Warum ein angeblicher Fachkräftemangel die Löhne nicht erhöht – und warum die Verachtung für den Erwerbslosen ein Eigentor ist
Seit zwanzig Jahren wird ein Fachkräftemangel ausgerufen. Trotzdem steigen die Löhne nicht dort, wo der Mangel behauptet wird. Das hat einen einfachen Grund: Ein Preis steigt nur, wenn der Anbieter Nein sagen kann. Genau diese Möglichkeit hat das Grundsicherungsrecht abgeräumt – wer ablehnt, riskiert seine Existenzsicherung. Das IAB, das Forschungsinstitut der Bundesagentur selbst, hat nachgewiesen, dass Sanktionierte häufiger schlechter bezahlte Arbeit annehmen. Gestiegen sind die Löhne im unteren Bereich erst, als der Gesetzgeber mit dem Mindestlohn eingriff – nicht durch Knappheit. Und daraus folgt der unbequeme Teil: Wer den Arbeitslosen schwächt, verhandelt seinen eigenen Lohn mit nach unten.
Der Satz fällt in jeder Kantine, unter jedem Zeitungsartikel, in jedem zweiten Kommentarstrang:
Der liegt doch nur in der sozialen Hängematte. Von meinem Geld.
Gesagt wird er selten von Vermögenden. Gesagt wird er meistens von Menschen, die selbst früh aufstehen, unter Druck arbeiten und am Monatsende wenig übrig haben. Es lohnt sich, ihnen einmal genau zu erklären, wem sie mit diesem Satz eigentlich einen Gefallen tun.
Vorher aber eine Frage, die niemand ernsthaft beantwortet.
Wenn Fachkräfte so knapp sind – warum steigen dann die Löhne nicht?
Seit über zwei Jahrzehnten wird der Fachkräftemangel beschworen. Gleichzeitig hat man einen Apparat aufgebaut, der Erwerbslose unter Androhung von Leistungskürzungen in Arbeit drängt. Wenn Arbeitskraft tatsächlich so knapp wäre, dass der Staat zu solchen Mitteln greifen muss – warum verhalten sich die Löhne dann nicht so, wie Knappheit sich verhalten müsste?
Die Antwort beginnt mit einer Klarstellung, die in der Debatte fast immer fehlt: Ein Mangel ist immer ein Mangel zu einem bestimmten Preis.
Wenn ein Unternehmen sagt „wir finden niemanden“, dann lautet der Satz vollständig ausgesprochen: „Wir finden niemanden zu dem Lohn, den wir zahlen wollen.“ In jedem anderen Markt würde das niemand als Knappheit durchgehen lassen. Wer behauptet, er finde keinen Gebrauchtwagen für 500 Euro, hat kein Angebotsproblem. Er hat eine Preisvorstellung.
Ein Preis steigt nur, wenn jemand Nein sagen kann
Löhne steigen nicht, weil ein Personalleiter ein schlechtes Gewissen bekommt. Sie steigen, wenn Bewerber absagen. Die gesamte Lohnbildung hängt an einer einzigen Größe: an dem, was die Person auf der anderen Seite des Tisches tun kann, wenn sie nicht unterschreibt.
Die Wirtschaftswissenschaft hat dafür einen nüchternen Begriff. Der Reservationslohn ist der niedrigste Lohn, zu dem jemand überhaupt noch bereit ist zu arbeiten. Wer Rücklagen hat, ein zweites Haushaltseinkommen oder eine auskömmliche Lohnersatzleistung, hat einen hohen Reservationslohn – er kann warten. Wer nichts hat und bei Ablehnung mit einer Kürzung des Existenzminimums rechnen muss, hat einen sehr niedrigen. Er kann nicht warten.
Genau an dieser Stelle greift das Grundsicherungsrecht ein. Nach § 10 SGB II ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar; berufsfremd, geringerwertig, weiter entfernt oder unter schlechteren Bedingungen als bisher – nichts davon macht sie unzumutbar. Wer ablehnt, riskiert eine Leistungsminderung.
Der Sanktionsrahmen ist damit kein Nebenaspekt der Lohnentwicklung. Er ist ein Preisdeckel von unten.
Das ist keine polemische Zuspitzung, sondern die Beschreibung eines Wirkungsmechanismus, den die Arbeitsmarktforschung selbst so modelliert. Und sie hat ihn auch gemessen.
Das Forschungsinstitut der Bundesagentur bestätigt es
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist keine gewerkschaftsnahe Denkfabrik. Es ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit – also des Apparats, der die Sanktionen verhängt.
Das IAB beschreibt den Zusammenhang offen: Die Arbeitsuchtheorie geht davon aus, dass Leistungsbeziehende nach einer Sanktion nicht nur intensiver suchen, sondern auch eher bereit oder gezwungen sind, eine qualitativ schlechtere Beschäftigung anzunehmen – niedrig entlohnte Tätigkeiten, Helfer- und Anlerntätigkeiten. Empirische Analysen bestätigen diese Annahmen. In mehreren Studien wurden nachteilige Wirkungen von Sanktionen auf die Qualität der späteren Beschäftigung nachgewiesen. (IAB-Forum, IAB-Forschungsbericht 17/2022)
Man sollte das in aller Ruhe zu Ende lesen. Es steht nicht in einem Kampfblatt, sondern in einer Veröffentlichung des Hauses, das die Statistik führt:
Sanktionen bringen Menschen nicht nur schneller in Arbeit. Sie bringen sie in schlechtere Arbeit.
Der Sanktionsapparat wirkt also. Nur nicht so, wie er beworben wird. Er erhöht nicht die Qualifikation, er erhöht nicht die Zahl der Aufträge, er erhöht nicht die Produktivität. Er senkt den Preis, zu dem Arbeitskraft angeboten werden muss.
Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) attestiert hat, für die schärferen Minderungsstufen über 30 Prozent keine tragfähigen Erkenntnisse über deren Eignung und Erforderlichkeit vorlegen zu können. Für die erwünschte Wirkung fehlte der Nachweis. Für die unerwünschte liegt er vor.
Wo die Löhne tatsächlich gestiegen sind – und warum das die These stützt
Ein ehrlicher Einwand muss beantwortet werden: Die Löhne im unteren Bereich sind sehr wohl gestiegen. Der Niedriglohnsektor ist von rund 23,5 Prozent im Jahr 2007 auf etwa 15 Prozent geschrumpft; im April 2025 lag die Niedriglohnquote bei 16 Prozent, die Niedriglohnschwelle bei 14,32 Euro brutto je Stunde. (DIW, Statistisches Bundesamt)
Nur: Woran lag es? Das Statistische Bundesamt benennt den stärksten Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 und nennt als Erklärung den Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12,00 Euro. Auch das DIW führt die Entwicklung auf eine veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften und auf Einführung und Anhebung des Mindestlohns zurück.
Das ist der eigentliche Befund. Die Löhne im unteren Bereich sind nicht gestiegen, weil ein Mangel sie hochgetrieben hätte. Sie sind gestiegen, weil der Gesetzgeber und die Tarifpolitik sie erhöht haben – gegen den Markt, nicht durch ihn.
Die präzise Frage lautet deshalb nicht: Warum steigen die Löhne nicht? Sie lautet: Warum steigen sie nur dort, wo Gesetz oder Tarifvertrag sie erhöhen – und nie dort, wo der behauptete Mangel sie erhöhen müsste?
Der zweite Ausgang: mehr Angebot statt mehr Lohn
Knappheit lässt sich auf zwei Wegen auflösen. Man kann den Preis erhöhen. Oder man kann das Angebot vergrößern. Die deutsche Arbeitsmarktpolitik hat sich seit zwanzig Jahren konsequent für den zweiten Weg entschieden.
- Aktivierung und Sanktionierung von Erwerbslosen,
- Ausweitung der Erwerbsbeteiligung,
- Anhebung der Lebensarbeitszeit,
- Anwerbung aus dem Ausland,
- Entsendung, Werkverträge, Leiharbeit als Puffer.
Jede einzelne dieser Maßnahmen sorgt dafür, dass eine bestehende Knappheit gar nicht erst in einen Preis übersetzt wird. Deshalb ist es auch kein Widerspruch, dass Arbeitgeberverbände seit zwei Jahrzehnten Fachkräftemangel beklagen und im selben Zeitraum keine Löhne erhöhen. Die Mangelrhetorik ist kein Angebot an Bewerber. Sie ist ein Argument gegenüber der Politik – und zwar das Argument für Angebotsausweitung.
Wo der Preis gar nicht steigen darf
In einem Teil der Mangelberufe ist der Preismechanismus schlicht abgeschaltet. Pflege, Erziehung, Betreuung, soziale Arbeit: Hier verhandelt der Träger nicht mit einem Markt, sondern mit einem refinanzierenden Kostenträger. Pflegesätze, Entgeltvereinbarungen, Fallpauschalen. Der Träger kann den Lohn oft nicht erhöhen, weil seine Einnahmen gedeckelt sind.
Und mitunter will er es auch nicht. Als 2021 ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Altenpflege zur Entscheidung stand, scheiterte er am Widerstand aus dem Bereich der kirchlichen Wohlfahrtspflege. Der Mangel war real. Der Weg, ihn über den Preis aufzulösen, wurde verworfen – von Organisationen, die den Mangel öffentlich beklagen.
Es fehlt die Instanz, die Knappheit in Lohn übersetzt
Damit aus Knappheit ein höherer Lohn wird, braucht es jemanden, der verhandelt. Diese Instanz verschwindet.
Im Jahr 2024 arbeiteten rund 41 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, weitere 8 Prozent in Betrieben mit Haustarifvertrag. Seit 1996 ist der Anteil der Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben in Westdeutschland um 26 Prozentpunkte gefallen, in Ostdeutschland um 23. Etwa 37 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Betriebsrat. (IAB)
Anders gesagt: Die Mehrheit der Beschäftigten verhandelt einzeln. Und der Einzelne verhandelt in vielen Regionen gegen einen Arbeitgeber, zu dem es im Umkreis von fünfzig Kilometern keine ernsthafte Alternative gibt. Für diese Konstellation gibt es einen Fachbegriff: Nachfragemacht auf dem Arbeitsmarkt, ökonomisch als Monopson bezeichnet. Sie beschreibt exakt den Zustand, in dem Knappheit eben nicht zu höheren Löhnen führt, weil die Gegenseite keine Ausweichmöglichkeit hat.
Hinzu kommt, dass Unternehmen deutlich billigere Reaktionen auf Knappheit zur Verfügung stehen als eine Lohnerhöhung: Überstunden, Leistungsverdichtung, Automatisierung, Verlagerung, unbesetzte Stellen einfach offen lassen – und vor allem Einmalzahlungen, Antrittsprämien und Zulagen statt eines höheren Grundlohns. Der Grund dafür ist betriebswirtschaftlich zwingend: Wer den Einstiegslohn anhebt, muss die Stammbelegschaft nachziehen. Ein Antrittsbonus kostet einmal. Ein höherer Tabellenlohn kostet dauerhaft.
Die Existenzsicherung ist der Streikfonds derer, die keine Gewerkschaft haben
Damit sind wir beim Kern.
Wer eine Gewerkschaft im Rücken hat, kann verhandeln, weil ihn im Konfliktfall eine Streikkasse trägt. Wer keine hat, kann nur dann verhandeln, wenn ihn im Konfliktfall etwas anderes trägt. Für Erwerbslose ist dieses Etwas die Existenzsicherung.
Eine ausreichende, nicht an Wohlverhalten geknüpfte Grundsicherung ist deshalb ökonomisch betrachtet keine Sozialromantik. Sie ist eine Verhandlungsposition. Sie stellt den Erwerbslosen näher an den Punkt, an dem der Betriebsrat längst steht: „Zu dem Preis nicht.“
Und daraus folgt der Teil, den der Beschimpfende nicht sieht:
Der Lohn des Beschäftigten wird nicht am Betriebstor ausgehandelt, sondern am Arbeitsamt.
Was ein Arbeitgeber zahlen muss, hängt davon ab, welche Alternative der Bewerber hat. Ist die Alternative Not, ist fast jeder Lohn durchsetzbar. Ist die Alternative eine gesicherte Existenz, muss er bieten. Der Druck auf den Arbeitslosen senkt deshalb nicht nur dessen Lohn – er senkt den Lohn des Nächsten in der Reihe, weil dieser jederzeit ersetzbar ist durch jemanden, der billiger nicht Nein sagen kann.
Historisch ist das keine Entdeckung. Die Trennung zwischen einer beitragsfinanzierten Lohnersatzleistung und einer bedürftigkeitsgeprüften Fürsorge hatte immer auch die Funktion, Erwerbslose dem Arbeitsmarkt nicht als Lohndrücker zur Verfügung zu stellen. Die Agenda 2010 hat diese Trennung eingeebnet: kürzere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld, danach Fürsorge mit Zumutbarkeitszwang. Wer heute nach zwölf Monaten aus der Versicherung fällt, fällt nicht in ein Sicherungssystem, sondern in einen Verfügbarkeitszustand.
Warum der Beschäftigte trotzdem nach unten tritt
Der Arbeitnehmer, der den Erwerbslosen als Schmarotzer beschimpft, arbeitet gegen sich selbst. Er verlangt, dass die Alternative zu seinem eigenen Arbeitsplatz möglichst unerträglich bleibt – und wundert sich anschließend, dass sein Arbeitgeber ihn nicht besser bezahlen muss. Er sichert die Untergrenze, an der sein eigener Lohn hängt, eigenhändig nach unten ab.
Warum tut er es trotzdem? Zwei Erklärungen, die sich nicht ausschließen.
Die erste ist die Kränkung. Wer selbst unter schlechten Bedingungen arbeitet, hat viel investiert: Frühschichten, Rückenschmerzen, verpasste Abende, ein aufgebrauchtes Jahrzehnt. Wenn ein anderer ohne diese Zumutung auskommt, wird die eigene Zumutung rückwirkend sinnlos. Dieser Gedanke ist schwer auszuhalten. Also richtet sich der Ärger nicht gegen den, der die Zumutung verursacht, sondern gegen den, der sie nicht mitmacht. Der Sündenbock muss dafür nah genug sein, dass der Vergleich weh tut – der Erwerbslose ist es, der Aktionär nicht.
Die zweite Erklärung kommt ohne jede Psychologie aus und ist deshalb vielleicht die stärkere: Nach unten treten ist folgenlos. Nach oben treten ist riskant. Der Arbeitslose kann sich nicht wehren, er kündigt niemandem, er entzieht keine Aufträge. Der Chef kann all das.
Grenzen des Arguments
Damit hier niemand mehr behauptet bekommt, als belegbar ist:
Erstens: Löhne sind nominal gestiegen, in den Tarifrunden nach 2022 teilweise deutlich, und der Mindestlohn hat im unteren Bereich real gewirkt. Die Reallöhne sind 2021 bis 2023 gefallen und danach teilweise zurückgekehrt. Wer pauschal behauptet, die Löhne stiegen überhaupt nicht, hat die Zahlen gegen sich.
Zweitens: Der Fachkräftemangel ist nicht in jedem Fall bloße Rhetorik. In einzelnen Berufsfeldern gibt es tatsächlich zu wenige ausgebildete Personen, und dort löst ein höherer Lohn das Problem kurzfristig nicht, weil eine Ausbildung Jahre dauert. Der Einwand entkräftet aber nicht die Frage, warum in diesen Feldern dann nicht wenigstens die Ausbildungsbedingungen und Einstiegslöhne so gestaltet werden, dass die Ausbildung sich lohnt.
Drittens: Eine bessere Absicherung senkt nicht automatisch die Erwerbsbeteiligung. Die Befunde dazu sind gemischt und die gemessenen Effekte in den vorliegenden Untersuchungen überwiegend klein. Sie sind aber nicht null, und die Gegenseite wird genau dort ansetzen. Wer das bestreitet, macht sein Argument angreifbar, obwohl es das nicht sein müsste.
Der Satz, um den es geht
Ein Arbeitsmarkt, auf dem Knappheit den Preis nicht erhöht, ist kein Markt. Er ist eine Bewirtschaftung. Und die Agenda 2010 hat genau die Institution beschädigt, die aus Knappheit einen Lohn macht: die Fähigkeit des Anbieters, abzulehnen.
Wer also fragt, warum die Löhne trotz Fachkräftemangel nicht steigen, bekommt eine unangenehm einfache Antwort: weil man dafür gesorgt hat, dass niemand mehr Nein sagen kann.
Der Arbeitslose ist nicht der Gegner des Arbeitnehmers. Er ist die Untergrenze seines Lohns. Wer ihn schwächt, verhandelt den eigenen Lohn mit nach unten.
Das ist der Grund, warum die Verachtung nach unten so sorgfältig gepflegt wird. Sie kostet nichts, sie stört niemanden – und sie erspart die Auseinandersetzung mit der Frage, warum der eigene Lohn seit Jahren dort steht, wo er steht.
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