Nachdem Familiengerichte in Weimar und Weilheim Kinder unter anderem von
der Maskenpflicht in Schulen befreiten, erklärten mehrere Amtsgerichte
öffentlich, solche Kinderschutzverfahren gar nicht erst eröffnen zu
wollen. Ein bemerkenswerter Vorgang, der zeigt: Der Widerspruch zwischen
Kindeswohl und Corona-Maßnahmen ist nicht nur politisch relevant,
sondern auch juristisch höchst brisant.
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