Die 2020 im Iowa Law Review erschienene Studie von Rachel Rebouché (Temple University) legt anhand realer US-Gerichtsakten offen, was Leihmutterschaftsverträge tatsächlich regeln: Verbote bis hin zur Mikrowellennutzung, vorab unterschriebene Verzichtserklärungen auf das eigene Abtreibungsrecht, Klauseln zur gezielten Tötung eines Fötus bei Mehrlingsschwangerschaften und Schadensersatzdrohungen bei Weigerung. Im Fall P.M. gegen T.B. (Iowa, 2018) erklärte ein Gericht einen Vertrag für gültig, obwohl die Auftraggeber die Leihmutter und ihren Ehemann rassistisch beschimpft hatten – eines der geborenen Zwillinge starb wenige Tage nach der Geburt. Im Fall Cook gegen Harding (Kalifornien, 2016) wurde eine Leihmutter mit Schadensersatz bedroht, weil sie sich weigerte, einen von drei Föten per Kaliumchlorid-Injektion töten zu lassen. Anwälte wissen, dass viele dieser Klauseln vor Gericht nicht durchsetzbar sind – sie bauen sie trotzdem ein, weil sie als psychologisches Druckmittel wirken.
Wer den Begriff "Wunscheltern" hört, denkt an Fotos mit Kinderwagen. Was tatsächlich passiert, bevor dieses Foto entsteht, steht in keiner Werbebroschüre. Die Rechtswissenschaftlerin Rachel Rebouché hat für ihren Aufsatz "Contracting Pregnancy" reale Vertragsmuster, Gerichtsakten und Anwaltsbefragungen ausgewertet – das Ergebnis ist keine akademische Randnotiz, sondern eine schonungslose Bestandsaufnahme eines Marktes, der Frauenkörper vertraglich verplant. Dieser Beitrag knüpft an den vorherigen Text zu Jens Spahns Leihmutterschaft an, ohne über dessen konkreten Vertrag etwas zu behaupten – wir wissen nicht, was er unterschrieben hat. Was wir aber wissen: was in diesem Marktsegment als Standard gilt, und wie hart dieser Standard tatsächlich ist.
Die Craigslist-Falle: Wie ein Vertrag zur rassistischen Demütigung wurde
2018 entschied der oberste Gerichtshof von Iowa im Fall P.M. gegen T.B., dass Leihmutterschaftsverträge auch ohne jede professionelle Absicherung rechtsgültig sind. Die Parteien hatten sich über eine Kleinanzeige auf Craigslist gefunden – keine Agentur, keine psychologische Beratung, keine der Schutzmechanismen, die neuere Gesetze eigentlich vorschreiben wollen. T.B. ließ sich auf den Deal ein, weil ihre eigene Krankenversicherung keine Fruchtbarkeitsbehandlung zahlte: Sie vermietete ihren Körper an Fremde, um mit dem Geld die künstliche Befruchtung für ihr eigenes Wunschkind zu finanzieren. Das ist kein Beleg für Nächstenliebe. Das ist ein biologischer Tauschhandel aus finanzieller Not.
Als der Vertrag wegen ausbleibender Zahlungen zerbrach, zeigten die Auftraggeber, wie sie wirklich über die Frau dachten, die ihr Kind austrug. Der Wunschvater beschimpfte den Ehemann der Leihmutter mit einer rassistischen Beleidigung. Die Wunschmutter richtete in einer E-Mail eine rassistische Beleidigung gegen die Leihmutter selbst. Beide versuchten, den Ehemann von den Vorsorgeuntersuchungen fernzuhalten. In einer Textnachricht schrieben sie ihr wörtlich: "Wir bezahlen dich, wir haben dich angeheuert, wir haben das Sagen." In einer weiteren Nachricht verlangten sie unterwürfiges Verhalten und beriefen sich dabei auf angebliche ärztliche Anweisungen, sie habe zu tun, was man ihr sage, und zu schweigen. Das steht wortwörtlich in der Gerichtsakte, die dem Iowa Supreme Court vorlag.
Die Leihmutter brach daraufhin jeden Kontakt ab und gebar die Kinder, ohne die Auftraggeber zu informieren – eines der beiden Kinder starb wenige Tage nach der Geburt. Erst über den anschließenden Sorgerechtsstreit wurde das Verhalten der Auftraggeber überhaupt öffentlich bekannt. Der oberste Gerichtshof von Iowa erklärte den Vertrag trotzdem für gültig – mit der Begründung, ein Verbot würde die Autonomie von Frauen einschränken, die sich freiwillig als Leihmutter zur Verfügung stellen wollen, und unfruchtbaren Paaren die Chance auf ein genetisch eigenes Kind nehmen. Am Ende blieben die Auftraggeber auf über zwei Millionen Dollar unbezahlten medizinischen und juristischen Kosten sitzen, für die sie online um Spenden baten. Das zahlungskräftige "Wir haben das Sagen" bekam vor Gericht recht. Menschlich war es ein Trümmerhaufen.
Geld gegen Leben: Die Drillings-Erpressung
Was "selektive Reduktion" konkret bedeutet, verschweigt die Branchensprache bewusst: Ist eine Leihmutter mit Mehrlingen schwanger, kann per Ultraschall gezielt ein Fötus ausgewählt und ihm eine Kaliumchlorid-Injektion verabreicht werden, die den Herzstillstand auslöst; das abgestorbene Gewebe wird von der Gebärmutterschleimhaut resorbiert, während die übrige Schwangerschaft fortgesetzt wird. Medizinisch und ethisch ist das ein Schwangerschaftsabbruch – nur eben einer, der einen Teil der Schwangerschaft überleben lässt.
Genau das verlangte 2016 in Kalifornien ein Auftraggeber im Fall Cook gegen Harding: ein gehörloser, alleinstehender Postbote in seinen Fünfzigern, der seine gesamten Ersparnisse für Fruchtbarkeitsärzte, Vermittlungsagentur und Eizellspenderin bereits aufgebraucht hatte. Als seine Leihmutter mit Drillingen schwanger wurde, konnte er sich drei Kinder finanziell nicht leisten – und berief sich auf die Klausel zur selektiven Reduktion. Bemerkenswert: Der Inhaber der vermittelnden Agentur trat in diesem Verfahren gleichzeitig als sein Anwalt auf, ein Interessenkonflikt, den die Studie als keine Seltenheit in der Branche beschreibt.
Die Leihmutter weigerte sich aus Gewissensgründen. Bemerkenswert daran: Der Auftraggeber hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sein gesamtes Erspartes für Fruchtbarkeitsärzte, Vermittlungsagentur und Eizellspenderin aufgebraucht – finanziell am Ende, und trotzdem bereit, für die Tötung eines der drei ungeborenen Kinder zu kämpfen, statt den Vertrag aufzugeben. Man teilte der Leihmutter schriftlich mit, sie befinde sich im Vertragsbruch und sei für sämtliche finanziellen Schäden haftbar – eine Drohung mit Geld, das der Mann zu diesem Zeitpunkt selbst kaum noch hatte. Nach der Geburt der Drillinge unterlag sie vor Gericht mit ihrem eigenen Antrag auf Sorgerecht, und der Auftraggeber behielt einen Teil ihrer vertraglich zustehenden Entschädigung – rund 19.000 Dollar – einfach ein. Auch der bekannteste Präzedenzfall, aus dem Umfeld der Familie eines US-Politikers, enthielt eine Klausel, nach der die Leihmutter je nach Entscheidung der Auftraggeber abtreiben oder die Schwangerschaft fortsetzen sollte.
Die Mikrowellen-Diktatur: Körperüberwachung als Vertragspflicht
Wer glaubt, eine Leihmutter entscheide während der Schwangerschaft frei über ihr Alltagsleben, irrt. Auf Basis von über hundert Interviews mit Leihmutterschaftsanwälten hat die Forscherin Hillary Berk dokumentiert, wie tief diese Verträge in den Alltag eingreifen: Verbote von Koffein, Zucker und Fast Food. Verbote, eine Mikrowelle zu benutzen, Haarspray oder Nagellack zu verwenden, die Katzentoilette zu reinigen. Reiseverbote. Verbote von Geschlechtsverkehr im letzten Schwangerschaftsdrittel. Und, damit die Kontrolle vollständig ist, auch das Gegenteil: Zwangsverpflichtungen zu Akupunktur oder Fitnessstudio-Besuchen. Wie viel Überwachung ein Vertrag vorsieht, hängt einzig davon ab, was sich die zahlende Seite wünscht – denn die Auftraggeber haben die Verhandlungsmacht, weil sie die Rechnung bezahlen.
Die Scheinvertrags-Lüge: Erpressung mit juristischen Luftnummern
Modellverträge verlangen von der Leihmutter regelmäßig, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Selbstbestimmung über eine Abtreibung vertraglich im Voraus abzutreten – noch bevor die Schwangerschaft überhaupt beginnt. Ein Vertragsformular aus Minnesota überträgt den Auftraggebern ausdrücklich das alleinige Recht, über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft zu entscheiden, mit dem Zusatz im selben Dokument, dass unklar sei, ob ein Gericht diesen Verzicht überhaupt anerkennen würde. Die Verträge wissen also selbst, dass sie etwas verlangen, das rechtlich kaum haltbar ist – und verlangen es trotzdem.
Warum stehen die Klauseln dann in praktisch jedem Vertrag? Weil Anwälte genau wissen, dass sie vor Gericht nicht auf Zwangsdurchsetzung zielen können – kein Richter wird eine Frau physisch zu einer Abtreibung zwingen oder daran hindern. Die Klauseln zielen auf etwas Wirksameres: ein Gefühl moralischer Verpflichtung, die Angst vor sozialer Ächtung und die nackte Panik vor finanziellem Ruin, wenn bei "Vertragsbruch" sämtliche bisherigen Honorare, Arzt- und Anwaltskosten zurückgezahlt werden müssen. Die Fachliteratur nennt das "Scheinverträge" ("faux contracts") – Papiere, die selten vor Gericht landen, aber genau deshalb wirken, weil beide Seiten sie für bindend halten. Anwälte berichten offen davon, in Konfliktfällen mit Drohungen zu arbeiten, deren rechtliche Substanz sie selbst für zweifelhaft halten.
Das Netzwerk der Profiteure
Dieses System funktioniert nicht trotz, sondern wegen der Berater, die es begleiten. Neuere Gesetze verlangen zwar, dass die Leihmutter einen eigenen, unabhängigen Anwalt hat – bezahlt wird dieser Anwalt aber fast immer von den Auftraggebern, weil die Gesetze das selbst so vorsehen. Die psychologische Beratung vor der Schwangerschaft, die eigentlich beide Seiten schützen soll, wird meist von derselben Fertilitätsagentur organisiert, die am Vertragsabschluss finanziell verdient. Die Studie beschreibt die Rolle dieser Berater nüchtern als halb Aufklärung, halb Einlasskontrolle: Vorab wird abgeklopft, ob die Bewerberin auch wirklich kooperationsbereit ist – ob sie sich im Zweifel fügt. Von Unabhängigkeit kann kaum die Rede sein, wenn die Rechnung von der Gegenseite kommt. Im Fall Cook gegen Harding war der Interessenkonflikt sogar doppelt so eng: Der Agenturinhaber war gleichzeitig der Anwalt des Mannes, der die Tötung eines der drei ungeborenen Kinder verlangte.
Eine Leihmutterschaft in den USA kostet zwischen 120.000 und über 200.000 Dollar. Wer sich das leisten kann, kauft sich zugleich Zugang zu genau jenem Netzwerk aus Anwälten, Agenturen und Ärzten, das die Vertragsbedingungen entwirft und im Zweifel durchsetzt – während die Leihmutter strukturell die schwächere Vertragsseite bleibt, weil die andere Seite die Rechnung bezahlt und damit faktisch die Verhandlungsmacht besitzt.
Wie diese Summe sich verteilt, zeigt, wer in diesem System tatsächlich profitiert: Von den insgesamt 120.000 bis über 200.000 Dollar landet oft nur ein Drittel bis knapp die Hälfte bei der Frau, die das Kind austrägt. Die Grundvergütung für Leihmütter liegt aktuell meist zwischen 30.000 und 79.000 Dollar – Erstleihmütter am unteren, erfahrene Leihmütter in gefragten Bundesstaaten wie Kalifornien am oberen Ende der Spanne. Der Rest verteilt sich auf ein Netzwerk, das an derselben Schwangerschaft mitverdient, ohne selbst schwanger zu sein: 25.000 bis 60.000 Dollar für die Vermittlungsagentur, 30.000 bis 70.000 Dollar für Kliniken und IVF-Behandlung, 5.000 bis 15.000 Dollar für Anwälte, weitere 15.000 bis 35.000 Dollar für eine Versicherung, die reguläre Krankenkassen meist gar nicht erst anbieten. Bei einem 150.000-Dollar-Vertrag bleiben der Leihmutter selbst also oft nur 50.000 bis 70.000 Dollar für neun Monate Schwangerschaft, gesundheitliches Risiko und sämtliche in diesem Beitrag beschriebenen Verhaltensauflagen – der große Rest geht an Hände, die sich nie selbst dem Risiko einer Schwangerschaft aussetzen.
Das Naturexperiment: Was bleibt von der Nächstenliebe, wenn kein Geld fließt?
Umfragen unter US-Leihmüttern kommen regelmäßig zu Zahlen wie: Über neunzig Prozent geben "einem kinderlosen Paar helfen wollen" als Motiv an, nur ein Bruchteil nennt Bezahlung. Diese Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn sie stammen aus einem Auswahlverfahren, das genau diese Antwort verlangt – die Leitlinien der American Society for Reproductive Medicine listen fehlendes "altruistisches Engagement" ausdrücklich als Ablehnungsgrund für Bewerberinnen. Wer weiß, dass die falsche Antwort die Ablehnung bedeutet, gibt die richtige Antwort. Aussagekräftiger ist etwas, das sich nicht wegdiskutieren lässt: Zwei US-Bundesstaaten, Louisiana und Nebraska, lassen ausschließlich unbezahlte, "altruistische" Leihmutterschaft zu – bezahlt werden dürfen dort allenfalls Auslagen, nicht aber die Leistung selbst. Wenn Hilfsbereitschaft tatsächlich der Haupttreiber wäre, müssten genau diese Programme florieren. Sie tun es nicht. Nimmt man die Bezahlung heraus, bricht das Angebot ein. Das bedeutet nicht, dass keine Frau je aus echter Nächstenliebe handelt – aber es bedeutet, dass die Erzählung von der altruistisch motivierten Mehrheit der Realität eines Marktes widerspricht, der ohne Bezahlung schlicht nicht funktioniert.
Die libertäre Einwand: Warum Zitelmanns Vergleich nicht trägt
Warum das an die Öffentlichkeit gehört
Das ist keine Verschwörungstheorie und kein Einzelfall, sondern eine in einem juristischen Fachjournal veröffentlichte, mit Aktenzeichen und Gerichtsurteilen belegte Bestandsaufnahme einer ganzen Branche. Wenn öffentlich über "Familienglück" gesprochen wird, bleibt genau das ausgeblendet: dass am Anfang ein Vertrag steht, der einer Frau vorschreiben will, was sie isst, wie sie sich bewegt, und der ihr im Zweifel schon vor der Schwangerschaft das Recht abverlangt, über eine Abtreibung nicht mehr selbst zu entscheiden. Ein System, das eine Frau dazu bringt, ihren Körper zu vermieten, um sich selbst überhaupt ein eigenes Kind leisten zu können, und das im Streitfall mit Schadensersatzklagen droht, statt mit ihr zu reden – das ist kein Fortschritt. Das ist ein Markt, der sich hinter dem Wort "Familie" versteckt.
Quelle: Rachel Rebouché, "Contracting Pregnancy", Iowa Law Review, Bd. 105, S. 1591 ff. (2020), Temple University Beasley School of Law.
Kostenaufschlüsselung: eigene Marktrecherche anhand mehrerer US-Leihmutterschaftsagenturen und Fachportale, Stand 2026 (nicht Teil der Rebouché-Studie). Siehe unten:
https://ovu.com/fertility-insights/surrogacy-costs-2026-complete-breakdown-financing-options
https://physicianssurrogacy.com/blog/how-much-does-surrogacy-cost/
https://surrogatefirst.com/for-intended-parents/surrogacy-cost-calculator/
https://surrogatefirst.com/surroblog/cost-of-surrogacy/
https://www.circlesurrogacy.com/post/surrogacy-costs-breakdown
https://www.hatch.us/en/blog/surrogacy-expenses
https://eggdonorandsurrogacy.com/how-much-does-surrogacy-cost/
https://www.illumefertility.com/fertility-blog/average-cost-of-surrogacy-in-the-united-states
https://www.yundasurrogacy.com/blog/2026-Surrogate-Mother-Cost-Shock-What-Agencies-Don-t-Tell-You

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