Das Imperium schlägt zurück. So könnte die Überschrift lauten über einen schockierenden Beschluss des Familiengerichtes Leipzig. Was ist passiert?
Ermutigt durch die Entscheidungen der Amtsgerichte Weimar (Az. 9 F 148/21 vom 08.04.2021) und Weilheim (Az. 2 F 192/21 vom 13.04.2021) zur Maskenpflicht an Schulen – Reitschuster.de berichtete – hatte eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern Gleiches beim Amtsgericht Leipzig angeregt. Ihre Kinder litten unter der Maske und eines bekam Ausschläge. Die Mutter verband ihre Anregung an das Gericht damit, vorläufige Anordnungen in Betracht zu ziehen, falls eine zeitnahe Entscheidung zur Hauptsache nicht möglich sei. Dazu nahm die Leipzigerin einen Anwalt zu Hilfe.
Antrag wird abgebügelt
Das Leipziger Familiengericht erteilte den Hinweis, dass der Antrag keinerlei Erfolgsaussicht hätte. Mit den im § 1666 Abs. 4 BGB angesprochenen Dritten seien lediglich natürliche Personen gemeint, aber nicht der Staat als „Wächter des Kindeswohls“. Aber genau dies hatten die Gerichte in Weimar und Weilheim anders gesehen. Damit setzte sich der Richter inhaltlich jedoch nicht auseinander. Mit keinem Wort.
Unter dem Aktenzeichen Az. 335 F 1187/21 erging am 15. April 2021 ein Beschluss des zuständigen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Der Beschluss bedeutet für die alleinerziehende Mutter eine Katastrophe.
Willkürliche Festsetzung von Gebühren
weiter hier: https://reitschuster.de/post/schock-beschluss-in-leipzig-familienrichter-verhaengt/
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