Anscheinend haben in Thüringen zu viele Richter auf die Verfassung geschworen und lassen sich nicht Mal vom sogenannten Verfassungsschutz und Polizeieinsätzen mit Hausdurchsuchungen davon abhalten, wie eingeschworen weiter zu urteilen. Man könnte hier von einer regelrechten “Verfassungs-Verschwörung” in der Judikative sprechen .
Wie die Exekutive jetzt diese judikativen “Verfassungs-Verschwörer” exekutieren wird?
Schaumerma.
Die haben doch sicher auch Familie, ein Häuschen mit Garten, vielleicht eine baurechtlich bedenkliche Datsche, wollen befördert werden … . Und sie sollten nicht vergessen, wie viele, die an der weimarer Verfassung hingen, später selbst hingen oder gar den Kopf verloren.
Nun, man kann ja nicht Alles haben im Leben: Recht UND Karriere, Rechtsprechen und Sommerfrischen in der Datsche.
Oder diese grundrechten Richter fahren auch Mal wie die Bischöfin Käsmann bei Rot über die Ampel, nachdem sie sich gegen den “Auslandseinsatz” der Bundeswehr in Afghanistan” ausgesprochen und ihn Krieg genannt hatte..
Da muss man sich auch nicht fragen, ob die Richter und die Bischöfin von der Arbeit KO waren oder von einem After-Work-Gläschen mit KollegINNen. Manche Tropfen machen halt schnell KO. Okay?! Die Bischöfin soll ja über 1,2 Promille intus gehabt haben. Und die Bildzeitung war noch vor der Polizei am Tatort und auch der SPIEGEL hat wie üblich geschrieben, als sei er bei der geistlichen Sauferei dabei gewesen.
Wie lange eine solche häusliche Pflege nachwirkt, zeigt jetzt das Corona-Impftest-Maskierungs-Glaubensbekenntnis der Ex-Bischöfin und ihres Freundes Konstantin Wecker. Da brauchts schon gar keine Hausdurchsuchung mehr. Beide tragen zum an-ständigen Gruße die Geßler-Maske stets am Arm und den Impfausweis bei sich. Ob sie jetzt schon zur Erleichterung der Impfkontrolle die Armbinde mit dem großen “G” umgebunden haben?
Bei der Impfkontrolle nur noch Stichproben zu machen, klingt schon sehr komisch. Ab er vielleicht sind die derzeitigen Impfungen auch nur “Impfproben” für die nächste Mega-Pandemie.
Hier der Link zum Nachlesen des erneuten unpassenden Weimarer Lockdown-Urteils: Vorsicht! Es ist höchst infektiös!
Bürgerservice Thüringen – 6 OWi 583 Js 200030/21 | AG Weimar | Urteil (thueringen.de)
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