Sonntag, 1. September 2024

Neoliberaler Terror: Wie der Staat das Existenzminimum zerstört und es 'Fürsorge' nennt

Das tägliche bisschen Leben eines Hilfebedürftigen wird in der neoliberalen Verwertungsindustrie, Cent und Gramm-genau abgepackt und bis aufs Letzte ausgeschlachtet. Diese mörderisch ideologische Doktrin, die unter dem heuchlerischen Deckmantel des „Fördern und Fordern" ihr wahres Gesicht verbirgt, vergiftet seit Jahrzehnten die Bundessozialgerichte. Diese entpuppen sich immer mehr als willfährige Handlanger dieser menschenverachtenden Ideologie.

Züchtigung mittels dem Sanktionsparagraphen 31 Abs. 1 SGB II, welcher die systematische Zerstörung des Existenzminimums vorsieht, halten besagte Gerichte für ein geeignetes Mittel zur Unterwerfung. Doch dem perversen Geist ist nicht genug: Sie fordern, dass der Delinquent bei Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt wird, insbesondere im Hinblick auf die vernichtenden Folgen des § 31 Abs. 1 SGB II.

Das Bundessozialgericht, in seiner grenzenlosen Verblendung, sieht hier einen übergeordneten sozialen Schutzzweck, Arbeitslose vor den Folgen einer Pflichtverletzung zu warnen. Diese zynische Warnfunktion soll angeblich der Realisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG dienen - welch bittere Ironie!


Liebe Leser, wie geistig und moralisch verkommen muss man sein, um dieses Urteil noch gut zu heißen? Man belehre den Delinquenten vor seiner sozialen Hinrichtung, und schon ist der Schutzzweck und die Warnfunktion gewahrt. Es ist der Gipfel der Perversion, wenn die systematische Vernichtung von Existenzen als Schutz derselben verkauft wird.



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