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Samstag, 31. Oktober 2026

Die Schweiz – eine Demokratie, solange man ein Mann war

Was du wissen musst – in 30 Sekunden
Deutschland führte das Frauenwahlrecht 1918 ein. Die Schweiz brauchte bis 1971. In Appenzell Innerrhoden verweigerten die Männer den Frauen sogar noch 1990 das kantonale Wahlrecht – erst das Schweizer Bundesgericht beendete diese Diskriminierung. Ein Land, das weltweit für seine direkte Demokratie gerühmt wird, musste gerichtlich dazu gezwungen werden, die Hälfte seiner Bevölkerung politisch gleichzustellen.

Wie sich ein Land als Musterstaat der Demokratie feiern ließ und Frauen noch 1990 das Wahlrecht verweigerte.

Stand: 26. Oktober 2026

Demokratie? Aber bitte nur für Männer!

Man hält es zunächst für einen schlechten Scherz. Die Schweiz! Dieses wohlhabende, ordentliche, saubere Land mit seinen Bergen, Banken und Uhren und seiner vielgerühmten direkten Demokratie. Ein politisches Vorbild soll es sein, ein Staat, in dem das Volk entscheidet und die Bürger unmittelbar über ihre Angelegenheiten abstimmen können. Wunderbar. Nur gehörten die Frauen offenbar lange Zeit nicht zu diesem Volk.

Bis zum 7. Februar 1971 durften Schweizerinnen auf Bundesebene weder wählen noch abstimmen. Nicht im Mittelalter, nicht zur Zeit irgendeines absolutistischen Fürsten – sondern 1971! Da waren Menschen bereits auf dem Mond gelandet, Computer hielten Einzug in Wirtschaft und Wissenschaft, die moderne Medizin transplantierte Herzen, und die Welt diskutierte über Menschenrechte, Emanzipation und gesellschaftlichen Fortschritt. In der Schweiz aber musste man allen Ernstes noch darüber abstimmen, ob Frauen politisch mündige Menschen sein durften.

Man stelle sich diese Absurdität einmal vor: Eine Hälfte der Bevölkerung entscheidet darüber, ob die andere Hälfte überhaupt mitentscheiden darf. Und das nennt sich Demokratie!

1959: Zwei Drittel der Männer sagen Nein

Besonders aufschlussreich ist das Jahr 1959. Damals durften die Schweizer Männer darüber abstimmen, ob sie den Frauen das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht zugestehen wollten. 66,9 Prozent stimmten dagegen – fast zwei Drittel! Das waren keine Bewohner einer längst untergegangenen Feudalgesellschaft, sondern Männer eines modernen europäischen Staates, die ihren Frauen, Müttern, Töchtern und Kolleginnen das politische Mitspracherecht verweigerten.

Frauen durften arbeiten, Steuern bezahlen, Kinder großziehen, Verantwortung übernehmen und zum Wohlstand des Landes beitragen. Bei der politischen Entscheidung darüber, wie dieses Land regiert werden sollte, hatten sie aber den Mund zu halten. Das war nicht irgendein Schönheitsfehler der Schweizer Demokratie, sondern ein grundlegender Widerspruch in ihrem Selbstverständnis. Denn was ist eine Demokratie wert, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts von der politischen Willensbildung ausschließt? Es war eine Männerdemokratie – und ihre Nutznießer entschieden selbst darüber, wie lange sie eine Männerdemokratie bleiben sollte.

Deutschland war 53 Jahre früher dran

Jetzt wird es richtig interessant. Deutschland führte das Frauenwahlrecht bereits 1918 ein. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen erstmals reichsweit wählen und gewählt werden. Die Schweiz brauchte dafür mehr als ein halbes Jahrhundert länger.

Selbst die DDR schrieb 1949 die Gleichberechtigung von Mann und Frau ausdrücklich in ihre Verfassung – zunächst einmal ein fortschrittlicher Rechtsanspruch. Nun soll niemand auf die Idee kommen, die DDR deshalb zur besseren Demokratie zu erklären. Dort gab es keine freien demokratischen Wahlen, und die verfassungsmäßigen Rechte wurden keineswegs sämtlich verwirklicht. Aber gerade dieser Vergleich legt die ganze Peinlichkeit der Schweizer Verhältnisse offen: Selbst ein Staat mit diktatorischen Machtstrukturen bekannte sich auf dem Papier längst zur politischen Gleichberechtigung der Geschlechter, während in der Schweiz noch demokratisch darüber entschieden wurde, ob Frauen überhaupt wählen dürfen.

Man muss sich das vorstellen: Ein Land, das sich auf seine freiheitliche demokratische Tradition beruft, hinkte bei einem elementaren politischen Recht Jahrzehnte hinterher. Offenbar ist eine Demokratie nicht schon deshalb fortschrittlich, weil häufig abgestimmt wird. Entscheidend ist auch, wer abstimmen darf.

1990: Die letzte Bastion männlicher Bevormundung

Doch 1971 war die Geschichte noch längst nicht zu Ende. Das auf Bundesebene eingeführte Frauenstimmrecht bedeutete keineswegs, dass Frauen nun überall in der Schweiz auch auf kantonaler Ebene gleichberechtigt waren. In Appenzell Ausserrhoden dauerte es bis 1989. Und dann gab es Appenzell Innerrhoden.

Dort hatten die Frauen auch 1990 noch kein kantonales Stimm- und Wahlrecht. Am 29. April 1990 stimmten die Männer an der Landsgemeinde erneut gegen dessen Einführung. 1990! Die Berliner Mauer war gerade gefallen, Europa befand sich in einem historischen Umbruch, der Kalte Krieg ging zu Ende, und überall war von Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie die Rede. Und in einem Schweizer Kanton entschieden Männer immer noch darüber, ob Frauen an kantonalen politischen Entscheidungen teilnehmen dürfen.

Erst am 27. November 1990 sprach das Schweizer Bundesgericht ein Machtwort. Es entschied, dass der Ausschluss der Frauen von den kantonalen politischen Rechten gegen den verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz verstieß. Am 28. April 1991 konnten Frauen schließlich erstmals an der Innerrhoder Landsgemeinde teilnehmen – nicht, weil sich die männliche Mehrheit freiwillig eines Besseren besonnen hätte, sondern weil ein Gericht dem Treiben ein Ende setzte.

Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Ein demokratischer Rechtsstaat musste seine eigene lokale Demokratie vor deren männlicher Mehrheit schützen, damit Frauen endlich mitbestimmen konnten.

Wenn die Mehrheit über die Rechte der Ausgeschlossenen entscheidet

Das eigentlich Erschreckende an dieser Geschichte liegt nicht allein in den Jahreszahlen, sondern in einem grundsätzlichen Problem der Demokratie: Eine Mehrheit kann durchaus demokratisch zustande gekommene Entscheidungen treffen, die zutiefst undemokratisch sind. Wenn ausschließlich Männer darüber abstimmen dürfen, ob Frauen wählen dürfen, dann ist die ganze Abstimmung bereits Ausdruck der bestehenden Ungleichheit. Die Ausgeschlossenen können ihren Ausschluss nicht durch eine eigene Stimme beenden. Sie sind abhängig von der Einsicht jener, die von ihrem Ausschluss profitieren.

Wer darin die höchste Form demokratischer Selbstbestimmung erkennt, hat etwas Entscheidendes nicht verstanden. Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass Mehrheiten ihren Willen durchsetzen. Sie braucht gleiche politische Rechte, Rechtsstaatlichkeit und Grenzen der Mehrheitsmacht – sonst könnte morgen eine Mehrheit darüber abstimmen, ob eine bestimmte Bevölkerungsgruppe überhaupt noch politische Rechte besitzen soll. Der Schweizer Fall zeigt, wohin ein solches Demokratieverständnis führen kann. Und er zeigt, weshalb Grundrechte gerade gegenüber demokratischen Mehrheiten geschützt werden müssen.

Die Frauen haben sich nichts schenken lassen

Eines darf bei aller Kritik nicht unterschlagen werden: Die Schweizer Frauen haben ihre politischen Rechte nicht einfach irgendwann von großzügigen Männern geschenkt bekommen. Sie haben jahrzehntelang dafür gekämpft. Bereits 1868 forderten Frauen in Zürich politische Mitbestimmung. 1929 wurde eine Petition mit rund einer Viertelmillion Unterschriften für das Frauenstimmrecht eingereicht – sie blieb politisch folgenlos. 1969 gingen Tausende Frauen und unterstützende Männer beim berühmten Marsch auf Bern auf die Straße und protestierten gegen eine Ordnung, die sie politisch entmündigte.

Auch innerhalb der Schweiz gab es erhebliche Unterschiede. Waadt und Neuenburg führten bereits 1959 das kantonale Frauenstimmrecht ein, andere Kantone folgten später. Die Schweiz war also keineswegs eine geschlossene Front reaktionärer Männer, sondern zugleich Schauplatz eines langen gesellschaftlichen Kampfes zwischen Gleichberechtigung und beharrlicher Besitzstandswahrung. Gerade das macht ihre Geschichte interessant. Denn Fortschritt entstand nicht einfach dadurch, dass eine Gesellschaft von selbst vernünftiger wurde. Er musste gegen Widerstände erkämpft werden.

Der schöne Schein der Vorzeigedemokratie

Vielleicht sollte man deshalb etwas vorsichtiger werden, wenn wieder einmal die Schweiz als politisches Musterland gepriesen wird. Natürlich besitzt sie demokratische Institutionen, auf die man mit guten Gründen verweisen kann. Aber ihre Geschichte enthält eben auch diese ausgesprochen beschämende Seite. Ein Land kann wirtschaftlich hochentwickelt, technologisch modern und international angesehen sein – und gleichzeitig gesellschaftspolitisch erstaunlich rückständig.

Reichtum ist kein Beweis für Aufklärung. Wohlstand ist kein Beweis für Gerechtigkeit. Und eine Vielzahl von Volksabstimmungen ist noch kein Beweis für gleichberechtigte Demokratie. Die Schweiz hat das mit ihrem Frauenstimmrecht eindrucksvoll demonstriert: Man kann in einem Land über Straßenbau, Steuern, kommunale Angelegenheiten und alle möglichen politischen Fragen abstimmen und trotzdem bei der elementaren Frage der Gleichberechtigung geistig im vergangenen Jahrhundert feststecken. Genau darin liegt die historische Ironie.

Erst 35 Jahre her!

2026 liegt die erste kantonale Stimmabgabe der Frauen in Appenzell Innerrhoden gerade einmal 35 Jahre zurück. 35 Jahre! Das ist kein fernes Kapitel europäischer Geschichte, das man irgendwo zwischen Feudalismus und Industrialisierung einordnen könnte. Das haben Menschen erlebt, die heute noch mitten unter uns leben. Deshalb sollte man diese Geschichte auch nicht als belanglose Kuriosität abtun.

Sie zeigt, wie selbstverständlich gesellschaftliche Ungerechtigkeit werden kann, wenn sie über Generationen als Tradition ausgegeben wird. Wie lange sich Privilegien halten können, wenn ihre Besitzer zugleich über deren Abschaffung entscheiden. Und wie dünn die demokratische Fassade sein kann, wenn man nur auf die Institutionen schaut und nicht darauf, wem sie tatsächlich politische Macht zugestehen.

Die Schweizer Frauen haben sich ihre Rechte erkämpft – gegen Vorurteile, Widerstände und eine politische Ordnung, die ihnen über Jahrzehnte die Mitbestimmung verweigerte. Darauf können sie stolz sein. Die Männer, die ihnen dieses Recht bis zuletzt verweigerten, haben dagegen allen Grund, sich zu schämen.

Denn Demokratie beginnt nicht dort, wo Männer darüber abstimmen dürfen, ob Frauen Menschen mit gleichen politischen Rechten sind.

Demokratie beginnt dort, wo diese Frage überhaupt nicht mehr zur Abstimmung steht.


Quellen

Schweizer Parlament: Geschichte des Frauenstimmrechts – eidgenössische Abstimmungen 1959 und 1971
Schweizerisches Bundesgericht: BGE 116 Ia 359, Urteil vom 27. November 1990 (alternativ: Volltext bei servat.unibe.ch)
SRF: 30 Jahre Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden
SRF: Emilie Lieberherr und der Marsch auf Bern 1969
Deutscher Bundestag: Einführung des Frauenwahlrechts vom 30. November 1918
Bundeszentrale für politische Bildung: Der Kampf um die Gleichberechtigung in beiden deutschen Staaten 1945–1949
Schweizerisches Bundesarchiv: Frauenstimmrecht in der Schweiz
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen: Der lange Weg zum Stimm- und Wahlrecht für Frauen

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