Samstag, 4. September 2021

Liebe Community, ich brauche eure Hilfe!

Ich habe Post vom Landratsamt Abteilung: Kinder- und Jugendgesundheit bekommen.

Die verlangen jetzt von mir, weil meine Kleine, die jetzt 11 Jahre alt ist, nicht gegen Masern geimpft ist einen Nachweis über einen vollständigen Masernimpfschutz oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, vorzulegen.

Über die gesetzliche Pflicht, dass Kinder sich gegen Masern impfen lassen müssen, bin ich informiert. Ich bin aber auch darüber informiert, dass mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind ob der Verfassungswidrigkeit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Impfung. Habe ich nicht das Recht abzuwarten, bis dort Recht gesprochen wurde?

Und ich bin auch darüber informiert, dass Kinder, wenn sie in derselben Einrichtung sind, noch Zeit haben, bis zum Ende dieses Jahres sich impfen zu lassen. Das ist dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschuldet - weil die bis Ende dieses Jahres darüber entscheiden wollen.

Also meine Frage: Muss ich meine Kleine jetzt impfen lassen? Das Landratsamt will das. Das kann doch so nicht hingenommen werden?

Mir muss doch die Möglichkeit eingeräumt werden, mit der Impfung meiner Kleinen abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden hat. Es kann ja sein, dass das Bundesverfassungsgericht den Zwang zum Impfen kippt. Aber ich soll vor dieser Entscheidung meine Kleine impfen lassen? Und am Ende stellt sich heraus – das ganze Ding ist durch und durch nicht umsetzbar, weil eben verfassungswidrig.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Die sind schnell dabei, mit dem Jugendamt zu drohen und mir eine Geldbuße aufzuerlegen.


2 Kommentare:

  1. Du suchst eine System-kompatible Lösung. Dir ist sozusagen nicht zu helfen.

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    1. Ich suche eine Lösung, dass man mir mein Kind nicht wegnimmt. Richtig!

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