Über die neue Grundsicherung, das Jugendamt als Drohkulisse und ein System, das die Menschen enteignet, zerbricht und dann „Eigenverantwortung" nennt
Was du wissen musst – in 30 Sekunden:
Die Bundesregierung plant mit der „neuen Grundsicherung" eine Sanktionsverschärfung, die es in sich hat: Wer dreimal einen Termin beim Jobcenter verpasst, verliert sein gesamtes Geld – null Euro zum Leben. Bei Familien mit Kindern soll das Jobcenter das Jugendamt einschalten – nicht weil dem Kind etwas passiert ist, sondern weil ein Elternteil Termine versäumt hat. Mütter müssen schon arbeiten gehen, wenn das Kind ein Jahr alt ist – auch wenn es keinen Kita-Platz gibt. Der angebliche Kinderschutz besteht aus Kann-Bestimmungen und Soll-Vorschriften. Im Budget sind dafür null Euro eingeplant. Die Sanktionen hingegen sind verbindlich und durchfinanziert. Dieser Text erklärt, was auf Betroffene zukommt – und warum das System dahinter kein Versagen ist, sondern Methode hat.
I. Eine Mutter, ein Brief, ein System
Stell dir eine Frau vor. Alleinerziehend. Ein Kind, anderthalb Jahre alt. Sie lebt von Bürgergeld – 563 Euro im Monat für sich. Sie hat keinen Kita-Platz bekommen. Nicht weil sie keinen wollte, sondern weil es keinen gibt. 140.000 Erziehende in Deutschland sind in derselben Lage – das sagt nicht irgendein Verein, das sagt die Bundesagentur für Arbeit selbst.
Im Briefkasten liegen drei Umschläge vom Jobcenter. Einladungen zu Terminen. Sie hat sie nicht geöffnet. Nicht weil sie faul ist. Weil ihr Herz jedes Mal rast, wenn sie das Logo auf dem Umschlag sieht. Weil sie nicht weiß, was jetzt wieder kommt. Weil der letzte Brief eine Drohung war. Weil sie nachts nicht schläft vor Sorge. Weil sie tagsüber ein Kleinkind versorgt, allein, ohne Hilfe, ohne Familie in der Nähe.
Drei Termine verpasst. Ohne „wichtigen Grund". So steht es im Gesetz.
Was jetzt passiert – nach dem Willen der Bundesregierung:
Ihr gesamtes Geld wird gestrichen. Null Euro. Nicht 10 Prozent weniger, nicht 30 Prozent – alles. Im ersten Monat wird noch die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Danach ist auch das vorbei. Sie bekommt einen einzigen Euro im Monat – damit sie nicht aus der Krankenversicherung fliegt.
Und dann wird das Jobcenter das Jugendamt informieren. Wegen möglicher Kindeswohlgefährdung. Nicht weil jemand beobachtet hat, dass dem Kind etwas fehlt. Nicht weil ein Nachbar sich Sorgen macht. Sondern weil sie dreimal einen Termin verpasst hat.
Die Mutter, die ihr Kind selbst erzieht, weil der Staat ihr keinen Betreuungsplatz gibt, wird zur Verdächtigen.
Das ist keine Dystopie. Das ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Drucksache 21/3541.
II. Die eingezäunte Welt
Um zu verstehen, warum das passieren kann – warum die Mehrheit das sogar für richtig hält – muss man eine Ebene tiefer gehen. Unter die Paragraphen. Unter die Parteiprogramme. Bis auf den Grund.
Die übliche Frage lautet: „Warum soll der Staat Leuten Geld geben, die nichts dafür tun?"
Diese Frage klingt logisch. Sie fühlt sich gerecht an. Und genau das ist das Problem – denn sie verschleiert, was dieser Gesellschaft vorausgegangen ist.
Es gab eine Zeit, da konnten Menschen sich selbst versorgen. Nicht luxuriös, nicht einfach – aber möglich. Es gab Gemeinschaftsland, die Allmende. Man konnte Holz sammeln, Beeren pflücken, ein Feld bestellen, Vieh weiden lassen, fischen, jagen. Es war kein Paradies. Aber es gab ein Leben außerhalb des Marktes.
Diese Möglichkeit wurde Stück für Stück abgeschafft. Eingezäunt. Privatisiert. Verrechtlicht. Heute kannst du keinen Baum fällen, kein Feld bestellen, kein Tier jagen, kein Haus bauen, keinen Fisch fangen – nicht einmal angeln ohne Schein. Jeder Quadratmeter gehört jemandem. Jeder Apfel an jedem Baum hat einen Besitzer. Das gesamte Land, das gesamte Wasser, die gesamte Natur – eingezäunt.
Das war die erste Enteignung: die Enteignung der Lebensgrundlagen.
Dann kam die zweite. Es gab eine Zeit, da lebten Menschen in Großfamilien, in Sippen, in Dorfgemeinschaften. Wenn eine Mutter allein dastand, war sie nicht allein. Da waren Großeltern, Tanten, Onkel, Nachbarn. Die Gemeinschaft trug, was der Einzelne nicht tragen konnte.
Diese Strukturen wurden zerschlagen. Nicht durch einen Krieg, nicht durch eine Katastrophe – durch die Industrialisierung und die Ökonomisierung des Lebens. Die Fabrik brauchte einzelne, mobile Arbeitskräfte, keine Großfamilien. Also wurde alles in kleine Einheiten zerbrochen. Kleinfamilie. Einzimmerwohnung. Single-Haushalt. Alleinerziehende Mutter. Jeder für sich. Jeder abhängig vom Markt. Jeder allein.
Das war die zweite Enteignung: die Enteignung der Gemeinschaft.
Am Ende steht der Mensch von heute: ohne Zugang zu Land, ohne Zugang zu Ressourcen, ohne tragende Gemeinschaft. Er kann sich nicht selbst versorgen. Er kann nicht auf andere zählen. Er hat nur noch zwei Optionen: seine Arbeitskraft verkaufen – oder vom Staat abhängig sein.
Und jetzt kommt der Staat und sagt: Wer von mir Geld bekommt, hat Pflichten. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, bekommt nichts. Wer nichts bekommt – nun, das ist seine freie Entscheidung.
Freie Entscheidung?
Welche Freiheit hat ein Mensch, dem alle Wege zur Selbstversorgung versperrt sind? Der nicht in den Wald gehen kann, kein Feld bestellen kann, kein Haus bauen kann, keine Gemeinschaft hat, die ihn trägt? Dessen einzige Option „funktionieren oder untergehen" lautet?
Das ist keine Freiheit. Das ist Erpressung. Verkleidet als Sozialstaat.
III. Die Maschine der Ersetzbarkeit
Aber es geht noch weiter. Denn parallel zur Enteignung der Lebensgrundlagen wurde auch die Arbeit selbst entwertet.
Früher stellte ein Mensch etwas Ganzes her. Ein Tischler baute einen Tisch, ein Schmied schmiedete ein Werkzeug, ein Bauer bestellte sein Feld von der Saat bis zur Ernte. Diese Menschen waren nicht einfach zu ersetzen. Sie konnten etwas, das nicht jeder konnte.
Die industrielle Arbeitsteilung hat das zerstört. Die Arbeitsprozesse wurden so zerlegt, dass jeder Mensch nur noch einen Handgriff macht. Einen Teilschritt. Einen Klick. Das kann jeder. Und deshalb ist jeder ersetzbar. Und wer ersetzbar ist, hat keine Verhandlungsmacht. Kein Gewicht. Keinen Wert – jedenfalls keinen, den der Markt anerkennt.
Dann kam die Agenda 2010 und trieb das Prinzip auf die Spitze: Leiharbeit, Zeitarbeit, befristete Verträge, Minijobs, Scheinselbstständigkeit, Werkverträge. Die Prekarisierung der Arbeit war kein Betriebsunfall. Sie war das Programm. Arbeit sollte billig sein, flexibel, jederzeit verfügbar und möglichst rechtlos. Und wer nicht mitmacht, dem droht: Hartz IV. Bürgergeld. Neue Grundsicherung. Null Euro.
Und dann – nachdem man den Menschen ihre Lebensgrundlagen genommen hat, ihre Gemeinschaften zerschlagen hat, ihre Arbeit entwertet hat, sie zu austauschbaren Teilen gemacht hat, sie in prekäre Verhältnisse gezwungen hat – dann stellt sich dieses System hin und sagt:
Sozialschmarotzer.
Was ist das für eine Gesellschaft, die erst alles nimmt und dann denen, die nichts mehr haben, vorwirft, dass sie nehmen?
Damit diese fortgesetzte Enteignung von der Mehrheit akzeptiert wird – damit sie sogar als „gerecht" empfunden wird – braucht es eine Sprache, die die Realität verschleiert. Eine Sprache, die Gewalt als Fürsorge verkauft und Unterwerfung als Freiheit. Die Bundesregierung beherrscht diese Sprache meisterhaft.
IV. Der Neusprech: Die Sprache, die die Gewalt versteckt
Dass die Mehrheit diese Perversion nicht als solche erkennt, liegt an der Sprache. Jedes Wort in dieser Debatte ist so konstruiert, dass es die Realität umkehrt. Es ist Neusprech im reinsten Orwellschen Sinn:
„Fördern und Fordern" klingt nach Partnerschaft, nach Geben und Nehmen auf Augenhöhe. In Wahrheit gibt es keine Augenhöhe. Auf der einen Seite steht der Staat mit seiner gesamten Macht. Auf der anderen Seite steht ein Mensch, dem alle Alternativen genommen wurden. „Fördern und Fordern" heißt übersetzt: Gehorche – oder verhungere.
„Eigenverantwortung" unterstellt, dass der Einzelne eine echte Wahl hat. Aber Eigenverantwortung setzt voraus, dass man über etwas Eigenes verfügt. Über Land, Ressourcen, Möglichkeiten, eine Gemeinschaft. Wer nichts hat, kann nicht „eigenverantwortlich" handeln. Er kann nur funktionieren – oder die Konsequenzen tragen.
„Aktivierung" klingt nach Hilfe, nach Energie, nach Aufbruch. Es bedeutet: Zwang zur Arbeit unter jeder Bedingung. Egal welcher Job, egal wie weit weg, egal wie schlecht bezahlt. Im Gesetz steht jetzt wörtlich: „Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit."
„Alimentierung" – dieses Wort wird benutzt, um Menschen zu beschämen. „Die werden alimentiert." Als wären sie Parasiten. Aber alimentiert wird auch der Beamte, der Soldat, der Abgeordnete, der Richter. Beim Beamten heißt es „Besoldung" und ist ehrenvoll. Beim Arbeitslosen heißt es „Alimentierung" und ist eine Schande. Dasselbe Prinzip, andere Sprache. Darin liegt die ganze Ideologie.
„Nichterreichbarkeitsfiktion" – dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Staat tut so, als würde ein Mensch nicht mehr existieren. Drei Briefe nicht beantwortet – und du bist eine Fiktion. Du „existierst" nicht mehr im System. Kein Geld, kein Anspruch, kein Mensch. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 gesagt: Das Existenzminimum darf nicht vollständig entzogen werden. Also hat der Gesetzgeber einen Trick erfunden: Er entzieht nicht das Existenzminimum – er entzieht den Menschen den Status, ein Existenzminimum zu haben. Das Ergebnis ist dasselbe. Null Euro.
„Gegenleistung" – das vielleicht giftigste Wort von allen. Es unterstellt, dass das Existenzminimum ein Geschenk ist, für das man sich revanchieren muss. Aber das Existenzminimum ist kein Geschenk. Es ist der klägliche Rest, der übrig bleibt, nachdem die Gesellschaft alle anderen Überlebenswege verschlossen hat. Es ist nicht Großzügigkeit – es ist die Mindestschuld einer Gesellschaft, die ihren Mitgliedern alles genommen hat.
V. Was der Gesetzentwurf wirklich macht
Jetzt, mit diesem Hintergrund, schauen wir auf die konkreten Paragraphen. Und plötzlich sieht man hinter der Verwaltungssprache die nackte Gewalt:
Drei Termine verpasst – alles weg. § 7b Absatz 4: Wer dreimal nicht beim Jobcenter erscheint, verliert den kompletten Leistungsanspruch. Nicht abgestuft, nicht verhältnismäßig – vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat Vollsanktionen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber umgeht das, indem er es nicht „Sanktion" nennt, sondern „Nichterreichbarkeit". Anderes Wort, selbe Wirkung.
Mütter mit Einjährigen an den Arbeitsmarkt. § 10 Absatz 1: Die Altersgrenze, ab der Erziehende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, sinkt von drei Jahren auf ein Jahr. Sobald das Kind seinen ersten Geburtstag hatte, ist die Mutter „zumutbar". Ein Kita-Platz für unter Dreijährige kostet den Staat 1.200 bis über 2.000 Euro im Monat – mehr als der Regelsatz der Mutter. Der Staat gibt also mehr Geld aus, um das Kind fremdbetreuen zu lassen, als er der Mutter zum Leben zugesteht. Und in vielen Regionen existiert der Kita-Platz nicht einmal.
Das Jobcenter schickt das Jugendamt. Wenn eine Familie mit Kindern vollsanktioniert wird, „soll" das Jobcenter mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. „Ist an die Datenübermittlung zu denken." Das Jugendamt prüft dann nach § 8a SGB VIII – derselbe Paragraph, der bei Verdacht auf Misshandlung und Vernachlässigung greift. Am Ende der Kette steht § 1666 BGB: Das Familiengericht kann den Eltern aufgeben, beim Jobcenter mitzumachen. Aus einem versäumten Termin wird ein Kinderschutzverfahren.
Der Schutz ist eine Fassade. Bei den Sanktionen steht „entfällt" – keine Ausnahme, kein Ermessen. Beim Kinderschutz steht „soll", „kann", „ist zu denken". Die Härtefallprüfung hat keine festen Kriterien. Der Sachbearbeiter im Jobcenter – derselbe, der die Sanktion verhängt – entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt. Für die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern sind im Gesetzentwurf: null Euro eingeplant. Die Sanktion ist durchfinanziert. Der Schutz ist eine leere Hülle.
Vollzeit als Pflicht. § 2 Absatz 2 macht unmissverständlich klar: Jeder muss seine Arbeitskraft in dem Umfang einsetzen, der zur „vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit" nötig ist. Das heißt: Vollzeit. Egal was. Egal wo. Auch Aufstocker, die bereits arbeiten, werden unter Druck gesetzt, noch mehr zu arbeiten.
VI. Die Sanktionskette: Vom Briefkasten zum Familiengericht
Die ganze Perversion des Systems zeigt sich, wenn man die Kette von Anfang bis Ende durchspielt:
Schritt 1: Die Mutter bekommt Briefe vom Jobcenter. Einladungen zu Terminen.
Schritt 2: Sie öffnet sie nicht. Weil die Angst sie lähmt. Weil sie ihr Kleinkind versorgt. Weil sie keinen Kita-Platz hat. Weil sie krank ist. Weil das System sie krank gemacht hat.
Schritt 3: Drei Termine verpasst. Das Jobcenter stellt fest: „nicht erreichbar". Ihr gesamter Leistungsanspruch entfällt.
Schritt 4: Die Miete wird im ersten Monat noch direkt an den Vermieter überwiesen. Danach nicht mehr. Sie hat null Euro. Kein Essen, kein Strom, kein Telefon, kein Bus.
Schritt 5: Das Jobcenter „denkt an" die Datenübermittlung ans Jugendamt. Es meldet die Familie.
Schritt 6: Das Jugendamt kommt. Es prüft nach § 8a SGB VIII – Gefährdungseinschätzung. Ein Aktenvorgang wird angelegt. Die Familie ist jetzt ein „Fall".
Schritt 7: Wenn das Jugendamt eine Gefährdung feststellt, ruft es das Familiengericht an.
Schritt 8: Das Familiengericht ordnet an: Die Mutter hat beim Jobcenter mitzuwirken. § 1666 BGB – die Norm, die bei Misshandlung und schwerer Vernachlässigung greift.
Von einem ungeöffneten Brief bis zu einem familiengerichtlichen Beschluss nach der schwersten Eingriffsnorm des Familienrechts. Nicht weil ein Kind geschlagen wurde. Nicht weil ein Kind hungert. Sondern weil eine erschöpfte, überforderte, vom System zermürbte Mutter dreimal einen Termin nicht wahrgenommen hat.
Und das gilt ausschließlich für arme Familien. Keine andere Bevölkerungsgruppe in Deutschland gerät unter Kindeswohlverdacht, weil sie Behördenpost ignoriert. Der Unternehmer, der seine Steuererklärung nicht abgibt, bekommt einen Säumniszuschlag. Die Mutter im Bürgergeld bekommt das Jugendamt.
Prof. Dr. Nikolaus Meyer von der Hochschule Fulda hat es auf den Punkt gebracht: Armut wird zum Risikomarker. Nicht die Lebenslage des Kindes löst den Kinderschutz aus – sondern die Verwaltungskonformität der Eltern. Aus einer Bewältigungslage wird eine Verdachtslage. Das Jugendamt wird vom Hilfesystem zur Kontrollinstanz. Die Jugendhilfe, die auf Vertrauen und Freiwilligkeit aufgebaut ist, wird zum verlängerten Arm des Jobcenters.
VII. Der Druck, der krank macht – und genau das soll er
Und hier schließt sich der Kreis. Denn der psychische Druck, den dieses System erzeugt, ist kein bedauerlicher Nebeneffekt. Er ist der Mechanismus.
Die Regierung hat einen Namen dafür: den „Ex-ante-Effekt". Gemeint ist: Allein die Drohung mit der Sanktion bringt Menschen dazu, jeden Job anzunehmen, jede Bedingung zu akzeptieren, sich zu fügen. Die Regierung feiert das als Erfolg. Übersetzt in ehrliche Sprache heißt es: Angst als Regierungsinstrument.
Was diese Angst mit Menschen macht, wird in keinem Gesetzentwurf berechnet:
Die Briefkastenangst – das Herz, das rast, wenn der Umschlag im Briefkasten liegt. Die schlaflosen Nächte. Die Panikattacken. Die Depression, die sich über Monate aufbaut und irgendwann alles lähmt. Der soziale Rückzug, weil die Scham übermächtig wird. Das Gefühl, wertlos zu sein, nutzlos, überflüssig – jeden Tag, vom Aufwachen bis zum Einschlafen.
Und die Spirale, die niemand durchbricht: Der Druck macht krank. Die Krankheit macht unfähig, Termine wahrzunehmen. Die versäumten Termine führen zur Sanktion. Die Sanktion verschärft die Angst. Die Angst macht kränker. Dann kommt das Jugendamt. Die Angst vor dem Eingriff in die Familie macht den Zustand noch schlimmer. Am Ende ist der Mensch komplett gelähmt – und das System sagt: Selbst schuld. Eigenverantwortung.
Das Gesetz bietet einen „Schutz" für psychisch Kranke: Wenn das Jobcenter von der Erkrankung weiß, „soll" es Rücksicht nehmen. Aber wer seine Post nicht öffnen kann, wird kein Attest einreichen. Wer vor Angst gelähmt ist, wird nicht zum Arzt gehen. Der Schutz greift bei genau den Menschen nicht, die ihn am dringendsten brauchen.
Und dieser Druck trifft nicht nur die Sanktionierten. Er trifft alle 5,5 Millionen Menschen im Leistungsbezug. Jeder weiß: Das kann mir passieren. Morgen. Nächste Woche. Beim nächsten Brief. Das ist die Grundmelodie des Systems – eine leise, ständige Bedrohung, die nie aufhört.
Und sie trifft die Kinder. Kinder spüren die Angst ihrer Eltern. Sie spüren die Hilflosigkeit am Küchentisch, die Scham, die Verzweiflung. Sie wachsen auf in dem Gefühl, dass die Welt ein bedrohlicher Ort ist und dass ihre Familie jederzeit zerbrechen kann. Das Gesetz, das vorgibt, Kinder zu schützen, erzeugt genau die Bedingungen, unter denen Kindheiten kaputtgehen.
VIII. Der gebrochene Vertrag
Wir nennen das, in dem wir leben, einen Sozialstaat. Einen Gesellschaftsvertrag. Die Idee dahinter war einmal: Wir geben unsere individuelle Freiheit auf – das Recht, einfach zu nehmen, was wir brauchen – und im Gegenzug garantiert die Gemeinschaft jedem ein menschenwürdiges Leben. Sicherheit. Teilhabe. Würde.
Dieser Vertrag ist gebrochen. Einseitig.
Die eine Seite wird mit brutaler Konsequenz durchgesetzt: Drei Termine verpasst – alles weg. Vollsanktionierung. Jugendamt. Familiengericht. Die Pflichten der Schwachen sind in Stein gemeißelt.
Die andere Seite – die Pflicht der Gesellschaft – löst sich auf in Kann-Bestimmungen und Soll-Vorschriften. Es gibt kein Recht auf einen Kita-Platz, das durchgesetzt wird. Es gibt keine Garantie, dass die Härtefallprüfung die Kinder wirklich schützt. Es gibt null Euro Budget für den angeblichen Kinderschutz. Die Pflichten der Starken stehen auf Papier, das im Wind flattert.
Die Konzerne verlagern ihre Gewinne. Die Alleinerziehende verliert ihre Existenz. Beide werden „alimentiert" – aber nur einer von beiden wird bestraft.
IX. Die Frage, die alles auf den Kopf stellt
Die gängige Frage lautet: „Warum soll der Staat Menschen Geld geben, die nichts dafür tun?"
Die richtige Frage lautet: Warum darf ein Staat, der alle Mittel der Selbstversorgung monopolisiert hat, den Menschen das Überleben an Bedingungen knüpfen?
Nicht der Arbeitslose schuldet dem Staat etwas. Der Staat schuldet den Menschen eine Erklärung – warum er ihnen jede Alternative genommen hat und dann mit dem Entzug des Existenzminimums droht, wenn sie nicht nach seinen Regeln funktionieren.
Für 2,9 Millionen Arbeitslose gibt es 600.000 gemeldete Stellen – viele davon doppelt gezählt, Zeitarbeit, Scheinangebote. Für 1,15 Millionen Menschen, die nur als Helfer arbeiten können, existieren gerade mal 120.000 passende Stellen. Soll die restliche Million bestraft werden, weil die Arbeit nicht da ist?
Seit wann ist das Existenzminimum eine Gegenleistung? Das Grundgesetz sagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht: Die Würde des Menschen ist unantastbar, es sei denn, er bezieht Bürgergeld. Man kann die Menschenwürde nicht verwirken. Man kann ein Grundrecht nicht an eine Mitwirkungspflicht knüpfen.
Und doch passiert genau das. Jeden Tag. In jedem Jobcenter. Und die Mehrheit findet das normal.
X. Was du tun kannst – wenn du betroffen bist
Wenn du gerade Bürgergeld beziehst und Kinder hast, solltest du wissen, was auf dich zukommt:
Geh zu deinen Terminen – so bitter das klingt. Drei verpasste Termine können jetzt bedeuten, dass dein gesamtes Geld gestrichen wird und das Jugendamt informiert wird.
Dokumentiere alles. Jeden Brief, jeden Termin, jede Kita-Absage. Wenn du keinen Betreuungsplatz bekommst, halte das schriftlich fest. Wenn du krank bist, lass dir das bescheinigen. Ohne Papier in der Akte greift kein Schutz.
Wenn du Post vom Jugendamt bekommst: Du hast Rechte. Das Jugendamt darf nicht allein aufgrund einer Jobcenter-Meldung in dein Familienleben eingreifen. Es muss eine eigene fachliche Einschätzung vornehmen.
Leg Widerspruch ein – gegen jeden Sanktionsbescheid. Frag schriftlich nach der Härtefallprüfung und ihrem Ergebnis. Jeder Bescheid kann vor dem Sozialgericht angefochten werden.
Du bist nicht schuld. Nicht an der fehlenden Arbeit, nicht an den fehlenden Kita-Plätzen, nicht an dem System, das dich erdrückt. Das System ist krank – nicht du.
XI. Was wir alle tun müssen
Dieses Gesetz betrifft nicht nur die 5,5 Millionen Menschen im Leistungsbezug. Es betrifft jeden, der krank werden kann, der seinen Job verlieren kann, dessen Firma pleitegeht, dessen Branche stirbt. Es betrifft jeden, der einen Unfall vom Bürgergeld entfernt ist.
Der Arbeitslose ist nicht der Feind des Arbeitnehmers. Er ist sein Spiegel. Er zeigt, was passiert, wenn man auf der falschen Seite der Statistik landet. Und je brutaler man mit ihm umgeht, desto größer wird die Angst aller anderen. Genau das ist gewollt. Die Drohung, die über jedem schwebt: So geht es dir, wenn du nicht funktionierst.
Wer nach unten tritt, stabilisiert das System, das ihn selbst bedroht.
Die Frage ist nicht, ob „die" arbeiten wollen. Die Frage ist, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. In einer, die ihre Schwächsten zermalmt und „Eigenverantwortung" dazu sagt? Oder in einer, die anerkennt, dass sie ihren Mitgliedern eine Schuld hat – weil sie ihnen alles genommen hat, womit sie sich selbst helfen könnten?
Ein Staat, der Müttern das Geld streicht und dann das Jugendamt schickt, um zu prüfen, ob die Kinder noch genug zu essen haben – der schützt keine Kinder. Er erzeugt die Gefährdung, vor der er sie angeblich schützt.
Ein Sozialstaat, der den Schutz in Konjunktive kleidet und die Bestrafung in Imperative – der verdient den Namen nicht.
Quellen: Gesetzentwurf BT-Drs. 21/3541; Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/3520, S. 57; Stefan Sell: „Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung – und eine Indienstnahme der Jugendämter?", O-Ton Arbeitsmarkt, 22.02.2026; Prof. Dr. Nikolaus Meyer: „Kinderschutz oder Kontrollpolitik?", DGSA Blog, 21.01.2026; Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung am 23.02.2026 im Ausschuss für Arbeit und Soziales: DGB, Bundesagentur für Arbeit, Thomas A. Wasilewski u.a.

und Punkt, Nagel auf den Kopf getroffen.
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