Vergleich von Mindestlohn und Bürgergeld: DGB-Berechnungen belegen hohen Unterschied bei Haushaltseinkommen
Berlin. Das monatliche Haushaltseinkommen von
Mindestlohnverdienenden liegt bis zu 832 Euro höher als das von
künftigen Bürgergeldempfängern. Das geht aus Berechnungen des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland
(RND) vorliegen. Die Daten vergleichen das verfügbare Einkommen von
Erwerbslosen, die Bürgergeld erhalten, mit dem Einkommen der
Erwerbstätigen, die für den zum Oktober gestiegenen Mindestlohn von 12
Euro arbeiten.
So würde ein kinderloses Paar, das 28,5 Stunden
die Woche für den Mindestlohn arbeitet, 2290 Euro im Monat netto
ausgezahlt bekommen. Einem Paar, das Bürgergeld erhält, stünden
inklusive Warmmiete nach Arbeitsagenturstatistik 1458 Euro zur
Verfügung. Das macht eine Differenz von 832 Euro.
DGB warnt: „Bürgergeld darf nicht für Spaltungsprozesse missbraucht werden“
DGB-Vorstandsmitglied
Anja Piel sagte dem RND: „Die Behauptung, niemand würde bei höheren
Regelsätzen noch zur Arbeit gehen, stammt aus dem Reich der Märchen und
Legenden.“ Der Mindestlohn von 12 Euro sorge vielmehr dafür, dass die
Einkommen in vielen Fällen viele Hundert Euro über dem geplanten
Bürgergeld liegen, „und das ist auch gut so“, betonte Piel.
„Beschäftigte gegen Erwerbslose auszuspielen – wie es manche Arbeitgeber
in den letzten Wochen versucht haben – ist verantwortungslos.“ Es sei
der durchsichtige Versuch, den Status quo schlecht entlohnter
Arbeitsplätze zu elenden Bedingungen zu verteidigen. „Das Bürgergeld
darf nicht für Spaltungsprozesse missbraucht werden“, forderte Piel und
drängte weiter auf kräftig steigende Tariflöhne für mehr Beschäftigte,
einen regelmäßig angepassten Mindestlohn sowie armutsfeste Regelsätze.
Den
Berechnungen zufolge würde ein Paar mit einem achtjährigen Kind, das
28,5 Stunden pro Woche für den Mindestlohn arbeitet, insgesamt 2704 Euro
erhalten. Ein Paar mit achtjährigem Kind im Bürgergeldbezug hätte
inklusive Warmmiete 1922 Euro im Monat zur Verfügung. Hier liegt der
Unterschied bei 782 Euro. Eine geringere Differenz gibt es bei
Singlehaushalten: Ein Beschäftigter, der 38 Wochenstunden für den
Mindestlohn arbeitet, erhält im Monat 1443 Euro netto. Ein Single mit
Anspruch auf Bürgergeld würde inklusive Warmmiete 906 Euro erhalten. Die
Differenz liegt bei 537 Euro.
Kleinster Unterschied bei kinderlosen Paaren mit einem Erwerbstätigen
Der
kleinste Unterschied entsteht bei kinderlosen Paaren, von denen nur ein
Erwachsener 38 Stunden pro Woche auf Mindestlohnbasis arbeitet. In
diesen Haushalt stehen 1569 Euro netto zur Verfügung, während ein Paar
in der Grundsicherung 1458 Euro erhält. Nur 111 Euro trennen beide
Haushalte voneinander. Ähnlich sieht es bei einem Haushalt mit zwei
Erwachsenen und einem achtjährigem Kind aus, in dem nur eine Person 38
Wochenstunden arbeitet: Dort liegt die Differenz bei 141 Euro.
In
den Berechnungen sind beim Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag
die für 2023 angekündigten Beträge berücksichtigt. Nicht mit einbezogen
sind die künftige Wohngeldreform und die geplanten steuerlichen
Entlastungen. Im Ergebnis seien die Werte für das Einkommen bei
Erwerbstätigkeit und die Differenz zur Erwerbslosigkeit etwas
unterschätzt, hieß es seitens des DGB.
Quell: https://www.dgb.de/themen/++co++ef171378-cbfb-11ea-af64-001a4a160123
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen