Samstag, 7. November 2020

Zwangsimpfungen - die gibt es nicht?

Eine junge Frau 32 Jahre alt im SGB II Bezug stehend, bekommt vom Jobcenter einen Bewerbungsvorschlag in einer Metall verarbeitenden Industrie. Sie bewirbt sich auf die Stelle hin – und bekommt diese auch. Der Arbeitgeber verlangt jetzt, dass sie sich einer Masernimpfung unterziehen muss. Die junge Frau möchte sich aber nicht gegen Masern impfen lassen, weil dazu, in diesem Gewerbe, keine Pflicht besteht. 

Der Arbeitgeber spielt nicht mit und droht den Arbeitsvertrag daraufhin zu kündigen. Das Jobcenter – sieht das gar nicht gerne, und droht der Frau mit Sanktionen, wenn der Arbeitsvertrag durch ihre Weigerung sich nicht impfen zu lassen, nicht zustande kommt.


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