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Dienstag, 27. April 2021

Polizeiliche Hausdurchsuchung bei Weimarer Familienrichter

gefunden hier: https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/04/26/polizeiliche-hausdurchsuchung-bei-weimarer-familienrichter/

Wie die dem Corona-Ausschuss nahestehenden 2020News am Montagabend berichteten, ist bei dem Familienrichter am Amtsgericht Weimar, Christian Dettmar, am Montag eine polizeiliche Hausdurchsuchung erfolgt. Dieser hatte am 8.4.2021 per Einstweiliger Anordnung festgestellt, dass die Kinder durch den Maskenzwang und die weiteren Maßnahmen in der Schule physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt werden und dass diese verfassungswidrige Verordnung in zwei Weimarer Schulen nicht angewendet werden darf. Sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto seien durchsucht, das Handy des Richters von der Polizei beschlagnahmt worden.

Über das Urteil des Familienrichters wurde auch hier am 19. April 2021 im Zusammenhang mit einer ausführlichen Darstellung der physischen, seelischen und geistigen Gefährdungen und Schäden der Kinder berichtet (Es sind kriminelle Misshandlungen …).
Ich übernehme die ausführliche Meldung von 2020News:

„Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kindswohlverfahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte er bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).

Erstmalig wurde dabei vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen ließe.

Er schrieb: „… die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“)…”

Der Richter folgte der Einschätzung der Gutachter, dass die Masken nicht zur Virenabwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine krankmachende Infektion nachweisen kann und dass eine asymptomatische Übertragung epidemiologisch in Bezug auf SARS-CoV-2 keine nachweisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die handhabungsbedingte Verkeimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder auswirken. Die Testung in der Schulklassen wäre unnötig, schädigend und zudem datenschutzrechtlich ausgesprochen problematisch.

Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der Mutter: ´Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.`

Abschliessend stellte der Richter fest: `100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.`

Die Entscheidung, die 2020News hier näher analysiert hat, hatte für großes Aufsehen gesorgt. Allein von der Webseite von 2020News war sie circa zwei Millionen mal heruntergeladen worden.

In einer Nebenbemerkung am Rande eines Verfahrens mit anderen Beteiligten war die fragliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar ohne nachvollziehbare Begründung als rechtswidrig bezeichnet worden.

Kurz darauf hatte ein Leipziger Richter in einem ähnlich gelagerten Fall völlig rechtgrundlagenfern einer alleinerziehenden Mutter Gerichtskosten in Höhe von € 18.654,00 für einen nur als fiktiv zu bezeichnenden Streitwert von € 4.120.000,00 – gedeckelt auf € 500.000,00 – auferlegt unter gleichzeitiger Abweisung ihres Rechtsgesuchs. Es erscheint naheliegend, dass der Leipziger Richter bei seiner so eklatant vom eigentlich zugrunde zu legenden Streitwert von € 4000 abweichenden Kostenfestsetzung von sachfremden Erwägungen motiviert gewesen sein dürfte.

Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit Art. 97 I GG garantiert´Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen` – erfolgte offenbar aus politischen Gründen.

Richter Dettmar wird vertreten vom Hamburger Strafverteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate.“

Quelle: https://2020news.de/hausdurchsuchung-bei-weimarer-sensationsrichter/

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