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Donnerstag, 17. September 2026

Verliehen, aufgestockt, aus der Statistik verschwunden - Teil 1

Wie die Agenda 2010 Leiharbeit zum Massenmodell machte – und Widerstand dagegen als Faulheit umdeutete

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Leiharbeit war vor der Agenda 2010 eine eng begrenzte Ausnahme: rund 282.000 Beschäftigte im Januar 2003. Nach der Deregulierung durch Hartz I wuchs die Branche auf zeitweise über 1,08 Millionen Menschen. Hartz IV lieferte den passenden Druck von der anderen Seite: Wer schlechte Löhne, berufsfremde Tätigkeiten und Verleih ablehnt, riskiert seine Existenzsicherung. Sanktionen schaffen aber keine Aufträge – sie verbilligen nur die Arbeitskraft. Wer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos, auch wenn er weiterhin aufstocken muss. Das Unternehmen zahlt einen Teil des Lohns, die Allgemeinheit den Rest. Die Armut ist damit nicht verschwunden – nur ihre Bezeichnung wurde günstiger.

„Ich möchte mich nicht verleihen lassen.“

Dieser Satz genügt heute beinahe schon, um als schwierig, unflexibel oder arbeitsunwillig zu gelten. Dabei beschreibt er zunächst nur eine nachvollziehbare persönliche Grenze:

Ich möchte bei dem Unternehmen angestellt sein, für das ich arbeite. Ich möchte nicht, dass eine dritte Firma meine Arbeitskraft vermietet und an meiner Arbeit mitverdient.

Warum sollte dieser Wunsch verwerflich sein?


Leiharbeit war einmal eine begrenzte Ausnahme

Leiharbeit gab es lange vor der Agenda 2010. Sie war jedoch wesentlich kleiner und stärker reguliert. Unternehmen konnten damit beispielsweise vorübergehende Produktionsspitzen, Krankheitsausfälle oder einen kurzfristigen Bedarf an besonderen Fachkenntnissen abdecken.

Die Vorstellung war jedenfalls nicht, große Teile der regulären Belegschaft dauerhaft durch eine jederzeit austauschbare Randbelegschaft zu ersetzen.

Im Januar 2003 gab es rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland. Nach den Änderungen der Hartz-Gesetze wuchs ihre Zahl stark. Im November 2017 erreichte sie mit etwa 1,08 Millionen Menschen ihren damaligen Höchststand. Die Bundesagentur für Arbeit stellt selbst fest, dass es nach den rechtlichen Änderungen im Rahmen der Hartz-Gesetze zu einer weiteren Expansion der Branche kam.

Die pauschale Behauptung, Leiharbeit sei früher ausnahmslos besser bezahlt worden, lässt sich für die gesamte Branche nicht eindeutig belegen. In bestimmten spezialisierten Bereichen konnte die verlangte Flexibilität allerdings durchaus mit höheren Löhnen vergütet werden. Unbestreitbar ist vor allem: Leiharbeit war vor der Agenda 2010 eine wesentlich kleinere und stärker eingegrenzte Beschäftigungsform.


Die Schleusen wurden politisch geöffnet

Die entscheidende Deregulierung erfolgte 2003 durch Hartz I. Abgeschafft wurden unter anderem:

  • die bisherige Begrenzung der Überlassungsdauer,
  • das sogenannte Synchronisationsverbot,
  • das Wiedereinstellungsverbot.

Zwar wurde formal der Grundsatz gleicher Bezahlung von Leih- und Stammkräften eingeführt. Gleichzeitig erlaubte man jedoch, durch Tarifverträge davon abzuweichen. Damit entstand gerade für die Leiharbeitsbranche die Möglichkeit, eigene, niedrigere Tariflöhne anzuwenden. (Statistik der Bundesagentur für Arbeit)

Hartz IV ergänzte dieses Geschäftsmodell ab 2005 um den notwendigen Druck auf die Arbeitsuchenden. Die Zumutbarkeitsregeln wurden verschärft. Erwerbslose sollten eine höhere „Konzessionsbereitschaft“ zeigen – also eher bereit sein, schlechtere Löhne, berufsfremde Tätigkeiten und ungünstigere Bedingungen zu akzeptieren. (bpb.de)

Diese „Konzessionsbereitschaft“ ist kein Appell geblieben, sondern Gesetzestext geworden. Nach § 10 Abs. 1 SGB II ist einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person jede Arbeit zumutbar, soweit nicht eng umgrenzte Ausnahmen greifen. Und § 10 Abs. 2 SGB II stellt ausdrücklich klar, dass eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht dem erlernten Beruf entspricht, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung als geringerwertig anzusehen ist, weil der Beschäftigungsort weiter entfernt liegt oder weil die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als in den bisherigen Beschäftigungen. Einen Berufsschutz kennt das SGB II damit nicht. Das Risiko der beruflichen und sozialen Herabstufung trägt allein die leistungsberechtigte Person – eine Grenze besteht erst dort, wo die Arbeit rechts- oder sittenwidrig entlohnt wird oder ein gesetzlich anerkannter Unzumutbarkeitsgrund vorliegt.

Das Zusammenspiel war entscheidend:

Hartz I erleichterte den Unternehmen den Einsatz von Leiharbeit. Hartz IV erhöhte den Druck auf Arbeitslose, solche Arbeitsangebote auch anzunehmen.

Sanktionen schaffen keine Aufträge

Hier liegt der grundlegende Denkfehler der politischen Erfolgserzählung.

Ein Unternehmen stellt Arbeitskräfte ein, wenn es Aufträge hat und Arbeit erledigt werden muss. Es benötigt nicht deshalb plötzlich mehr Arbeitsstunden, weil Arbeitslose sanktioniert werden können.

Sanktionen schaffen keine Kunden.

Sanktionen erzeugen keine Bestellungen.

Sanktionen bauen keine Wohnungen und produzieren keine Autos.

Sanktionen schaffen zunächst einmal keine Nachfrage nach Arbeit.

Wenn die wirtschaftliche Nachfrage steigt, nimmt auch das erforderliche Arbeitsvolumen zu – mit oder ohne Hartz IV. Was Hartz IV verändern konnte, war nicht die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen, sondern der Preis, zu dem Menschen ihre Arbeitskraft anbieten mussten.

Hartz IV schuf nicht die Arbeit. Hartz IV erhöhte den Druck, die vorhandene Arbeit für weniger Geld und unter schlechteren Bedingungen anzunehmen.

Bemerkenswert ist, dass nicht einmal der Gesetzgeber selbst belegen konnte, dass sein Druckmittel funktioniert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) Leistungsminderungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs für verfassungswidrig erklärt – und zwar ausdrücklich auch deshalb, weil dem Gesetzgeber tragfähige Erkenntnisse über die Eignung und Erforderlichkeit der schärferen Stufen fehlten. Ein Instrument, das über anderthalb Jahrzehnte als Kern einer Erfolgsgeschichte gefeiert wurde, hielt der schlichten Frage nach seinem Wirkungsnachweis also nicht stand.


Wie aus einer Stelle drei „Beschäftigungserfolge“ werden

Nehmen wir einen Betrieb, in dem ein fest angestellter Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche arbeitet und davon leben kann.

Der Betrieb baut diese Stelle ab. Die Arbeit wird anschließend durch zwei oder drei Leih- oder Teilzeitkräfte erledigt. Diese erhalten niedrigere Löhne, haben schlechtere Sicherheiten und müssen möglicherweise ergänzende Leistungen des Jobcenters beziehen.

Für die Statistik sieht das hervorragend aus:

VorherNachher
ein regulär Beschäftigterzwei oder drei Beschäftigte
mehrere Arbeitsloseweniger registrierte Arbeitslose
eine existenzsichernde Stellemehrere nicht existenzsichernde Beschäftigungen
keine ergänzende Lohnfinanzierungmöglicherweise Aufstockung durch den Staat

Die Arbeitsmenge kann nahezu gleich geblieben sein. Sie wurde lediglich auf mehr Köpfe verteilt und billiger eingekauft.

Die Arbeitslosenstatistik fragt nicht, ob der neue Lohn zum Leben reicht. Wer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt grundsätzlich nicht mehr als arbeitslos – selbst wenn das Einkommen so niedrig ist, dass weiterhin Leistungen nach dem SGB II benötigt werden. Die Bundesagentur beschreibt genau diesen Fall ausdrücklich. (Statistik der Bundesagentur für Arbeit)

Damit wird aus:

arbeitslos und hilfebedürftig

statistisch:

beschäftigt und hilfebedürftig.

Die Armut ist nicht verschwunden. Nur die Bezeichnung wurde günstiger.


Das Unternehmen spart – der Steuerzahler ergänzt

Bei einem nicht existenzsichernden Lohn trägt der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten, die ein Mensch für Wohnung, Heizung, Ernährung und Lebensunterhalt benötigt. Den fehlenden Teil übernimmt die Allgemeinheit über das Sozialleistungssystem.

Die Leistung wird rechtlich an den Beschäftigten gezahlt. Wirtschaftlich ermöglicht sie jedoch dem Unternehmen, Menschen zu Löhnen zu beschäftigen, die allein nicht zum Leben reichen.

Hinzu können unmittelbare Förderungen kommen:

  • Eingliederungszuschüsse,
  • Lohnkostenzuschüsse,
  • geförderte Beschäftigungsverhältnisse,
  • öffentlich finanzierte Qualifizierungen,
  • Übernahme von Vermittlungs- und Maßnahmekosten.

So entsteht ein bemerkenswertes System:

  1. Das Unternehmen zahlt einen niedrigen Lohn.
  2. Der Staat ergänzt den Lebensunterhalt.
  3. Die Leiharbeitsfirma verdient an der Überlassung.
  4. Der Beschäftigte trägt Unsicherheit und Wechselrisiko.
  5. Die Politik verbucht einen Rückgang der Arbeitslosigkeit.

Nicht der Arbeitslose belastet in diesem Modell den Staat. Der Staat ermöglicht vielmehr Unternehmen ein Geschäftsmodell, bei dem ein Teil der tatsächlichen Arbeitskosten auf die Allgemeinheit verlagert wird.

Man sollte die Richtung dieser Umverteilung deutlich benennen: Soweit ein zu niedriger Stundenlohn oder ein vom Arbeitgeber nur unzureichend angebotener Stundenumfang die Hilfebedürftigkeit verursacht, wirkt die Aufstockung wirtschaftlich zugleich als indirekte Subvention dieses Beschäftigungsmodells. Die öffentliche Debatte über „zu hohe Sozialausgaben“ betrachtet dennoch regelmäßig nur den Empfänger der Leistung – und fast nie den Betrieb, dessen Lohn- oder Arbeitszeitmodell den ergänzenden Leistungsbezug mitverursacht.


Wurde dadurch überhaupt zusätzliche Beschäftigung geschaffen?

Selbst Untersuchungen, die atypische Beschäftigung grundsätzlich nicht ablehnen, kommen zu einem ernüchternden Ergebnis. Die Reform der Leiharbeit beeinflusste die gesamte Beschäftigungsentwicklung nur in geringem Umfang. Teilweise entstanden zusätzliche Stellen, teilweise wurde reguläre Beschäftigung verdrängt. Auch bei Minijobs standen geringen positiven Beschäftigungseffekten Substitutionseffekte gegenüber. (bpb.de)

Das bedeutet:

Ein Leiharbeitsplatz ist nicht automatisch ein zusätzlich geschaffener Arbeitsplatz.

Er kann auch eine bisherige Stammstelle ersetzen. Oder er wird geschaffen, weil die gleiche Arbeit nun billiger angeboten werden kann. Oder ein reguläres Arbeitsverhältnis wird in mehrere kleinere Arbeitsverhältnisse zerlegt.

Die Zahl der beschäftigten Personen steigt dann stärker als die tatsächlich zusätzlich geleistete Arbeit.


Warum sollte jemand sich freiwillig verleihen lassen?

Leiharbeit bedeutet häufig:

  • wechselnde Einsatzorte,
  • wechselnde Tätigkeiten,
  • ständig neue Vorgesetzte und Belegschaften,
  • geringe betriebliche Zugehörigkeit,
  • kurzfristige Einsatzenden,
  • schlechtere Planbarkeit,
  • und eine Trennung zwischen dem Unternehmen, das die Arbeit anweist, und dem Unternehmen, das den Lohn zahlt.

Die Bundesagentur bezeichnet die Arbeitnehmerüberlassung selbst als einen Bereich mit überdurchschnittlich hoher Dynamik und Fluktuation. Beschäftigungsverhältnisse werden häufiger begonnen und beendet; ihre durchschnittliche Dauer ist deutlich kürzer als in anderen Branchen.

Die Leiharbeitsfirma stellt dabei keine eigenständige Arbeitsleistung her. Ihr Geschäft besteht darin, Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Entleihbetrieb zahlt einen Verrechnungssatz, der über dem Arbeitslohn liegt. Aus der Differenz finanziert das Verleihunternehmen seine Kosten und seinen Gewinn.

Es ist daher vollkommen nachvollziehbar, wenn jemand sagt:

Ich möchte nicht, dass ein Zwischenunternehmen an meiner Arbeitskraft verdient, während ich selbst schlechter bezahlt werde und jederzeit meinen Einsatz verlieren kann.

Das ist keine Faulheit. Es ist eine Bewertung der angebotenen Arbeitsbedingungen.


Aus Ablehnung wird ein moralischer Makel

Weil viele Menschen solche Bedingungen nicht freiwillig akzeptieren würden, benötigt das System Druck.

Wer sich wehrt, wird sprachlich umgedeutet:

  • aus einem Menschen, der einen schlechten Lohn ablehnt, wird ein „Arbeitsverweigerer“;
  • aus jemandem, der nicht verliehen werden möchte, wird ein „unflexibler Kunde“;
  • aus einem Menschen, der seine Würde und Qualifikation verteidigt, wird ein „schwer Vermittelbarer“;
  • aus einem Leistungsberechtigten wird der vermeintliche „Schmarotzer“.

Damit wird die Verantwortung vollständig umgekehrt.

Nicht mehr der Arbeitgeber muss erklären, warum sein Lohn nicht zum Leben reicht. Der Arbeitnehmer soll erklären, warum er nicht bereit ist, für diesen Lohn zu arbeiten.

Nicht mehr die Leiharbeitsfirma muss rechtfertigen, warum sie zwischen Arbeiter und Einsatzbetrieb geschaltet wird. Der Arbeitslose muss rechtfertigen, warum er sich nicht verleihen lassen möchte.

Nicht das Geschäftsmodell erscheint problematisch, sondern der Mensch, der sich dagegen wehrt.


Widerstand gegen Zwang ist kein Charakterfehler

Der Vergleich mit militärischer Zwangsrekrutierung ist bewusst zugespitzt. Krieg und Arbeitsmarkt sind selbstverständlich nicht dasselbe. Die Folgen und Gefahren sind nicht vergleichbar.

Der Vergleich macht aber einen grundsätzlichen Punkt sichtbar: Menschen wehren sich, wenn staatlicher Zwang sie zu etwas bringen soll, das sie freiwillig nicht tun würden.

Aus der Ukraine wird über zunehmende Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Mobilisierung berichtet. Im Juli 2026 umringten in Lwiw etwa 200 Menschen ein Rekrutierungsfahrzeug, nachdem ein Mann festgenommen und zu einer Rekrutierungsstelle gebracht worden war. Beobachter beschreiben zugleich eine wachsende öffentliche Unruhe über die Mobilisierungspraxis. (euronews)

Wer sich dagegen wehrt, unter Zwang an einen Ort gebracht zu werden, an dem sein Leben gefährdet ist, ist nicht allein deshalb feige oder charakterlich minderwertig.

Und wer sich dagegen wehrt, seine Arbeitskraft unter Sanktionsdrohung an eine Leiharbeitsfirma abzugeben, ist nicht allein deshalb faul oder asozial.

Noch einmal: Das ist keine Gleichsetzung von Krieg und Leiharbeit. Es geht um den politischen Umgang mit Widerstand:

Der Staat erklärt eine Handlung zur Pflicht und deutet die nachvollziehbare Gegenwehr anschließend als moralisches Versagen.

Die eigentliche Erfolgsgeschichte

Die Agenda 2010 hat keine Millionen Aufträge geschaffen. Sie hat nicht von selbst die wirtschaftliche Nachfrage erzeugt, die für Millionen zusätzliche, gut bezahlte Arbeitsplätze erforderlich gewesen wäre.

Sie hat etwas anderes erreicht:

  • Leiharbeit wurde stark dereguliert.
  • Die Branche wuchs von rund 282.000 auf zeitweise mehr als eine Million Beschäftigte.
  • Arbeitnehmer mussten eher schlechte und berufsfremde Arbeit akzeptieren.
  • Die Ablehnung konnte mit Eingriffen in die Existenzsicherung beantwortet werden.
  • Nicht existenzsichernde Löhne konnten durch staatliche Leistungen ergänzt werden.
  • Aufstocker mit mindestens 15 Wochenstunden wurden trotz fortbestehender Hilfebedürftigkeit nicht mehr als arbeitslos gezählt.
  • Die Politik präsentierte den Statuswechsel als Beschäftigungserfolg.

Die knappe Wahrheit lautet deshalb:

Hartz IV schuf nicht die benötigte Arbeit. Die Agenda 2010 verbilligte und flexibilisierte die Arbeitskraft. Sie erhöhte den Druck, vorhandene Arbeit zu Bedingungen anzunehmen, die viele Menschen freiwillig abgelehnt hätten. Unternehmen und Leiharbeitsfirmen konnten davon profitieren, während die Allgemeinheit einen Teil der sozialen Folgekosten übernahm.

Die Arbeitslosigkeit wurde damit nicht im selben Umfang beseitigt, wie es die offizielle Statistik vermuten lässt.

Menschen wurden verliehen, aufgestockt, in Maßnahmen eingeordnet oder anderweitig aus der Arbeitslosenstatistik herausgeführt. Anschließend hängte sich die Politik für die angebliche Halbierung der Arbeitslosigkeit einen Orden an die Brust.

Das ist keine überzeugende Erfolgsgeschichte.

Es ist vor allem eine Geschichte darüber, wie man Menschen anders zählt – und ihnen anschließend selbst die Schuld dafür gibt, dass sie sich nicht freiwillig billig verwerten lassen.

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