Wie ist es um unserer Verfassung bestellt ist, fragte Eva Schmidt schon im ersten Teil ihres Gespräches mit Prof. Josef Franz Lindner, der am Lehrstuhl der Universität Augsburg öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie lehrt und seit 2015 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Uni Augsburg ist. Die „Delegitimierung des Staates“ ist eine neu eingeführte, strafbare Kategorie, die der Präsident des Deutschen Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang in die Welt gebracht hat.
Das Demokratiefördergesetz scheint eine Antwort auf diese neue Rubrik des Verfassungsschutzes zu sein, mit dem gerade Nichtregierungsorganisationen, sogenannte NGO's in ihrer Arbeit für die Demokratie verlässlich finanziert werden sollen.
Politiker wiederum beziehen sich dann auf deren Untersuchungen. Es sollen ja schließlich „Denk- und Sprachmuster frühzeitig erkannt werden, damit die sich nicht in die Sprache einnisten“, meinte besagter oberster Verfassungsschützer. Es bildet sich also ein geschlossenes ideologisches System und deshalb wird dagegen auch Kritik laut. Eva Schmidt wollte zunächst von Prof. Lindner wissen, wie weit es mit der Umsetzung dieses Demokratie-Förder-Gesetzes gediehen ist?
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