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Sonntag, 15. November 2020

Über Anglizismen Expertise vortäuschen

Eine Regierung, die politische Entscheidungen sowie Grundgesetzänderungen mit Anglizismen verpackt wie zum Beispiel das vollkommen irrationale Wort "Superspreading" oder "Cluster", "Contact-Tracing", "forward tracing", "ackward tracing", "crowds", "close spaces with poor ventilation" vergisst, dass nach § 23 Abs. 1 VwVfG die Amtssprache und nach § 184 GVG die Gerichtssprache immer noch Deutsch ist.

Das fing schon mit dem Einzug der Agenda 2010, dass man das Arbeitsamt schlicht Bundesagentur für Arbeit taufte und deren Ausleger Jobcenter. So gibt es in Hessen derzeit “HCC-Hessisches Comenece Center", "Hessen Mobil", "Hessisches Immobilienmanagment", “Hessische Buchungsstelle“, “E-justice".

Richtigerweise müsste es heißen:

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen“, “Hessische Liegenschaftsverwaltung“ oder schlicht “Arbeitsamt“, wie es früher auch üblich und – besser verständlich war, vor allem auch für die ältere Generation.

Auch die neue Bezeichnung Kunde bei den sogenannten Pseudobehörden „Jobcenter“ trifft der althergebrachte Begriff Sozialamt den Kern der Sache eher, denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König, welches wohl kaum der Fall sein dürfte, beim Rudern auf dieser Hartz IV-Galeere.

Diese sprachlichen Auswüchse sind gewollt, um Verwirrung und vor allem Expertise vorzutäuschen. Mehr nicht!

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