In einer Zeit, in der das Recht eigentlich Schutz bieten sollte, erleben wir eine beunruhigende Umkehrung der Rollen: Der Schutzsuchende wird zum Angeklagten, während die wahren Täter der Spaltung und Hetze unbehelligt bleiben. Die Klageschrift, die ich heute mit Ihnen teilen möchte, ist mehr als ein juristisches Dokument – sie ist ein Spiegel unserer gesellschaftlichen Realität und offenbart eine erschreckende Absurdität.
Der Sündenfall: "Impfen macht frei"
Im Zentrum des Falls steht ein Angeklagter, der es wagte, einen Vergleich zu ziehen, der die Machthaber erschütterte: "Impfen macht frei" – in Anlehnung an den berüchtigten Schriftzug am Tor des Konzentrationslagers Auschwitz. Die Staatsanwaltschaft wittert darin Volksverhetzung, eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Doch ist es wirklich so einfach?
Professor Dr. Martin Schwab, der Verteidiger in diesem Fall, entlarvt die juristische Fehlkonstruktion mit chirurgischer Präzision. Er argumentiert nicht nur, dass hier keine Verharmlosung vorliegt, sondern dass der Angeklagte in seiner Kritik an der Impfkampagne gerade die Schwere der NS-Verbrechen als Maßstab nahm. Wer NS-Symbolik zur Mahnung vor aktuellen Entwicklungen nutzt, der leugnet oder verharmlost nicht – er erinnert.
Die wahre Verhetzung blieb ungeahndet
Was die Anklage noch absurder macht: Während hier ein Kritiker der Corona-Politik vor Gericht steht, fluteten während der Pandemiejahre unzählige hasserfüllte Äußerungen gegen Ungeimpfte den öffentlichen Raum – völlig unbehelligt von jeder Strafverfolgung.
Der Verteidiger präsentiert in seiner Klageschrift eine erschütternde Sammlung von Hass-Zitaten prominenter Stimmen gegen "Ungeimpfte":
"Aufspüren! Einfangen! Internieren & durchimpfen!"
"Querdenker müssen sterben!"
"Sollen die #Ungeimpften bitte in ihren beengten Wohnungen verrotten"
"Zu prügeln sind diese Menschen [Impfverweigerer]"
Über 100 dokumentierte Fälle, in denen Menschen als "asoziale Arschlöcher", "Vollidioten", "Impfkasper" oder "Dummfratzen" beschimpft und teilweise sogar mit dem Tod bedroht wurden. Es gab Forderungen nach "Kastrationen", nach "Ausschluss von medizinischer Behandlung", nach "Führerschein-Entzug" und vielem mehr.
Ein besonders verstörendes Zitat kommt von einem Schweizer Komiker: "Entweder gibt es für euch Schwurbler irgendwo Gaskammern oder im dritten Reich gab es gar keine Gaskammern." Wer hier NS-Verbrechen verharmlost, liegt auf der Hand – doch strafrechtliche Konsequenzen? Fehlanzeige.
Holocaust-Überlebende sieht Parallelen
Die Klageschrift offenbart noch einen besonders verstörenden Aspekt dieser Doppelmoral: Vera Sharav, eine Holocaust-Überlebende, die in einer bewegenden Rede in Nürnberg Parallelen zwischen der Corona-Politik und der schrittweisen Entrechtung im Dritten Reich zog, wird selbst der Volksverhetzung beschuldigt. Eine Holocaust-Überlebende, die den Holocaust verharmlost haben soll – absurder könnte der Vorwurf nicht sein.
In ihrer Rede, die vollständig in der Klageschrift zitiert wird, betont Sharav: "Der Holocaust begann nicht erst in den Gaskammern von Auschwitz und Treblinka. Dem Holocaust gingen 9 Jahre der schrittweisen Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Aufhebung der gesetzlichen und bürgerlichen Rechte voraus. Die Bühne wurde durch Angstmacherei und Hasspropaganda bereitet."
Sharav kann heute deutschen Boden nicht betreten, weil gegen sie wegen dieser Rede strafrechtlich ermittelt wird.
Das Paradoxon des öffentlichen Friedens
Die Anklage behauptet, der Angeklagte habe mit seiner Äußerung den öffentlichen Frieden gestört. Doch wer hat in Wahrheit Unfrieden gesät? War es der Angeklagte, der vor einer bedrohlichen gesellschaftlichen Entwicklung warnte? Oder waren es jene, die offen zur Ausgrenzung, Bestrafung und sogar körperlichen Gewalt gegen Ungeimpfte aufriefen?
Prof. Schwab weist nach, dass der Angeklagte nicht etwa den öffentlichen Frieden stören wollte, sondern im Gegenteil dazu aufrief, die Eskalationsspirale der Ausgrenzung zu durchbrechen.
Die Umkehrung der Gerechtigkeit
Was hier stattfindet, ist eine Umkehrung der Gerechtigkeit. Die wahren Hetzer wurden nie belangt, während jene, die vor einer gesellschaftlichen Spaltung warnten, nun vor Gericht stehen. Es scheint, als sei es nicht die Aufgabe des Rechts, die Schwachen zu schützen, sondern die Position der Mächtigen zu festigen.
Diese Klageschrift ist ein zeitgeschichtliches Dokument. Sie bezeugt nicht nur die juristische Auseinandersetzung eines Einzelnen, sondern den größeren Kampf um unsere Grundrechte und die Frage, wie weit der Staat gehen darf in der Kontrolle seiner Bürger.
Die vollständige Klageschrift können Sie hier lesen.
Dieser Blogbeitrag stellt meine persönliche Meinung dar und ist als Beitrag zur öffentlichen Debatte zu verstehen.
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