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Samstag, 31. Oktober 2020

Atemschutzmasken und deren Wirkweise

Um endlich genau zu wissen, was Atemschutzmasken in ihrer Anwendung verhindern, habe ich mir von DGUV – Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband die Benutzung von Atemschutzgeräten Regel 112-190 zugelegt. Hier als PDF-abrufbar: https://www.bgbau.de/.../Medien/DGUV-Regeln/112_190.pdf

Bitte gehen Sie dort auf Seite 98 und lesen Sie, was unter Halb-/Viertelmaske mit P1-Filter, partikelfilternde Halbmaske FFP 1 zu lesen ist.
 
Dort steht geschrieben unter Bemerkungen, Einschränkungen:
 
»Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.«
 
Um das näher zu erklären, gehen Sie bitte auf Seite 15 in dieser PDF-Datei und lesen Sie dort unter Punkt 17 nach, was man unter luftgetragene biologische Arbeitsstoffe zu verstehen hat.
Dort steht geschrieben: luftgetragene biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und deren Spuren, Viren), die als freie Erreger oder an Staub oder Tröpfchen gebunden durch den Atemtrakt aufgenommen werden und Krankheiten verursachen können. «
 
Das bedeutet: Das FFP1 Masken selbst die bessere FFP2 Masken Viren nicht aufhalten können. Auch wenn diese Viren in Tröpfchen gebunden sein sollten. 
 
Besteht immer noch Zweifel daran, dass das Tragen von Masken ein vollkommener Hirnriss ist?
 
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Und hier sehen Sie die Tragezeiten von Filter-Atemschutzmasken. Bei Halbmasken ohne Ausatemventil wird eine Tragedauer von 75 Min als Arbeitsrichtlinie festgesetzt. Danach muss der Arbeiter eine 30-minütige Pause einlegen. Diese Maske darf nur fünfmal 75 Minuten am Tag aufgesetzt werden, zwischen diesen Tragezeiten muss immer eine 30-minütige Pause eingelegt werden. Es dürfen auch keine 5 Arbeitsschichten in der Woche durchgeführt werden. Nur 4 Arbeitsschichten. Nach 2 Tagen ist ein Tag Pause einzulegen. Unsere Kinder mutet man zwischen 8 und 10 Stunden mit solch einer Halbmaske zu. Hier gelten die Arbeitsschutzrichtlinien plötzlich nicht. Das ist vorsätzliche Körperverletzung, die unter Extremsituationen zum Tod eines Kindes führen kann.
 
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