1933 – 2013: Ist ein Vergleich gestattet?
Erwerbsfaehige, die angebotene Arbeitsplaetze zweimal ohne
berechtigte Gruende abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber
ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben, sind der Gestapo zu
melden. (…) Diese Menschen sind in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen.
Vor allem sind hier zu beruecksichtigen:
Landstreicher, Bettler, Asoziale, Zigeuner und nach Zigeunerart
herumstreunende Personen (…), die gezeigt haben, dass sie sich in die
Ordnung der Volksgemeinschaft nicht einfuegen wollen.”
Sollte man zweimal lesen … bevor man sich das Pendant zu Gemüte führt, siehe Sozialhilfe 24:
Der Hartz IV Leistungsbezieher muss eine zumutbare Arbeit,
Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit wahrnehmen. Gegen diese Pflicht
verstößt er nicht nur, wenn er sich ausdrücklich weigert, sondern auch,
wenn er ein entsprechendes Verhalten zeigt, etwa bei einer Bewerbung
unangemessen auftritt. Er muss sich als ernsthaft um eine Arbeitsstelle
bemüht zeigen.
Verstößt der Hilfebezieher gegen diese Pflicht, so dies eine Absenkung der Regelleistung um 30 Prozent als Sanktion zur Folge.
Heinrich Himmler hätte seine wahre Freude daran gehabt. Und zudem
ist diese Lösung sogar recht preiswert – man hat also gelernt aus dem
Dritten Reich. Man kann die Leute doch einfach auf der Straße verhungern
lassen – das ist ja noch billiger als die Lagerlösung! Im Dritten
Reich wäre das nicht so gut gegangen, legte die “Partei” doch wert
darauf, dass man das vorhandene Elend nicht mehr auf den Straßen sah.
Warum das heute keine Rolle mehr spielt, Parteien heute Elend auf der
Straße in Serie produzieren … na, da soll sich mal jeder selbst seine
Gedanken zu machen.
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