"Ebenso betroffen sein könnten Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe."
Nach einem Zitat von Prof. Dr. Wolfgang Ayaß in seiner 1988 verfassten Schrift über die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ definierte der Erlass von Himmler ‚Arbeitsscheue‘ als „Männer im arbeitsfähigen Lebensalter, deren Einsatzfähigkeit in der letzten Zeit durch amtsärztliches Gutachten festgestellt worden ist oder noch festzustellen ist, und die nachweisbar in zwei Fällen die ihnen angebotenen Arbeitsplätze ohne berechtigten Grund abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber nach kurzer Zeit ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben.“
Die örtlichen Arbeitsämter wurden angewiesen, die ihnen bekannten
‚Arbeitsscheuen‘ festzustellen und den Staatspolizeistellen zwecks
Verhaftung zu melden.
Heute und im ganz besonderen durch die Kommunalisierung der Armut werden die Arbeitsscheuen nicht mehr der Staatspolizei übergeben, sondern vielmehr wird Ihnen mit der sukzessiven Zerstörung des Existenzminimums gedroht und auch durchgeführt.
SPIEGEL ONLINE: Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen "sozialwidriges Verhalten" sanktionieren
Heute und im ganz besonderen durch die Kommunalisierung der Armut werden die Arbeitsscheuen nicht mehr der Staatspolizei übergeben, sondern vielmehr wird Ihnen mit der sukzessiven Zerstörung des Existenzminimums gedroht und auch durchgeführt.
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