Mittwoch, 11. August 2021

Bundessozialgericht: Kostenloses Essen kann auf Hartz IV angerechnet werden

Hartz IV-Aufstocker, die von ihrem Arbeitgeber Sachleistungen wie zum Beispiel Essen erhalten, bekommen dies als Einkommen vom Regelsatz abgezogen, selbst wenn sie diese gar nicht nutzen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. https://www.gegen-hartz.de/urteile/bundessozialgericht-kostenloses-essen-kann-auf-hartz-iv-angerechnet-werden  


Da möchte man dann am liebsten elegant und stilsicher 6 Sorten Scheiße aus diesem Richter herausprügeln, wenn es nicht so menschenfeindlich wäre. Diese Brut von Beamten, die im Dienste des militärisch-industriellen Bankenkomplex ihren Dienst ableisten, werden mit Steuervorteile und Sonderrechte geradezu überschüttet. Ein verglichen mit den Renten, fast doppelt so hohes Ruhegehalt. Zudem gibt es zur günstigen Krankenversicherung die Beihilfeleistungen. Daneben gibt es für Beamtenkinder weitere Leistungen, die über das Kindergeld hinausgehen, daneben sind sie noch fast unkündbar usw.

Und diese Brut rechnet jenen, die es am nötigsten haben, das kostenlose Essen noch auf Sozialleistungen an. Das ist unfassbar.


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