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Freitag, 11. September 2026

Der Hebel wird gebaut – vom Rohstoff Daten zur digitalen Steuerungsinfrastruktur

Was du wissen musst – in 30 Sekunden

Der Bundesrat fordert ein gemeinsames „Datenhausökosystem“ von Bund und Ländern mit Zielbild 2030 – geöffnet auch für Erkenntnisse aus anderen Verwaltungsbereichen. Bayern nutzt mit VeRA bereits Palantir-Software, die getrennte Polizeidatenbanken zusammenführt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 selbst beschrieben, dass solche Analysen neues Wissen über Menschen erzeugen können. Digitaler Euro und vernetzte Stadtinfrastruktur sind weitere Bausteine. Die entscheidende Frage ist nicht, was diese Systeme heute dürfen – sondern was eine künftige Regierung mit ihnen anfangen könnte.

Was heute technisch vorbereitet wird, kann morgen politisch genutzt werden

Im April 2025 habe ich in meinem Beitrag „Vom BayPsychKHG zum Bundesratsbeschluss: Der erschreckende Weg zur Massenüberwachung psychisch Kranker“ über eine Entwicklung geschrieben, die damals vor allem unter dem Gesichtspunkt psychiatrischer Gesundheitsdaten und polizeilicher Gefahrenabwehr betrachtet wurde. Heute muss man einen Schritt weitergehen.

Denn die entscheidende Frage lautet längst nicht mehr nur: Welche Daten sammelt der Staat heute über wen?

Die viel wichtigere Frage lautet: Welche Infrastruktur wird geschaffen, mit der morgen Millionen bislang getrennter Daten miteinander verbunden, von künstlicher Intelligenz ausgewertet und zur Beurteilung menschlichen Verhaltens genutzt werden können? Genau dort beginnt die eigentliche Dimension des Problems.


„Daten werden zum Rohstoff des 21. Jahrhunderts“

Angela Merkel formulierte bereits in ihrer Regierungserklärung vom 21. März 2018 einen bemerkenswerten Satz:

„Daten werden zum Rohstoff des 21. Jahrhunderts.“

Im selben Zusammenhang sprach sie über Verhaltens- und Kundendaten, weltweite Vernetzung und lernende Systeme der künstlichen Intelligenz. Noch interessanter war eine andere Rede Merkels: Die Frage, wem die Daten gehören, werde letztlich darüber entscheiden, ob Demokratie, Partizipation, digitale Souveränität und wirtschaftlicher Erfolg miteinander vereinbar seien.

Man sollte diesen Gedanken heute, im Zeitalter leistungsfähiger KI, noch einmal lesen. Denn Daten allein sind zunächst nichts anderes als Informationen. Die wirkliche Macht entsteht durch ihre Verknüpfung.

Ein Melderegister weiß, wo ich wohne. Eine Gesundheitsakte kennt Erkrankungen und Medikamente. Eine Bank kennt Zahlungen. Ein Telekommunikationsanbieter besitzt Verbindungsdaten. Eine Behörde besitzt Verwaltungsakten. Die Polizei verfügt über Vorgänge und Erkenntnisse. Digitale Plattformen kennen Interessen, Kontakte und Kommunikationsverhalten.

Jeder einzelne Datenbestand erzählt nur einen Ausschnitt. Wer sie zusammenführt, erhält etwas völlig Neues: ein Bild des Menschen.

Und wer dieses Bild mit künstlicher Intelligenz analysieren kann, muss nicht einmal mehr wissen, wonach er sucht. Ein System kann selbst nach Mustern, Auffälligkeiten, Beziehungen und statistischen Gemeinsamkeiten suchen. Damit verändert sich die Qualität staatlicher und wirtschaftlicher Macht fundamental.


Vom Aktenschrank zum Datenhaus

Wie konkret diese Entwicklung inzwischen ist, zeigt ausgerechnet ein offizielles Dokument. Der Bundesrat forderte 2025 nicht lediglich eine modernere Polizeidatenbank. Er fordert den Aufbau eines gemeinsamen „Datenhausökosystems“ von Bund und Ländern mit dem Zielbild 2030.

In der Bundesratsdrucksache 58/25 ist von einer zentral betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform für die Polizeien des Bundes und der Länder die Rede. Darüber hinaus sollen solche Systeme für „sicherheitsrelevante Erkenntnisse und Informationen aus anderen Verwaltungsbereichen“ geöffnet werden.

Man sollte diesen Satz zweimal lesen. Andere Verwaltungsbereiche.

Welche Daten werden in fünf Jahren als „sicherheitsrelevant“ angesehen? Welche in zehn Jahren? Gesundheitsdaten? Meldedaten? Waffenrechtliche Daten? Sozialdaten? Finanzdaten? Ausländerrechtliche Daten? Daten über politische Aktivitäten? Kommunikations- und Bewegungsdaten?

Für eine Personengruppe zeichnet sich die Antwort bereits ab. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Frühjahr 2025 kündigt für Personen mit psychischen Auffälligkeiten „eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement“ an. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelt dafür bundesweite Standards; Erkenntnisse von Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden. In Hamburg arbeiten Innen-, Sozial- und Justizbehörden bereits seit August 2025 in einem Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement zusammen.

Ein zentrales Register ist nach heutigem Stand nicht vorgesehen. Aber genau das ist der Punkt: Man braucht kein zentrales Register mehr, wenn die Daten dort, wo sie liegen, miteinander verbunden werden.

Es geht nicht darum zu behaupten, dass all diese Daten heute bereits zusammengeführt werden. Der Punkt ist ein anderer: Die Architektur zur Zusammenführung wird geschaffen. Und damit verändert sich der Möglichkeitsraum zukünftiger Regierungen.


Palantir in Bayern: Die Technik ist bereits vorhanden

Bayern benutzt mit VeRA bereits die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Das Bayerische Innenministerium beschreibt selbst, worin der entscheidende Fortschritt liegt: Historisch getrennte polizeiliche Systeme und Datenbanken erschweren bislang das Erkennen von Strukturen, Handlungsmustern, Personengruppen und Zusammenhängen. VeRA soll genau dieses Problem lösen.

Das Programm kann angeschlossene Bestandsdatenbanken automatisiert durchsuchen, Ergebnisse zusammenführen, grafisch darstellen und beispielsweise geolokalisierte Suchen ermöglichen, die vorher datenbankübergreifend nicht möglich waren.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage darf VeRA in Bayern dadurch keine beliebigen neuen Daten aus dem Internet oder sozialen Netzwerken sammeln. Entscheidungen über die Relevanz von Treffern sollen weiterhin Menschen treffen.

Aber genau hier begeht die öffentliche Diskussion einen grundlegenden Fehler. Sie fragt: „Was darf das System heute?“ Wir müssten fragen: „Was könnte diese Infrastruktur nach drei weiteren Gesetzesänderungen in zehn Jahren?“

Denn Software muss nicht neu erfunden werden, wenn die Infrastruktur bereits existiert. Man braucht lediglich neue Schnittstellen, weitere Datenbestände und eine neue Rechtsgrundlage.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr selbst beschrieben

Wer diese Sorge für Science-Fiction hält, sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur automatisierten Polizeidatenanalyse lesen. Das Gericht erklärte damalige Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig. Warum? Weil durch die automatisierte Zusammenführung vorhandener Daten neues Wissen über Menschen entstehen kann, das vorher überhaupt nicht zugänglich war.

Das Bundesverfassungsgericht beschrieb ausdrücklich die Möglichkeit von Data-Mining, selbstlernenden Systemen beziehungsweise KI, statistischen Auffälligkeiten und sogar maschinell erzeugten Gefährlichkeitseinschätzungen im Sinne eines „predictive policing“.

Das ist der entscheidende Punkt: Eine KI muss nicht nur vorhandene Informationen anzeigen. Sie kann aus Tausenden einzelner Informationen eine neue Bewertung erzeugen.

Plötzlich lautet das Ergebnis nicht mehr: „Herr X ist in fünf Datenbanken gespeichert.“ Sondern möglicherweise: „Herr X ähnelt aufgrund bestimmter Merkmale einer Personengruppe mit erhöhtem Risikowert.“ Und damit betreten wir eine völlig andere Welt.


Vom vergangenen Verhalten zur Prognose des Menschen

Der klassische Rechtsstaat beschäftigt sich grundsätzlich mit Handlungen. Jemand tut etwas. Dann wird geprüft, ob dieses Verhalten rechtswidrig war.

Die Logik datengetriebener Prävention verschiebt sich dagegen immer stärker in eine andere Richtung: Was könnte jemand möglicherweise tun? Damit bekommt die Prognose eine immer größere Bedeutung.

Kontakte, Verhaltensmuster, Aufenthaltsorte, psychische Auffälligkeiten, frühere Vorgänge, Internetaktivitäten, finanzielle Besonderheiten, Beziehungen zu anderen Personen – jedes Merkmal für sich mag vollkommen harmlos sein. Erst die Maschine setzt daraus ein Muster zusammen.

Doch wer definiert eigentlich das Muster? Wer definiert „auffällig“? Wer definiert „Risiko“? Und vor allem: Wie verteidigt sich ein Bürger gegen eine maschinell erzeugte Wahrscheinlichkeit?


Künstliche Intelligenz verändert alles

Hier liegt der Unterschied zu früheren Jahrzehnten. Auch der Staat der 1970er Jahre hatte Akten. Er besaß Meldedaten. Die Polizei führte Karteien. Behörden sammelten Informationen.

Aber Daten hatten einen natürlichen Feind: Menge. Zehn Millionen Akten können zwar irgendwo vorhanden sein. Wenn Menschen sie einzeln lesen und miteinander vergleichen müssen, bleibt ihre praktische Auswertbarkeit begrenzt.

KI beseitigt diese Grenze. Millionen Dokumente können durchsucht werden. Beziehungen können automatisch erkannt werden. Personen können gruppiert werden. Texte können klassifiziert werden. Abweichungen können markiert werden. Muster können gefunden werden, nach denen vorher überhaupt niemand gesucht hat.

Das bedeutet: Der Datenberg verwandelt sich vom Archiv in ein Machtinstrument.

Die wichtigste Ressource des Überwachungszeitalters ist deshalb nicht die Kamera. Es ist die Fähigkeit, sämtliche vorhandenen Informationen miteinander in Beziehung zu setzen.


Der digitale Euro: Noch ein Baustein

Parallel entsteht die Infrastruktur für einen digitalen Euro. Dabei muss man sachlich bleiben: Der digitale Euro ist im September 2026 noch nicht eingeführt. Die EZB plant ein zwölfmonatiges Pilotprojekt ab der zweiten Hälfte 2027. Für eine mögliche Erstausgabe will sie 2029 bereit sein, sofern zuvor die notwendige EU-Verordnung beschlossen wird.

Die EZB verspricht Datenschutz und betont, der digitale Euro solle Bargeld ergänzen und nicht abschaffen. Das mag heute so vorgesehen sein. Aber wiederum lautet die entscheidende Frage: Welche Infrastruktur schaffen wir damit für die nächsten 30 oder 50 Jahre?

Bargeld besitzt eine Eigenschaft, die digitalem Geld technisch erst künstlich wieder beigebracht werden muss: Es funktioniert ohne zentrale digitale Registrierung der einzelnen Zahlung. Ein Zehn-Euro-Schein führt keine Datenbank darüber, wem er gestern gehörte und wo er ausgegeben wurde. Eine digitale Zahlung muss technisch verarbeitet werden.

Deshalb ist die Zukunft des Bargeldes keine folkloristische Frage älterer Menschen. Sie ist eine Machtfrage.


Und die 15-Minuten-Stadt?

Auch hier sollte man nicht mit falschen Behauptungen arbeiten. Das offizielle Konzept der 15-Minuten-Stadt bedeutet zunächst etwas durchaus Vernünftiges: Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Freizeitangebote und andere wichtige Einrichtungen sollen möglichst innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Die EU beschreibt das Konzept ausdrücklich in diesem Sinne.

Eine 15-Minuten-Stadt ist deshalb nicht automatisch ein System, das Menschen daran hindert, ihren Stadtteil zu verlassen. Wer das behauptet, macht es den Verteidigern immer weiter reichender Digitalisierung unnötig leicht.

Die interessantere Frage beginnt einen Schritt später. Was passiert, wenn moderne Stadtplanung eines Tages verbunden wird mit digitaler Identität, automatischer Kennzeichenerfassung, verkehrsabhängigen Zugangssystemen, digitalen Bezahlsystemen, flächendeckender Sensorik, Smartphones, Gesichtserkennung, individualisierten Mobilitätsdaten und künstlicher Intelligenz?

Dann entsteht aus vielen einzelnen komfortablen Systemen möglicherweise eine Infrastruktur, die sehr genaue Kenntnisse darüber besitzt, wer sich wann, wohin und wie bewegt.

Wie das im Kleinen aussieht, zeigt ausgerechnet Oxford. Dort wurden an sechs Straßen kameraüberwachte Kontrollpunkte eingerichtet. Seit Oktober 2025 gilt an diesen Punkten eine temporäre Staugebühr: Wer ohne Genehmigung durchfahren wollte, zahlte fünf Pfund. Ab dem 28. September 2026 soll ein Versuch mit sogenannten Verkehrsfiltern die Gebühr ablösen – und dann entfällt selbst diese Möglichkeit. Mit dem Auto durchfahren darf dann nur noch, wer eine Genehmigung besitzt. Die Genehmigung ist rein virtuell: Die Kameras lesen jedes Kennzeichen und prüfen, ob eine Genehmigung damit verknüpft ist. Wer ohne durchfährt, zahlt 70 Pfund, bei Zahlung binnen 21 Tagen 35 Pfund, nach 28 Tagen 105 Pfund. Bis zum 24. Juli 2026 waren bereits über 126.000 Genehmigungen ausgestellt.

Und diese Genehmigungen gelten nicht unbegrenzt. Anwohner Oxfords erhalten ein Kontingent von 100 Tagespässen, Bewohner des übrigen Oxfordshire 25. Daneben gibt es zwanzig Genehmigungsarten, jeweils mit Nachweis – unter anderem für Blue-Badge-Inhaber, Bezieher von Behindertenleistungen, häufige Krankenhauspatienten und pflegende Angehörige. Wer eine solche Genehmigung will, muss also belegen, zu welcher Gruppe er gehört. Bei der Verkehrsbehörde liegt damit nicht nur die Information, wer wann wo durchfahren darf, sondern in vielen Fällen auch der Grund.

Man muss fair bleiben: Niemand wird in Oxford eingesperrt. Wer keine Genehmigung hat, nimmt einen Umweg. Offiziell dient das System der Verkehrsentlastung, schnelleren Bussen und besserer Luft.

Aber man sollte genau hinsehen, was dort in wenigen Jahren entstanden ist: Kennzeichenerkennung an festen Punkten, ein digitales Register darüber, wer wo durchfahren darf, Zeitfenster, Bußgelder. Und ein bemerkenswerter Wechsel: Aus „Du darfst durch, wenn du zahlst“ wird „Du darfst durch, wenn du berechtigt bist“.

Moment mal. Was ist, wenn das noch dazukommt?

Was ist, wenn aus sechs Kontrollpunkten sechzig werden? Wenn die Genehmigung nicht mehr am Kennzeichen hängt, sondern an der digitalen Identität? Wenn das Kontingent von 100 Tagespässen auf 50 schrumpft? Wenn die Abrechnung über ein digitales Zahlungssystem läuft? Wenn die Kameras nicht nur Kennzeichen, sondern Gesichter erkennen? Und wenn die Bewegungsdaten nicht in der Verkehrsbehörde bleiben, sondern in einem „Datenhausökosystem“ landen, das für „sicherheitsrelevante Erkenntnisse und Informationen aus anderen Verwaltungsbereichen“ geöffnet ist?

Keiner dieser Schritte braucht eine neue Erfindung. Jeder einzelne ließe sich mit Klima, Verkehr oder Sicherheit begründen. Und die nächste Generation von Politikern findet das alles bereits vor. Sie muss es nicht mehr bauen – sie muss nur noch darauf aufbauen.

Dass Bewegungsgrenzen in Deutschland kein Gedankenspiel sind, haben wir übrigens selbst erlebt. Ab dem 11. Januar 2021 durften Bewohner bayerischer Corona-Hotspots touristische Tagesausflüge nur noch innerhalb von 15 Kilometern um ihren Wohnort unternehmen – eingeführt per Verordnung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die Regel am 26. Januar 2021 vorläufig außer Vollzug (Az. 20 NE 21.162). Tragend war dabei die mangelnde Bestimmtheit: Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots nicht hinreichend erkennbar. Ob das Verbot überhaupt geeignet und erforderlich war, ließ der Senat offen – äußerte daran aber Zweifel.

Gescheitert ist die Regel also vor allem an der Normenklarheit. Eine praktische Hürde bestand zudem darin, eine solche Bewegungsgrenze überhaupt flächendeckend kontrollieren zu können. Genau diese technische Hürde wird heute kleiner.

Die Frage lautet deshalb nicht: „Ist die 15-Minuten-Stadt eine Verschwörung?“ Sondern: „Welche technischen Eingriffsmöglichkeiten entstehen, wenn sämtliche digitalen Systeme einer Stadt irgendwann miteinander kommunizieren?“ Das ist die Frage, über die eine freie Gesellschaft diskutieren muss.


Niemand muss heute den großen Hebel umlegen

Vielleicht liegt darin der größte Denkfehler unserer Zeit. Menschen stellen sich einen Überwachungsstaat immer noch so vor, wie George Orwell ihn 1948 beschreiben konnte: eine zentrale Macht, ein großer Bildschirm, Geheimpolizei, offene Verbote, sichtbarer Zwang.

Doch ein moderner Kontrollstaat müsste so überhaupt nicht aussehen. Er könnte vollkommen bequem sein.

Die Verwaltung befindet sich im Smartphone. Das Geld befindet sich im Smartphone. Die Identität befindet sich im Smartphone. Die Gesundheitsakte befindet sich digital. Das Auto kommuniziert. Die Straße ist mit Sensoren ausgestattet. Kameras erkennen Personen und Kennzeichen. Behördendaten liegen in Datenhäusern. KI durchsucht alles in Sekunden.

Und jeder einzelne Schritt wird mit Komfort, Effizienz, Sicherheit oder Vereinfachung begründet. Niemand braucht dafür morgens eine Diktatur auszurufen. Die Infrastruktur genügt.


Das Problem heißt Pfadabhängigkeit

Was einmal aufgebaut wurde, verschwindet selten freiwillig. Eine Datenbank wird erweitert. Eine Ausnahme wird verlängert. Ein neuer Straftatbestand rechtfertigt einen zusätzlichen Zugriff. Eine Sicherheitslage führt zu einer weiteren Befugnis. Ein technisches System bekommt eine zusätzliche Schnittstelle.

Und jedes Mal lautet das Argument: „Es handelt sich doch nur um diesen einen begrenzten Zweck.“ Nach zwanzig Jahren stehen dann zwanzig „begrenzte“ Systeme nebeneinander. Der nächste logische Schritt lautet: Lasst sie uns verbinden.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Terrorismusbekämpfungsgesetz. Es trat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Kraft – ausdrücklich befristet. Kritiker erinnerten später daran, dass es 2002 überhaupt nur unter dieser Bedingung zustande gekommen war. Es wurde mehrfach verlängert, evaluiert, wieder verlängert und im Dezember 2020 schließlich endgültig entfristet. Aus der befristeten Ausnahme wurde nach fast zwei Jahrzehnten der Dauerzustand.

Und wo tatsächlich einmal etwas zurückgefahren wurde, geschah das selten freiwillig. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof 2014 für ungültig erklärt, die deutsche Regelung ist seit Jahren durch Gerichtsentscheidungen blockiert. Zurückgefahren haben Gerichte – nicht Parlamente. Und kaum war das eine Instrument gestoppt, stand das nächste bereit: Union und SPD haben 2025 in ihrem Koalitionsvertrag eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern vereinbart. Nur zwei Sätze weiter heißt es, die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten vornehmen können – „auch mittels Künstlicher Intelligenz“.

Genau deshalb ist der Bundesratsbegriff vom „Datenhausökosystem“ so bemerkenswert. Nicht mehr einzelne Akten. Nicht mehr einzelne Programme. Ein Ökosystem.


Die entscheidende Frage lautet nicht: Missbraucht man es heute?

Wenn jemand vor einer solchen Entwicklung warnt, kommt fast automatisch der Einwand: „Dafür gibt es doch Datenschutz.“ „Das ist heute rechtlich gar nicht erlaubt.“ „Ein Richter muss zustimmen.“ „Die Daten dürfen nur zu bestimmten Zwecken benutzt werden.“

All das kann heute stimmen. Aber damit beantwortet man die falsche Frage. Eine Verfassung und ein Gesetz sind veränderbar. Technische Infrastruktur dagegen kann Jahrzehnte überdauern.

Die richtige Frage lautet deshalb: Welche Macht geben wir einem zukünftigen Staat in die Hand, wenn wir heute die dafür notwendige technische Infrastruktur errichten?

Wir kennen die Regierung des Jahres 2040 nicht. Wir kennen die politische Situation des Jahres 2040 nicht. Wir kennen die Sicherheitskrisen des Jahres 2040 nicht. Wir kennen noch nicht einmal die Leistungsfähigkeit künstlicher Intelligenz des Jahres 2040. Aber wir bauen heute die Datengrundlage, mit der diese zukünftige Macht arbeiten könnte.


„Nur wer sich bewegt, spürt seine Ketten“

Solange ein Bürger sich innerhalb der vorgesehenen Bahnen bewegt, erlebt er viele staatliche Eingriffsmöglichkeiten überhaupt nicht. Er beantragt nichts Außergewöhnliches. Er widerspricht nicht. Er klagt nicht. Er gerät nicht in eine polizeiliche Kategorie. Er fordert keine Akteneinsicht. Er stellt die Verwaltung nicht öffentlich infrage. Dann erscheint der Staat freundlich, bequem und weit entfernt.

Erst wenn jemand aus der vorgesehenen Spur heraustritt, lernt er die Instrumente kennen: Prüfung, Registrierung, Auflagen, Versagung, Kontrolle, Datenabgleich, Zwangsgeld, Ermittlungsverfahren, Gefahrenprognosen.

Deshalb gibt es diesen treffenden Satz: Nur wer sich bewegt, spürt seine Ketten.


Die Gefahr liegt nicht nur im Missbrauch – sondern in der Möglichkeit

Ich behaupte nicht, dass heute bereits ein zentraler Computer jeden Bürger Deutschlands vollständig überwacht. Das muss ich auch gar nicht behaupten. Meine Sorge ist grundlegender: Wir schaffen Schritt für Schritt die technischen Voraussetzungen, mit denen so etwas eines Tages möglich wäre.

Daten werden digitalisiert. Datenbanken werden vereinheitlicht. Schnittstellen werden geschaffen. Behörden werden vernetzt. Zahlungssysteme werden digital. Künstliche Intelligenz macht bisher unüberschaubare Datenmengen analysierbar. Polizeiliche Systeme suchen nach Mustern. Der Gesetzgeber erweitert Zugriffsmöglichkeiten.

Und bei jedem einzelnen Schritt wird uns erklärt, dass dieser isoliert betrachtet vernünftig, begrenzt und sicher sei. Vielleicht stimmt das sogar bei vielen einzelnen Schritten. Doch eine Gesellschaft muss irgendwann aufhören, ausschließlich auf die einzelnen Bausteine zu schauen. Sie muss das Gebäude betrachten, das daraus entsteht.


Der Hebel muss nicht heute umgelegt werden

Das ist mein eigentlicher Punkt. Vielleicht wird dieser Hebel unter den heutigen politischen Verhältnissen überhaupt nicht vollständig benutzt. Vielleicht auch unter der nächsten Regierung nicht. Aber warum bauen wir einen Hebel, den eine zukünftige Regierung nur noch umzulegen braucht?

Freiheit besteht nicht darin, darauf zu vertrauen, dass die jeweils Regierenden vorhandene Machtinstrumente schon nicht missbrauchen werden. Freiheit besteht darin, Macht technisch und rechtlich so zu begrenzen, dass sie möglichst schwer missbraucht werden kann.

Deshalb brauchen wir keine immer perfektere digitale Erfassung des Menschen. Wir brauchen Datensparsamkeit, Dezentralität, Bargeld, Zweckbindung, echte Löschung, unabhängige Gerichte, Transparenz staatlicher Algorithmen, strikte Grenzen automatisierter Personenbewertung – und vor allem eine Öffentlichkeit, die nicht erst dann aufwacht, wenn sämtliche Systeme bereits miteinander verbunden sind.

Angela Merkel hatte recht: Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Aber bei jedem wertvollen Rohstoff stellt sich irgendwann die entscheidende Frage: Wer besitzt ihn? Wer verarbeitet ihn? Wer kontrolliert ihn – und wer kontrolliert diejenigen, die ihn kontrollieren?

Das ist keine Frage für das Jahr 2040. Wir müssen sie heute stellen.

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