Donnerstag, 10. Juni 2021

Keine Opferentschädigung wenn Sie eine private Unfallrente abgeschlossen haben

Die Welt wird immer verrückter. Wenn Sie tätlich angegriffen werden und dadurch nicht mehr der Lage sind zu arbeiten und das Opferentschädigungsgesetz in Anspruch nehmen, haben Sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ihre private Unfallrente zum Beispiel, die Sie abgeschlossen haben wird in diesem Fall angerechnet. Argumentiert wird, dass die Unfallrente auf die Opfer-Entschädigungsleistung angerechnet werden muss. D. h. im Klartext Sie bekommen gar keine Opferentschädigung. Ist das nicht klasse?

Gerichte argumentieren folgendermaßen: eine private Unfallrente mindert den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff, solange die private Unfallrente aus Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde.

Das bedeutet im Klartext: wenn Sie eine Unfallrente aus Ihrer eigenen Tasche finanzieren und Sie Opfer einer Straftat werden und dadurch arbeitsunfähig und das Opferentschädigungsgesetz in Anspruch nehmen wollen – keinen Cent aus der Kasse der Opferentschädigung bekommen.

Das ist kein Witz.

Schließt jedoch ein Bekannter, ein Freund oder die Ehefrau oder der Ehemann eine private Unfallrente für Sie ab und zahlt die auch jeden Monat – dann handelt es sich nicht um anrechnungsfähige Einnahmen aus Ihren Einkünften. Dann – dürfen Sie die Opferentschädigung ohne Abzüge behalten – aber nur dann.

Das muss man sich alles mal auf der Zunge zergehen lassen.

(Aktenzeichen B 9 V 1/20 R)


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