Holocaustleugnung steht unter Strafe. Die Vernichtungsrhetorik gegen Arme, Arbeitslose und Behinderte — „Schmarotzer", „Parasiten", „Ballastexistenzen" — ist straflos. Dabei trugen dieselben Menschen im KZ denselben schwarzen Winkel wie die Juden den gelben Stern. Das kollektive Gedächtnis hat sie vergessen. Das Recht schützt sie bis heute nicht.
Dies ist Teil 2 einer Reihe. Teil 1: Der Kuchen ist verteilt — jetzt soll der Tisch weg
In Deutschland steht Holocaustleugnung unter Strafe. Das ist richtig. Das ist notwendig. Aber es wirft eine Frage auf, die niemand stellen will: Warum gilt dasselbe nicht für die Vernichtungsrhetorik gegen Arme, Arbeitslose und Behinderte?
Dieselben Lager, anderes Symbol
Im Konzentrationslager trugen Juden den gelben Stern. Homosexuelle den rosa Winkel. Und jene, die das NS-Regime als „asozial" einstufte — Arbeitslose, Obdachlose, Menschen mit Behinderungen, sogenannte „Minderleister" — trugen den schwarzen Winkel. Sie starben in denselben Lagern, unter denselben Bedingungen, durch dieselbe institutionelle Logik.
Das kollektive Gedächtnis der Bundesrepublik hat sie weitgehend vergessen. In keinem Schulbuch nimmt der schwarze Winkel denselben Raum ein wie der gelbe Stern. Und im Recht existieren sie schlicht nicht.
Die Genealogie der Vernichtungssprache
Die entscheidende Quelle liegt nicht in den Jahren 1933–1945. Sie liegt früher. 1920 veröffentlichen die Juristen Karl Binding und Alfred Hoche ihr Werk „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens". Darin prägen sie zwei Begriffe, die dreizehn Jahre später die ideologische Grundlage der staatlichen Vernichtungspraxis lieferten:
„Lebensunwertes Leben" — für Menschen ohne gesellschaftliche Funktion.
„Ballastexistenzen" — für Menschen als Last am Volkskörper.
Diese Begriffe sind die intellektuelle Brücke zur Aktion T4, zum Zwangssterilisierungsgesetz von 1933, zur systematischen Vernichtung von Menschen mit Behinderungen. Und sie haben eine direkte Nachfolge:
„Ballastexistenz" heißt heute „Schmarotzer".
„Lebensunwertes Leben" heißt heute „die, die nichts zur Gesellschaft beitragen".
„Arbeitsscheu" heißt heute „Hängemattenbewohner".
Andere Worte. Identische Logik.
Der moderne Pranger
Was die NS-Propaganda mit Plakaten und Wochenschauen tat — die „Asozialen" öffentlich vorführen, verächtlich machen, entmenschlichen — erledigt heute das Privatfernsehen mit Scripted-Reality-Formaten. Arbeitslose werden als Spektakel inszeniert, dem bürgerlichen Publikum zur moralischen Selbstvergewisserung vorgeführt. Die Politik überbietet sich mit Sanktionen, Überwachung, Zwangsmaßnahmen. Fußfesseln für Bürgergeldempfänger wurden diskutiert. Der Vorschlag, Erwerbslose sollten ihre Nieren verkaufen dürfen, kursierte öffentlich.
Das ist kein Ausrutscher. Das ist eine dokumentierte Eskalationslogik — und sie folgt einem Muster, das wir kennen sollten.
Die Rechtslücke
§ 130 StGB — Volksverhetzung — schützt Gruppen nach Herkunft, Religion, Nationalität. Soziale Gruppen sind nicht erfasst. Wer öffentlich „Bürgergeld sofort ersatzlos abschaffen" fordert und „alles auf 0" bei Schwerbehinderten verlangt, bewegt sich strafrechtlich im Freien. Obwohl die Opfergruppe historisch identisch ist. Obwohl die Sprache historisch identisch ist.
Das ist kein Versehen. Es ist eine politische Entscheidung darüber, welche Menschenwürde schutzwürdig ist — und welche nicht.
Was zu fordern wäre
Die systematische Dehumanisierung sozialer Gruppen — durch Sprache, durch Medienformate, durch politische Programmatik — gehört in denselben rechtlichen Rahmen wie die Leugnung der Verbrechen, die aus exakt dieser Sprache entstanden sind. Wer den schwarzen Winkel kennt, kann nicht so tun, als sei das alles neu.
Dieser Beitrag ist Teil der laufenden Dokumentation sozialdarwinistischer Narrative im deutschsprachigen Diskurs auf grilleau.blogspot.com.
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