Prof. Christian Rieck diskutiert auf seinem Kanal mit Birgit Kelle über Leihmutterschaft und nennt die Frage, ob der Staat das verbieten darf, „offen". Er nennt in derselben Beschreibung selbst den Rechtsbegriff „Vertrag zulasten Dritter" – der im deutschen Recht schlicht unzulässig ist. Was er nicht sagt: Sein Argumentationsapparat ist nicht liberal, er ist libertär. Und der Libertarismus hat den Markt für Kinder nicht nur in Kauf genommen, sondern gefordert: Murray Rothbard schrieb 1982 vom „blühenden freien Markt für Kinder", auf dem Eltern ihre Rechte am Kind zu jedem vereinbarten Preis verkaufen können. Was heute in Kiew, Tiflis und Tijuana läuft, ist keine Entgleisung. Es ist die Umsetzung.
Birgit Kelle hat es ausprobiert. Sie gab sich im Internet als Kundin aus, und innerhalb von Minuten hatte sie Zugang zu zwei Datenbanken. In der einen sucht man die Eizellspenderin aus – hübsch soll sie sein und klug, es gibt Steckbriefe. In der anderen sucht man die Frau aus, die das Kind austrägt; die muss vor allem bewiesen haben, dass sie problemlos gebären kann. Befruchtung in der Ukraine, weil billig. Die letzten Monate in bewachten Wohnungen auf Zypern. Abholung nach der Geburt. Kelle nennt es „Frauen aus dem Katalog", und sie nennt es „Tinder mit guten Genen".
Gesamtpreis: 36.000 Euro.
Am 26. Juli 2026 hat Prof. Dr. Christian Rieck – Professor für Finance und Wirtschaftstheorie in Frankfurt, Lehrbuchautor zur Spieltheorie, über eine halbe Million Abonnenten – ein einstündiges Gespräch mit ihr veröffentlicht. Er hört zu, er staunt, er räumt ein, dass ihm vieles neu ist. Und dann schreibt er unter das Video, wie weit sich der Staat hier einmischen dürfe, sei „eine offene Frage".
Sie ist nicht offen. Sie ist nur unbequem.
Er sagt liberal. Er meint libertär.
Rieck bezeichnet seine Grundüberzeugungen als liberal. Das ist die Selbstbeschreibung. Der Apparat, mit dem er arbeitet, ist ein anderer.
Der Liberalismus kennt das Schadensprinzip. Er fragt, ob ein Dritter zu Schaden kommt, und wenn ja, ist die Sache entschieden. Rieck spricht dieses Prinzip in der ersten Minute selbst aus: Was niemandem schade, solle erlaubt sein. Danach wendet er es nie wieder an.
Der Libertarismus dagegen kennt nur zwei Dinge: Eigentümer und Verträge. Wer nicht Vertragspartei ist, kommt im Modell nicht vor. Deshalb kann Rieck über Anreize reden, über Vertragsgestaltung, über Regulierung und Preisdeckel – aber sobald das Wort Recht fällt, hat sein Werkzeugkasten kein Werkzeug mehr. Ein Neugeborenes ist in dieser Sprache kein Beteiligter, sondern eine Nebenbedingung.
Für einen Spieltheoretiker ist das kein kleiner Schönheitsfehler. Die erste Frage jeder spieltheoretischen Analyse lautet: Wer sind die Spieler? Rieck erkennt den dritten Spieler sogar – in seiner Videobeschreibung schreibt er wörtlich, hier liege ein „Vertrag zulasten Dritter" vor, und er setzt sogar das Wort „vermeintliche" vor „Vertragsfreiheit". Er weiß es also. Er weist dem dritten Spieler nur keine Auszahlung zu.
Und „Vertrag zulasten Dritter" ist kein hübsches Bild. Das ist ein feststehender Begriff des deutschen Zivilrechts mit einer glasklaren Rechtsfolge: Solche Verträge sind unzulässig. Niemand kann durch eine Vereinbarung Lasten für einen begründen, der nicht am Tisch sitzt. Rieck benennt die Norm und nennt das Ergebnis trotzdem offen.
Der Beweis liegt seit 1982 gedruckt vor
Wer glaubt, der Kinderhandel sei eine bedauerliche Entgleisung eines an sich vernünftigen Freiheitsdenkens, muss nur nachlesen, was die Vordenker selbst geschrieben haben.
Murray Rothbard, Hausheiliger des Anarchokapitalismus, widmet in „The Ethics of Liberty" ein ganzes Kapitel den Kindern. Die Mutter, schreibt er, werde bei der Geburt zur „Treuhand-Eigentümerin" ihres Kindes. Und Eigentum kann man übertragen:
„we must face the fact that the purely free society will have a flourishing free market in children."
Eltern sollten ihre Rechte am Kind an jeden verkaufen dürfen, der sie zu einem beiderseits vereinbarten Preis kaufen wolle. Die Begründung liest sich wie eine Werbebroschüre der Reproduktionsindustrie: Es gebe eine große unbefriedigte Nachfrage nach Kindern, gleichzeitig überschüssige und ungewollte Babys; ein freier Markt würde diese Schieflage beseitigen und alle Beteiligten besserstellen – die leiblichen Eltern, die Kinder und die kaufenden Eltern.
Das ist keine Polemik von Kritikern. Das steht so in dem Buch, das als die philosophisch strengste Darlegung der libertären Position gilt, und es steht bis heute auf den Servern des Mises-Instituts.
Ich unterstelle Rieck nicht, dass er das gelesen hat oder teilt. Ich sage etwas anderes, und es ist schlimmer: Das Argument, das er benutzt, hat einen Stammbaum, und an dessen Ende steht der Babymarkt. Nicht als Missbrauch der Theorie. Als deren erklärtes Ziel. Wer heute sagt „das sind doch alles Erwachsene, die Verträge schließen", spricht einen Satz, dessen letzte Konsequenz vor über vierzig Jahren aufgeschrieben und für gut befunden wurde.
Der Markt hat sich lediglich die Mühe gespart, auf ungewollte Kinder zu warten. Er stellt sie jetzt selbst her.
Der Vertrag, aus dem keine Frau mehr herauskommt
Was in diesen Verträgen steht, verhandelt Rieck als Gestaltungsfrage. Hören wir uns an, was gestaltet wird.
Geregelt wird, wie viele Embryonen eingesetzt werden. Wie viele Versuche die Frau über sich ergehen lässt. Ob sie abtreibt, wenn das Kind behindert ist oder das falsche Geschlecht hat. Welche Medikamente sie nimmt, was sie isst, wohin sie reisen darf, zu welchen Ärzten sie geht, mit wem sie Sex haben darf. Es gibt Verträge, die für den Ernstfall festlegen, dass zuerst das Kind gerettet wird und dann sie. Dazu eine Schweigeklausel, damit sie hinterher nichts erzählt.
Und der Ausgang ist zugemauert. Wer abbricht, haftet für alle bisher aufgelaufenen Kosten. Bei einem US-Gesamtpreis von rund 150.000 Dollar, von denen die Frau selbst vielleicht 30.000 sieht, sind schnell sechzig- oder siebzigtausend Dollar geflossen. Eine Frau, die diesen Vertrag aus finanzieller Not unterschreibt, kann diesen Betrag definitionsgemäß nicht aufbringen. Sie kann also nicht raus. Sie hat nie gekonnt.
Das deutsche Recht hat für so etwas ein Wort, und es steht in § 138 BGB: Sittenwidrigkeit. Man braucht dafür keine Wertedebatte, nur ein Gesetzbuch.
In Kanada verklagen gerade Bestelleltern ihre frühere Leihmutter, weil sie sich geweigert hatte abzutreiben, nachdem beim Kind eine Kiefer-Gaumen-Spalte diagnostiziert worden war. Das Kind lebt. Die Bestelleltern haben es. Und verklagen die Frau auf über 65.000 Dollar, weil die Ware mangelhaft war.
Eine ukrainische Agentur warb mit einer Garantie bis zum zweiten Lebensjahr. Stirbt das Kind, gibt es einen neuen Versuch. Wie bei einer Waschmaschine.
Das ist die Ebene, auf der Rieck das Wort „Anreizgestaltung" benutzt.
Was mit dem Körper geschieht
Über Körper wird in solchen Debatten auffällig abstrakt gesprochen. Man hat es aber gemessen.
Eine Metaanalyse von neunzehn Vergleichsstudien mit 86.515 Schwangerschaften ergab bei Schwangerschaften nach Eizellspende ein Präeklampsie-Risiko mit einer Odds Ratio von 2,54 gegenüber anderen Verfahren der künstlichen Befruchtung und von 4,34 gegenüber natürlicher Empfängnis. Bei Schwangerschaftshypertonie lagen die Werte bei 3,00 und 7,94. Dazu Blutungen im ersten Trimester, Frühgeburt, niedriges Geburtsgewicht, Wachstumsrestriktion.
Und es hört mit der Geburt nicht auf. Präeklampsie und schwere Schwangerschaftshypertonie gehören zu den bedeutenden Ursachen mütterlicher Todesfälle. Rund fünfzehn Prozent der Gestationshypertonien gehen in einen chronischen Bluthochdruck über. Eine weitere Metaanalyse berichtet von sehr frühen, sehr schweren Verläufen.
Ein Risiko, um den Faktor drei bis acht erhöht, mit der Aussicht auf Bluthochdruck bis ans Lebensende – bei einer Frau, die von dieser Schwangerschaft nichts hat außer dem Geld. Bei einer Frau, die es ausschließlich deshalb tut, weil sie das Geld braucht.
Bevor jemand von Freiwilligkeit redet: Ein ukrainisches Durchschnittseinkommen liegt bei etwa 350 Euro im Monat. Man bietet fünf-, manchmal zehntausend. Kelles Befund dazu ist der ganze Beweis:
„es hat noch nie eine reiche Frau für eine arme Frau ein Kind ausgetragen"
Nie. Kein einziges Mal. Wenn eine Zustimmung gekauft werden muss, weil sie sonst nicht existiert, ist sie keine Zustimmung. Sie ist ein Preis, der auf Not gesetzt wurde.
Eine Korrektur zur Fairness: Die im Gespräch geäußerte Behauptung, Leihmütter bekämen dieselben Immunsuppressiva wie Organempfänger, ist so nicht haltbar; die sind in der Reproduktionsmedizin kein Standard. Der immunologische Mechanismus dahinter ist real und erklärt die Zahlen oben. Die Zahlen sind ohnehin härter als die Behauptung.
Der Moment, in dem er das Kind enteignet
Und dann kommt die Stelle, an der das ganze Modell offenliegt.
Rieck sucht nach einer praktikableren Konstruktion und schlägt vor, die Unterhaltspflicht der gebärenden Mutter zu streichen. Dann wäre der Vorgang natürlicher, dann lösten sich viele Probleme.
Kelle antwortet mit der einzigen Frage, die noch nötig ist:
„Warum wollen Sie das Kind entrechten?"
Denn genau das ist der Vorschlag. Weg mit dem Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Ausbildung. Weg mit dem Erbrecht. Bei einem Menschen, der nicht gefragt wurde, zugunsten einer Abmachung zwischen Erwachsenen, an der er nicht beteiligt ist.
Es steckt keine Bosheit dahinter. Der Vorschlag ist als Hilfe gemeint. Und genau das ist der Punkt: Man braucht keine schlechten Absichten. Man braucht nur ein Denkmodell, in dem Kinder Vertragsgegenstand sind und nicht Rechtssubjekt. Wenn dann das Recht eines Nichtbeteiligten im Weg steht, wird nicht der Vertrag korrigiert. Es wird das Recht abgeschafft.
Rothbard hätte genickt.
Was am Ende von einem Satz übrig ist
„Es sind ja alles Erwachsene, die freiwillig Verträge schließen." Prüfen wir ihn Wort für Wort.
Erwachsene? Nein. Einer ist ein Neugeborenes, das im Kreißsaal übergeben wird, oft per geplantem Kaiserschnitt, damit die Besteller danebenstehen können und gar nicht erst eine Bindung entsteht. Viele Leihmütter haben das Kind kein einziges Mal im Arm gehalten. Das ist kein Unfall, das ist Verfahren.
Freiwillig? Freiwillig ist, was man auch ohne das Geld getan hätte. Diese Fälle gibt es empirisch nicht – und ohne Bezahlung bricht der Markt zusammen, was Rieck selbst konzediert. Damit hat er es bewiesen, nur andersherum, als er dachte.
Vertrag? Ein Vertrag braucht zwei Seiten, die in derselben Währung rechnen. Auf der einen Seite steht Geld: teilbar, ersetzbar, rückholbar. Auf der anderen ein Körper, der danach ein anderer ist. Wer bleibende Schäden davonträgt, kann das Geld nicht zurückgeben und den Zustand von vorher zurückkaufen. So etwas ist kein Tausch. Es ist eine Einbahnstraße mit Quittung.
Übrigens ist die Rechtslage in Deutschland alles andere als offen. § 13c Adoptionsvermittlungsgesetz verbietet die Ersatzmuttervermittlung, § 13d verbietet die Werbung, § 14b stellt beides unter Strafe – bis zu drei Jahre bei gewerbsmäßigem Handeln. Dazu das Embryonenschutzgesetz und § 1591 BGB: Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Der Gesetzgeber hat entschieden. Dass in Köln und Berlin trotzdem Kinderwunschmessen stattfinden, auf denen Agenturen aus aller Welt ihre Kataloge auslegen, ist keine Grauzone. Das ist Behördenversagen.
Die Prämisse, nicht die Argumente
Alles an dieser Position hängt an einer einzigen Kette: Ich gehöre mir – also gehört mir mein Körper – also ist mein Körper ein Vermögensgegenstand – also kann ich ihn vermieten. Und wenn mein Körper Eigentum ist, dann ist das Produkt aus ihm auch eines.
Der Trick steckt im dritten Glied. Aus „ich gehöre mir" folgt eben nicht „ich bin eine Sache, die ich verwerten kann". Das erste ist ein Freiheitsrecht. Das zweite ist eine Ware. Der Libertarismus lebt davon, diese beiden zu verwechseln – und deshalb landet er mit mathematischer Zuverlässigkeit dort, wo Rothbard schon 1982 stand: beim blühenden freien Markt für Kinder.
Diskutieren Sie deshalb nicht über die Einzelargumente. Die sind alle in sich schlüssig. Gehen Sie an die Prämisse.
Und der beste Beweis kommt nicht von den Kritikern. Er kommt aus dem Gespräch selbst: Ein deutscher Professor hat vorgeschlagen, einem Kind Unterhalt und Erbrecht zu nehmen, damit ein Vertrag zwischen Erwachsenen glatter läuft. Man muss ihm dafür nichts unterstellen.
Es genügt, es stehen zu lassen.
Quelle des Gesprächs: „Leihmutterschaft: Es ist schlimmer, als Sie denken (Prof Rieck mit Birgit Kelle)", YouTube-Kanal Prof. Dr. Christian Rieck, 26. Juli 2026. Zitate aus dem Gespräch stammen aus einer automatischen Transkription und wurden von Erkennungsfehlern bereinigt, ohne den Sinn zu verändern; die Zitate aus der Videobeschreibung sind wörtlich.
Weitere Quellen: Murray N. Rothbard, „The Ethics of Liberty", Kap. 14 („Children and Rights"), NYU Press 1998. – AdVermiG §§ 13c, 13d, 14b; §§ 138, 1591 BGB; Embryonenschutzgesetz. – Metaanalysen zu Präeklampsie nach Eizellspende: American Journal of Obstetrics & Gynecology sowie Deutsches Ärzteblatt International. – Birgit Kelle, „Ich kaufe mir ein Kind".
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