Ich habe Post vom Landratsamt Abteilung: Kinder- und Jugendgesundheit bekommen.
Die
verlangen jetzt von mir, weil meine Kleine, die jetzt 11 Jahre alt ist,
nicht gegen Masern geimpft ist einen Nachweis über einen vollständigen
Masernimpfschutz oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität
gegen Masern besteht oder eine ärztliche Bescheinigung über eine
dauerhafte medizinische Kontraindikation, vorzulegen.
Über die
gesetzliche Pflicht, dass Kinder sich gegen Masern impfen lassen
müssen, bin ich informiert. Ich bin aber auch darüber informiert, dass
mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind ob der
Verfassungswidrigkeit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Impfung. Habe
ich nicht das Recht abzuwarten, bis dort Recht gesprochen wurde?
Und
ich bin auch darüber informiert, dass Kinder, wenn sie in derselben
Einrichtung sind, noch Zeit haben, bis zum Ende dieses Jahres sich
impfen zu lassen. Das ist dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
geschuldet - weil die bis Ende dieses Jahres darüber entscheiden
wollen.
Also meine Frage: Muss ich meine Kleine jetzt impfen
lassen? Das Landratsamt will das. Das kann doch so nicht hingenommen
werden?
Mir muss doch die Möglichkeit eingeräumt werden, mit der
Impfung meiner Kleinen abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht
darüber entschieden hat. Es kann ja sein, dass das
Bundesverfassungsgericht den Zwang zum Impfen kippt. Aber ich soll vor
dieser Entscheidung meine Kleine impfen lassen? Und am Ende stellt sich
heraus – das ganze Ding ist durch und durch nicht umsetzbar, weil eben
verfassungswidrig.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Die sind schnell dabei, mit dem Jugendamt zu drohen und mir eine Geldbuße aufzuerlegen.
Samstag, 4. September 2021
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