genossenschaftliche Ordnung hatte ihre eigene Logik, und es ist richtig, sie aus sich heraus zu verstehen, statt sie nur mit heutigen Maßstäben abzuurteilen.
Gerade daran setzt aber meine Kritik an. Diese Ordnung band politische Rechte nicht an den Menschen, sondern an Besitz, Wehrfähigkeit und Geschlecht. Für die Frau, den Knecht oder den Armen, der von der Gemeinde unterstützt wurde, bedeutete das: Sie wurden „mitvertreten“, ohne je gefragt zu werden. Solange das Familienoberhaupt im Sinne aller entschied, mochte das gut gehen. Wenn nicht, hatten die anderen keine Stimme. Das gleiche Stimmrecht beruht für mich deshalb nicht auf der Austauschbarkeit des Einzelnen, sondern auf seiner Gleichwertigkeit, unabhängig von Herkunft, Besitz und Familienverband. Auf diesen Grundsatz der Rechtsgleichheit hat sich 1990 auch das Bundesgericht gestützt.
Ihre Prognose, dass familiäre Strukturen wieder an Gewicht gewinnen, wenn die staatlichen Sicherungssysteme schwächer werden, halte ich für eine ernstzunehmende Überlegung. Nur folgt für mich daraus nicht, dass diese Entwicklung wünschenswert wäre, sondern eher, dass man die Rechte des Einzelnen umso besser schützen muss.
Deshalb eine ehrlich gemeinte Frage, weil mich Ihre Sicht interessiert: Beschreiben Sie diese Entwicklung als etwas, das kommen wird, oder halten Sie die genossenschaftlich-familiäre Ordnung für die bessere?
Mit freundlichen Grüßen aus Franken
Jaja, ich habe Ihre Kritik schon verstanden. Leider ist sie zu rechtspositivistisch gedacht. Das Wahlrecht ist nur Fassade. Wirkliche Mitbestimmung gibt es - gerade in repräsentativen Demokratien - wenig bis gar keine. Auch die beiden oft genannten sog. Musterdemokratien haben da schwerste Defizite. Die USA sind eine Oligarchie, die sich mittels Wahlmännern, Gerrymandering und anderen byzantinischen Strukturen vor tatsächlichen Umwälzungen absichert. In der Schweiz ist das nicht anders. Das auf die Fassade des Bundeshauses projizierte Bild sieht demokratisch aus. Sogar direktdemokratisch. Aber die oberste Ebene von Helvetien ist der Klassiker einer reinen Fassadendemokratie. Ein astreiner DINO (democracy in name only). Wahlen und Volksabstimmungen finden zwar formell noch statt. Wenn die Ergebnisse aber nicht ins Konzept der Eingliederung der Schweiz in EU und NATO passen, dann werden auch völlig unmissverständlich formulierte Verfassungsbestimmungen schlicht ignoriert. Was umso einfacher ist als es kein Verfassungsgericht gibt. Faktisch ist die Schweiz mittlerweile die Helvetische Direkt-Demokratische Republik (HDDR) von Bruxelles Gnaden. Auf aussichtsreiche Listenplätze in die zwei Kammern des Parlaments werden nur Personen gesetzt, die manipulierbar oder kontrollierte Opposition sind. Und seit März 2020 ist das Land ein klassischer Massnahmenstaat, in dem Gesetze entweder hinter den Kulissen massiv verschärft werden oder zumindest beliebigst interpretierbar gemacht werden, wenn Bundesverwaltung und Regierung dies für notwendig halten um den Machterhalt zu sichern. -- Insofern wäre die konsequente Rückkehr zur kommunal-genossenschaftlich-familiären Ordnung unter radikaler Zurückbindung übergeordneter Zwangsstrukturen ein echter Souveränitätsgewinn und der Menschenwürde wesentlich dienlicher als das aktuell installierte globalistische Herrschaftsgeflecht. Und genau DESHALB werden die herrschenden Eliten eher den planetaren Untergang wählen, als auf ihre Macht zu verzichten.
Danke, dass Sie Ihre Position so offen darlegen. In der Diagnose gehe ich mit Ihnen vollständig mit: Die repräsentative Demokratie ist weitgehend Fassade, die USA sind eine Oligarchie, und Europa ist politisch ein Vasall. Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zeigt auch für die Schweiz, wie wenig ein klarer Volksentscheid wiegt, wenn er nicht ins Konzept passt. Mit Rechtspositivismus hat meine Kritik also nichts zu tun.
Wir trennen uns erst bei der Therapie. Wenn der Einzelne zu wenig Einfluss hat, kann die Antwort nicht sein, ihm seine Stimme ganz zu nehmen und sie dem Familienoberhaupt zu übertragen. Mehr Souveränität gewinnt in Ihrer Ordnung nur der Hausvater. Die Frau, die anders denkt als ihr Mann, oder der Arme, der von der Gemeinde abhängig ist, verlieren sie ganz. Eine Fassadendemokratie überwindet man nicht, indem man die Fassade gegen eine Hausordnung tauscht, sondern indem man die Stimme des Einzelnen wirksam macht.
Der Stachel sitzt allerdings tiefer, als die Form der Stimmabgabe reicht. Seit Bernays und der Creel-Kommission wissen wir, wie gründlich sich Zustimmung herstellen lässt. Ein Familienoberhaupt, das durch dieselbe Schule, dieselben Medien und dieselben Geschichtsbücher geprägt ist, entscheidet nicht freier als der Einzelne. Es gibt nur ein manipuliertes Paket ab statt mehrerer manipulierter Einzelstimmen. Die Hausväterordnung löst das Problem also nicht, sie verschiebt es nur.
Und erlauben Sie mir eine Frage: Wer hätte den Innerrhoderinnen 1990 zu ihrem Recht verholfen, wenn nicht das Bundesgericht, also genau jene übergeordnete Struktur, die Sie zurückbinden möchten?
Danke für Ihre Antwort. Das Wegzieh-Argument hält allerdings einer Prüfung nicht stand: Bis Ende 1987 galt Art. 25 ZGB alter Fassung, wonach sich der Wohnsitz der verheirateten Frau vom Wohnsitz des Ehemannes ableitete. Eine verheiratete Innerrhoderin konnte also gar nicht einfach in einen anderen Kanton ziehen, um dort zu wählen. Erst das neue Eherecht von 1988 gab ihr einen eigenen Wohnsitz. Und selbst wenn sie es gekonnt hätte: Ein Recht, für das man Heimat, Familie und Besitz aufgeben muss, ist kein Recht, sondern ein Abschied.
Über 1848 und das Ständemehr kann man lange streiten, das sind aber andere Themen. Für meinen Beitrag entscheidend ist etwas anderes: Auch in der Souveränität des alten Innerrhoden waren die Frauen nicht der Souverän. Kantonssouveränität hieß dort Souveränität der Männer des Kantons. Freiheitsrechte, die nur der einen Hälfte gehörten, waren Vorrechte.
Meine Frage von vorhin bleibt deshalb offen: Wer hätte den Innerrhoderinnen 1990 zu ihrem Recht verholfen, wenn nicht das Bundesgericht?
Orthografisch korrigierte Version: "Jede weibliche Person hatte jederzeit die Gelegenheit in einen anderen Kanton zu ziehen, um das, was sie für ihr Recht hielt (im Falle Appenzell-Innerrhoden das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene) an diesem Ort auszuüben. Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene hatten die Innerrhödlerinnen ja schon. Nur eben: Die brachiale Vereinheitlichungsmanie nimmt keine Rücksicht auf die Souveränität eines bis 1848 unabhängigen Staates wie Appenzell-Innerrhoden, der gegen seinen Willen (und obwohl neutral geblieben) via einen Bürgerkrieg in einen Bundesstaat gezwungen wurde. Darin - in diesem de-facto-Staatsstreich - liegt ein Völkerrechtsverstoss gigantischen Ausmasses, den helvetisch-zentralistische Staatsrechtler nonchalant wegzulächeln versuchen. Und bis heute wird mit allen Mitteln versucht, unter dem Vorwand «one man, one vote» die letzten Reste der alten Freiheitsrechte aus den damals unterlegenen Kantonen herauszuprügeln. Aktuell gerade mit der Behauptung der EU-Putschisten, es brauche kein Ständemehr um die Unterwerfungsverträge mit dem Imperium durch die Stimmberechtigten absegnen zu lassen."
Es ging gar nicht um die Verheirateten. Die waren ohnehin mehrheitlich der Meinung, die Landsgemeinde schützen zu wollen. Nur einige Aktivistinnen, viele ohnehin ledig, haben diese Zwängerei durchstieren wollen. Und damit - soweit es überhaupt Innerrhödlerinnen waren - ihrer Heimat Schaden zugefügt.
Die Souveränität ist nicht die der Männer. Sondern die des Familienverbandes. Das ist ein grosser Unterschied. Ohne Familienverband war ein Überleben in den Voralpen schlechterdings unmöglich. Die Innerrhödlerinnen sagten nicht umsonst: "Mein Mann weiss, was ich denke und wird daher entsprechend dem Wohl der Familie abstimmen an der Landsgemeinde."
Und dieses Prinzip wurde einfach über Bord geworfen. Das ist Kulturimperialismus, nichts anderes. Wenn mir die Haltung der Mehrheit meiner Heimat derart widerstrebt, dann muss ich sie eben verlassen, notfalls verbunden mit einer gerichtlichen Trennung meiner Ehe, was wiederum einen separaten ausserkantonalen Wohnsitz erlauben würde. Ein faktisch fremdes Gericht anzurufen, das meinem Volk aufgezwungen wurde, nur um einen individuellen Willen durchzudrücken ist ein Akt höchster Missachtung von dessen souveränem Willen. Das Bundesgericht ist auch in diesem Fall zum Instrument von Kolonialismus und völkerrechtswidriger Gewalt geworden.
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