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Samstag, 3. Oktober 2026

Bürgergeld ist kein Almosen – es stabilisiert eine ganze Volkswirtschaft

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Der Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen beträgt 2026 weiterhin 563 Euro. Dieses Geld verschwindet nicht beim Empfänger – es wird binnen Tagen zu Umsatz, Lohn, Steuer und Sozialbeitrag.

Gechert, Paetz und Villanueva ermitteln für Erhöhungen sozialer Leistungen in Deutschland einen kurzfristigen Multiplikator von rund 1,1; ein IMF-Modell kommt für bedürftigkeitsgeprüfte Transfers an liquiditätsbeschränkte Haushalte sogar auf 1,5. Über indirekte Steuern holt sich der Staat einen erheblichen Teil sofort zurück: Bei den einkommensschwächsten zehn Prozent machen Mehrwert-, Energie- und Verbrauchsteuern rund 23 Prozent des Bruttoeinkommens aus.

Um diesen Geldstrom herum ist ein eigener Apparat gewachsen: 4,7 Milliarden Euro Eingliederungsleistungen und 5,25 Milliarden Euro Verwaltungskosten allein für 2026 – dazu 501.667 Widersprüche und 53.164 Klagen im Jahr 2025.

Und eine Sanktion schafft keinen einzigen Arbeitsplatz. Sie verändert nur, was ein Mensch zu akzeptieren bereit oder gezwungen ist – unter der heutigen Rechtslage notfalls bis zur vollständigen Streichung des Regelbedarfs.

Wenn über Bürgergeld – seit dem 1. Juli 2026 offiziell wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende" beziehungsweise Grundsicherungsgeld – gesprochen wird, entsteht regelmäßig ein merkwürdiges Bild: Auf der einen Seite steht der Staat, der Geld „ausgibt", auf der anderen Seite ein Leistungsempfänger, bei dem dieses Geld angeblich verschwindet. Ökonomisch ist dieses Bild schlicht falsch.

Ein Mensch, der vom Existenzminimum lebt, legt sein Geld in aller Regel nicht auf ein Schweizer Nummernkonto und kauft davon keine Aktien. Er gibt es aus – für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Körperpflege, Telefon, Haushaltswaren, Mobilität und für die kleinen Dinge, die überhaupt erst gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das Bundesarbeitsministerium schreibt selbst, dass aus dem Regelbedarf unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und soziale Teilhabe zu finanzieren sind. Diese 563 Euro verschwinden also nicht. Sie werden zu Umsatz.

Vom Jobcenter direkt in die Wirtschaft

Nehmen wir einen einzigen Euro Grundsicherung. Der Empfänger gibt ihn im Supermarkt aus. Der Supermarkt bezahlt davon Mitarbeiter, Lieferanten, Strom, Miete, Logistik und Steuern. Der Lieferant bezahlt seinerseits Beschäftigte, Energie, Fahrzeuge, Versicherungen und eigene Zulieferer. Die Arbeitnehmer kaufen von ihrem Lohn wieder Waren und Dienstleistungen, die Unternehmen bedienen Kredite, investieren und zahlen Steuern und Sozialabgaben. Der ursprüngliche Euro beginnt zu zirkulieren.

Natürlich wird derselbe Euro dadurch nicht auf magische Weise zweimal zu einem Euro. Aber ein staatlicher Transfer kann mehr als einen Euro zusätzliche Wirtschaftsleistung auslösen, weil die Ausgabe des einen zum Einkommen des anderen wird und dieses Einkommen wiederum teilweise ausgegeben wird.

Für Deutschland haben Gechert, Paetz und Villanueva die gesetzlichen Veränderungen bei Sozialleistungen und Sozialbeiträgen von 1970 bis 2018 untersucht. Für Erhöhungen sozialer Leistungen ermitteln sie einen kurzfristigen Multiplikator von ungefähr 1,1 bei einem vergleichsweise anhaltenden Nachfrageeffekt und finden zugleich eine starke Konsumreaktion der Leistungsempfänger. Dass solche Effekte unter bestimmten Bedingungen auch höher ausfallen können, zeigt ein IMF-Modell für China: Bedürftigkeitsgeprüfte Transfers an liquiditätsbeschränkte Haushalte erreichen dort einen kurzfristigen Multiplikator von 1,5. Das lässt sich nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen, verdeutlicht aber den Zusammenhang zwischen hoher Konsumneigung und Multiplikatorwirkung – und zeigt, weshalb Transfers an Menschen mit sehr niedrigem Einkommen volkswirtschaftlich anders wirken als Steuersenkungen oder Zahlungen an Haushalte, die zusätzliches Einkommen zurücklegen. Das Bürgergeld ist deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch Nachfragepolitik.

Der Staat bekommt einen Teil seines eigenen Geldes zurück

Hinzu kommt ein Effekt, der in der öffentlichen Diskussion erstaunlich selten vorkommt: Der Staat zahlt das Existenzminimum aus – und kassiert bei seiner Verwendung sofort wieder mit. Auf Lebensmittel fällt Umsatzsteuer an, auf Kleidung, Haushaltswaren, Telekommunikation und viele Dienstleistungen ebenfalls. Im Strompreis stecken Umsatzsteuer, Stromsteuer, Abgaben und Umlagen, bei Kraftstoffen kommen Energiesteuern und CO₂-Bepreisung hinzu, bei Tabak ist der staatliche Anteil besonders hoch.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat gezeigt, wie stark indirekte Steuern gerade Menschen am unteren Ende der Einkommensverteilung treffen. Bei den einkommensschwächsten zehn Prozent machten Mehrwertsteuer, Energie- und andere Verbrauchsteuern in der Untersuchung rund 23 Prozent des Bruttoeinkommens aus. Indirekte Steuern wirken damit ausgesprochen regressiv: Je niedriger das Einkommen, desto größer ihre relative Bedeutung.

Das bedeutet nicht, dass 23 Prozent jedes Bürgergeld-Euro unmittelbar an den Staat zurückgehen – dafür unterscheiden sich Haushalte und Konsumprofile zu stark. Es bedeutet aber sehr wohl: Der Bruttobetrag einer Sozialleistung ist nicht mit ihrer Nettobelastung für den Staat gleichzusetzen. Ein erheblicher Teil fließt über Steuern und Abgaben zurück, ein weiterer Teil erzeugt Unternehmensumsätze, Lohneinkommen und Gewinne, aus denen wiederum Steuern und Sozialbeiträge entstehen. Wer also sagt, ein Bürgergeldempfänger koste den Staat 563 Euro, beschreibt nur die erste Buchungszeile und ignoriert den anschließenden Wirtschaftskreislauf.

Grundsicherung stabilisiert Unternehmen

Man kann die Sache auch aus einer ganz anderen Perspektive betrachten: Grundsicherung ist indirekt Unternehmensförderung. Der Supermarkt weiß nicht, ob die 80 Euro an der Kasse aus einem Gehalt, einer Rente oder aus Grundsicherung stammen – für ihn sind es 80 Euro Umsatz. Der Vermieter erhält seine Miete, der Stromversorger seine Abschläge, der Mobilfunkanbieter seine Rechnung, der Bäcker verkauft sein Brot. Diese Nachfrage trägt Fixkosten, Löhne, Kredite und Investitionen der Unternehmen mit.

Gerade in wirtschaftlich schwachen Regionen lässt sich leicht ausmalen, was geschähe, wenn man mehreren tausend Haushalten gleichzeitig einen erheblichen Teil ihrer Kaufkraft entzöge. Der Einzelhandel würde es spüren, Dienstleister und Vermieter ebenso, Energieversorger erlebten Zahlungsausfälle, und irgendwann würde auch der Arbeitsmarkt reagieren. Genau hier greift die populäre Vorstellung „weniger Sozialleistungen gleich weniger Staatsausgaben" zu kurz. Man kann eine Ausgabe streichen und gleichzeitig Steuereinnahmen verlieren, Umsätze vernichten, Zahlungsausfälle erzeugen und an anderer Stelle neue Staatsausgaben hervorrufen.

Grundsicherung ist auch eine Untergrenze auf dem Arbeitsmarkt

Die zweite wirtschaftliche Funktion wird noch seltener ausgesprochen: Ein Existenzminimum gibt Arbeitnehmern überhaupt erst die Möglichkeit, zu bestimmten Arbeitsbedingungen Nein zu sagen. Wer weiß, dass er auch morgen noch etwas zu essen hat, muss nicht jede Arbeit zu jedem Preis akzeptieren. Wer dagegen vor der Alternative steht, diese Arbeit anzunehmen oder kein Geld mehr für Lebensmittel zu haben, verhandelt nicht mehr auf Augenhöhe, sondern unter existenziellem Druck.

Genau deshalb ist eine Grundsicherung mittelbar auch eine Untergrenze gegen Lohndumping. Es gibt zwar einen gesetzlichen Mindestlohn – aber auch Mindestlohn, Arbeitszeitgesetze und Arbeitsschutz funktionieren nur dann vollständig, wenn Menschen überhaupt in der Lage sind, unzumutbare Bedingungen zurückzuweisen. Die Grundsicherung stabilisiert daher nicht nur Arbeitslose, sondern auch die Verhandlungsmacht der Beschäftigten.

Nicht jede Ablehnung ist Arbeitsunwilligkeit

Damit ist ein Punkt erreicht, der in der Debatte fast vollständig fehlt: Die Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots ist nicht automatisch Arbeitsunwilligkeit. Sie kann eine vollkommen rationale Reaktion auf schlechte, unsichere oder als entwürdigend empfundene Arbeitsbedingungen sein.

Die Lage ist ohnehin nicht so, dass Millionen passender regulärer Stellen unbesetzt herumlägen. Im August 2026 waren 3,061 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, und die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Arbeitskräftenachfrage selbst als schwach. Ein erheblicher Teil des Problems liegt also auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes: zu wenige passende Stellen, regionale Unterschiede, Qualifikations-Mismatch und konjunkturelle Schwäche.

Bei der Leiharbeit kommt etwas hinzu. Die Bundesagentur beschreibt die Arbeitnehmerüberlassung selbst als besonders flexibel für die Unternehmen und zugleich als Beschäftigungsform mit überdurchschnittlich hoher Fluktuation und deutlich kürzerer Beschäftigungsdauer. Von den bis Juni 2025 beendeten Leiharbeitsverhältnissen endeten 21 Prozent schon innerhalb eines Monats, weitere 35 Prozent innerhalb von ein bis unter sechs Monaten. Die Behörde schreibt ausdrücklich, dass Leiharbeit für Arbeitnehmer ein höheres individuelles Risiko des Arbeitsplatzverlustes mit sich bringt. Auch beim Entgelt ist der Unterschied erheblich: Vollzeitbeschäftigte insgesamt verdienten zuletzt im Median etwa 4.013 Euro brutto monatlich, Leiharbeitnehmer nur etwa 2.558 Euro. Selbst wenn man Qualifikation, Alter, Geschlecht und Betriebsgröße statistisch herausrechnet, verbleibt nach Angaben der Bundesagentur ein bereinigter Entgeltunterschied von rund 10 Prozent; bei Helfertätigkeiten lag der Median bei etwa 2.248 Euro statt 2.863 Euro.

Wenn ein Mensch vor diesem Hintergrund sagt:

„Ich lasse mich nicht verleihen. Ich möchte ein normales Arbeitsverhältnis bei dem Betrieb, für den ich tatsächlich arbeite."

dann ist das zunächst einmal keine irrationale Haltung. Dahinter stehen vernünftige Interessen: ein fester Arbeitgeber, ein fester Arbeitsplatz, planbare Kollegen und Arbeitswege, betriebliche Zugehörigkeit, bessere Aufstiegschancen, höhere Beschäftigungssicherheit und möglichst gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der Arbeitnehmer hat seinen Vertrag mit Unternehmen A, arbeitet tatsächlich für Unternehmen B und wird je nach Auftragslage an weitere Einsatzbetriebe überlassen – die Bundesagentur definiert Arbeitnehmerüberlassung genau so: Der Verleiher ist Arbeitgeber und überlässt den Beschäftigten einem Dritten zur Arbeitsleistung.

Entscheidend ist dabei die Verteilung der Flexibilität. Für das Unternehmen ist Zeitarbeit gerade deshalb attraktiv, weil Personal zügig an Auftragsschwankungen angepasst werden kann. Ökonomisch heißt das: Das Unternehmen erhält Flexibilität – der Arbeitnehmer trägt einen beträchtlichen Teil des Unsicherheitsrisikos. Dagegen „Das möchte ich nicht" zu sagen, kann ein ganz normaler Selbstschutzreflex sein.

Genau an dieser Stelle wird die Sanktionsdebatte problematisch. Könnte jemand eine schlechte Beschäftigungsform frei ablehnen, wäre das ein Marktvorgang. Wissen die Arbeitgeber aber, dass im Hintergrund ein Jobcenter steht, das notfalls das Existenzminimum kürzt, verändert sich die Verhandlungssituation erheblich. Das Angebot lautet dann faktisch nicht mehr nur: „Wir bieten Ihnen diese Arbeitsbedingungen an." Es lautet zusätzlich: „Wenn Sie sie nicht akzeptieren, kann Ihnen ein Teil Ihrer Existenzsicherung entzogen werden."

Ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht aber nicht nur aus dem Recht des Arbeitgebers, jemanden einzustellen oder eben nicht. Er lebt genauso vom Recht des Arbeitnehmers, ein Angebot abzulehnen. Nur wenn beide Seiten Nein sagen können, gibt es überhaupt einen Marktpreis für Arbeit. Wenn der Arbeitgeber sagen darf „Für 20 Euro stelle ich Sie nicht ein", der Arbeitnehmer aber faktisch nicht sagen darf „Für diese Bedingungen arbeite ich nicht", weil ihm sonst die Existenzsicherung gekürzt wird, dann ist die Verhandlungsmacht asymmetrisch.

Vielleicht ist nicht jeder Mensch, der eine angebotene Stelle ablehnt, arbeitsunwillig. Vielleicht weigert er sich lediglich, seine Arbeitskraft unter Bedingungen zu verkaufen, die er als unsicher, unterbezahlt oder entwürdigend empfindet. In einer Marktwirtschaft sollte auch der Arbeitnehmer das Recht haben, Nein zu sagen. Wird ihm dieses Nein durch den Entzug existenzieller Leistungen faktisch unmöglich gemacht, stellt sich nicht mehr nur die Frage nach „Arbeitsanreizen". Dann stellt sich die Frage nach der Verhandlungsmacht auf dem Arbeitsmarkt.

Ein Blick auf das Jahr 1970

An dieser Stelle lohnt der historische Vergleich, denn er lässt sich mit Zahlen führen. Im Jahresdurchschnitt 1970 waren im Bundesgebiet 148.846 Menschen arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 0,7 Prozent, und den Arbeitsämtern waren gleichzeitig rund 795.000 offene Stellen gemeldet. Auf einen Arbeitslosen kamen also etwa fünf gemeldete Stellen. Arbeitgeber mussten Arbeitnehmer umwerben, Beschäftigte konnten leichter wechseln oder schlechte Bedingungen zurückweisen, weil Arbeitskraft knapp war.

Entscheidend ist, unter welchen sozialpolitischen Bedingungen das geschah: Diese Vollbeschäftigung existierte nicht in einem Sozialstaat mit besonders niedrigen Leistungen und maximalem Sanktionsdruck, sondern in einer Zeit, in der die soziale Sicherung in wesentlichen Bereichen statuswahrender und großzügiger ausgestaltet war als heute. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe waren stärker statusbezogen und orientierten sich am zuvor erzielten Einkommen; die Arbeitslosenhilfe konnte bei fortbestehender Bedürftigkeit grundsätzlich unbefristet gewährt werden. Erst 2005 wurde sie mit der Sozialhilfe zu einem pauschalen Grundsicherungsbetrag zusammengeführt.

Dabei ist Genauigkeit wichtig, weil sie den Text gegen den naheliegenden Gegenangriff schützt. 1970 lag nicht kurz vor der Agenda 2010 – zwischen beiden Daten liegen mehr als drei Jahrzehnte, zwei Ölpreiskrisen, Deindustrialisierung, die deutsche Einheit und eine vollständig veränderte Weltwirtschaft. Aus diesen Zahlen folgt deshalb keine einfache Kausalität in die Gegenrichtung: Großzügige Leistungen erzeugen nicht von selbst Vollbeschäftigung.

Was sie aber zerstören, ist die behauptete Naturgesetzlichkeit „großzügige Sozialleistungen gleich hohe Arbeitslosigkeit". Wäre dieser Zusammenhang zwingend, hätte es 1970 keine 0,7 Prozent geben können. Heute versucht man das umgekehrte Problem – zu geringe Nachfrage nach Arbeit – teilweise dadurch zu bearbeiten, dass man den Druck auf das Arbeitsangebot erhöht. Das schafft keinen zusätzlichen Bedarf an Arbeitskraft. Es verändert nur, was ein Mensch bereit oder gezwungen ist zu akzeptieren.

Und dann kommen die Sanktionen

Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II sind die Sanktionsregeln erheblich verschärft worden. Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Staffelung von 10, 20 und 30 Prozent: Bei einer Pflichtverletzung wird der Regelbedarf unmittelbar um 30 Prozent für drei Monate gemindert – bei einem alleinstehenden Menschen 168,90 Euro im Monat. Bereits seit dem 23. April 2026 gilt daneben ein eigener Tatbestand für die Vollsanktion: Wer eine tatsächlich und unmittelbar mögliche zumutbare Arbeit willentlich ablehnt, kann nach § 31a Abs. 7 SGB II den gesamten Regelbedarf verlieren, ohne dass es dafür einer vorherigen Sanktion bedarf; die Minderung endet nach § 31b Abs. 3 SGB II spätestens nach zwei Monaten. Und wer dreimal hintereinander einer Meldeaufforderung ohne wichtigen Grund nicht nachkommt, bei dem wird nach § 7b Abs. 4 SGB II Nichterreichbarkeit angenommen – der Leistungsanspruch entfällt dann grundsätzlich bis zur persönlichen Vorsprache. Das frühere Bürgergeld hatte einen solchen vollständigen Wegfall ausdrücklich ausgeschlossen.

An dieser Stelle muss man aufhören, mit abstrakten Verwaltungsbegriffen zu arbeiten. Was bedeutet „30 Prozent Minderung des Regelbedarfs"? Der Regelbedarf enthält Lebensmittel, Strom, Körperpflege, Kleidung und gesellschaftliche Teilhabe. Der Staat kürzt also kein Komfortbudget, sondern das Geld, aus dem gegessen und der Strom bezahlt werden muss. Und wenn bei der Vollsanktion wegen Arbeitsverweigerung der gesamte Regelbedarf entfällt, bleibt ein Anspruch von einem Euro im Monat – nicht damit der Betroffene davon leben könnte, sondern damit seine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht erlischt (§ 31a Abs. 4 Satz 3 SGB II). Für Ernährung, Strom, Kleidung und Teilhabe steht rechnerisch dieser eine Euro zur Verfügung.

Bei den Folgen muss man die beiden Fälle allerdings auseinanderhalten. Wird der Regelbedarf wegen Arbeitsverweigerung gestrichen, bleiben Unterkunft und Heizung bestehen und sollen direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten gezahlt werden. Bei der Nichterreichbarkeit nach drei versäumten Meldeaufforderungen bleiben Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe dagegen nur für den ersten Monat erhalten; danach kann der gesamte Leistungsanspruch entfallen, bis der Betroffene persönlich vorspricht. Die härtere Rechtsfolge trifft damit nicht die Arbeitsverweigerung, sondern das dreimalige Fernbleiben von einem Termin.

Das ist keine Lebensmittelkarte, die an einer Ausgabestelle eingezogen wird. Ökonomisch muss die Frage aber trotzdem erlaubt sein: Was ist für den betroffenen Menschen der Unterschied, ob man ihm eine Lebensmittelkarte wegnimmt oder das Geld, mit dem er seine Lebensmittel kaufen soll?

Existenznot als arbeitsmarktpolitisches Instrument

Der dahinterliegende Mechanismus ist bemerkenswert. Sanktionen sollen Verhalten verändern; das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung formuliert selbst, dass sie Leistungsberechtigte zur Mitwirkung bewegen sollen. Untersuchungen zeigen zwar, dass Sanktionen kurzfristig Beschäftigungsaufnahmen beschleunigen können. Die langfristigen Ergebnisse sind jedoch wesentlich problematischer: Eine IAB-Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sanktionierte Personen langfristig eine geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit und eine schlechtere Beschäftigungsqualität aufweisen als vergleichbare nicht sanktionierte Personen, und dass diese negativen Wirkungen nicht nur vorübergehend, sondern anhaltend sind. Eine weitere IAB-Auswertung stellte fest, dass nur ein kleiner Teil der Sanktionsereignisse überhaupt mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme verbunden war.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Geht es um die Schaffung produktiver Arbeitsplätze – oder darum, den Druck auf Menschen so lange zu erhöhen, bis sie Arbeit zu Bedingungen annehmen, die sie ohne diesen Druck nicht annehmen würden? Denn eine Sanktion schafft zunächst keinen Arbeitsplatz. Sie produziert keinen zusätzlichen Auftrag, baut keine Fabrik, eröffnet keinen Laden und erzeugt keine zusätzliche Nachfrage – sie verändert allein die materielle Situation des Arbeitsuchenden.

Was geschieht, wenn man die Existenzsicherung abschafft?

Der Gedanke lässt sich bis zum Ende durchspielen. Angenommen, die Grundsicherung würde vollständig gestrichen. Natürlich würden Menschen reagieren: Ein Teil würde Arbeit finden, ein Teil jede noch so schlechte Arbeit annehmen, ein Teil würde von Angehörigen abhängig, ein Teil verschuldete sich, ein Teil würde schwarzarbeiten, ein Teil verlöre die Wohnung. Und es wäre naiv anzunehmen, dass dabei keinerlei Beschaffungskriminalität entstünde.

Dazu gibt es empirische Hinweise. Eine große US-Untersuchung zum Verlust existenzsichernder Sozialleistungen fand langfristig 20 Prozent mehr strafrechtliche Anklagen; besonders stark nahmen Delikte zu, bei denen die Beschaffung von Einkommen im Vordergrund stand. Die zusätzlichen Kosten für Polizei, Justiz und Haft fraßen einen großen Teil der ursprünglich erzielten fiskalischen Einsparungen wieder auf. Das ist ein anderes Land mit einem anderen Sozialsystem und deshalb nicht eins zu eins übertragbar. Der Mechanismus sollte uns dennoch interessieren.

Denn Menschen hören nicht auf, Nahrung, Unterkunft und Energie zu benötigen, nur weil der Staat die Geldleistung streicht. Die Bedürfnisse bleiben. Es verändert sich lediglich die Art, wie sie befriedigt werden.

Die Verwaltung der Armut ist selbst zu einem Wirtschaftszweig geworden

Bei der volkswirtschaftlichen Betrachtung der Grundsicherung fehlt noch eine Seite der Rechnung. Nicht nur die Leistungsempfänger hängen wirtschaftlich an diesem System – auch ein gewaltiger Verwaltungs-, Beratungs-, Kontroll-, Maßnahme- und Rechtsapparat lebt von seiner Existenz.

Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigte Ende 2025 insgesamt 115.931 Menschen, umgerechnet rund 101.277 Vollzeitstellen. Davon ordnete sie selbst rund 39.450 Vollzeitäquivalente unmittelbar dem Bereich Grundsicherung zu. Hinzu kommen die Beschäftigten der Kommunen: Deutschland hatte 2025 insgesamt 404 Jobcenter, 300 davon gemeinsam von Bundesagentur und Kommunen betrieben, weitere 104 vollständig in kommunaler Verantwortung.

Das bedeutet nicht, dass ohne Hartz IV sämtliche Beschäftigten der Bundesagentur arbeitslos wären. Die Behörde existierte lange vor der Agenda 2010 und erfüllt zahlreiche weitere Aufgaben: Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Weiterbildung, Berufsberatung, Familienkasse und vieles mehr. Aber es bedeutet sehr wohl: Die Verwaltung der Arbeitslosigkeit und Bedürftigkeit ist selbst zu einem erheblichen Beschäftigungssektor geworden.

Für 2026 stehen allein 5,25 Milliarden Euro Verwaltungskosten der Jobcenter und weitere 4,7 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen zur Verfügung – zusammen fast zehn Milliarden Euro, noch ohne sämtliche kommunalen und sonstigen flankierenden Strukturen. Man kann dafür den polemischen Begriff „Betreuungsindustrie" benutzen. Man sollte allerdings fair bleiben: Nicht jeder dort ausgegebene Euro ist verschwendet. Dort arbeiten Menschen, sinnvolle Weiterbildung kostet Geld, Schuldnerberatung kann helfen, Vermittlung kann funktionieren, und Leistungen müssen nun einmal berechnet, bewilligt und ausgezahlt werden.

Der Vorwurf richtet sich deshalb nicht gegen die Sozialverwaltung als solche. Jedes existenzsichernde System braucht Personal, und ein Teil dieser Arbeit wäre auch bei einer denkbar einfachen Leistung nötig. Zu unterscheiden ist vielmehr zwischen dieser notwendigen Verwaltung und jenem zusätzlichen Kontroll-, Maßnahme- und Streitapparat, den erst die Regelungsdichte selbst hervorbringt: Einkommensanrechnung im Monatsrhythmus, Bedarfsgemeinschaftsprüfung, Mitwirkungs- und Meldepflichten, Eingliederungsvereinbarungen, Sanktionsverfahren und die daraus folgenden Widersprüche und Klagen. Dieser zweite Teil ist kein Naturereignis. Er ist das Ergebnis politischer Entscheidungen und ließe sich durch einfachere Regeln verkleinern, ohne dass ein einziger Leistungsberechtigter schlechter gestellt würde. Die Größenordnung wirft daher eine berechtigte Frage auf: Wie viel Geld wird eigentlich dafür aufgewendet, Menschen zu kontrollieren, zu verwalten, zu aktivieren, zu coachen, zu sanktionieren und durch Maßnahmen zu schleusen – statt ihnen schlicht ein verlässliches Existenzminimum zu garantieren? Die Verwaltungs- und Eingliederungsausgaben liegen beinahe im zweistelligen Milliardenbereich, während gleichzeitig um einzelne Euro beim Lebensunterhalt gestritten wird.

Eine halbe Million Widersprüche in einem Jahr

Und damit endet die Rechnung noch nicht. 2025 gingen gegen Entscheidungen der Jobcenter 501.667 Widersprüche ein – mehr als eine halbe Million. Im selben Jahr wurden 53.164 Klagen erhoben. Von 476.728 erledigten Widersprüchen mussten die Jobcenter ihre ursprüngliche Entscheidung in 147.213 Fällen ändern, und in 42.303 Fällen lag nach Angaben der Bundesagentur selbst eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Jobcenter vor.

Hinter jeder dieser Zahlen steckt Verwaltungsarbeit. Ein Bescheid wird erstellt, ein Bürger prüft ihn, ein Widerspruch wird geschrieben, die Behörde fordert Akten an, ein Sachbearbeiter prüft, eine Widerspruchsstelle entscheidet. Vielleicht wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, vielleicht folgt ein Eilantrag, vielleicht eine Klage. Dann entstehen Gerichtsakten, Richter beschäftigen sich damit, Geschäftsstellen bearbeiten Schriftsätze, Behörden verfassen Stellungnahmen, Rechtsanwälte antworten darauf, gegebenenfalls folgen Landessozialgericht und Bundessozialgericht. Aus einem Streit über einige hundert Euro Existenzsicherung kann so ein Verwaltungs- und Justizvorgang werden, dessen Bearbeitung selbst erhebliche öffentliche Ressourcen bindet. Und auch diese Beschäftigten zahlen wiederum Einkommensteuer, Sozialabgaben, Miete und konsumieren.

Der Sozialstaat erzeugt damit ein bemerkenswertes Paradox: Ein erheblicher Teil der wirtschaftlichen Aktivität entsteht nicht nur durch die Sozialleistung selbst, sondern durch deren Verwaltung, Kontrolle, Kürzung und gerichtliche Überprüfung.

Hartz IV hat die Sozialgerichte nicht erfunden – aber ihren Aufgabenbereich massiv verändert

Auch historisch sollte man genau sein. Sozialgerichte gibt es in der Bundesrepublik seit 1954. Bis Ende 2004 wurden Streitigkeiten über die damalige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz jedoch grundsätzlich vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Mit der Einführung von Hartz IV zum 1. Januar 2005 wurde die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ausdrücklich der Sozialgerichtsbarkeit übertragen; gleichzeitig wechselte auch die Sozialhilfe nach dem neuen SGB XII in diese Gerichtsbarkeit. Damit entstand kein völlig neues Gerichtssystem – aber ein bestehendes erhielt einen gewaltigen neuen Rechts- und Streitkomplex. Heute gehört das SGB II zu den großen Arbeitsgebieten der Sozialgerichtsbarkeit. 2024 gingen bei den deutschen Sozialgerichten über alle Rechtsgebiete hinweg rund 240.000 neue Klageverfahren und rund 27.000 neue Eilverfahren ein.

Hinter der scheinbar simplen politischen Forderung „Wir müssen beim Bürgergeld sparen" steht deshalb ein System, das selbst Milliarden kostet und Zehntausende Menschen beschäftigt.

Der seltsame Wirtschaftskreislauf

Damit wird die gesamte Konstruktion noch widersprüchlicher. Der ausgezahlte Transfer kehrt über Konsum, Umsatz, Lohn und Verbrauchsteuern zu einem erheblichen Teil in die öffentlichen Kassen zurück. Parallel dazu finanziert der Staat Milliarden für Jobcenter, Vermittlung, Maßnahmen und Verwaltung – und wenn Streit entsteht, zusätzlich Behörden, Gerichte und gegebenenfalls einen Teil der Rechtsberatung. Wir unterhalten also einen milliardenschweren Apparat, um einen anderen milliardenschweren Geldstrom zu verwalten und zu kontrollieren.

Die spannende politische Frage lautet deshalb nicht nur: Wie teuer sind die Leistungsbezieher? Sondern genauso: Wie teuer ist eigentlich das System, das wir aufgebaut haben, um Leistungsbezieher zu verwalten? Diese Frage wird erstaunlich selten gestellt.


„Dann erhöhen wir das Bürgergeld einfach immer weiter und niemand arbeitet mehr!"

Dieser Einwand wird kommen. Er klingt schlagfertig, widerlegt aber nichts. Denn niemand behauptet, je höher eine Sozialleistung sei, desto besser für die Volkswirtschaft. Das wäre genauso unsinnig wie die Behauptung, ein Mensch müsse hundert Liter Wasser am Tag trinken, weil Wasser lebensnotwendig ist. Die Frage ist nicht, ob die Grundsicherung beliebig hoch sein sollte. Die Frage lautet: Was bewirkt eine ausreichende Existenzsicherung – und was passiert, wenn man sie unter das notwendige Minimum drückt?

Eine Grundsicherung muss mehrere Aufgaben gleichzeitig erfüllen. Sie muss das Existenzminimum sichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, Menschen die Möglichkeit geben, unzumutbare oder ausbeuterische Arbeit abzulehnen – und sie muss zugleich so ausgestaltet sein, dass zusätzliche Erwerbsarbeit das verfügbare Einkommen tatsächlich erhöht. Genau hier liegt ein wesentlich intelligenterer Ansatz als Sanktionen: Wenn ein Leistungsbezieher von zusätzlich verdienten 100 Euro nur einen kleinen Teil behalten darf, weil Leistungen sofort wieder angerechnet werden, entsteht ein schwacher finanzieller Anreiz zur Ausweitung der Arbeit. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist selbst darauf hin, dass Reformen der Hinzuverdienst- und Anrechnungsregeln das Arbeitsangebot deutlich erhöhen könnten. Das Problem lässt sich also auch dadurch lösen, dass sich Arbeit finanziell stärker lohnt. Dafür muss man niemandem das Essen wegnehmen.

Ein Existenzminimum und Arbeitsanreize sind kein Gegensatz

Das IAB kommt in seinen zentralen Befunden zum Arbeitsmarkt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass die Höhe der Grundsicherung im Verhältnis zum erzielbaren Erwerbseinkommen bereits monetäre Anreize zur Arbeitsaufnahme setzt. Eine dauerhafte Absenkung der Leistung zur Verstärkung dieser Anreize hält das Institut mit der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums kaum für vereinbar.

Das ist ein entscheidender Punkt. Die politische Alternative lautet eben nicht: entweder Existenzsicherung oder Arbeit. Sie lautet: Wie gestalten wir ein System, in dem die Existenzsicherung gewährleistet ist und zusätzliche Arbeit trotzdem einen deutlichen finanziellen Vorteil bringt? Das ist eine Frage der Freibeträge, der Anrechnung, der Löhne, der Kinderbetreuung, der Qualifikation, der verfügbaren Arbeitsplätze – und vor allem der Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Die Bundesagentur selbst stellte für 2025 fest, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften zu schwach war, um das wachsende Arbeitskräfteangebot aufzunehmen.

Das bedeutet etwas sehr Einfaches: Man kann Arbeitslose sanktionieren, so viel man möchte – erst wenn ein Arbeitgeber tatsächlich zusätzliche Arbeit benötigt, entsteht ein zusätzlicher Arbeitsplatz. Alles andere macht lediglich den Arbeitslosen ärmer.

Eine vernünftige Grundsicherung ist deshalb kein Selbstzweck, sondern ein Fundament. Auf diesem Fundament muss Erwerbsarbeit einen erkennbaren materiellen Vorteil bringen; funktioniert dieses Verhältnis nicht, muss man über Freibeträge, Löhne und Transferentzugsraten sprechen. Aber aus einem möglichen Anreizproblem folgt nicht: Dann machen wir Menschen hungrig. Und aus der stabilisierenden Wirkung der Grundsicherung folgt umgekehrt nicht: Dann verdoppeln wir sie grenzenlos. Zwischen diesen beiden Extremen liegt die eigentliche Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Dreifache Stabilisierungspolitik

Ökonomisch stabilisiert die Grundsicherung Nachfrage und Unternehmen. Sozial verhindert sie, dass materielle Not vollständig in Obdachlosigkeit, Hunger, Überschuldung und gesellschaftlichen Ausschluss durchschlägt. Politisch verhindert sie, dass Millionen Menschen den Eindruck gewinnen müssen, für ihre elementarsten Lebensbedürfnisse keinen Platz mehr in dieser Gesellschaft zu haben.

Genau deshalb ist sie mehr als eine Überweisung: Sie ist eine Art automatischer Stabilisator. In einer Krise sinken Einkommen und Beschäftigung, die Sozialausgaben steigen, und dadurch bricht die Nachfrage nicht im selben Umfang zusammen. Bei einer Erholung funktioniert es umgekehrt: Menschen finden Arbeit, Transferausgaben gehen zurück, Steuer- und Beitragseinnahmen steigen. Das ist kein Systemfehler, sondern eine der wichtigsten Funktionen des Systems.

Die eigentliche Frage

Die politische Diskussion sollte daher nicht lauten: „Wie bringen wir Menschen durch noch größere materielle Not dazu, jede Arbeit anzunehmen?" Sie sollte lauten: „Wie schaffen wir genügend produktive, vernünftig bezahlte Arbeitsplätze – und wie sorgen wir dafür, dass Menschen tatsächlich in diese Arbeitsplätze gelangen können?" Das sind vollkommen verschiedene Fragen.

Wer Existenzsicherung kürzt, schafft nicht automatisch Arbeit. Er schafft zunächst Existenzdruck. Und wer diesen Druck bewusst erhöht, um Menschen zu einem bestimmten Arbeitsverhalten zu bewegen, sollte wenigstens offen sagen, welches Instrument er benutzt: nicht zusätzliche Nachfrage, nicht zusätzliche Arbeitsplätze, sondern materielle Not als Disziplinierungsmittel.

Dabei wird zugleich ausgeblendet, was die Grundsicherung jeden Tag leistet. Sie finanziert Konsum, erzeugt Umsatz, stabilisiert Unternehmen, trägt Steuereinnahmen, schützt das Lohngefüge, verhindert einen Teil sozialer Folgekosten – und sie verhindert, dass der Verlust einer Beschäftigung unmittelbar zum Verlust jeder materiellen Verhandlungsmacht führt.

Wer Grundsicherung ausschließlich als „Kostenblock" betrachtet, sieht deshalb nur die Überweisung des Staates. Er sieht nicht, was danach mit dem Geld geschieht. Und genau dort beginnt die eigentliche volkswirtschaftliche Rechnung.

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