Freitag, 17. Juli 2015

1933 – 2013: Ist ein Vergleich gestattet?

Erwerbsfaehige, die angebotene Arbeitsplaetze zweimal ohne berechtigte Gruende abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben, sind der Gestapo zu melden. (…) Diese Menschen sind in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen. Vor allem sind hier zu beruecksichtigen:
Landstreicher, Bettler, Asoziale, Zigeuner und nach Zigeunerart herumstreunende Personen (…), die gezeigt haben, dass sie sich in die Ordnung der Volksgemeinschaft nicht einfuegen wollen.”
Sollte man zweimal lesen … bevor man sich das Pendant zu Gemüte führt, siehe Sozialhilfe 24:
Der Hartz IV Leistungsbezieher muss eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit wahrnehmen. Gegen diese Pflicht verstößt er nicht nur, wenn er sich ausdrücklich weigert, sondern auch, wenn er ein entsprechendes Verhalten zeigt, etwa bei einer Bewerbung unangemessen auftritt. Er muss sich als ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemüht zeigen.
Verstößt der Hilfebezieher gegen diese Pflicht, so dies eine Absenkung der Regelleistung um 30 Prozent als Sanktion zur Folge.
Heinrich Himmler hätte seine wahre Freude daran gehabt. Und zudem ist diese Lösung sogar recht preiswert – man hat also gelernt aus dem Dritten Reich. Man kann die Leute doch einfach auf der Straße verhungern lassen – das ist ja noch billiger als die Lagerlösung! Im Dritten Reich wäre das nicht so gut gegangen, legte die “Partei” doch wert darauf, dass man das vorhandene Elend nicht mehr auf den Straßen sah. Warum das heute keine Rolle mehr spielt, Parteien heute Elend auf der Straße in Serie produzieren … na, da soll sich mal jeder selbst seine Gedanken zu machen.
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