Sonntag, 30. August 2015

Betreiben die Jobcenter Amtsanmaßung sowie Urkundenfälschung?

Schon lange sage nicht nur ich, sondern auch die Sozialverbände, dass die sogenannten Jobcenter keine Behörden und auch keine den Behörden ähnliche Einrichtungen sind.

Nun weigern sich viele dieser Pseudo-Behörden namens Jobcenter in Deutschland, ihre Telefonlisten herauszugeben, und es gibt seitens der Partei „Piraten“ und andere Aktivisten, allen voran Herr Harald Thome vom Verein Tacheles e.V., Wuppertal, bereits äußerst erfolgreiche Bemühungen, etwas dagegen zu tun.


In diese Bemühungen reiht sich nun auch das Verwaltungsgericht Giessen ein, das  die Jobcenter zur Herausgabe ihrer Telefonliste verurteilte.

Nein, das Verwaltungsgericht Giessen ließ sich auch darüber aus, was es von den Jobcentern hält, dass es nämlich erhebliche Zweifel daran hat, dass es sich bei den Jobcentern um eine Behörde handeln kann.



https://drive.google.com/file/d/0B2NZzekYbAjBWjFabUJlSDRodm8/view

Auszug aus dem Urteil vom 14.2.2014 - Seite 5 bis 7.
[…] Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung “Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff “Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann. Dies gilt ungeachtet dessen, dass im Bereich der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung in der letzten Zeit vermehrt Anglizismen und andere Fremdworte Einzug gefunden haben, denn einer ordentlichen hoheitlichen deutschen Verwaltung ist auch eine deutsche Begrifflichkeit immanent. […]

[…] So gibt es in Hessen derzeit “HCC-Hessisches Comenece Center", "Hessen Mobil", "Hessisches Immobilienmanagment" und auch bundesweit den Begriff “Agentur für Arbeit“, was aber noch nicht belegt, dass sie mit auch tatsächlich deutsche Verwaltungsbehörden gemeint sind; denn diese Bezeichnungen können auch unschwer mit aussagekräftigen, althergebrachten und einprägsamen Worten der deutschen Sprache belegt werden, etwa mit “Hessische Buchungsstelle“,“ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen“, “Hessische Liegenschaftsverwaltung“ oder schlicht “Arbeitsamt“, wie es früher auch üblich und – besser verständlich war. Einer alten Verwaltungsstruktur einen fremden Namen zu geben modernisiert weder die Verwaltung noch gibt es andere Notwendigkeiten zu Verwendung fremdsprachlicher Begrifflichkeit. […]

[…] Auch in der Gerichtsbarkeit findet vermehrt der Ausdruck “E-justice“ Verwendung, was ebenfalls auf ein fehlendes oder aber zumindest fehlerhaftes deutsches Sprachbewusstsein schließen lässt, denn justice bezeichnet gerade den altbewährten Begriff Gerichtsbarkeit. Dankenswerterweise darf das Gericht noch als Verwaltungsgericht entscheidend und muss sich noch nicht “administrative court" nennen und auch der HessVGH muss noch nicht als “hessian administrative court of appeal" Recht sprechen. Aus Sicht des Gerichts haben derartige Anglizismen oder andere Fremdwörter weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz. […]

[…] Bei weiterem fortschreiten derartiger sprachlicher Auswüchse erscheint infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet (vgl. Die Heilige Schrift, 1. Mose 11 Verse 1. 7-9) auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit “Sozialamt“ belassen und statt der neudeutschen Bezeichnung “Kunden“ trifft der Begriff “Antragsteller“ den Kern der Sache besser, denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König, was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur selten der Fall ist. Ungeachtet dieser Zweifel ist aber der Beklagte zu Überzeugung des Gerichts richtiger Beklagter und materiell passivlegitimiert, denn er geriert sich zumindest als Behörde bzw. Bundeseinrichtung mit der Folge, dass ihn auch der Anspruch aus dem IFG trifft. Der Beklagte handelt innerhalb der deutschen Rechtsordnung wie eine Behörde und gibt sich, um einmal in der Begrifflichkeit des Beklagten zu bleiben, auch den „touch" einer Behörde. Er agiert hoheitlich und mittels Verwaltungsakt und ist damit im Rechtsverkehr demzufolge auch wie eine Behörde zu behandeln. [...]
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Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht Giessen die Jobcenter als das entlarvt was sie sind, nämlich Pseudobehörden, strotzt es auch noch mit Inkompetenz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohnehin das total Chaos herrscht (die biblischen Begriffe von Sodom und Gomorrha passen hier gut).

Dies ist auch kein Wunder, denn die Mitarbeiter werden weder sozialfachlich noch sozialrechtlich sachkundig und qualifiziert ausgebildet. Man stellte, als die Hartz-IV Reform eingeführt wurde, im Jahr 2005 querbeet durch alle Berufe, alle möglichen Leute ein, die etwas Büroerfahrung mit PC Kenntnisse mitbrachten, sodass man als Leistungsbezieher, bis zum heutigen Tag von vormaligen Technikern, Förstern, Hausmeistern, Bundeswehrsoldaten und Friedhofsgärten usw. in den Jobcentern betreut wird – allesamt Leute mit absolut ehrbaren Berufen, aber eben ohne sozialfachliche- oder sozialrechtliche Qualifizierung.

Lehrgänge mit diesen Fachfremden wurden und werden lediglich im Bereich der Anwendung des Computersystems A2LL durchgeführt. Sozialfachliche und sozialrechtliche Schulung gab und gibt es für Fachfremde in den Jobcentern nicht - sie sollen lediglich "interne Dienstanweisungen" lesen und befolgen. Ob und inwieweit hier ein Straftatbestand vorliegt, in Bezug auf Urkundenfälschung, Amtsanmaßung, Vorspiegelung falscher Tatsachen usw., das muss wohl die Staatsanwaltschaft entscheiden, da diese jedoch weisungsgebunden sind, greift hier mehr der Wunsch als Vater des Gedankens.

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(vgl. Die Heilige Schrift, 1. Mose 11 Verse 1. 7-9) 
7 Wohlauf, lasst uns herniederfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass keiner des andern Sprache verstehe! 8 So zerstreute sie der HERR von dort in alle Länder, dass sie aufhören mussten, die Stadt zu bauen. 9 Daher heißt ihr Name Babel, weil der HERR daselbst verwirrt hat aller Länder Sprache und sie von dort zerstreut hat in alle Länder.

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