Hallo in die Runde,
wie Ihr wisst, wurde meine Klage gegen das
Kanzleramt, das sich weigert, die geklauten Akten von Ex-Bundeskanzler
Kohl aus dem Keller seiner Witwe zu holen und dem Bundesarchiv zu
übergeben, Ende März verworfen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht
sein schriftliches Urteil vorgelegt und ich empfehle die Lektüre:
http://www.gabyweber.com/dwnld/prozesse/kohlaktenurteil.pdf
Das
ist schon mehr als eine Frechheit, sondern in meinen Augen fast schon
Rechtsbeugung. In den USA durchsucht das FBI die Wohnungen von Trump und
Biden und es drohen dort Strafverfahren, und hier meinen diese Richter,
es gebe halt keine Wiederbeschaffungspflicht und basta. So wird der
Unrechtzustand höchstrichterlich zementiert. Sind das die „europäischen
Werte“ oder schlichtweg Gangsterismus? Und die deutschen Medien
schweigen dazu. Naja, hier jedenfalls das Urteil.
Ich möchte auf
jeden Fall das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, immerhin
hatten die ja bereits in meiner Sache geurteilt und festgestellt, dass
diese aus dem Amt mitgenommenen Akten Eigentum der BRD bleiben.
Eigentlich kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass die nunmehr ihr
eigenes damaliges Urteil in die Tonne treten. Oder doch?
Die Verfassungsbeschwerde kostet auch wieder Geld. Daher hier nochmal die Bitte, sich an diesen Kosten irgendwie zu beteiligen.
Über Paypal: gaby.weber@gmx.net
Über die Comdirect Bank DE53200411550192074300, BIC COBADEH055
Schöne Grüße, gaby
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