Studium Berlin, Belgien, USA, derzeit GF fastlaw.online GmbH, Partner Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, jur. spezialisiert auf Impfschäden
"Wie Sie sehen wurde mein Video zum „Nutzen-Risiko-Verhältnis“ gelöscht. Ich versuche es neu einzustellen. Thema heute: „Nutzen-Risikoverhältnis“. Warum ist das für die Geschädigten nach der #Impfung für die Schadenersatzansprüchen von Bedeutung. Das Arzneimittelgesetz verlangt nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AMG „ein über das vertretbare Maß hinausgehende Schädigung. Bestünde also nach medizinischer Wissenschaft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis dann gingen die bedauerlichen Menschen mit #Impfschäden leer aus. Warum wohl muss in fast jeder Pressemitteilung erst das Loblied über den angeblichen Nutzen der Vakzine gesungen werden, bevor auch nur der Beitrag von Mainstream zu den Geschädigten gesendet werden darf? Da ich dazu im Mainstream nichts sagen darf und immer herausgeschnitten werde - nun dieser Videobeitrag:
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