Das
tägliche bisschen Leben eines Hilfebedürftigen wird in der neoliberalen
Verwertungsindustrie, Cent und Gramm-genau abgepackt und bis aufs
Letzte ausgeschlachtet. Diese mörderisch ideologische Doktrin, die unter
dem heuchlerischen Deckmantel des „Fördern und Fordern" ihr wahres
Gesicht verbirgt, vergiftet seit Jahrzehnten die Bundessozialgerichte.
Diese entpuppen sich immer mehr als willfährige Handlanger dieser
menschenverachtenden Ideologie.
Züchtigung mittels dem
Sanktionsparagraphen 31 Abs. 1 SGB II, welcher die systematische
Zerstörung des Existenzminimums vorsieht, halten besagte Gerichte für
ein geeignetes Mittel zur Unterwerfung. Doch dem perversen Geist ist
nicht genug: Sie fordern, dass der Delinquent bei Pflichtverletzung
konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt wird,
insbesondere im Hinblick auf die vernichtenden Folgen des § 31 Abs. 1
SGB II.
Das Bundessozialgericht, in seiner grenzenlosen
Verblendung, sieht hier einen übergeordneten sozialen Schutzzweck,
Arbeitslose vor den Folgen einer Pflichtverletzung zu warnen. Diese
zynische Warnfunktion soll angeblich der Realisierung des Grundrechts
auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums im Sinne des
Art. 1 Abs. 1 GG dienen - welch bittere Ironie!
Liebe Leser, wie geistig und moralisch verkommen muss man
sein, um dieses Urteil noch gut zu heißen? Man belehre den Delinquenten
vor seiner sozialen Hinrichtung, und schon ist der Schutzzweck und die
Warnfunktion gewahrt. Es ist der Gipfel der Perversion, wenn die
systematische Vernichtung von Existenzen als Schutz derselben verkauft
wird.
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