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Mittwoch, 28. Januar 2026

Die „Sozialstaatsreform" 2026: Was sie schreiben, was sie meinen – und worüber alle schweigen

Eine dokumentierte Analyse des Kommissionsberichts vom 27. Januar 2026



Prolog: Ein Tag im Leben von Frau Brenner

Helga Brenner ist 63 Jahre alt. Seit einem Schlaganfall vor vier Jahren kann sie nicht mehr arbeiten. Sie bezieht Grundsicherung bei Erwerbsminderung – 563 Euro Regelbedarf plus Miete. Um sich ein Minimum an Würde zu bewahren, arbeitet sie zehn Stunden im Monat in einer Nachbarschaftshilfe. 120 Euro. Davon darf sie bisher 100 Euro behalten.

Ab 2027 sollen es nur noch 50 Euro sein.

Der Rest – bis zu 90 Prozent – wird ihr abgezogen. Für eine Frau, die laut Gesetz gar nicht arbeiten kann.

Das nennt die Bundesregierung „Verbesserung von Erwerbsanreizen".

Frau Brenner gibt es nicht. Aber es gibt 1,2 Millionen Menschen wie sie im SGB XII. Und für sie hat gestern niemand gesprochen.


Teil I: Die Anatomie einer Mogelpackung

Am 27. Januar 2026 hat die „Kommission zur Sozialstaatsreform" ihren Abschlussbericht vorgelegt. 52 Seiten, 26 Empfehlungen. Die Schlagzeilen sprechen von „Modernisierung", „Digitalisierung", „Vereinfachung".

Wer den Bericht liest, findet etwas anderes: Ein Dokument voller Euphemismen, das systematisch Verschlechterungen als Verbesserungen verkauft.

Hier ist der Beweis – Zitat für Zitat, Seite für Seite.


Teil II: Das Wörterbuch der Verschleierung

Die Sprache des Berichts ist kein Zufall. Sie ist Strategie. Hier die Übersetzung:

Was sie schreibenWo es stehtWas sie meinen
„Verbesserung von Erwerbsanreizen"S. 20, Empfehlung 4Wer etwas dazuverdient, darf weniger behalten
„Positive Fiskaleffekte"S. 9, VorwortDer Staat gibt weniger für Arme aus
„Stärkere Pauschalierung"S. 25-26, Empfehlung 8Individuelle Notlagen werden ignoriert
„Zustimmungsvermutung"S. 41, Empfehlung 22Behörden tauschen Ihre Daten aus – Ihr Einverständnis wird unterstellt
„Belegvorhaltepflicht"S. 26, Empfehlung 8aSie müssen nichts einreichen, aber alles aufbewahren – bei Lücken droht Rückforderung
„Konkrete Maßnahmen zur Kostenbegrenzung"S. 31, Empfehlung 17Kürzungen in der Behindertenhilfe
„Eine einzige Begutachtung ausreichend"S. 29, Empfehlung 15aWeniger Chancen, fehlerhafte Gutachten anzufechten
„Ermächtigung des Leistungsträgers zur Antragstellung"S. 31, Empfehlung 16fDas Amt stellt Anträge für Sie – auch gegen Ihren Willen
„Aufgehen des Sofortzuschlags in den Regelbedarfen"S. 30, Empfehlung 16bDie 25 Euro extra für Kinder verschwinden

Teil III: Die sieben Angriffe, über die niemand spricht

1. Der Grundfreibetrag wird halbiert – auch für Erwerbsunfähige

Der Bericht sagt (S. 20-21):

„Der derzeitige Grundabsetzbetrag im SGB II von 100 Euro [...] wird auf 50 Euro reduziert. [...] Künftig soll für erzieltes Erwerbseinkommen ab einem Betrag von 50 Euro eine Transferentzugsrate im Bereich von über 80 bis 90 Prozent gelten."

Und weiter:

„Der gewählte Wert soll nach Möglichkeit für den gesamten Bereich der Existenzsicherung gelten."

Was das bedeutet: „Gesamter Bereich der Existenzsicherung" schließt das SGB XII ein – also Menschen, die per Definition nicht erwerbsfähig sind. Kranke. Behinderte. Alte. Sie sollen „Arbeitsanreize" bekommen.

Das ist kein Versehen. Das ist zynisch.


2. Der Sofortzuschlag für Kinder verschwindet

Der Bericht sagt (S. 30, Empfehlung 16b):

„Der Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von monatlich 25 Euro [...] soll daher im Rahmen der Neuermittlung der Regelbedarfe in den neuen, statistisch unterlegten und voraussichtlich höheren kindbezogenen Bedarfen aufgehen."

Was das bedeutet: Der Sofortzuschlag wurde 2022 eingeführt, weil die Regelbedarfe zu niedrig waren. Jetzt soll er in der Neuberechnung „aufgehen" – also verschwinden. Das Wort „voraussichtlich" verrät: Ob die neuen Bedarfe wirklich entsprechend höher ausfallen, ist völlig offen.


3. Das Amt darf künftig für Sie Anträge stellen

Der Bericht sagt (S. 31, Empfehlung 16f):

„Die Regelung des Antragsrechts des Leistungsträgers in § 95 SGB XII sollte an die entsprechende Regelung des SGB II (§ 5 Absatz 3) angepasst werden. Dadurch würde der Träger der Sozialhilfe ermächtigt, einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers zu stellen, wenn Leistungsberechtigte diese trotz Aufforderung nicht selbst beantragen."

Was das bedeutet: Wenn Sie sich weigern, eine Erwerbsminderungsrente mit hohen Abschlägen zu beantragen – weil Sie beispielsweise auf eine medizinische Verbesserung hoffen – kann der Sachbearbeiter das künftig für Sie tun. Gegen Ihren Willen.

Das ist keine Vereinfachung. Das ist Entmündigung.


4. Eine Begutachtung soll reichen – Widerspruch wird erschwert

Der Bericht sagt (S. 29, Empfehlung 15a):

„Um zu schnelleren Entscheidungen zu kommen, soll geprüft werden, wie Abläufe verbessert und beschleunigt werden können und wie künftig eine einzige Begutachtung ausreichend sein kann."

Was das bedeutet: Aktuell können fehlerhafte Gutachten durch weitere Begutachtungen korrigiert werden. Wer schon einmal erlebt hat, wie ein Gutachter nach 15 Minuten entscheidet, man sei arbeitsfähig, weiß, was auf dem Spiel steht.


5. Ihre Daten gehören allen – die „Zustimmungsvermutung"

Der Bericht sagt (S. 41, Empfehlung 22):

„Die Kommission empfiehlt, eine Zustimmungsvermutung zu automatisierten Nachweisabrufen zwischen Behörden im SGB X aufzunehmen. Damit würden entsprechende Datenabrufe grundsätzlich ermöglicht."

Was das bedeutet: Behörden sollen künftig Ihre Daten untereinander austauschen dürfen. Ihr Einverständnis wird einfach angenommen. Die informationelle Selbstbestimmung – ein Grundrecht – wird der „Effizienz" geopfert.

Und es geht noch weiter (S. 41):

„Die Kommission empfiehlt zu prüfen, inwiefern es ergänzender Regelungen bedarf, um Leistungsmissbrauch durch den automatisierten Abgleich von für den Leistungsbezug relevanten Daten effektiv zu verhindern."

Jeder SGB XII-Bezieher wird zum potenziellen Betrüger erklärt.


6. Kürzungen in der Eingliederungshilfe – bis Mitte 2026

Der Bericht sagt (S. 31, Empfehlung 17):

„Die Kommission spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, in den laufenden Beratungen im ‚Dialogprozess Eingliederungshilfe' verlässlich bis Mitte des Jahres 2026 zu klaren Empfehlungen zu kommen."

Und was soll dabei herauskommen? Der Bericht sagt es (S. 31):

„Ansatzpunkte zur Kostenbegrenzung könnten unter anderem eine bessere Abstimmung der Leistungen [...] und Änderungen im Vertragsrecht, unter anderem auch bezogen auf den Umgang mit Tarifsteigerungen, sein."

Was das bedeutet: Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung soll billiger werden. „Umgang mit Tarifsteigerungen" heißt: Die Löhne der Pflegekräfte sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden.


7. Der Auftrag wurde gebrochen – aber niemand sagt es

Der Bericht sagt (S. 8, Vorwort):

„Empfehlungen zu Leistungskürzungen oder -ausweitungen gehörten nicht zum Auftrag der Kommission."

Und gleichzeitig (S. 20-21):

„Der derzeitige Grundabsetzbetrag [...] wird auf 50 Euro reduziert."

Frage: Wenn jemand, der 100 Euro dazuverdient, künftig nur noch 50 statt bisher 100 Euro behalten darf – ist das keine Leistungskürzung?

Die Kommission hat ihr eigenes Mandat gebrochen. Und niemand benennt es.


Teil IV: Das dröhnende Schweigen des Paritätischen

Am selben Tag veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband eine Pressemitteilung. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock wird darin zitiert:

„Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen."

Das klingt nach Kritik. Aber schauen wir genauer hin.

Was der Paritätische kritisiert:

ThemaZitat aus der Pressemitteilung
Freibetrags-Kürzung„fatales Signal", „untergräbt das Vertrauen"
Sorge um Wohngeld/Kinderzuschlag-Empfänger„stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit"
Nur-digitaler Zugang„Inklusion und Barrierefreiheit müssen zum Standard gehören"

Was der Paritätische lobt:

Thema     Zitat aus der Pressemitteilung
Digitalisierung        „Positiv hervorzuheben seien die geplanten Digitalisierungsschritte"
Kindergeld automatisch            „antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt"
Zugang allgemein    „erleichterter Zugang zu Leistungen"

Wozu der Paritätische schweigt:

ThemaWo im BerichtWarum es wichtig istErwähnt in PM?
Zwangsanträge durch das AmtS. 31, Empf. 16fEntmündigung von Kranken und Behinderten❌ Nein
Einschränkung des Vier-Augen-PrinzipsS. 42, Empf. 23Weniger Kontrolle bei Bescheiden❌ Nein
Zustimmungsvermutung beim DatenaustauschS. 41, Empf. 22Grundrechtseingriff❌ Nein
Kürzungen in der EingliederungshilfeS. 31, Empf. 17Betrifft 900.000 Menschen mit Behinderung❌ Nein
Verschwinden des SofortzuschlagsS. 30, Empf. 16bBetrifft alle Kinder im Leistungsbezug❌ Nein
Automatisierter Datenabgleich gegen „Missbrauch"S. 41, Empf. 22Generalverdacht gegen Leistungsbezieher❌ Nein
„Eine Begutachtung reicht"S. 29, Empf. 15aWeniger Rechtsschutz bei Erwerbsminderung❌ Nein
Anwendung auf SGB XII (Erwerbsunfähige)S. 21Betrifft 1,2 Mio. Menschen, die gar nicht arbeiten können❌ Nein

Acht gravierende Punkte. Null Erwähnungen.

Besonders bezeichnend: Der Paritätische spricht von „Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit". Aber der Bericht sagt explizit, die neuen Regeln sollen „für den gesamten Bereich der Existenzsicherung" gelten – also auch für Menschen, die komplett erwerbsunfähig sind. Dieser Unterschied ist fundamental. Der Paritätische verwischt ihn.


Teil V: Warum schweigt der Paritätische?

Das ist keine rhetorische Frage. Es gibt eine Antwort, und sie steht in den Geschäftsberichten:

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und seine Mitgliedsorganisationen finanzieren sich zu über 90 Prozent aus:

  • Staatlichen Zuwendungen
  • Leistungsentgelten der Sozialversicherungen
  • Öffentlichen Aufträgen

Wer die Hand beißt, die einen füttert, riskiert Kürzungen. Also übt man „konstruktive Kritik" an Details – und schweigt zu den existenziellen Fragen.

Das ist keine Verschwörung. Das ist strukturelle Abhängigkeit. Und sie macht die Verbände zu zahnlosen Tigern, wenn es darauf ankommt.


Teil VI: Was jetzt passieren muss

Dieser Bericht darf nicht unwidersprochen Gesetz werden.

Was Sie tun können:

  1. Lesen Sie selbst. Die Dokumente sind öffentlich. Glauben Sie keiner Zusammenfassung – auch nicht dieser.
  2. Fragen Sie nach. Schreiben Sie dem Paritätischen. Fragen Sie, warum sie zu den Punkten in Teil IV schweigen.
  3. Verbreiten Sie diese Analyse. Je mehr Menschen die Originaltexte lesen, desto schwerer wird es, sie als „Polemik" abzutun.
  4. Kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten. Die Gesetzgebung soll „bis Ende 2027" abgeschlossen sein. Das ist wenig Zeit – aber genug, um Widerstand zu organisieren.

Offener Brief an den Paritätischen Wohlfahrtsverband

Sehr geehrter Herr Rock,

in Ihrer Pressemitteilung vom 27. Januar 2026 kritisieren Sie die geplante Absenkung des Grundfreibetrags. Sie sprechen von einem „fatalen Signal". Das ist richtig und wichtig.

Aber Sie sprechen von „Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit". Der Kommissionsbericht spricht vom „gesamten Bereich der Existenzsicherung" – also auch von Menschen, die komplett erwerbsunfähig sind.

Warum verwischen Sie diesen fundamentalen Unterschied?

Und warum schweigen Sie vollständig zu folgenden Punkten:

  1. Empfehlung 16f – Die Ermächtigung des Amtes, Anträge gegen den Willen der Betroffenen zu stellen?
  2. Empfehlung 17 – Die geplanten „Kostenbegrenzungen" in der Eingliederungshilfe bis Mitte 2026?
  3. Empfehlung 22 – Die „Zustimmungsvermutung" beim behördlichen Datenaustausch?
  4. Empfehlung 15a – Die Reduzierung auf „eine einzige Begutachtung" bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit?
  5. Empfehlung 16b – Das „Aufgehen" des Sofortzuschlags für Kinder in künftigen Regelbedarfen?
  6. Empfehlung 23 – Die Einschränkung des Vier-Augen-Prinzips zugunsten von KI-Entscheidungen?

1,2 Millionen Menschen im SGB XII haben keine Lobby. Sie sind per Definition erwerbsunfähig. Sie können nicht streiken, nicht demonstrieren, sich oft nicht einmal wehren.

Sie haben nur Verbände wie den Ihren, die für sie sprechen sollten.

Warum tun Sie es nicht?

Mit der Bitte um eine öffentliche Stellungnahme,

[Ihr Name]


Anhang: Die Dokumente

Alle Zitate in diesem Artikel stammen aus den offiziellen Dokumenten:

📄 Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform (52 Seiten, PDF) Veröffentlicht am 27. Januar 2026 durch das BMAS

📄 Faktenpapier: Der neue Sozialstaat (5 Seiten, PDF) Veröffentlicht am 27. Januar 2026 durch das BMAS

📄 Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes (1 Seite, PDF) (27. Januar 2026) Vollständiger Wortlaut siehe unten 


Dokumentation: Pressemitteilung des Paritätischen (Volltext)

27. Januar 2026

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Absicht, den Sozialstaat zugänglicher zu machen, kritisiert geplante Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen aber scharf.

Mit Blick auf die Vorschläge der Sozialstaatskommission fordert der Paritätische, Kürzungen bei Menschen mit geringem Einkommen zu verhindern. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen. Das ist ein fatales Signal und untergräbt das Vertrauen in die geplante Reform", so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock.

Menschen, die nicht Vollzeit arbeiten können, etwa weil sie körperlich beeinträchtigt sind oder wertvolle Sorgearbeit leisten, drohten zu Verlierer*innen der Reform zu werden. Das käme einer Entwertung von Pflege- und Sorgearbeit gleich. Beeinträchtigungen, Krankheiten und Lebenskrisen seien reale Probleme, keine persönlichen Kalkulationsfehler.

Der Paritätische betont, dass der Sozialstaat zugänglicher und digitaler werden muss und begrüßt diese Zielsetzung. "Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass die Reform nicht auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen umgesetzt wird."

Insbesondere die geplante Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine neue Leistung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt werden.

„Die vorgeschlagene Abschaffung von Wohngeld und Kinderzuschlag in der bisherigen Form stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit", so Rock. Betroffen seien insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen, die aufgrund von Sorgearbeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Arbeitsmarktchancen nur in geringem Umfang arbeiten können.

Die Praxis der Sozialen Arbeit zeige, dass die ökonomische Anreizrhetorik die Komplexität sozialer Lebenslagen unzureichend abbilde, so der Paritätische. Wer soziale Teilhabe und Armutsvermeidung ernst meine, müsse sicherstellen, dass Reformen realitätsgerecht sind und strukturelle Benachteiligungen nicht verstärken.

Positiv hervorzuheben seien dagegen die geplanten Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Inklusion und Barrierefreiheit müssen zum Standard gehören, nicht nur ein Zusatz sein.


Dieser Artikel verwendet ausschließlich öffentlich zugängliche Dokumente und direkte

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