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Donnerstag, 16. Juli 2026

Papa auf Bestellung - Jens Spahn, die gekaufte Schwangerschaft und die Doppelmoral der Wohlhabenden

 

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern eines Jungen geworden, der in den USA von einer Leihmutter ausgetragen wurde. In Deutschland sind die hierfür erforderliche medizinische Behandlung und die Vermittlung einer Leihmutter verboten. Noch im Februar 2026 bekräftigte Spahns eigene Partei dieses Verbot ausdrücklich – wegen der Gefahren von Ausbeutung, Missbrauch und gesundheitlichen Risiken. Spahn selbst hatte früher von einem „gemieteten Mutterbauch" gesprochen. Nun hat er genau diesen Weg gewählt – nur eben dort, wo genügend Geld ihn möglich macht.

Das Kind trifft keine Schuld. Es verdient Schutz, Liebe und ein unbeschwertes Leben. Aber die Erwachsenen, die Industrie und die Politik dürfen deshalb nicht von jeder Kritik freigesprochen werden. Denn hier geht es nicht nur um „Familienglück". Hier geht es um einen Markt, auf dem Frauenkörper benötigt, Schwangerschaften organisiert und Kinder nach der Geburt übergeben werden.

Die Nabelschnur wird zur Lieferkette

Die Befürworter reden von „Wunscheltern", „Reproduktionsmedizin", „Selbstbestimmung" und „Familiengründung". Das klingt freundlich, klingt sauber, klingt nach einer medizinischen Hilfsleistung. Der tatsächliche Vorgang sieht anders aus: Eine Frau liefert die Eizelle, eine andere Frau stellt ihren Körper für Schwangerschaft und Geburt zur Verfügung, eine Agentur vermittelt, Ärzte erzeugen und übertragen den Embryo, Anwälte sichern die Verträge ab, die Auftraggeber bezahlen. Am Ende wird ein Kind geboren und entsprechend der vorherigen Vereinbarung übergeben. Das ist keine romantische Geschichte über grenzenlose Liebe. Das ist eine Lieferkette.

Selbst die Sprache der Branche verrät den Geschäftsvorgang: Agenturen suchen das „perfekte Match", präsentieren Profile, koordinieren Verträge, Embryotransfer und Zahlungen. Für Verfahren in den USA werden Kosten von 140.000 bis 200.000 Dollar genannt, andere Anbieter werben mit günstigeren Ländern und teilweise sogar mit dem Wunschgeschlecht des Kindes. Man kann hundertmal behaupten, bezahlt werde nur die „Dienstleistung" – ohne das am Ende zu übergebende Kind würde niemand diese Dienstleistungen bestellen. Das Kind steht vielleicht nicht als Ware auf der Rechnung. Es ist aber das bestellte Ergebnis des gesamten Geschäfts.

Zwei Männer können miteinander kein Kind zeugen

Dieser Satz ist heute offenbar bereits eine Provokation: Zwei Männer können miteinander kein Kind zeugen. Das ist keine Diskriminierung, keine gesellschaftliche Ungerechtigkeit, keine Verletzung eines Menschenrechts. Es ist Biologie. Wer homosexuell ist, weiß, dass der männliche Partner kein Kind austragen kann. Das kann persönlich schmerzhaft sein – aber nicht jede schmerzhafte Grenze erzeugt einen Anspruch darauf, dass andere Menschen sie für uns beseitigen.

Ein Kinderwunsch ist kein Bestellschein. Ein Mann hat kein Recht auf die Eizellen einer Frau, kein Recht auf die Gebärmutter einer Frau, kein Recht darauf, dass eine Frau für ihn schwanger wird, die Risiken der Schwangerschaft übernimmt, sein Kind gebiert und es anschließend herausgibt. Und er hat erst recht kein Recht darauf, diese gesamte Konstruktion nur deshalb moralisch unangreifbar zu erklären, weil er das Kind später liebt. Liebe nach der Geburt beantwortet nicht die Frage, was vor der Geburt mit Geld organisiert wurde.

Männliche homosexuelle Paare haben den Leihmutterschaftsmarkt nicht allein geschaffen – auch unfruchtbare heterosexuelle Paare und Alleinstehende nutzen ihn. Bei zwei Männern liegt die Marktstruktur aber besonders offen zutage: Wollen sie ein genetisch verwandtes Kind, müssen weibliche Fortpflanzungsleistungen zwangsläufig von außen beschafft werden. Die Frau ist dann nicht Teil der gewünschten Familie. Ihr Körper ist nur die Voraussetzung dafür.

Der Kinderwunsch macht die Frau zur Infrastruktur

Die Frau wird sprachlich aus dem Vorgang entfernt. Sie heißt nicht Mutter, sondern „Gestational Carrier", „Austragende" oder „Trägerin" – als würde sie ein Paket transportieren, als sei ihre Gebärmutter ein zeitweise gemieteter Lagerraum. Die genetische Mutter liefert eine Eizelle und verschwindet. Die Geburtsmutter trägt das Kind neun Monate, gebiert es und verschwindet ebenfalls. Übrig bleiben die Auftraggeber und das Kind. So wird weibliche Fortpflanzung zerlegt: Die eine Frau liefert das genetische Material, die andere übernimmt Schwangerschaft und Geburt, die Auftraggeber erhalten den Elternstatus. Die Frau wird vom Menschen zur Infrastruktur des Kinderwunsches.

Dabei ist Schwangerschaft keine neutrale Aufbewahrung eines „fremden Embryos". Das Kind wächst im Körper dieser Frau, lebt durch ihren Kreislauf, ihren Stoffwechsel und ihre körperlichen Rhythmen. Ihr Organismus trägt jede Belastung, jedes medizinische Risiko und jede mögliche Komplikation. Nach der Geburt hat sie möglicherweise Schmerzen, Verletzungen, Blutungen, Milcheinschuss, hormonelle Umstellungen oder Folgen eines Kaiserschnitts. Das Kind ist dann fort, die Auftraggeber reisen mit dem Baby ab, die Frau bleibt mit dem Wochenbett zurück. Und das soll eine gewöhnliche Dienstleistung sein?

„Freiwillig" ist das Lieblingswort jedes Marktes

Befürworter sagen, die Frau habe freiwillig zugestimmt – damit soll die Diskussion beendet sein. Aber die Unterschrift unter einem Vertrag beantwortet nicht die entscheidende Frage: Warum ist eine Frau bereit, Schwangerschaft, Geburt und Trennung für andere zu übernehmen? Würde sie dasselbe ohne Geld tun? Würde sie dieselben gesundheitlichen Risiken eingehen, wenn keine erhebliche Zahlung, Schuldentilgung oder wirtschaftliche Verbesserung winkte?

Natürlich gibt es Frauen, die von positiven Erfahrungen berichten, natürlich gibt es möglicherweise auch altruistische Motive. Aber Ausnahmen beseitigen die Marktstruktur nicht. Wo eine wohlhabende Auftraggeberseite einer Frau Geld dafür zahlt, dass sie eine Schwangerschaft übernimmt, besteht ein Machtgefälle: Die eine Seite besitzt Kapital und einen unerfüllten Wunsch, die andere besitzt den Körper, der zur Erfüllung dieses Wunsches gebraucht wird. Das ist keine Begegnung unter Gleichen. Es ist der Kauf von Verfügbarkeit.

Auch die deutsche Expertenkommission hat die Ausbeutungs-, Gesundheits- und Umgehungsrisiken nicht für erfunden erklärt. Sie hielt sowohl die Beibehaltung des Verbots als auch allenfalls eine streng begrenzte Zulassung unter zahlreichen Schutzvorkehrungen für verfassungsrechtlich vertretbar.

Eine Frau kann nicht vor der Schwangerschaft wissen, was sie nach der Geburt fühlt

Der Vertrag wird geschlossen, bevor die Schwangerschaft beginnt. Zu diesem Zeitpunkt soll die Frau bereits versprechen, das Kind später herauszugeben. Aber sie weiß noch nicht, wie sie die Schwangerschaft erleben wird, welche Bindung entstehen wird, wie sie auf Bewegungen des Kindes reagieren wird, was geschieht, wenn sie es nach der Geburt sieht und berührt, was geschieht, wenn sie ihre Entscheidung bereut, was geschieht, wenn sie plötzlich nicht mehr „Austragende", sondern Mutter sein will. Ein Vertrag verlangt von ihr eine Entscheidung über Gefühle, die noch gar nicht entstanden sind.

Darf sie ihre Meinung später ändern, können die Auftraggeber nicht sicher sein, das erwartete Kind zu erhalten. Darf sie ihre Meinung nicht ändern, wird sie gezwungen, eine Erklärung zu erfüllen, die sie vor Schwangerschaft, Geburt und möglicher Bindung abgegeben hat. Genau darin liegt der unauflösbare Widerspruch: Entweder die Frau bleibt frei – dann ist das Kind nicht vertraglich verfügbar. Oder der Vertrag ist sicher – dann ist die Frau nicht mehr frei. Leihmutterschaft lässt sich deshalb nicht sauber regulieren wie ein Mietwagenvertrag. Ihr Gegenstand ist ein menschlicher Körper, eine Schwangerschaft und am Ende ein Kind.

Nabelschnur durch – Vertrag erfüllt?

Für das Neugeborene ist die Geburtsmutter nicht „irgendeine Frau". Sie ist die einzige körperliche Umwelt, die es bis zu diesem Zeitpunkt kannte. Natürlich darf man nicht ohne wissenschaftlichen Beleg behaupten, jedes Kind aus Leihmutterschaft werde lebenslang traumatisiert – das wäre unseriös. Ebenso unseriös ist aber die gegenteilige Behauptung, die geplante Trennung sei bedeutungslos, weil die Frau nicht die Eizelle geliefert habe.

Die Geburt ist bereits ein gewaltiger körperlicher Übergang. Bei der Leihmutterschaft folgt darauf die beabsichtigte Trennung von der Frau, deren Körper, Stimme, Bewegungen und Rhythmen das Kind während seiner gesamten bisherigen Existenz erlebt hat. Die Branche behandelt diese Trennung wie einen Verwaltungsvorgang: Geburt erfolgt, Übergabe erfolgt, Elternzuordnung erfolgt, Rechnung bezahlt. Dass dieser Vorgang heute mit warmen Bildern, Kinderwagenfotos und dem Wort „Familienglück" überzogen wird, ändert nichts an seiner Kälte.

Auf dem Schulhof endet die Werbesprache 

Und was ist eigentlich mit dem Kind, wenn es später zur Schule geht? Glaubt irgendjemand ernsthaft, auf dem Pausenhof werde von „gestationeller Trägerschaft“ und „reproduktiver Selbstbestimmung“ gesprochen? Dort werden andere Fragen gestellt: Wo ist deine Mutter? Warum hat sie dich abgegeben? Haben deine Väter dich gekauft? Wie viel hast du gekostet? Das Kind muss dann eine Entscheidung verteidigen, die es selbst niemals getroffen hat. Im Falle prominenter Eltern kann es seine Entstehungsgeschichte nicht einmal selbst erzählen: Sie steht längst in Zeitungen und im Internet, auffindbar für jeden Mitschüler. Die Erwachsenen haben ihren Kinderwunsch verwirklicht, ihre Fotos veröffentlicht und ihre Geschichte erzählt. Das Kind aber muss ein Leben lang mit einer Öffentlichkeit umgehen, in die es niemals eingewilligt hat. Vielleicht nimmt es das gelassen hin. Vielleicht fragt es irgendwann nach der Eizellspenderin, nach der Frau, die es neun Monate getragen hat, und danach, weshalb die genetische Verbindung zum Vater um jeden Preis hergestellt werden musste, während die beiden beteiligten Frauen aus seinem Familienbild verschwinden sollten. „Selbstbestimmung“ war das jedenfalls nur für die zahlenden Erwachsenen.  

Adoption ist unbequem – weil das Kind dort kein bestelltes Ergebnis ist

2024 wurden in Deutschland rund 134.000 junge Menschen in Heimen und knapp 87.500 in Pflegefamilien betreut. Diese Kinder stehen allerdings nicht sämtlich zur Adoption – viele haben Eltern, Geschwister und Herkunftsfamilien, Ziel kann eine spätere Rückkehr sein. Aber gerade darin liegt der entscheidende Unterschied: Bei der Adoption sucht man Eltern für ein bereits vorhandenes Kind. Bei der Leihmutterschaft lässt man ein Kind für Erwachsene entstehen.

Adoption ist schwer, langsam und voller Prüfungen, weil nicht der Wunsch der Erwachsenen an erster Stelle steht, sondern die Geschichte und das Wohl eines bereits lebenden Kindes. Das Kind bringt möglicherweise Belastungen, Beziehungen, Traumata und eine eigene Herkunft mit. Es ist kein unbeschriebenes Blatt, nicht genetisch maßgeschneidert, lässt sich nicht vorab anhand von Eizellspenderprofilen, Gesundheitsdaten und Embryonenauswahl planen. Genau deshalb ist Adoption für manche weniger attraktiv: Wer unbedingt das eigene Erbgut im Kind sehen will, möchte nicht einfach Verantwortung für ein Kind übernehmen. Er möchte genetische Selbstfortsetzung. Und dafür sollen dann Frauenkörper organisiert werden.

Der ehrliche Weg wäre gemeinsame Elternschaft – nicht die Beseitigung der Mutter

Ein homosexueller Mann kann grundsätzlich mit einer Frau ein Kind zeugen, sofern beide das wollen. Dann gäbe es eine reale Mutter mit eigenen Rechten. Der Mann müsste die Elternschaft teilen, Entscheidungen aushandeln, akzeptieren, dass die Mutter nicht aus der Gleichung verschwindet. Er könnte nicht allein bestimmen, wo das Kind lebt, wie es erzogen wird und welche Rolle sein Partner einnimmt. Das wäre kompliziert, es gäbe Konflikte, es verlangte Verantwortung, Kompromisse und die Anerkennung eines gleichberechtigten Gegenübers.

Der Leihmutterschaftsmarkt bietet etwas Bequemeres: Eine Frau soll körperlich Mutter werden, ohne anschließend Mutter sein zu dürfen. Das Hindernis „Mutter mit eigenen Rechten" wird vertraglich beseitigt. Geld verwandelt eine menschliche Beziehung in eine vorübergehende Dienstleistung. Das ist der eigentliche Komfort des Modells: Nicht nur die biologische Grenze wird überwunden, auch die unbequeme Mitbestimmung der Frau soll verschwinden.

Und wer übernimmt danach die Elternarbeit?

Über den konkreten Alltag bei Spahn und Funke ist öffentlich nicht belegt, wer später wie viel Betreuung übernehmen wird. Deshalb wäre es unredlich, einfach zu behaupten, eine Nanny werde das Kind erziehen. Die Frage muss trotzdem gestellt werden: Wer steht nachts auf? Wer bleibt zu Hause, wenn das Kind krank ist? Wer übernimmt Arzttermine, Eingewöhnung, Kindergarten und Schule? Wer ist täglich da, wenn beide Männer beruflich in Spitzenpositionen stark beansprucht sind?

Wer Schwangerschaft und Geburt mit sehr viel Geld organisieren kann, kann auch Kinderbetreuung einkaufen. Damit droht sich dieselbe Klassenlogik fortzusetzen: Zuerst übernimmt eine Frau die Eizellspende, dann übernimmt eine andere Frau Schwangerschaft und Geburt, später übernimmt möglicherweise eine weitere Frau erhebliche Teile der Betreuung. Die Auftraggeber behalten das Kind, den Namen, den gesellschaftlichen Elternstatus und das öffentliche Familienbild – andere leisten die körperliche und alltägliche Arbeit. Ob es im konkreten Fall so sein wird, wissen wir nicht. Aber die Vorstellung, allein die finanzielle Fähigkeit zur Auslagerung mache jemanden automatisch zum vorbildlichen Vater, ist absurd. Vatersein ist kein Fototermin mit Kinderwagen. Elternschaft besteht nicht im Besitz des Status, sondern in jahrelanger Anwesenheit.

Und sollte die tägliche Anwesenheit irgendwann mit Terminkalender, Fraktionssitzungen und Karriere kollidieren, hat Jens Spahn die passende Lösung politisch gleich mitgeliefert: Ab dem 14. Lebensmonat gilt Eltern im SGB-II-Bezug die Arbeitsaufnahme oder Maßnahmenteilnahme grundsätzlich als zumutbar, sobald irgendeine Betreuung verfügbar ist. Für arme Eltern heißt das: Kind abgeben, antreten, funktionieren. Für wohlhabende Eltern heißt derselbe Vorgang nicht Zwang, sondern „frühkindliche Förderung" – notfalls ergänzt durch Nanny, Haushaltshilfe und privaten Fahrdienst. Spahn hat politisch dafür gesorgt, dass arme Mütter nach 14 Monaten wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen; nun kann er am eigenen Kind zeigen, wie mühelos sich Elternschaft zwischen Karriere, Kita und eingekaufter Fürsorge organisieren lässt, sobald genug Geld vorhanden ist.

Das deutsche Verbot gilt offenbar nur für Menschen ohne genügend Geld

In Deutschland ist die Ersatzmuttervermittlung verboten, auch bestimmte medizinische Handlungen mit dem Ziel, eine Frau später das Kind anderen überlassen zu lassen, sind strafbewehrt. Doch wer wohlhabend genug ist, fliegt in die USA. Dort wird bezahlt, was hier aus ethischen Gründen nicht stattfinden soll. Anschließend kehrt man mit dem Kind zurück und beruft sich darauf, dass das Kind selbstverständlich geschützt und die Familie anerkannt werden müsse.

Natürlich muss das Kind geschützt werden – es darf nicht rechtlos werden und nicht für das Verhalten der Erwachsenen bestraft werden. Aber genau dieser notwendige Kindesschutz wird zum Hebel, mit dem sich das Verbot faktisch aushebeln lässt. Die Botschaft lautet: Für den Durchschnittsbürger gilt das Verbot, für den Vermögenden gilt die Auslandsoption. Was in Deutschland angeblich wegen Menschenwürde, Kindeswohl und Ausbeutungsgefahr unmöglich ist, wird wenige Flugstunden entfernt zur käuflichen Dienstleistung. Das ist Klassenrecht – nicht auf dem Papier, aber in der Wirklichkeit.

Spahns Doppelmoral ist nicht privat

Jens Spahn ist kein beliebiger Privatmann. Er ist Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ehemaliger Bundesgesundheitsminister. Seine Partei beschloss im Februar 2026 ausdrücklich, selbst die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland verboten zu lassen – unter anderem wegen Missbrauch, Ausbeutung und Gesundheitsrisiken. Spahn selbst schrieb 2015, er könne sich nur schwer mit der Vorstellung eines „gemieteten Mutterbauchs" anfreunden, und die Erkenntnis, nicht auf natürlichem Weg Vater zu werden, verlange Demut. Diese Demut hat offenbar dort geendet, wo genügend Geld und eine amerikanische Agentur begannen.

Die eigene Partei sagt: Leihmutterschaft ist zu gefährlich, zu ausbeutungsanfällig und ethisch zu problematisch, um sie in Deutschland zuzulassen. Einer ihrer mächtigsten Politiker sagt durch sein Handeln: Für mich persönlich nehme ich sie trotzdem in Anspruch. Das ist nicht bloß ein privater Widerspruch, das ist politische Doppelmoral in Reinform. Man kann nicht im Inland Frauen vor einer Praxis „schützen" wollen und dieselbe Praxis im Ausland für sich nutzen. Man kann nicht den „gemieteten Mutterbauch" kritisieren und später selbst Kunde dieses Systems werden. Man kann nicht das Verbot verteidigen und anschließend erwarten, dass die Öffentlichkeit die persönliche Umgehung als rührendes Familienglück beklatscht.

„Gott freut sich über jedes Kind" – und die Frau soll bitte verschwinden

Daniel Funke reagierte auf die Kritik mit einem Beckenbauer-Satz: „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind." Das ist keine Antwort. Niemand richtet seine Kritik gegen das Kind. Die Frage lautet nicht, ob man sich über die Existenz eines Kindes freuen darf. Die Frage lautet, ob alles erlaubt sein muss, was zur Geburt eines Kindes führt. Nach derselben Logik könnte man jede Form der Fortpflanzungsindustrie rechtfertigen, solange am Ende ein Baby da ist.

Das Kind wird damit zum moralischen Schutzschild für sämtliche Entscheidungen der Erwachsenen: Jetzt ist es geboren, also darf niemand mehr fragen. Jetzt wird es geliebt, also war der Weg richtig. Jetzt gibt es Familienglück, also waren Geld, Verträge und Frauenkörper nur nebensächliche Hilfsmittel. Nein. Das Kind ist unschuldig – gerade deshalb muss man darüber sprechen, unter welchen Bedingungen Erwachsene Kinder entstehen lassen.

Nicht jeder Wunsch ist ein Recht

Unsere Gesellschaft hat sich an die Vorstellung gewöhnt, dass jeder starke Wunsch erfüllt werden müsse, sofern Technik und Geld vorhanden sind. Doch Erwachsensein bedeutet nicht, jeden Wunsch durchzusetzen – es bedeutet auch, Grenzen auszuhalten. Manche dieser Grenzen sind schmerzhaft. Aber eine Tragik erzeugt keinen Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen.

Die Natur schuldet niemandem ein Kind, und die Gesellschaft schuldet niemandem ein genetisch eigenes Kind. Die Freiheit endet dort, wo der Körper eines anderen Menschen zur Voraussetzung der eigenen Selbstverwirklichung gemacht wird.

Schluss: Ein Kind ist kein Menschenrecht auf Bestellung

Der Leihmutterschaftsmarkt verkauft nicht einfach Medizin. Er verkauft die Überwindung biologischer Grenzen für Wohlhabende. Er macht aus Eizellen Material, aus Schwangerschaft eine Dienstleistung, aus der Gebärmutter eine gemietete Produktionsstätte und aus der Geburt den vereinbarten Übergabezeitpunkt. Das Kind mag juristisch keine Ware sein. Aber der gesamte Weg zu ihm wird geplant, ausgewählt, bezahlt und vertraglich organisiert.

Jens Spahns Fall macht diese Struktur sichtbar wie kaum ein anderer: Ein Spitzenpolitiker nutzt im Ausland genau jene Praxis, die seine Partei im Inland wegen Ausbeutung und Gesundheitsrisiken verbieten will. Die Frauen bleiben im Hintergrund, das Geld bleibt unerwähnt, die körperlichen Risiken werden ausgelagert, die biologische Mutter wird sprachlich abgeschafft. Und vor der Kamera stehen am Ende die „Wunscheltern" mit Kinderwagen.

Man kann das modern nennen. Man kann es vielfältig nennen. Man kann es Familienglück nennen. Es bleibt, was es ist: Ein Markt, auf dem zahlungskräftige Erwachsene weibliche Fortpflanzungsleistung organisieren, um sich einen Wunsch zu erfüllen, den ihnen die Biologie nicht erfüllt. Nicht jeder Wunsch darf zum Geschäftsmodell werden. Nicht jede technische Möglichkeit ist ein Fortschritt. Und nicht jeder, der den Elternstatus gekauft und organisiert hat, hat damit bereits bewiesen, dass er Verantwortung verstanden hat.

Das Kind verdient Liebe und Schutz. Die Erwachsenen verdienen kritische Fragen. Und Jens Spahn verdient für diese politische und persönliche Doppelmoral keinen Beifall.


PS: Spahn und Streeck sind keine isolierten Ausnahmen, sondern die deutschen Nachzügler eines internationalen Elitenmodells. Ob sozialdemokratische Parteivorsitzende, Labour-Abgeordnete, liberale Funktionäre oder rechte Minister: Sobald Geld, Einfluss und internationale Verbindungen vorhanden sind, wird aus der biologischen Grenze ein logistisches Problem. Links nennt man es reproduktive Selbstbestimmung, rechts Familienglück, liberal individuelle Freiheit. Die Rechnung bleibt dieselbe: Eine Frau liefert die Eizelle, eine andere Schwangerschaft und Geburt, und die politische Oberschicht erhält das gewünschte Kind. Die Ideologien wechseln – der Markt bleibt.

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